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Softair Pistolen <0,5Joule ab wann?


Guest kensmith

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Hi,

ich habe da mal ne Frage.

Mein Sohn (9 Jahre) kam heute von ner Kerb zurück und hatte da bei der Losbude eine Softair Pistole mit Federdruck gewonnen. Dazu 2000 Schuss BB`s.

Ich war, ehrlich gesagt, ein wenig erschrocken, daß ein 9 Jähriges Kind so ohne weiteres und ohne einem anwesenden Elternteil solch ein Teil ausgehändigt bekommt.

Wir haben das Teil heir mal ausprobiert und aus ca. 5m Entfernung wird ein Blatt Kopierpapier locker durchschlagen und die Kugel kommt sogar als Querschläger zurück.

Ich war der Meinung, daß die Softairpistolen <0,5 Jould erst ab 14 Jahren frei verkäuflich sind, aber bei der Polizei ssagte man mir, daß die Dinger als Spielzeug angesehen werden und somit am Kleinkinder herausgegeben werden dürfen.

Mich würde mal interessieren, wie Ihre das seht, findet Ihr, daß solche Teile in die Hände von kleinen Kindern gehören und das man die dinger so ohne weiteres in einer Losbude auf ner Kirmes bekommen kann?

Gruß

Ken

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ne nix aber - ist okay, meine Tochter ging im jüngeren Alter zur Kirmes (unter weitäugiger Aufsicht von Papa) und angelte soviele Enten bis Sie die Softair hatte. Ihre Entscheidung, nicht meine. Danach gab es von Papa eine Einführung im Umgang und entsprechenden Sicherheitsregeln mit Waffen. Seitdem fragt Sie bei jeder Waffe die Sie bei mir oder meine Frau sieht: Ist die auch leer?

entmystifiziere das Thema Waffen, gehe damit offen um. Um so weniger kommen die Balgen auf dumme Gedanken. Übrigends: Meins und Deins haben wir so geregelt das ich meine Tochter frage wenn ich was aus ihrem Zimmer brauche. Ich nehme es mir nicht einfach, dasselbe erwarte ich auch von ihr. Und es klappt!

Edited by rugerclub
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Hi,

Wir haben das Teil heir mal ausprobiert und aus ca. 5m Entfernung wird ein Blatt Kopierpapier locker durchschlagen und die Kugel kommt sogar als Querschläger zurück.

Ich war der Meinung, daß die Softairpistolen <0,5 Jould erst ab 14 Jahren frei verkäuflich sind, ...

Wow... ein Blatt Papier durchschlagen und als Querschläger (!) zurück gekommen!

Sack und Asche! Was für ein Skandal...

Und das war dir ein Versuchsaufbau mit Auswertung und Anruf bei der Polizei wert?

Gib dem Bub das Teil zurück, geh´ schlafen und decke dich zu... lass´ aber die Socken an - nicht dass du dich erkältest!

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@Kensmith:

Dass die Dinger an Kinder abgegeben werden dürfen, ist die aktuelle Rechtslage; persönlich sehe ich da auch keine großen Probleme.

Früher gabs keine Softairs, da hat man als Lausbub eben eine dicke Jacke und zwei Hosen übereinander angezogen und mit dem Luftgewehr aufeinander geschossen; DAS war mMn bedenklich.

Ich würd das so machen wie rugerclub:

Besorg dem Kurzen im Baumarkt eine Schutzbrille für ein paar Euro, gib ihm eine entsprechende Einweisung und gut ist.

So lernt er evtl. gleich was fürs Leben und schießt sich kein Auge aus - weiter kann da nichts passieren, und auch dafür muss man schon ziemliches Pech haben. Aber sicher ist sicher (Hab ich das gerade gesagt? Ich werd alt :) ).

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Leute nicht falsch verstehen, ich habe kein Problem damit, daß mein Sohn damit schießt und eine Einführung in die Sicherheitsregeln gibt es auch.

Mir geht es eigentlich um etwas anderes.

Auf der Dorfkirmes sind die Kinder oftmals etwas unbeaufsichtigt unterwegs. Kaufen sich Lose und bekommen dann die Softairpistolen und Gewehre.

Vor dem Kirmesplatz schießen die Kids dann eher unkontrolliert mit den Dingern aufeinander.

Was sich eher lasch anhört, dass solch eine BB aus ca. 5 Metern ein Blatt Kopierpapier durchschlägt klingt im ersten Moment lächerlich, wie es Lusumi so schön mit Ironie untermalt hat, aber so ein Blatt Papier ist auch ein wenig stabiler, und die Kugel fliegt fast ungebremst durch das Papier und prallt von meiner Haustür ab und kommt mit ordentlich Speed durch den Flur zurückgeschossen.

Nun stelle man sich vor, ein Kind bekommt so eine Kugel an den Kopf oder ins Auge, oder ein vorbeilaufender Passant.

Das kann schon weh tun oder auch ernstere Verletzungen mit sich ziehen.

Ich persönlich finde es eher erschreckend, dass es keine Altersbegrenzung für die Teile gibt.

Gruß

Ken

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Die Altersbegrenzung liegt im Auge des Betrachters, Eltern haften für ihre Kinder.

Wenn WIR Eltern unsere Kiddies ordentlich im "Griff" haben, passiert weniger.

Lässt du dein Kind aber einfach laufen, ohne dich darum zu kümmern mit wem oder was es spielt, bekommst du u. U. Probleme.

Lass nicht noch ein Gesetz mehr unsere persönliche Entfaltungsfreiheit einschränken, den die Freiheit stirbt stückchenweise!

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Ähh Leute,

April 2008 ist leider schon längst vorbei. Damit kommte es auf die Energie zunächst gar nicht mehr an. Wichtig ist in erster Linie, ob die Knarre aussieht wie eine Echte oder eben nicht.

Siehe WaffG:

1.6 Anscheinswaffen

Anscheinswaffen sind

1.6.1 Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach im Gesamterscheinungsbild den Anschein von Feuerwaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.1) hervorrufen und bei denen zum Antrieb der Geschosse keine heißen Gase verwendet werden,

1.6.2 Nachbildungen von Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen nach Nummer 1.6.1 oder

1.6.3 unbrauchbar gemachte Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen nach Nummer 1.6.1.

Ausgenommen sind solche Gegenstände, die erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel oder für Brauchtumsveranstaltungen bestimmt sind oder die Teil einer kulturhistorisch bedeutsamen Sammlung im Sinne des § 17 sind oder werden sollen oder Schusswaffen, für die gemäß § 10 Abs. 4 eine Erlaubnis zum Führen erforderlich ist. Erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel bestimmt sind insbesondere Gegenstände, deren Größe die einer entsprechenden Feuerwaffe um 50 Prozent über- oder unterschreiten, neonfarbene Materialien enthalten oder keine Kennzeichnungen von Feuerwaffen aufweisen.

Wenn die Knifte also nicht eindeutig als Spielzeug zu erkennen war, dann hat der kleine gegen das WaffG verstoßen.

Die Knifte ist nur dann vom WaffG ausgenommen, wenn das oben stehende nicht zutrifft. :

Vom Gesetz mit Ausnahme des § 42a ausgenommene Waffen

Schusswaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.1, ausgenommen Blasrohre), die zum Spiel bestimmt sind, wenn aus ihnen nur Geschosse verschossen werden können, denen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 0,5 Joule (J) erteilt wird, es sei denn, sie können mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen so geändert werden, dass die Bewegungsenergie der Geschosse über 0,5 Joule (J) steigt.

Man beachte hier insbesondere den Passus "mit Ausnahme des §42a"!

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Hi,

anbei mal ein paar Bilder des vermeindlichen Spielzeuges. Wenn es etwas Dunkel ist würde man kaum einen Unterschied sehen, finde ich.

Und mal angemerkt, die hat mehr Kraft als meine AEG Glock von CYMA. Die durchschlägt kein Blatt Kopierpapier.

Prompt ist es heute aber auch passiert.

Mein Sohn war wieder bei er Kerb, was ja in Ordnung war, und hat ne BB ins Augenlid bekommen.

Und das sind eben genau meine Bedenken dabei.

Ich will hier nicht ein Fass aufmachen, dass noch mehr Gesetze verabschiedet werden, die uns als Sportschützen noch weiter einschränken und reglementieren, dass ist ja nicht die Absicht, aber das schon Gesetze verabschiedet werden die Sinn machen und uns und unsere Kinder beschützen.

Ja klar haben wir uns früher dick angezogen und mit der Lupi oder dem Luftgewehr aufeinander geschossen, oder mit ner Zwille, aber bei wievielen ist das eben schief gegangen?

Genau aus dem Grund wurden mitunter doch die Skirms mit den Softairs im öffentlichen Bereich untersagt.

Und ja, ich kann meinen Kindern einen noch so sogsamen Umgang mit jeweiliger Art von Waffe beibringen, daß sie eben Respekt davor haben, aber was ist mit den Kindern, deren Eltern das nicht machen?

Da hilft mir die Haftpflich dessen Eltern recht wenig, wenn mein Kind sein Augenlicht wegen solchen Dingen verliert. Denn das kann kein Geld der Welt wieder gut machen oder gar heilen.

Klar mag es auch sein, daß ich etwas übertreibe, aber der Schutz meiner Kinder steht da für mich ganz klar im Vordergrund und ich halte es für unverantwortlich, wenn Kleinkinder so ohne weiteres bei einer Kirmes eine solche Softairwaffe in die Hände bekommen, die (laut Polizei) in der Lage wäre bis zu 7 Blatt Papier zu durchschießen.

Gruß

Ken

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@Kensmith:

Sicher kannst du dich für eine entsprechende Gesetzesänderung stark machen.

Aber kein Gesetz schützt wirksam; Gesetze wirken so gut wie nur repressiv.

Kein noch so ausgeklügeltes Gesetz hält die Plastikkugel auf; die Brille aus dem Baumarkt schon ...

Du machst dir doch JETZT Sorgen um deinen Kurzen, da helfen eben auch nur kurzfristige Maßnahmen.

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die Brille aus dem Baumarkt schon ...

Es gibt schicke Sportbrillen für Fahrradfahrer mit Wechselgläsern durchsichtig-weiß und braun (Sonne). Letztens bei Aldi für ich glaube 3 Euros. Oder im sporthandel für ca. 15 Euro. Sehen nicht schlecht aus, werden also auch getragen, schützen ggf. gegen Sonne und Wind - und immer gegen Softairkügelchen.

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@ kensmith

Tja. Sieht einer H&K USP ähnlich, hat aber nicht mehr als 0,5 Joule Leistung!

Du hast 2 Möglichkeiten:

1. Du nimmst Deinem kleinen die "Knarre" ab und versteigerst sie auf E-Bay!

2. Du bringst ihm, wie schon erwähnt die Sicherheitsregeln bei und verbietest ihm, diese mit nach draussen zu nehmen und sagst ihm, dass er ohne Deine Aufsicht nicht damit schiessen darf! Bring ihm bei dass "Waffen" absolut kein Spielzeug sind. Trimme ihn darauf, dass er den Umgang mit seinen Kameraden meidet, sollten die damit aufeinander schiessen! Kauf ihm eine Schutzbrille! Dann wird aus ihm mal ein richtiger Sportschütze und kein Revolverheld der sich mit Schusswaffen stark fühlt!

Keine Ahnung ob sich das umsetzten lässt! Bin nicht Vater, habe jedoch einen 11-jähriges Patenkind, welchem ich schon manche (Nichtschusstaugliche) Gewehre geschenkt habe unter der Bedingung. sie niemals mit nach draussen zu nehmen, niemals auf eine Person zielen darf! Bis jetzt hat's gefunzt! Sobald er 14 ist wird er als Jungschütze am SIG 550 ausgebildet!! :mrgreen:

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Abgesehen davon:

Wir brauchen keine neuen Verbote.

Das "führen" (draußen rumrennen) mit den echt aussehenden Softairs ist bereits verboten.

Hoppla! Das auch schon??

Also kensmith, da hast Du schon ein Problem weniger!

Was anderes:

Manchmal denke ich über verbotene Dinge nach. Aber da die verboten sind, wünsche ich mir die Verbote zu verbieten, damit sie zu verbotenen Verboten werden!! :joker:

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Wie ich früher schon sagte, mache ich mir weniger Sorgen darum, dass einer meiner beiden Söhne ohne mein Wissen draussen damit rumschießen.

Wie es sich aber leider gestern gezeigt hat, kann man sich eben nicht auf andere Eltern verlassen, dass die auch so sorgsam mit dem Thema umgehen.

Immerhin hat mejn Sohn gestern auf der Kirmes einen Querschläger ins Auge bekommen. Zum Glück ist nicht nichts passiert, hätte aber.

@ Califax,

Wir brauchen keine neuen Verbote.

Das "führen" (draußen rumrennen) mit den echt aussehenden Softairs ist bereits verboten.

Das find eich ja auch in Ordnung, nur werden vor dem Waffengesetz diese Softairs als Spielzeug angesehen. Da greift scheinbar das Verbot nicht.

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Das find eich ja auch in Ordnung, nur werden vor dem Waffengesetz diese Softairs als Spielzeug angesehen. Da greift scheinbar das Verbot nicht.

Cali hat recht und lies mal mein Post auf der ersten Seite. Dort habe ich die entsprechenden Stellen aus dem Waffengesetz gepostet.

Aber noch mal zusammenfassend:

Es ist verboten Gegenstände zu führen, die aussehen wie echte Waffen, jedoch keine sind. Dies gilt insbesondere auch für Spielzeugwaffen.

Im Klartext heißt das: Dein Sohn hat die Waffe auf dem Jahrmarkt berechtigt erworben. Er darf sie aber lediglich ordnungsgemäß verpackt nach Hause bringen. Hat er sie auf dem Jahrmarkt ausgepackt (wovon ich bei einem 9jährigen ausgehe) hat er bereits gegen das Waffengesetz verstoßen! Genauso wird bei der kommenden Karnevalssession jeder kleine Cowboy gegen das Waffengesetz verstoßen.

Du siehst also, die Verbote sind da. Es hat sich allerdings niemand Gedanken darüber gemacht, wie dieses Verbot durchgesetzt werden kann.

Edited by alter Herr
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