Glockologe Posted January 23, 2018 at 02:49 PM Share Posted January 23, 2018 at 02:49 PM (edited) Genau so ist es eingetroffen. Ein Verwaltungsstrafverfahren (falls Waffe nicht bewilligt), könnte noch nacxhkommen, aber das war es schon. Der Vorteil des Privaten. Im Gegensatz zum Polizisten unterliegt er nicht dem Waffengebrauchsgesetz, sondern muß nur fest im "Dreier" ( §3 StGB, Notwehr), bleiben. http://www.krone.at/1621242 Sorry, daß ich das neu aufrolle, aber den alten thread habe ich nicht gefunden. Edited January 23, 2018 at 03:02 PM by Glockologe 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Medizinmann Posted January 23, 2018 at 02:52 PM Share Posted January 23, 2018 at 02:52 PM What? Wer, wo was? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Pickett Posted January 23, 2018 at 02:54 PM Share Posted January 23, 2018 at 02:54 PM vor 2 Minuten, Glockologe sagte: Sorry, daß ich das neu aufrolle, aber den alten thread habe ich nicht gefunden. Verehrter Glockmaster, etwas das du selbst nicht wiederfindest, kannst du nicht aufrollen, wie sollen wir das? Aber natürlich hast du recht, sowas geht garnicht! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glockologe Posted January 23, 2018 at 03:03 PM Author Share Posted January 23, 2018 at 03:03 PM So, jetzt habe ich das vergessene Paste zum Copy nachgeholt. Sorry, gerade erst aufgestanden. Link to comment Share on other sites More sharing options...
horidoman Posted January 23, 2018 at 05:10 PM Share Posted January 23, 2018 at 05:10 PM vor 2 Stunden, Glockologe sagte: Genau so ist es eingetroffen. Ein Verwaltungsstrafverfahren (falls Waffe nicht bewilligt), könnte noch nacxhkommen, aber das war es schon. Der Vorteil des Privaten. Im Gegensatz zum Polizisten unterliegt er nicht dem Waffengebrauchsgesetz, sondern muß nur fest im "Dreier" ( §3 StGB, Notwehr), bleiben. http://www.krone.at/1621242 Sorry, daß ich das neu aufrolle, aber den alten thread habe ich nicht gefunden. Bei der Tschetschenenschlacht in Hallein 2006 gab es damals auch nur Freisprüche trotz illegaler Waffe. Was die Waffenbehörde dazu sagte, hat man leider nie erfahren. http://www.krone.at/182355http://sbgv1.orf.at/stories/418881 http://sbgv1.orf.at/stories/418881 Zitat ... Das Gericht vertritt die Auffassung, dass, wenn jemand mit Messern von mehreren Personen angegriffen wird, eine Abwehr mit einer Schusswaffe keine Notwehrüberschreitung war", sagte der Verteidiger des Freigesprochenen, Peter Cardona. "Ich bin auch der Meinung: Da besteht keine andere Möglichkeit mehr. Und er hatte Gott sei Dank die Schusswaffe, um diesen Angriff abzuwehren." ... Link to comment Share on other sites More sharing options...
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