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Die Schweiz mal wieder!!!!


.45ACP

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Piexon Jet Protector JPX als Waffe eingestuft!!!!!!!!!!! :eek:

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Erwerb nur mit WES!!!!

In Deutschland und Österreich ab 18 Jahren erhältlich, da als Tierabwehr deklariert! Nur in unserer Schweiz gilt dies nicht!! :evil:

Zum Tragen braucht's einen Tragschein!!! :joker:

Ich frage mich, was unser Gesetzgeber da überlegt hat!!

Es ist zum kotzen!!

Da ist das letzte Wort noch nicht gesprochen!! Werde mal ProTell kontaktieren!

Edited by .45ACP
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Der Fehler besteht darin, dass er wie eine Waffe aussieht. Zur Abwehr von Wespen und anderen Hunden empfehle ich einen Wespen-Spray von Migros. Er sieht wie ein Farbspray aus, ist gelb, lässt sich wegen Wespenstichallergie jederzeit mitführen, hat eine Reichweite von 2 m und wirkt garantiert gegen Wespen. Mit einem Feuerzeug lässt sich der Strahl anzünden und das Gerät wird zum Flammenwerfer, was allerdings gefährlich, jedoch nach der Amateurgesetzgebung in der Schweiz nicht ausdrücklich verboten ist.

Merke: Was gefährlich ist muss nicht immer verboten sein.

Hans

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45ACP,

Würde er nicht wie eine Waffe aussehen, so würde er als "verdeckte" verbotene Waffe gelten.

Hans

:eek: Wie???

Jetzt hast Du mich vollends verwirrt!!! :rolleyes:

Aber ist ja egal. Wenn in der Schweiz mal ein Verbot erfolgreich durchgebracht wurde, wurde es auch nie wieder aufgehoben!! Auch wenn es sich im Nachhinein als Nutzlos herausstellte. Genau wie mit der Hohlspitzmunition. :blink:

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:eek: Wie???

Aber ist ja egal. Wenn in der Schweiz mal ein Verbot erfolgreich durchgebracht wurde, wurde es auch nie wieder aufgehoben!!

Stimmt so nicht! Der von vielen Seiten betrauerte Ex BR Furgler (in meinen Augen ein aalglatter Opportunist, Vetternwirtschafter und Antidemokrat) verbot auf Grund grossdeutscher Jammerei über den "Waffenselbstbedienungsladen Schweiz" auf Verordnungsweg kurzerhand alle halbautomatischen Handfeuerwaffen, da eine der Tatwaffen bei der Schleyerentfuhrung, ein von schweizern RAF Sympathisanten in der CH gekauftes und nach D geschmuggeltes HK33 war. Nach dieser Bestimmung brauchte es auch für sowas läppisches wie eine KK ERMA M1 eine kantonale Bewilligung. ProTell ging gegen diese Verordnung bis vor Bundesgericht und bekam Recht, was zu der Halbautomatenschwemme in der zweiten Hälfte der 80er Jahre des vergangen Jahrhunderts führte. hmaag wird darüber mehr und genaueres wissen als ich.

Schönes Wochenende!

Mitr

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Stimmt so nicht! Der von vielen Seiten betrauerte Ex BR Furgler (in meinen Augen ein aalglatter Opportunist, Vetternwirtschafter und Antidemokrat) verbot auf Grund grossdeutscher Jammerei über den "Waffenselbstbedienungsladen Schweiz" auf Verordnungsweg kurzerhand alle halbautomatischen Handfeuerwaffen, da eine der Tatwaffen bei der Schleyerentfuhrung, ein von schweizern RAF Sympathisanten in der CH gekauftes und nach D geschmuggeltes HK33 war. Nach dieser Bestimmung brauchte es auch für sowas läppisches wie eine KK ERMA M1 eine kantonale Bewilligung. ProTell ging gegen diese Verordnung bis vor Bundesgericht und bekam Recht, was zu der Halbautomatenschwemme in der zweiten Hälfte der 80er Jahre des vergangen Jahrhunderts führte. hmaag wird darüber mehr und genaueres wissen als ich.

Schönes Wochenende!

Mitr

Über Tote sollte man eigentlich nicht schlecht sprechen. Aber da er Bundesrat war, darf man es.

Ich gebe dir vollkommen recht mit dem aalglatten Opportunist, etc. Mich ärgert heute noch, dass Jeanmaire vor Furgler gehen musste.

Die Genugtuung hätte ich Jeanmaire gegönnt, einen Kaktus auf den Sarg von Furgler zu werfen.

Dank Furgler bekam Jeanmaire bekanntlich praktisch wegen nichts, 18 Jahre Zuchthaus.

Gruss Bf

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Mit anderen Worten, wäre damals Pro Tell von Bundesgericht nicht erfolgreich gewesen, gebe es heute Werkshalbautomaten wie bsp. die vielen kaschklone nur noch mit Ausnahmebewilligung wenn überhaupt! Das war ja haarscharf. :shock: Was wenn uns einmal die EU uns "erpresst" bzw. Druck macht in Sachen Waffenrecht. Wird dann der Budnesrta bzw. Politiker wieder einknicken? Mir macht das ein wenig Sorgen!

Vor kurzem war eine kurze Zeitungsmeldung diese Raketenbatterien die man für teures Geld für den 1. August kaufen will. Die EU verlangt dafür einen Kurs/Schein für den Erwerb solcher. Nun soll plötzlich zukünftig man auch in der Schweiz so einen 1- tätigen Kurs, der wenn ich es noch so richtig in Erinnerung habe um die 250 Franken kostet, absolvieren müssen um dann mittels dazugehörigem Schein so eine Raketenbatterie kaufen zu können. Grund es sei zu gefährlich wenn ein Laie ohne Kurs so was erwirbt. Es gab neben einigen Verletzen angeblich auch einen Todesfall in der Schweiz von einem 27 jährigen Familienvater als er sich auf eine anscheinend defekte Rakkenbatterie sich hingebeugt hat und sie doch losgegangen ist. Jahrelang ging es ohne Schein und jetzt braucht man plötzlich einen Kurs respektive Schein dafür.

Leute ihr wisst was ich meine, die EU macht Druck und die Schweiz zieht ohne zu hinterfragen einfach mit und das macht mich wütend/zornig :twisted:

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Die Protell ging damals nicht vor Bundesgericht wegen den Halbautomaten, da BR Furgler das Gesetz verschärfen wollte und dagegen gibt es nur politische Massnahmen, mit denen wir damals allerdings "gewonnen" haben. Dazu muss noch gesagt werden, dass der Zentralist Furgler zu diesem Zeitpunkt nichts mehr durchbrachte, siehe Bundespolizei.

Vors Bundesgericht gingen wir gegen die Bestrafung von privaten Sammlern, welche untereinander Automaten gekauft und verkauft hatten, was gemäss Kriegsmaterialverordnung verboten war.

Das Bundesgericht gab uns Recht, da das Kriegsmaterialgesetz nur für den Handel, nicht für Private gilt. Der einzige Händler in der Geschichte wurde bestraft, die Privaten freigesprochen, die strafbare Übertretung des Konkordates war verjährt.

Hans

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