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nun ist es Recht, das neue WaffG


nightforce

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Waffenrecht und Waffenmissbrauch

Politiker machen es sich bei der Ursachensuche zu leicht

Die Wahnsinnstat des 19-jährigen Robert Steinhäuser, der am Erfurter Gutenberg-Gymnasium 16 Menschen ermordete und sich dann das Leben nahm, hat eine Reihe von politischen Forderungen hervorgerufen. Die am lautesten erhobene ist die nach einer weiteren Verschärfung des Waffenrechts.

Das zufälligerweise am Tag der Tat, dem 26. April, von der Bundestagsmehrheit gegen die Stimmen von FDP und PDS beschlossene Gesetz zur Neuregelung des Waffenrechts beinhaltet bereits eine Reihe von Verschärfungen. Gegen die ein oder andere Neuerung, etwa was die Kriterien für die Frage der waffenrechtlichen "Zuverlässigkeit" angeht, bestehen verfassungsrechtliche Bedenken. Zum anderen waren auch Erleichterungen geplant. So soll nach dem am 26. April beschlossenen Gesetz die Altersgrenze für das sportliche Schießen mit Luftdruckwaffen gegenüber dem geltenden Recht auf 10 Jahre abgesenkt werden. Neu ist ferner, dass einem Sportschützen ein Kontingent von drei halbautomatischen Langwaffen (Gewehren) zugestanden werden soll. Und die so genannte Gelbe Waffenbesitzkarte, also die unbefristete Erlaubnis zum Erwerb von Langwaffen durch Sportschützen, soll künftig nicht mehr nur für Einzellader-Langwaffen, sondern auch für mehrschüssige Repetier-Langwaffen gelten, die dann von Sportschützen ohne Kontingentbegrenzung erworben werden können.

Geltendes Recht und früheres Recht

Gegenüber diesem merkwürdigen Sammelsurium von teils bedenklichen Verschärfungen und gleichzeitigen Erleichterungen vertrat die FDP die Ansicht, dass das geltende Waffengesetz von 1976 insgesamt einen ausreichenden Ausgleich der zu berücksichtigenden Belange darstelle. Nach diesem Gesetz wird, wenn jemand eine Waffe erwerben und besitzen will, seine "Zuverlässigkeit", sein auf die betreffende Waffe bezogenes "Bedürfnis", seine "Sachkunde" und seine "körperliche Eignung" geprüft. All diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein. Ein Bedürfnis für Sportschützen wird anerkannt, wenn die regelmäßige schießsportliche Betätigung nachgewiesen wird.

Ist mit der Forderung nach einer Verschärfung des Waffenrechts nach dem Erfurter Massaker wirklich der entscheidende Punkt angesprochen? Das wäre zu bejahen, wenn sich ein Zusammenhang zwischen tendenziell liberalem Waffenrecht und Waffenmissbrauch aufzeigen ließe. Das aber ist gerade nicht der Fall. Das erste einheitliche deutsche Waffengesetz, das "Reichsgesetz über Schusswaffen und Munition" von 1928, beschränkte sich beispielsweise auf eine Prüfung der "Zuverlässigkeit" (also im Wesentlichen der Gesetzestreue) derjenigen, die Waffen erwerben und besitzen wollten. Nur wer eine Waffe "führen" (also außerhalb seiner Wohnung, Geschäftsräume oder seines umfriedeten Besitztums bei sich tragen wollte), musste zusätzlich ein "Bedürfnis" nachweisen. Trotz dieser gegenüber der heutigen Rechtslage freizügigen Regelung ist kein Fall überliefert, der der teuflischen Tat von Erfurt vergleichbar wäre.

Bis 1972 konnte jeder ein Gewehr kaufen - und es gab kein "Erfurt"

Das Reichswaffengesetz 1938, das erst Ende 1972 endgültig außer Kraft trat, ermöglichte in noch weiterem Maße den Waffenbesitz. Danach konnte grundsätzlich jeder im Alter von mehr als 18 Jahren Schusswaffen und Munition erwerben. (Mit Ausnahme von Faustfeuerwaffen: Wer eine Pistole oder einen Revolver erwerben wollte, benötigte nach wie vor einen Waffenerwerbsschein, wer eine Waffe führen wollte, einen Waffenschein). So konnte bis zum 31. 12. 1972 jeder ein Gewehr kaufen, ohne dass es dazu einer Erlaubnis bedurfte. Wenn also der behauptete Zusammenhang existierte, müsste es zu einer Vielzahl von Amoktaten gekommen sein. Nichts Derartiges ist aber überliefert.

Dies führt zwangsläufig zu dem Schluss, dass Taten wie die in Erfurt nicht durch ein liberales Waffenrecht herbeigeführt werden. Hinzu kommt: Ein Mensch von der verbrecherischen Energie des Robert Steinhäuser, der nicht vor einem Massenmord zurückschreckt, würde auch vor unerlaubtem Waffenbesitz oder einer anderen Methode der Ausführung nicht zurückschrecken. Kein Gesetz der Welt kann in einem solchen Fall helfen.

Aufschlussreich sind auch die Erfahrungen aus England, wo 1997 ein vollständiges Kurzwaffen-Verbot erlassen wurde. Dort sind die Straftaten mit Schusswaffen im Folgejahr 1998 um rund 10% angestiegen. Die Anzahl der Vergehen mit Pistolen und Revolvern erreichte den höchsten Stand seit 1993.

Seelische Entwurzelung

Die Ursachen für kriminelle und verbrecherische Handlungen mit Waffen sind also nicht auf dem Gebiet des Waffenrechts zu suchen. Das wäre in der Tat zu einfach und lenkt ab von den eigentlichen Ursachen solcher Taten.

Fündig wird man, wenn man die gesellschaftlichen Bedingungen in unserem Land betrachtet. Zum Beispiel die seelische Entwurzelung vieler Menschen: Wo weder Gott noch Vaterland noch die Nächsten zählen, ist sie nicht verwunderlich. Robert Steinhäuser mit seiner Vorliebe für Killer-Spiele und Hassmusik ist dafür das beste Beispiel: Er glaubte, wenn man den Schilderungen glauben darf, an nichts und Ideale hatte er nicht.

Der bedeutende Wiener Psychiater Viktor Frankl hat darauf aufmerksam gemacht, dass der Mensch in seinem Leben nach Sinn sucht. Fehlt es daran, wird seine Seele krank. Sinn sah Frankl in dem, was er "Selbst-Transzendenz" nannte: eine Sache, der wir dienen, eine Person, die wir lieben. Steinhäusers Bild von sich und der Welt war dagegen auf seine Person zurückgeworfen, es fehlte seinem Leben wie dem so vieler anderer ein über seine eigene Person hinausweisender Sinn. Hierfür ist eine Politik mitverantwortlich, die Kinder, Jugendliche und Familien nicht als das Zukunftsthema begriffen hat. Eine Politik außerdem, die brauchbare Ideale und Vorbilder nicht anbietet, sondern nicht selten tabuisiert. Während Schund und Schmutz, insbesondere exzessive Darstellungen von Brutalitäten und Gewalt, bereits über das Fernsehen ungehindert in die Köpfe von Kindern und Jugendlichen Zutritt erhalten. Von Gewaltspielen und -videos ganz zu schweigen.

Gefunden bei National Zeitung

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Waffenrecht und Waffenmissbrauch

Politiker machen es sich bei der Ursachensuche zu leicht

Die Wahnsinnstat des 19-jährigen Robert Steinhäuser, der am Erfurter Gutenberg-Gymnasium 16 Menschen ermordete und sich dann das Leben nahm, hat eine Reihe von politischen Forderungen hervorgerufen. Die am lautesten erhobene ist die nach einer weiteren Verschärfung des Waffenrechts.

Das zufälligerweise am Tag der Tat, dem 26. April, von der Bundestagsmehrheit gegen die Stimmen von FDP und PDS beschlossene Gesetz zur Neuregelung des Waffenrechts beinhaltet bereits eine Reihe von Verschärfungen. Gegen die ein oder andere Neuerung, etwa was die Kriterien für die Frage der waffenrechtlichen "Zuverlässigkeit" angeht, bestehen verfassungsrechtliche Bedenken. Zum anderen waren auch Erleichterungen geplant. So soll nach dem am 26. April beschlossenen Gesetz die Altersgrenze für das sportliche Schießen mit Luftdruckwaffen gegenüber dem geltenden Recht auf 10 Jahre abgesenkt werden. Neu ist ferner, dass einem Sportschützen ein Kontingent von drei halbautomatischen Langwaffen (Gewehren) zugestanden werden soll. Und die so genannte Gelbe Waffenbesitzkarte, also die unbefristete Erlaubnis zum Erwerb von Langwaffen durch Sportschützen, soll künftig nicht mehr nur für Einzellader-Langwaffen, sondern auch für mehrschüssige Repetier-Langwaffen gelten, die dann von Sportschützen ohne Kontingentbegrenzung erworben werden können.

Geltendes Recht und früheres Recht

Gegenüber diesem merkwürdigen Sammelsurium von teils bedenklichen Verschärfungen und gleichzeitigen Erleichterungen vertrat die FDP die Ansicht, dass das geltende Waffengesetz von 1976 insgesamt einen ausreichenden Ausgleich der zu berücksichtigenden Belange darstelle. Nach diesem Gesetz wird, wenn jemand eine Waffe erwerben und besitzen will, seine "Zuverlässigkeit", sein auf die betreffende Waffe bezogenes "Bedürfnis", seine "Sachkunde" und seine "körperliche Eignung" geprüft. All diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein. Ein Bedürfnis für Sportschützen wird anerkannt, wenn die regelmäßige schießsportliche Betätigung nachgewiesen wird.

Ist mit der Forderung nach einer Verschärfung des Waffenrechts nach dem Erfurter Massaker wirklich der entscheidende Punkt angesprochen? Das wäre zu bejahen, wenn sich ein Zusammenhang zwischen tendenziell liberalem Waffenrecht und Waffenmissbrauch aufzeigen ließe. Das aber ist gerade nicht der Fall. Das erste einheitliche deutsche Waffengesetz, das "Reichsgesetz über Schusswaffen und Munition" von 1928, beschränkte sich beispielsweise auf eine Prüfung der "Zuverlässigkeit" (also im Wesentlichen der Gesetzestreue) derjenigen, die Waffen erwerben und besitzen wollten. Nur wer eine Waffe "führen" (also außerhalb seiner Wohnung, Geschäftsräume oder seines umfriedeten Besitztums bei sich tragen wollte), musste zusätzlich ein "Bedürfnis" nachweisen. Trotz dieser gegenüber der heutigen Rechtslage freizügigen Regelung ist kein Fall überliefert, der der teuflischen Tat von Erfurt vergleichbar wäre.

Bis 1972 konnte jeder ein Gewehr kaufen - und es gab kein "Erfurt"

Das Reichswaffengesetz 1938, das erst Ende 1972 endgültig außer Kraft trat, ermöglichte in noch weiterem Maße den Waffenbesitz. Danach konnte grundsätzlich jeder im Alter von mehr als 18 Jahren Schusswaffen und Munition erwerben. (Mit Ausnahme von Faustfeuerwaffen: Wer eine Pistole oder einen Revolver erwerben wollte, benötigte nach wie vor einen Waffenerwerbsschein, wer eine Waffe führen wollte, einen Waffenschein). So konnte bis zum 31. 12. 1972 jeder ein Gewehr kaufen, ohne dass es dazu einer Erlaubnis bedurfte. Wenn also der behauptete Zusammenhang existierte, müsste es zu einer Vielzahl von Amoktaten gekommen sein. Nichts Derartiges ist aber überliefert.

Dies führt zwangsläufig zu dem Schluss, dass Taten wie die in Erfurt nicht durch ein liberales Waffenrecht herbeigeführt werden. Hinzu kommt: Ein Mensch von der verbrecherischen Energie des Robert Steinhäuser, der nicht vor einem Massenmord zurückschreckt, würde auch vor unerlaubtem Waffenbesitz oder einer anderen Methode der Ausführung nicht zurückschrecken. Kein Gesetz der Welt kann in einem solchen Fall helfen.

Aufschlussreich sind auch die Erfahrungen aus England, wo 1997 ein vollständiges Kurzwaffen-Verbot erlassen wurde. Dort sind die Straftaten mit Schusswaffen im Folgejahr 1998 um rund 10% angestiegen. Die Anzahl der Vergehen mit Pistolen und Revolvern erreichte den höchsten Stand seit 1993.

Seelische Entwurzelung

Die Ursachen für kriminelle und verbrecherische Handlungen mit Waffen sind also nicht auf dem Gebiet des Waffenrechts zu suchen. Das wäre in der Tat zu einfach und lenkt ab von den eigentlichen Ursachen solcher Taten.

Fündig wird man, wenn man die gesellschaftlichen Bedingungen in unserem Land betrachtet. Zum Beispiel die seelische Entwurzelung vieler Menschen: Wo weder Gott noch Vaterland noch die Nächsten zählen, ist sie nicht verwunderlich. Robert Steinhäuser mit seiner Vorliebe für Killer-Spiele und Hassmusik ist dafür das beste Beispiel: Er glaubte, wenn man den Schilderungen glauben darf, an nichts und Ideale hatte er nicht.

Der bedeutende Wiener Psychiater Viktor Frankl hat darauf aufmerksam gemacht, dass der Mensch in seinem Leben nach Sinn sucht. Fehlt es daran, wird seine Seele krank. Sinn sah Frankl in dem, was er "Selbst-Transzendenz" nannte: eine Sache, der wir dienen, eine Person, die wir lieben. Steinhäusers Bild von sich und der Welt war dagegen auf seine Person zurückgeworfen, es fehlte seinem Leben wie dem so vieler anderer ein über seine eigene Person hinausweisender Sinn. Hierfür ist eine Politik mitverantwortlich, die Kinder, Jugendliche und Familien nicht als das Zukunftsthema begriffen hat. Eine Politik außerdem, die brauchbare Ideale und Vorbilder nicht anbietet, sondern nicht selten tabuisiert. Während Schund und Schmutz, insbesondere exzessive Darstellungen von Brutalitäten und Gewalt, bereits über das Fernsehen ungehindert in die Köpfe von Kindern und Jugendlichen Zutritt erhalten. Von Gewaltspielen und -videos ganz zu schweigen.

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Die Wahnsinnstat des 19-jährigen Robert Steinhäuser, der am Erfurter Gutenberg-Gymnasium 16 Menschen ermordete und sich dann das Leben nahm, hat eine Reihe von politischen Forderungen hervorgerufen. Die am lautesten erhobene ist die nach einer weiteren Verschärfung des Waffenrechts.

Das zufälligerweise am Tag der Tat, dem 26. April, von der Bundestagsmehrheit gegen die Stimmen von FDP und PDS beschlossene Gesetz zur Neuregelung des Waffenrechts beinhaltet bereits eine Reihe von Verschärfungen. Gegen die ein oder andere Neuerung, etwa was die Kriterien für die Frage der waffenrechtlichen "Zuverlässigkeit" angeht, bestehen verfassungsrechtliche Bedenken. Zum anderen waren auch Erleichterungen geplant. So soll nach dem am 26. April beschlossenen Gesetz die Altersgrenze für das sportliche Schießen mit Luftdruckwaffen gegenüber dem geltenden Recht auf 10 Jahre abgesenkt werden. Neu ist ferner, dass einem Sportschützen ein Kontingent von drei halbautomatischen Langwaffen (Gewehren) zugestanden werden soll. Und die so genannte Gelbe Waffenbesitzkarte, also die unbefristete Erlaubnis zum Erwerb von Langwaffen durch Sportschützen, soll künftig nicht mehr nur für Einzellader-Langwaffen, sondern auch für mehrschüssige Repetier-Langwaffen gelten, die dann von Sportschützen ohne Kontingentbegrenzung erworben werden können.

Geltendes Recht und früheres Recht

Gegenüber diesem merkwürdigen Sammelsurium von teils bedenklichen Verschärfungen und gleichzeitigen Erleichterungen vertrat die FDP die Ansicht, dass das geltende Waffengesetz von 1976 insgesamt einen ausreichenden Ausgleich der zu berücksichtigenden Belange darstelle. Nach diesem Gesetz wird, wenn jemand eine Waffe erwerben und besitzen will, seine "Zuverlässigkeit", sein auf die betreffende Waffe bezogenes "Bedürfnis", seine "Sachkunde" und seine "körperliche Eignung" geprüft. All diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein. Ein Bedürfnis für Sportschützen wird anerkannt, wenn die regelmäßige schießsportliche Betätigung nachgewiesen wird.

Ist mit der Forderung nach einer Verschärfung des Waffenrechts nach dem Erfurter Massaker wirklich der entscheidende Punkt angesprochen? Das wäre zu bejahen, wenn sich ein Zusammenhang zwischen tendenziell liberalem Waffenrecht und Waffenmissbrauch aufzeigen ließe. Das aber ist gerade nicht der Fall. Das erste einheitliche deutsche Waffengesetz, das "Reichsgesetz über Schusswaffen und Munition" von 1928, beschränkte sich beispielsweise auf eine Prüfung der "Zuverlässigkeit" (also im Wesentlichen der Gesetzestreue) derjenigen, die Waffen erwerben und besitzen wollten. Nur wer eine Waffe "führen" (also außerhalb seiner Wohnung, Geschäftsräume oder seines umfriedeten Besitztums bei sich tragen wollte), musste zusätzlich ein "Bedürfnis" nachweisen. Trotz dieser gegenüber der heutigen Rechtslage freizügigen Regelung ist kein Fall überliefert, der der teuflischen Tat von Erfurt vergleichbar wäre.

Bis 1972 konnte jeder ein Gewehr kaufen - und es gab kein "Erfurt"

Das Reichswaffengesetz 1938, das erst Ende 1972 endgültig außer Kraft trat, ermöglichte in noch weiterem Maße den Waffenbesitz. Danach konnte grundsätzlich jeder im Alter von mehr als 18 Jahren Schusswaffen und Munition erwerben. (Mit Ausnahme von Faustfeuerwaffen: Wer eine Pistole oder einen Revolver erwerben wollte, benötigte nach wie vor einen Waffenerwerbsschein, wer eine Waffe führen wollte, einen Waffenschein). So konnte bis zum 31. 12. 1972 jeder ein Gewehr kaufen, ohne dass es dazu einer Erlaubnis bedurfte. Wenn also der behauptete Zusammenhang existierte, müsste es zu einer Vielzahl von Amoktaten gekommen sein. Nichts Derartiges ist aber überliefert.

Dies führt zwangsläufig zu dem Schluss, dass Taten wie die in Erfurt nicht durch ein liberales Waffenrecht herbeigeführt werden. Hinzu kommt: Ein Mensch von der verbrecherischen Energie des Robert Steinhäuser, der nicht vor einem Massenmord zurückschreckt, würde auch vor unerlaubtem Waffenbesitz oder einer anderen Methode der Ausführung nicht zurückschrecken. Kein Gesetz der Welt kann in einem solchen Fall helfen.

Aufschlussreich sind auch die Erfahrungen aus England, wo 1997 ein vollständiges Kurzwaffen-Verbot erlassen wurde. Dort sind die Straftaten mit Schusswaffen im Folgejahr 1998 um rund 10% angestiegen. Die Anzahl der Vergehen mit Pistolen und Revolvern erreichte den höchsten Stand seit 1993.

Seelische Entwurzelung

Die Ursachen für kriminelle und verbrecherische Handlungen mit Waffen sind also nicht auf dem Gebiet des Waffenrechts zu suchen. Das wäre in der Tat zu einfach und lenkt ab von den eigentlichen Ursachen solcher Taten.

Fündig wird man, wenn man die gesellschaftlichen Bedingungen in unserem Land betrachtet. Zum Beispiel die seelische Entwurzelung vieler Menschen: Wo weder Gott noch Vaterland noch die Nächsten zählen, ist sie nicht verwunderlich. Robert Steinhäuser mit seiner Vorliebe für Killer-Spiele und Hassmusik ist dafür das beste Beispiel: Er glaubte, wenn man den Schilderungen glauben darf, an nichts und Ideale hatte er nicht.

Der bedeutende Wiener Psychiater Viktor Frankl hat darauf aufmerksam gemacht, dass der Mensch in seinem Leben nach Sinn sucht. Fehlt es daran, wird seine Seele krank. Sinn sah Frankl in dem, was er "Selbst-Transzendenz" nannte: eine Sache, der wir dienen, eine Person, die wir lieben. Steinhäusers Bild von sich und der Welt war dagegen auf seine Person zurückgeworfen, es fehlte seinem Leben wie dem so vieler anderer ein über seine eigene Person hinausweisender Sinn. Hierfür ist eine Politik mitverantwortlich, die Kinder, Jugendliche und Familien nicht als das Zukunftsthema begriffen hat. Eine Politik außerdem, die brauchbare Ideale und Vorbilder nicht anbietet, sondern nicht selten tabuisiert. Während Schund und Schmutz, insbesondere exzessive Darstellungen von Brutalitäten und Gewalt, bereits über das Fernsehen ungehindert in die Köpfe von Kindern und Jugendlichen Zutritt erhalten. Von Gewaltspielen und -videos ganz zu schweigen.

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