Nasenbär Posted June 7, 2008 at 07:09 PM Share Posted June 7, 2008 at 07:09 PM Nun gilt ja für die Ballerei der Sportschützen das Erwerbsstreckungsgebot, d.h. nur noch zwei Waffen auf die Neue Gelbe im Halbjahr. Grundsätzlich komme ich damit sehr gut klar, da ich im Durchschnitt weitaus weniger kaufe. Nur ist es jetzt blöd gelaufen und mir sind in kurzer Zeit einige Sachen angeboten worden, die ich schon sehr lange suche und von denen nur sehr wenig am Markt ist. Auch die Preise waren so, dass man nur noch zum Geldautomaten rennen konnte - in der Hoffnung, das ja keiner schneller rennt. Bleibt nun die Frage, wie man mit der Erwerbsstreckung umgeht. Bei einem Händler zahlt man einfach und sagt: "Hallo, in einem halben Jahr komm ich die Puste abholen." Aber wie macht man das bei einem privaten Verkäufer ?? Wenn ich die Waffe bei einem Lizenzinhaber in Handelsbuch eintragen und dort lagern lasse, wird er zumindest eine Handlinggebühr haben wollen. Welche Optionen gibt es noch ? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glock17 Posted June 7, 2008 at 07:23 PM Share Posted June 7, 2008 at 07:23 PM Jagdschein 8) Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hollowpoint Posted June 7, 2008 at 07:24 PM Share Posted June 7, 2008 at 07:24 PM Erst mal mit der Behörde reden, ob sie mal eine Ausnahme macht. Das ist nämlich gesetzlich durchaus möglich! Wenn nicht: Aber wie macht man das bei einem privaten Verkäufer ?? Gib ihm 50% des vereinbarten Kaufpreises gleich, laß die Knarre noch 6 Monate bei ihm stehen und den Rest gibt's dann bei Abholung/Versand. Wenn ich die Waffe bei einem Lizenzinhaber in Handelsbuch eintragen und dort lagern lasse, wird er zumindest eine Handlinggebühr haben wollen. Falls Du ein guter Kunde von ihm bist, wird diese Gebühr eher niedrig ausfallen. Notfalls musst Du halt in den sauren Apfel beißen. GRUß Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lusumi Posted June 7, 2008 at 07:31 PM Share Posted June 7, 2008 at 07:31 PM Ich habe dieses Jahr auch schon 4 Waffen gekauft. Bei 3+4 habe ich vorher meinen SB um eine Ausnahme gebeten. Es waren ein K 98 und eine Doppelflinte - er hatte zugestimmt. Jetzt stehe ich aber wieder vor einem Problem: Ich will einen K 31 kaufen (Gelegenheit, günstig, Top-Zustand, Schützenkollege...). Ich glaube, dass wir einen Vertrag aufsetzen, dass ich bezahle und zwar der Eigentümer werde, die Waffe aber in seinem Besitz verbleibt, bis ich sie auf meine WBK eintragen lassen kann. (Das kann noch dauern, ich habe noch einen Voreintrag 9mm offen). Ich hasse dieses 2/6! :x:x:x Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nasenbär Posted June 7, 2008 at 07:55 PM Author Share Posted June 7, 2008 at 07:55 PM Naja, ich meine, dass ich mehrere Händler hätte, bei denen ich für umme einlagern könnte. Aber da die auch von was leben müssen, würde ich mich auf jeden Fall irgendwie erkenntlich zeigen. Meiner Meinung nach gilt das Erwerbsstreckungsrecht erst seit dem 01.04.08, vorher konnte man kaufen, so viel man wollte. Bei einem Händler, den ich kenne, bezahlte Waffen stehen zu lassen, ist eine Sache - aber einem Privaten gegenüber würde das nur machen, wenn ich ihn ganz ganz ganz ganz gut kenne. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Psion Posted June 8, 2008 at 06:18 AM Share Posted June 8, 2008 at 06:18 AM Ich hatte einen ähnlichen Fall. Habe im ersten Halbjahr 3 Gewehre gekauft. Die Sachbearbeiterin wollte mir das 3te Gewehr nicht eintragen. Sie hatte aber einen Vorschlag.Ich konnte das Gewehr bei der Behörde in der Waffenkammer lagern bis die 2 Monate rum waren.Danach hab ich das Gewehr abgeholt und Sie hat es mir eingetragen.Und das ganze hat nicht mal was gekostet.:!: Link to comment Share on other sites More sharing options...
10er Posted June 8, 2008 at 07:38 AM Share Posted June 8, 2008 at 07:38 AM Wenn du den Verkäufer besser kennst, kann er dir ja 6 Leihscheine (für jeden Monat einen) ausstellen und du "leihst" dir die Waffe so lange, bis die Wartezeit rum ist. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hollowpoint Posted June 8, 2008 at 07:41 AM Share Posted June 8, 2008 at 07:41 AM Sie hatte aber einen Vorschlag.Ich konnte das Gewehr bei der Behörde in der Waffenkammer lagern bis die 2 Monate rum waren.Danach hab ich das Gewehr abgeholt und Sie hat es mir eingetragen.Und das ganze hat nicht mal was gekostet Braves Mädel! :!: GRUß Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nasenbär Posted June 8, 2008 at 08:43 AM Author Share Posted June 8, 2008 at 08:43 AM Das war nett von ihr. Noch netter wäre es allerdings gewesen, die Puffe einfach einzutragen und zu sagen, dass es eine einmalige Ausnahme ist. Nur am Rande, ihr müsst bei so Sachen aufpassen. In diesen Kammer lagert üblicherweise recht viel Schrott; konfisziertes Zeug, dass irgendwann verschrottet oder versteigert wird. Mir sind nicht wenige Fälle bekannt, in denen durch die unsachgerechte Lagerung auch wertvolle Waffen erheblichen Schaden erlitten haben; unter Anderem eine originale Radschlosspistole, die gar nicht hätte beschlagnahmt werden dürfen, weil frei ab 18 Jahren. Dann ist die Sicherung dieser Waffenräume noch ein anderes Thema. Da gelten nämlich scheinbar nicht die gleichen Bestimmungen wie für die Lagerung bei Privaten. Mag sein, dass die von Behörde zu Behörde unterschiedlich ist, aber mir ist zumindest auch ein haarsträubender Fall bekannt, der dort als ganz normal dargestellt wurde. Das soll aber alles nicht heissen, dass es auch nette und ordentliche SB´s gibt. Die Leihschein-Idee liegt auf der Hand, ich wäre da aber vorsichtig. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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