rugerclub Posted September 6, 2008 at 07:10 AM Share Posted September 6, 2008 at 07:10 AM Antrag auf Bescheinigung über das Bedürfnis zum Erwerb einer Waffe (gem. §§ 14 und 8 WaffG) Hinweise zum Ausfüllen des Antrages der Waffenbefürwortung Es werden nur Anträge von Antragstellern bearbeitet, die die gesetzlichen Mindestbedingungen erfüllen. Das sind zurzeit: Volljährigkeit mindestens seit 12 Monaten Mitglied eines RSB/DSB-Vereins, dies bedeutet für den RSB, dass ein Sportpass beantragt oder vorhanden ist. Sachkundigkeit Die Zuverlässigkeit (§5 WaffG), die persönliche Eignung (§6 WaffG) und das Bedürfnis (§8 WaffG) werden von der Behörde geprüft. Dieser Antrag muss ausgefüllt werden, wenn der Antragsteller eine waffenbesitzkartenpflichtige Waffe erwerben will, unabhängig von der Art der WBK (gelbe Sportschützen-WBK oder die grüne WBK), in die diese Waffe eingetragen wird. Für die Erteilung einer WBK gelten folgende Altersbeschränkungen: ab 18 Jahren Schusswaffen bis zu einem Kaliber von 5,6 mm lfB (.22 l.r.) mit einer maximalen Mündungsenergie der Geschosse von 200 Joule sowie Langwaffen mit glatten Läufen bis Kaliber 12. ab 21 Jahren alle übrigen Waffen zur Ausübung des Schießsports. Laut Waffengesetz (§6 WaffG) haben Personen, die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben, für die erstmalige Erteilung einer WBK über Großkaliberwaffen auf eigene Kosten ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung vorzulegen. Ein Bedürfnis nach §14 Absatz 3 (Erwerb und Besitz von mehr als drei Langwaffen, mehr als zwei mehrschüssigen Kurzwaffen für Patronenmunition sowie der hierfür erforderlichen Munition) wird durch Vorlage einer Bescheinigung des zuständigen Schießsportfachverbandes glaubhaft gemacht. Der Rheinische Schützenbund befürwortet keine Selbstlader. Ist das vorgenannte Grundkontingent (lt. §14, Abs. 3 WaffG) bereits erfüllt, muss der Landesverband eine gesonderte Prüfung vornehmen bezüglich des Bedürfnisses und des regelmäßigen Einsatzes der Sportgeräte des Antragsstellers, z. B. durch seine Beteiligung an den Meisterschaften (Verein, Kreis, Bezirk und Land) und der dabei erreichten Ergebnisse. Wir bitten die Antragsteller, die personenbezogenen Daten des Vorbesitzers / des Verkäufers der Waffe in der Kopie Ihrer WBK zu schwärzen, damit keine datenschutzrechtlichen Probleme entstehen können. Es dürfen innerhalb von 6 Kalendermonaten nur zwei Waffen erworben werden. Kosten: Für jeden gestellten Antrag, unabhängig von einer Befürwortung, wird im Voraus eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,- € erhoben. Zahlbar auf: Rheinischer Schützenbund e.V. 1872 Postbank Köln, BLZ 370 100 50, Konto-Nr. 215 385 03 Verwendungszweck: WBK, Name, Vorname, Mitglieds-Nummer Die Bearbeitung erfolgt nach Gutschrift der Gebühr auf dem RSB Konto. Grundsätzlich läuft der gesamte Schriftverkehr über die Vereinsanschrift!RSB Waffenantrag.pdf Link to comment Share on other sites More sharing options...
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