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Verbot der „kurzen" Vorderschaftrepetierflinten


rugerclub

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Stichtag 1. Oktober 2008: Verbot der „kurzen Vorderschaftrepetierflinten“

In zwei Wochen tritt es in Kraft, das Verbot des Umgangs mit „Vorderschaftrepetierflinten, bei denen anstelle des Hinterschaftes ein Kurzwaffengriff vorhanden ist oder die Waffengesamtlänge in der kürzest möglichen Verwendungsform weniger als 95 cm oder die Lauflänge weniger als 45 cm beträgt“, so die Norm im Waffenrechtsänderungsgesetz vom 01. April 2008, Anlage 2 Ziff. 1.2.1.2.

Joachim Streitberger, der Sprecher des FWR, führt dazu aus: "Jeder, der zu diesem Zeitpunkt noch eine derartige Waffe in Besitz hat, begeht ein Verbrechen nach § 51 Waffengesetz, Mindeststrafe 1 Jahr, und muss damit rechnen, dass er für 10 Jahre nach § 5 Abs. 1 Waffengesetz als unzuverlässig angesehen wird. Häufige Nachfragen in der Geschäftsstelle des Forum Waffenrecht zeigen, dass diese Verbotsnorm noch nicht allgemein bekannt ist."

VISIER veröffentlicht die FWR-Info daher als PDF - bitte auch an andere, möglicherweise betroffene Waffenbesitzer weiterreichen!

http://www.visier.de/bilder/pdf/vorderschaftrepetierflinten.pdf

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Gibt doch für alle Modelle Griffe mit festem Schaft. Einfach diesen dranmontieren und gut ist.

bringt nichts ... die pumpguns müssen jetzt eine gewisse laufmindestlänge und gesamtlänge haben ...

[ironie an]ist ja auch soviel schlimmes damit passiert ... vorallem durch die legalwaffenbesitzer ...

wenn dann gehen die ja mit der pumpe zum banküberfall und nutzen nicht ihre kurzwaffen ;-([/ironie aus]

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bringt nichts ... die pumpguns müssen jetzt eine gewisse laufmindestlänge und gesamtlänge haben ...

[ironie an]ist ja auch soviel schlimmes damit passiert ... vorallem durch die legalwaffenbesitzer ...

wenn dann gehen die ja mit der pumpe zum banküberfall und nutzen nicht ihre kurzwaffen ;-([/ironie aus]

Wenn es nur um die Gesamtlänge geht sollte das ausreichen. Wie sieht es denn bei einem zu kurzem Lauf mit einem Comp aus? Wenn der nicht abnehmbar ist sollte die sache damit erledigt sein. Oder?

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Wenn es nur um die Gesamtlänge geht sollte das ausreichen. Wie sieht es denn bei einem zu kurzem Lauf mit einem Comp aus? Wenn der nicht abnehmbar ist sollte die sache damit erledigt sein. Oder?

wie schon gesagt ... der lauf muß eine mindestlänge haben ... die gesamtwaffe dazu auch.

meines wissens nach verlängert ein fester comp den lauf und wird dann zur lauflänge hinzugerechnet.

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Die Lauflänge muß mindestens 45cm betragen, MFD und Comps werden nicht mehr zur Lauflänge gerechnet.... auch nicht wenn sie angeschweist sind (evtl. zählen Comps die in den Lauf eingearbeitet sind)

Bei den meisten Flinten kann man zumindest noch den Lauf gegen einen längeren tauschen..... zum Glück, der Totalschaden wir dadurch vermieden!

Gruß

Hunter

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  • 2 months later...

Ich habe auch noch vor diesem elenden Stichtag mein Schätzchen (sdass short) eigenhändig zerstört. Über 12 Jahre hat sie mir treu zur Seite gestanden, bis ich mich dann von ihr trennen musste. Die Scheidung hat dann der BÜMA bescheinigt und mir gleich eine neue Süsse vermittelt. Statt mit einem kurzen Lauf und Holzschaft hat sie jetzt einen langen Lauf und einen Plastikschaft.

Sehr traurig, wo die Reise in dieser BRD* hingeht . . .

*BRD = Bananen-Republik-Deutschland

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