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Widerruf der Waffenbesitzkarte und Einziehung des Jagdscheins auch bei medizinisch indiziertem Cannabiskonsum gerechtfertigt


Jägermeister

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Vorsichtiger und sachgemäßer Umgang mit Waffen oder Munition nicht sichergestellt

Der Bayerische Verwaltungs­gerichts­hof hat entschieden, dass ein vorsichtiger und sachgemäßer Umgang mit Waffen oder Munition bei täglich mehrfacher Inhalation von Cannabisblüten - auch bei ärztlicher Verordnung - nicht sichergestellt werden kann und der Widerruf der Waffenbesitzkarte und die Einziehung des Jagdscheins eines Waffenbesitzers und Jägers gerechtfertigt ist.

http://www.kostenlose-urteile.de/Bayerischer-VGH_21-CS-171521_Widerruf-der-Waffenbesitzkarte-und-Einziehung-des-Jagdscheins-auch-bei-medizinisch-indiziertem-Cannabiskonsum-gerechtfertigt.news25461.htm

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Jäger mit Cannabismedikament muss Finger von Waffe lassen

Kiffen und Jagen: Nach einer Cannabis-Verordnung musste ein Jäger den Waffenschein abgeben. Sein Eilantrag auf Aussetzung der Anordnung blieb erfolglos. Warum darf er aber trotzdem Autofahren?

https://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/recht/article/956782/gruenen-jaeger-cannabismedikament-muss-finger-waffe-lassen.html

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