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Softair Pistolen <0,5Joule ab wann?


Guest kensmith

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Fragt doch mal die Kölner Beamten die gerade mit Gasplempen "beschossen" wurden - und dennoch besonnen genug waren, nur Warnschüsse -zwar scharf- in die Luft(?) abzugeben ...

ICH BIN DER MEINUNG DAS DER GESAMTE PLASTIKSCHROTT IN DEN OFEN GEHÖRT !

Na ja, die Schützen hatten doch sicher einen kleinen Waffenschein, oder? ;)

Im Übrigen bin ich gegen ein weiteres Verbot. Ich denke, dass gerade wir Schützen uns mit solchen Forderungen zurückhalten sollten, denn wir schneiden uns damit nur ins eigene Fleisch. Beim Otto Normalverbraucher kommt das doch mit Sicherheit so an: "Wenn jetzt schon Spielzeuge zu gefährlich sind, dann müssen echte Waffen erst recht verboten werden!"

Statt dessen sollte man verdammt noch mal klarstellen, dass ein Polizist, der davon ausgehen muss mit einer Waffe bedroht wird selbst schießen kann. Und zwar ohne später mit etwaigen Schadenersatzansprüchen und Zivilklagen von etwaigen Hinterbliebenen rechnen zu müssen! (Mit dem eigenen Gewissen hat der Beamte im Ernstfall meist genug zu tun!)

Anders gesagt: Wer einen Polizisten in Ausübung des Dienstes bedroht, egal mit was, muss das Echo vertragen können!

Edited by alter Herr
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Jedes Mal wenn ich hier in diesen Fred schaue, wundere ich mich erneut über den Käse der hier geschrieben wird!

Da spielen ein paar Jungs mit Erbsenpistolen auf dem Jahrmarkt und hier wird nach dem Waffengesetz geschrieen, sogar versucht zur Anzeige zu bringen und den Polizisten, die nicht gleich mit einer Hundertschaft, dem SEK, MEK, GSG 9 und der Bundeswehr ausrücken Faulheit und Dummheit unterstellt…

Geht ihr denn zum Lachen in den Keller? Habt ihr nie mit Wasser-, Knallplättchen- oder Erbsenpistolen Cowboy und Indianer gespielt?

Ich schon. Als Kind immer. Besonders hat es mir Spaß gemacht in die Zuckerwatte anderer Leute zu schießen – kam übrigens mit Knetröhrchen ganz klasse an.

Später hatte ich kapiert, was man mit Waffen schon alles verbrochen hatte, bin dann Zivi geworden und benutze Waffen nur zum Sport- und Spaßschießen.

Meine Kinder sind auf dem besten Weg in meine Fußstapfen zu treten.

Übrigens – ich weiß jetzt nicht mehr wer es geschrieben hat – ist es totaler Quatsch, dass zu Fasching oder Jahrmärkten keine Spielzeugpistolen mehr benutzt werden dürfen.

Hat jemand von euch das Gesetzgebungsverfahren verfolgt?

Dort wurde dies explizit be- und verhandelt. Fragt mich nicht, wo das nun genau steht, es ist mir nicht Wert danach zu suchen.

Also – völlig Gesetzeskonform, dass der Losbudenmann dem Jungen solch eine Plempe gibt (lustig fand ich an dieser Stelle den "Taschengeldparagraphen" zu erwähnen… köstlich!)

Es ist genauso ok, dass der Junge das Teil aufpackt und damit Spaß hat.

Da wird mit Sicherheit nichts geschehen – weder dem Jungen, noch den Sorgeberechtigten (die Polizisten haben sich hinterher sicherlich gekugelt vor Lachen!).

Anders würde es selbstverständlich aussehen, wenn des nächtens in einer dunklen Ecke das Spielzeug von einem Jugendlichen / Erwachsenen als Drohmittel eingesetzt werden würde.

Das ist auch die Absicht des Gesetzes und der Gesetzgeber - nicht die Gängelung von den Pappnasen an Fasching.

Also Jungs. Bitte nicht das von Euch allseits eingeforderte Augenmaß verlieren und Kinder kriminalisieren!

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und den Polizisten, die nicht gleich mit einer Hundertschaft, dem SEK, MEK, GSG 9 und der Bundeswehr ausrücken Faulheit und Dummheit unterstellt…

Dazu sag ich jetzt mal nichts.

Trennung.

Was die Absicht des Gesetzgebers war und ist, sei dahingestellt.

MIR sind noch zahlreiche Politiker präsent, die eben genau mit der Argumentationskette Vermeintliche Waffe - Putativnotwehr GERADE Kinder vor der Polizei schützen wollten (wenn man das so formulieren will).

Die Drohanwendung durch Erwachsene oder erwachsen Wirkende trat zumindest bei den Aussagen von GdP und verschiedenen Politikern im Vorfeld der Gesetzgebung gegenüber diesem Gedanken deutlich in den Hintergrund.

Der Ausnahmetatbestand für mit Softairs spielende Kinder ist ansonsten der gleiche wie für die Leute mit den Einhandmessern, nämlich der berühmte "allgemein anerkannte Zweck".

Sonstige Einschränkungen des Führverbots gem. §42a WaffG sind mir auf Anhieb nicht bekannt.

SO eindeutig ist das also gar nicht.

Die ganze Faschings- und Jahrmarktgeschichte hängt meines Wissens mit an der Einschränkung des Führverbotes nach §42a.

Ich bitte heftigst um Aufklärung, sollte ich diesbezüglich falsch liegen.

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@Lusumi:

Hast Du, nachdem Du das Gesetzgebungsverfahren verfolgt hast, das Ergebnis auch mal gelesen?

Damit du nicht suchen musst wiederhole ich mich an dieser Stelle gerne noch mal:

1.6 Anscheinswaffen

Anscheinswaffen sind

1.6.1 Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach im Gesamterscheinungsbild den Anschein von Feuerwaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.1) hervorrufen und bei denen zum Antrieb der Geschosse keine heißen Gase verwendet werden,

1.6.2 Nachbildungen von Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen nach Nummer 1.6.1 oder

1.6.3 unbrauchbar gemachte Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen nach Nummer 1.6.1.

Ausgenommen sind solche Gegenstände, die erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel oder für Brauchtumsveranstaltungen bestimmt sind oder die Teil einer kulturhistorisch bedeutsamen Sammlung im Sinne des § 17 sind oder werden sollen oder Schusswaffen, für die gemäß § 10 Abs. 4 eine Erlaubnis zum Führen erforderlich ist. Erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel bestimmt sind insbesondere Gegenstände, deren Größe die einer entsprechenden Feuerwaffe um 50 Prozent über- oder unterschreiten, neonfarbene Materialien enthalten oder keine Kennzeichnungen von Feuerwaffen aufweisen.

Das steht so als Definition für Anscheinswaffen die dem Führverbot nach §42a unterliegen im aktuellen Waffengesetz.

Lies dir mal ganz langsam den Punkt 1.6.2 durch. Dort steht zu Deutsch: Als Anscheinswaffe dient jeder Gegenstand, der so aussieht als sei er eine Feuerwaffe. Es sei den er ist bunt oder nur halb so groß als das Original. Die Knallpatronenwalther aus dem 007 Kit fällt also eindeutig unter das Führverbot.

Weiter unten steht dann:

Vom Gesetz mit Ausnahme des § 42a ausgenommene Waffen

Schusswaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.1, ausgenommen Blasrohre), die zum Spiel bestimmt sind, wenn aus ihnen nur Geschosse verschossen werden können, denen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 0,5 Joule (J) erteilt wird, es sei denn, sie können mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen so geändert werden, dass die Bewegungsenergie der Geschosse über 0,5 Joule (J) steigt.

Dass auch Spielzeugwaffen nicht geführt werden dürfen.

In §53 unter Punkt 22a steht dann, dass ein Verstoß gegen §42a eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit bis zu 10.000 Euronen bestraft werden kann.

So, jetzt frage ich dich, wer hier das Augenmaß verloren hat und Kinder kriminalisiert.

Ich jedenfalls gehe in nächster Zeit nicht mehr in den Keller. Mir ist das Lachen angesichts solchem Käse der in die Gesetze geschrieben wird gehörig vergangen! :mad:

Ach ja:

@Bold: Wie du siehst, liegst du richtig. Es ist halt ein großer Unterschied zwischen gut gemeint und gut gemacht!

Allerdings dürfen Anscheinswaffen im Gegensatz zu Messern und Hieb- und Stoßwaffen auch nicht mit "berechtigtem Interesse" geführt werden. Siehe dazu §42b Absatz 2:

für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt. Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.

Anscheinswaffen stehen aber in Absatzh 1 Nr. 1 und sind damit nicht von der Ausnahme umfasst.

Für Anscheinswaffen gelten lediglich folgende Ausnahmen (§42b Absatz 2, Nr. 1 und Nr. 2):

1. für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,

2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,

Ich kann mich also an Fasching noch nicht mal auf "Brauchtumspflege" berufen!

Edited by alter Herr
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Nun Führen war für mich aber auch immer das schußbereite Vorhalten eben einer schießfähigen Waffe(!) ... deshalb könnte eine Plastik"waffe" garnicht geführt werden ...

Aber nach Gesetz ist das ja anders ... andererseits möchte ich keine durch Polizeikugeln verletzte oder getötete !

Also: Plastikplempen zu Parkbänken !

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Noch eine kleine Nebengeschichte dazu.

Das an- oder beleuchten von Zielen ist gemäß Waffenrecht nicht erlaubt. Bedeutet ja im Klartext, dass weder anmontierte Taschenlampen noch Laserpointer in Deutschland erleubt sind.

Wie kommt es dann, dass an manchen Schießbuden die Luftgewehre mit Laserpointern bestückt sind?

Ich habe mich nun ein wenig beruhigt und versuche das ganze Thema sachlicher anzugehen.

Ich sehe nun auch, dass die Gesetze vorhanden sind, aber nicht Sinnvoll und Sinngemäß angewendet werden, denn sonst würden die Schießbuden keine Laserpointer mehr haben. Die Polizei läuft ja oft genug über die Kirmesplätze und das müßte normalerweise auffallen (ausserdem wer benötigt denn auf die super kurze Distanz einer Schießbude überhaupt einen Laserpointer?)

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... Ich sehe nun auch, dass die Gesetze vorhanden sind, aber nicht Sinnvoll und Sinngemäß angewendet werden,

Ohhh. Ich finde durchaus, dass die Gesetze meist (so wie hier) sinnvoll und sinngemäß angewendet werden... sonst würde jeder Oma, die mit ihrem 12,5 cm - Kuchenmesser zum Kaffeeklatsch fährt oder zum Wald um Pilze zu sammeln Böses widerfahren.

Auch würden sonst kleine Kinder und große Sorgeberechtigte Ärger bekommen, wenn der Filius mit der Spielzeugpistole auf dem Jahrmarkt oder Fasching spielt.

Es gibt ja Leute, die deswegen zur Polizei rennen.

Ist dir schon mal aufgefallen, dass an einer Schießbude 5- bis 10-jährige Kinder schießen?

Bitte nicht die Betreiber und die Eltern anzeigen! Dafür gibt es sinnvolle Gesetze, die sinngemäß angewendet werden!

PS: Ich finde keine Smilies hinter einer Klappe...

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Das ist ja auch ganz explizit erlaubt!

(das Schießen, nicht das Anzeigen)

Stimmt!

Übrigens kann man jetzt auch für eine Veranstaltung eine Ausnahmegenehmigung von der Alterserfordernis beantragen. Früher ging das nur für einen bestimmten Schützen.

Wieso die Nichtanwendung eines Gesetzes sinnvoll sein kann, kann ich allerdings nicht so ganz nachvollziehen.........

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Ich empfehle dir dringend, den Gesetzestext zu lesen bevor du hier solche Behauptungen aufstellst. Man könnte fast meinen, du willst mich hier mobben. ;)

Nein, ich will dich nicht moppen... ich wollte nur den Quark richtig stellen, den du und andere hier verzapfen.

Dies hier ist übrigens ein klasse Beispiel dafür.

Nach § 3 Abs. 3 war es schon vorher möglich für ganze Veranstaltungen Ausnahmemöglichkeiten zu bekommen - und nicht wie du behauptest nur für einzelne Schützen.

Dass das Wort "allgemein" eingefügt wurde, kam auf unsere Anregung hin und hatte den Sinn, dass es auch der letzte SB in NRW (und vielleicht auch Diskutant in Waffenboards) kapiert, wie es gemeint ist. Andere SBs haben dies schon lange gemacht.

Die personenbezogenen Ausnahmegenehmigungen von denen du vielleicht schon mal gehört hast, werden übrigens nach § 27 WaffG erteilt.

Ansonsten kannst du dir Deine provokanten Empfehlungen sparen!

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Dass das Wort "allgemein" eingefügt wurde, kam auf unsere Anregung hin

Sorry, ich wusst ja nicht, dass Du das Gesetz geschrieben hast ;). Na dann wirst du ja wissen, was da drin steht und wie es gemeint ist. ;)

Übrigens: Mir ist der Unterschied in den Ausnahmen zwischen §3 und §27 durchaus bewusst. Und es hat einen guten Grund, warum ich gerade in diesem Thread den §3 und nicht den §27 angeführt habe.....

Wie dem auch sei und um das ganze hier abzukürzen: Du hast Recht und ich meine Ruhe! ;)

Edited by alter Herr
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