Mike57 Posted January 31, 2018 at 09:35 AM Share Posted January 31, 2018 at 09:35 AM Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz oder Achmed, the dead terrorist…. http://www.ein-jagdmensch.com/achmed-the-dead-terrorist/ 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glockologe Posted January 31, 2018 at 09:51 AM Share Posted January 31, 2018 at 09:51 AM (edited) .....und er hat noch nicht einmal darauf hingewiesen, wie beliebig auslegbar der genannte "Gummiparagraph" ist. Bevor wer lacht: Denkt mal an einem bestimmten Oberstleutnant, dem seine eigene Chefin die Ankläger auf den Hals gehetzt hat. Edited January 31, 2018 at 09:53 AM by Glockologe 2 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Der Reservist Posted January 31, 2018 at 10:27 AM Share Posted January 31, 2018 at 10:27 AM vor 35 Minuten, Glockologe sagte: seine eigene - blonde - Chefin die Ankläger auf den Hals gehetzt hat. Ich hab mal ergänzt Link to comment Share on other sites More sharing options...
erik_fridjoffson Posted January 31, 2018 at 11:10 AM Share Posted January 31, 2018 at 11:10 AM Was willst Du von einer Kinderärztin erwarten, die ihre politische Kariere geerbt hat... Leider kommt das bei uns mittlerweile zu oft vor, das Kinder und Kindeskinder aufgrund von Beziehungen Mandate erhalten... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted January 31, 2018 at 01:00 PM Share Posted January 31, 2018 at 01:00 PM vor 3 Stunden, Mike57 sagte: Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz Daraus: Zitat Es wird lediglich verklausuliert darauf hingewiesen, dass „nur bestehende Erlaubnisse verlängert werden“. Klingt harmlos, ist es aber nicht. Denn die ganz erhebliche Konsequenz ist: Versäumt man die Frist, ist man „par ordre du mufti“ ab sofort wieder „unkundige Person“. Mit einem amtlichen Federstrich. Das heißt, will ich weiter wiederladen, muss ich den Lehrgang neu machen. Das ist einfach nur falsch. Und zwar höchstrichterlich bestätigt. Erst bei mehr als 5 Jahre nach Ablauf der letzten Gültigkeit der Erlaubnis oder nach Ablegung der Fachkundeprüfung erlischt die Fachkunde. Schwierig kann es auch werden, wenn man zweimal verlängert ohne Pulvererwerb. 3 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mike57 Posted January 31, 2018 at 01:09 PM Author Share Posted January 31, 2018 at 01:09 PM Daraus: Das ist einfach nur falsch. Und zwar höchstrichterlich bestätigt. Erst bei mehr als 5 Jahre nach Ablauf der letzten Gültigkeit der Erlaubnis oder nach Ablegung der Fachkundeprüfung erlischt die Fachkunde. Schwierig kann es auch werden, wenn man zweimal verlängert ohne Pulvererwerb. Das mag durchaus so sein, aber die Wege des Deutschen Amtsmann sind unergründlich. Die EIER in der Hose um gegen die Willkür desselben zu klagen & das nötige Kleingeld sind dem Teutschen Michel auch nicht in die Wiege gelegt worden. 2 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted January 31, 2018 at 01:18 PM Share Posted January 31, 2018 at 01:18 PM Klagen kostet 10€/pro Jahr. Wer sich das als Waffenbesitzer nicht erlauben kann, sollte das Hobby wechseln. 1 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mike57 Posted January 31, 2018 at 05:04 PM Author Share Posted January 31, 2018 at 05:04 PM vor 3 Stunden, Jägermeister sagte: Klagen kostet 10€/pro Jahr. Wer sich das als Waffenbesitzer nicht erlauben kann, sollte das Hobby wechseln. Tja da sagst Du was, imho könnte ich gleichzeitig 3 Anwälte von 3 verschiedenen Rechtsschutzversicherungen von der Kette lassen.... Die 10,00 Euro Nummer, vom Verband & privat Link to comment Share on other sites More sharing options...
CarlFriedrichvonBöttcher Posted January 31, 2018 at 05:12 PM Share Posted January 31, 2018 at 05:12 PM Jo, zwei mal Verband und einmal Privat. 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
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