Doom Posted January 24, 2018 at 12:37 PM Share Posted January 24, 2018 at 12:37 PM Gestern wurde ein Satz im Frog Jagdgesetz ersatzlos gestrichen, nämlich das Verbot von Schalldämpfern bei der Jagd, Bravo! https://www.legifrance.gouv.fr/affichTexte.do;jsessionid=3F100C134993244E94D764B2AC2429BF.tplgfr32s_3?cidTexte=JORFTEXT000036526143&dateTexte=&oldAction=rechJO&categorieLien=id&idJO=JORFCONT000036526024 Zitat L'article 2 de l'arrêté du 1er août 1986 susvisé est ainsi modifié : Au troisième alinéa, les mots : «-l'emploi sur les armes à feu de tout dispositif silencieux destiné à atténuer le bruit au départ du coup ; » sont supprimés. Schalldämpfer werden in Frankreich in der niedrigsten Kategorie klassifiziert wie die Waffen auf welche sie passen, sind also relativ einfach bis sehr einfach zu bekommen und waren für Sportschützen immer eine nette Option. 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted January 24, 2018 at 12:39 PM Share Posted January 24, 2018 at 12:39 PM Der erste und bisher einzige Vorteil, den ich an der EU sehe. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Doom Posted January 24, 2018 at 12:48 PM Author Share Posted January 24, 2018 at 12:48 PM Ist ein Argument welches beim Lobbying helfen könnte, wenn es jetzt in Frankreich erlaubt ist, sogar ohne irgendwelche Auflagen. Mir kommt das wenn ich die Position von Jagd Schweiz lese: https://www.jagdschweiz.ch/jagdpolitik/stellungnahmen/showData/einsatz-von-schalldaempfern-fuer-jagdwaffen Zitat Schalldämpfer sind dem Kriegsmaterial zuzurechnen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Doom Posted July 26, 2018 at 09:52 AM Author Share Posted July 26, 2018 at 09:52 AM 180 Grad Kehrtwende von Jagd Schweiz! Gerade erst gesehen: Zitat Einsatz von Schalldämpfern für Jagdwaffen 04. April 2018 In letzter Zeit haben Frankreich und mehrere Bundesländer in Deutschland den Einsatz von Schalldämpfern entweder gegen Gesuch oder generell freigegeben. In den Österreichischen Bundesforsten ist der Einsatz von Schalldämpfern arbeitsschutzrechtlich geboten, um die europarechtlichen Vorgaben zu erfüllen. Als fachliche Argumente werden insbesondere die Lärmreduktion, aber auch die Minderung des Rückstosses und des Mündungsfeuers angeführt. In der Schweiz wird das Verbot noch heute hauptsächlich mit dem Kampf gegen die Wilderei begründet. Unerlaubtes Jagen kann mit diesem Verbot aber weder verhindert noch eingedämmt werden. Der Einsatz von Schalldämpfern wird insbesondere mit der Lärmreduktion, aber auch der Minderung des Rückstosses und des Mündungsfeuers begründet. Dies sind gute Gründe, den Einsatz von Schalldämpfern auch in der Schweiz zu erlauben. Die damit erreichte Reduktion der Lärmbelastung ist für den Schützen, den mitgeführten Jagdhund und die im Jagdumfeld wohnhafte Bevölkerung nur von Vorteil. Für Jagdhunde hat deren Verwendung auch aus tierschutzgründen Vorteile und die Beunruhigung des Wildes wird reduziert. Position JagdSchweiz JagdSchweiz verlangt, dass der Einsatz von Schalldämpfern auf Jagdwaffen frei gegeben wird und beantragt in der Jagdverordnung Art. 2, Abs. 1, lit.1, Punkt 4 «die mit einem integrierten oder aufsetzbaren Schalldämpfer ausgerüstet sind;» ersatzlos zu streichen. Als Eventualantrag wäre eine klare Kompetenzerteilung an die Kantone für deren Bewilligung in die JSV aufzunehmen. Zofingen, 29.03.2018 Es gab sogar ein Jäger und HNO der demonstriert hat wie SDs funktionieren, und zeigte, dass es nicht so wie in Hollywood ist (leider auf Frog): https://www.chassenature.ch/les-silencieux-font-du-bruit/ Link to comment Share on other sites More sharing options...
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