Hollowpoint Posted April 1, 2003 at 04:30 PM Share Posted April 1, 2003 at 04:30 PM O Leutz, ihr debattiert immerzu über den Irak und Dabblju's Geisteszustand und überseht die wichtigen Dinge des Lebens! http://www.visier.de/artikelbeitrag/artikelbeitrag_21948.html GRUß Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glock17 Posted April 1, 2003 at 04:38 PM Share Posted April 1, 2003 at 04:38 PM Das heisst dann also, ein AR 15, mit Griffstück, hohem Korn und 20 rd Magazin, ist erlaubt, weil er ja niemals Vollautomatisch gewesen ist, bzw in irgendeiner Armee eingeführt wurde, so wie der große Bruder das M 16 richtig? Und ein Mini 14 sollte nun mit allem auf dem Markt befindlichen legalen zubehör Teilen verschönert werden können richtig? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hollowpoint Posted April 1, 2003 at 04:49 PM Author Share Posted April 1, 2003 at 04:49 PM Ich interpretiere dieses Schreiben so, dass alle Selbstladewaffen, die niemals Kriegswaffe waren folglich zivile Schußwaffen sind. Das gilt m.E. auf jeden Fall für das Ruger Mini 14. Ob die rein halbautomatischen Zivilfertigungen militärischer Sturmgewehre mit absoluter Sichjerheit dazugehören werden, kann ich nicht sicher sagen. Immerhin hatten sie ein "militärisches" Vorbild. Die beste Lösung wäre es, wenn die Waffenhersteller künftig völlig neue Zivilselbstlader OHNE jedes historische Vorbild konstruieren (möglichst auch noch in einem noch nie als "Kriegskaliber" verwendeten Kaliber wie z.B. die .308WSM). Diese Neukonstruktionen dürften dann völlig legal "ultraböse" aussehen (Pistolengriff, Kühlschlitze/Kühlrippen am Lauf, 200-Schuß-Trommelmagazin, Kompensator, etc. und vor allem SCHWARZ wie die Nacht )! GRUß Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glock17 Posted April 1, 2003 at 04:54 PM Share Posted April 1, 2003 at 04:54 PM Das gilt m.E. auf jeden Fall für das Ruger Mini 14. War das Vorbild nicht, der große Bruder in .308, auch M 14 genannt? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hollowpoint Posted April 1, 2003 at 04:58 PM Author Share Posted April 1, 2003 at 04:58 PM Nein! Die beiden Waffen haben nichts miteinander zu tun. Der Ruger sollte lediglich den Anschein der Militärwaffe M14 erwecken. GRUß Link to comment Share on other sites More sharing options...
karaya Posted April 1, 2003 at 05:10 PM Share Posted April 1, 2003 at 05:10 PM M.E. waren die halbautomatischen Ausführungen militärischer Sturmgewehre bisher nicht wegen des KWKG verboten, sondern (in der Regel) wegen des "Anscheinsparagraphen". Der ist jetzt weggefallen. Das "böse" OA-15 gab's ja in Bayern schon seit einiger Zeit. M.E. hat die "Trennung" von KWKG und WaffG mit diesen Fragen wenig zu tun. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hollowpoint Posted April 1, 2003 at 05:36 PM Author Share Posted April 1, 2003 at 05:36 PM Ein weiterer sehr wichtiger Aspekt dieses Schreibens ist auch, dass wir künftig ZUSAMMENGEBAUTE unbrauchbar gemachte Kriegswaffen als Deko-Waffe besitzen dürfen und nicht nur irgendwelche blödsinnigen Teilesätze. GRUß Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glock17 Posted April 1, 2003 at 05:38 PM Share Posted April 1, 2003 at 05:38 PM Kann ich mir dann ein Stgw 44 und eine MP 40 zusammengebaut legal an die Wand hängen wenn ich mal Geld für sowas übrig hab? Link to comment Share on other sites More sharing options...
beretta Posted April 1, 2003 at 05:40 PM Share Posted April 1, 2003 at 05:40 PM Kann ich mir dann ein Stgw 44 und eine MP 40 legal an die Wand hängen? Ja, und ein MG42 auf den Wohnzimmertisch stellen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glock17 Posted April 1, 2003 at 05:43 PM Share Posted April 1, 2003 at 05:43 PM Und wie siehts mit einer 8.8 und einem Tigerpanzer aus ? :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hollowpoint Posted April 1, 2003 at 05:44 PM Author Share Posted April 1, 2003 at 05:44 PM Also zumindest Doc Schiller hat bei WO gesagt, dass er sich auf sein künftiges Deko-Bren-MG freue....... Und ich meine schon, dass der Mann weiß, wovon er redet! GRUß Link to comment Share on other sites More sharing options...
AndreB Posted April 1, 2003 at 07:21 PM Share Posted April 1, 2003 at 07:21 PM @ Glock17 Gibt´s die 8,8 nicht schon lange auf Gelbe WBK ? (->Einzellader?) Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glock17 Posted April 1, 2003 at 07:26 PM Share Posted April 1, 2003 at 07:26 PM @ AndreB normalerweise schon, ist ja auch über 60 cm, aber hab die weder bei Frankonia noch bei Kettner im Katalog gefuden Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hollowpoint Posted April 1, 2003 at 08:32 PM Author Share Posted April 1, 2003 at 08:32 PM ARRRRRGGGLLLL!!! Ja ja, 8,8 und Tigerpanzer................ Aber sonst gehts Euch noch gut, oder??? :gaga: :gaga: :gaga: SIEHE: Kriegswaffenliste Nr.31 und35 (Kanonen, Haubitzen, Mörser jeder Art/Verschlüsse für diese Waffen) und Nr.24-28 und 33 (Kampffahrzeuge/Selbstfahrlafetten) GRUß Link to comment Share on other sites More sharing options...
karaya Posted April 1, 2003 at 09:51 PM Share Posted April 1, 2003 at 09:51 PM Also: Soweit nicht über §15 Abs.7 WaffG (Gebrauchswaffen zum sportlichen Schießen) Probleme entstehen sollten -was ich abwarten würde- wird es zukünftig AR15 bzw. Kaschi usw. -Klone als Halbautomaten beliebig geben, wie böse sie auch immer aussehen. Aber: Besser kein großes Aufheben darum. Ich möchte nicht erleben, was passiert, wenn der Irak-Krieg vorbei ist, die Medien Langeweile haben und das Schaufenster eines BüMa abfilmen, in dem sowas rumsteht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
beretta Posted April 1, 2003 at 10:13 PM Share Posted April 1, 2003 at 10:13 PM Also: Soweit nicht über §15 Abs.7 WaffG (Gebrauchswaffen zum sportlichen Schießen) Probleme entstehen sollten -was ich abwarten würde- wird es zukünftig AR15 bzw. Kaschi usw. -Klone als Halbautomaten beliebig geben, wie böse sie auch immer aussehen. Aber: Besser kein großes Aufheben darum. Ich möchte nicht erleben, was passiert, wenn der Irak-Krieg vorbei ist, die Medien Langeweile haben und das Schaufenster eines BüMa abfilmen, in dem sowas rumsteht. Wahrscheinlich kommts noch schlimmer: Ein Jugendlicher wird mit versteckter Kamera dabei gefilmt, wie er sich eine (Softair) MP5 in einem Waffengeschäft kauft... :evil: Link to comment Share on other sites More sharing options...
Uncle Pete Posted April 2, 2003 at 08:20 AM Share Posted April 2, 2003 at 08:20 AM Interpretationen, Interpretationen ... nun ja, meine Interpretation dazu sieht so aus: Umbau eines G36 in Halbautomat für Zivil geht nicht. Kauf eines SL8 geht, weil ab Werk als zivile Waffe gebaut und verkauft. Nun, ich kann darin einen gewissen Sinn erkennen: So kann vom Hersteller durch konstruktive Maßnahmen dafür Sorge getragen werden, daß die beiden Systeme zwar ähnlich sind, aber nicht so ohne weiteres durch einfaches Austauschen von Ersatzteilen der Halbautomat in einen Vollautomaen umgebaut werden kann. Dies soll wohl der Zweck dieser Regelung sein. Viele Grüße Uncle Pete Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hagen Posted April 2, 2003 at 09:24 AM Share Posted April 2, 2003 at 09:24 AM Das ist ja auch interessant beim SLG97 (SAR97): Hier gab es von den Portugiesen einen "G3-Nachbau", der von Anfang an als Halbautomat gebaut wurde (es gibt nur die Stellung "S" und "F"). Im Gegensatz zum Original ist auch der Magazinauswurfknopf nicht unten mittig, sondern rechts an der Seite und wo normalerweise der Mündungsdämpfer sitzt, ist ein Ring aufgeschweißt, die das Anbringen des Dämpfers verhindert. Das ganze dann verschandelt mit paar Kilo Kaminholz statt dem grünen Kunststoff. Das BKA hat dann in der nachträglichen Sondererlaubnis (für DM 175,00) festgelegt, daß an diesem Gewehr keine Veränderungen mehr vorgenommen werden dürfen. Sogar ein Foto als Vorlage war dabei. Jetzt bietet Transarms einen "Umrüstsatz" für 49,00 Euro an. Sollte ich mir jetzt sicherheitshalber vom BKA nochmal schriftlich bestätigen lassen, daß ich abweichend von der damaligen Sondererlaubnis eine Umrüstung vornehmen darf? Link to comment Share on other sites More sharing options...
clifford Posted April 2, 2003 at 10:16 AM Share Posted April 2, 2003 at 10:16 AM ...wenn sich die sondererlaubnis auf ein gesetz bezieht, das es nicht mehr gibt, bzw. das nicht mehr gilt..... dann würd ich keine schlafenden hunde wecken. wie lautet denn der genaue text der sondererlaubnis? auf welche paragraphen bezieht sie sich? dann können dir unsere rechtsver--experten sicher mehr sagen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
karaya Posted April 2, 2003 at 08:11 PM Share Posted April 2, 2003 at 08:11 PM Das ganze ist m.E. folgendermaßen zu verstehen: Im KWKG gibt es Definitionen von Kriegswaffen. Waffen, die darunter fallen, können auch durch nachträglichen Umbau ("Demilitarisierung") nicht mehr legalisiert werden. Es gibt also keine G3, G36 etc. aus BW-Beständen, die nachträglich zum Halbautomaten umgebaut wurden. Für OA-15 etc. gilt das nicht. Technisch mag das System zwar (fast - bis auf die ohnehin obsolete full-auto-Funktion) das gleiche wie M-16 sein, die waren aber nie Kriegswaffen, sind mithin legal. Uncle Pete hat also wohl recht. Vorsicht aber wegen §15 Abs. 7 WaffG. Da können noch böse Überraschungen drohen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hollowpoint Posted April 2, 2003 at 08:34 PM Author Share Posted April 2, 2003 at 08:34 PM Ich glaube nicht, dass per §15 Abs. 7 WaffG ALLE Selbstlader vom Schießsport ausgeschlossen werden. Dann müssten ja tausende Sportschützen ihre SLG95/97/2000, SL6/7, SIG-Zivil-Match, etc. abgeben. Das hat auch bei den "Pump-Guns" wegen der Menge der Waffen, die sich im Besitz der Schützen und Jäger befanden nicht funktioniert. Allerdings könnten Vorschriften zur Magazinkapazitätsbegrenzung auf 10 Schuss und Mindestlauflängen (16"?!?) erlassen werden. Damit wären die "feuerstarken" Dienstgewehre (Bullshit von Brenneke; "Dienstgewehre" sind als Kriegswaffen ja ohnehin verboten; und zivile SL-Gewehre sind keine Dienstgewehre!!!) schon wieder kastriert. Und MPi-ähnliche Waffen wie die Beitler-Modelle wären auch hinfällig. So in etwa könnte dieses Scheiß-Spiel laufen, wenn sich die Verbände und das FWR nicht durchsetzen. GRUß Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hagen Posted April 3, 2003 at 07:40 AM Share Posted April 3, 2003 at 07:40 AM Zitat: Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gem. § 37 Abs. 3 WaffG für eine verbotene Schußwaffe i.S.d. § 37 Abs. 1 Nr. 1e WaffG Es wird eine widerrufliche Ausnahmegenehmigung erteilt, über das Selbstladegewehr Typ... die tatsächliche Gewalt unbefristet auszuüben und es im Rahmen Ihrer schießsportlichen Betätigung zu verwenden. ...Erlaubnis, es dem Büchsenmacher zwecks Reperatur zu überlassen. Die Ausnahmegenehmigung gilt nur für die Waffe in Ihrem gegenwärtigen Zustand, wie er aus der anschließenden Fotografie ersichtlich ist (zwischen Vorder- und Hinterschaft ist das Verschlußgehäuse seitlich verkleidet). Die nachträgliche Anbringung von Merkmalen, die den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe verstärken (vgl. Nr. 37.2.4. der WaffVwV) ist nicht gestattet. ... die Genehmigung ist nur in Verbindung mit einer Erlaubnis nach § 28 WaffG gültig... (darf auch anderen auf dem Schießstand überlassen werden) Zuwiderhandlungen gegen das WaffG oder die erteilten Auflagen führen zum Widerruf dieser Ausnahmegenehmigung. ...Kosten.... Rechtshilfebelehrung.. ZITAT Ende Wie gesagt, dieses Modell ist KEIN Umbau eines ehemaligen Originals, sondern wurde ursprünglich vor dem Hintergrund des § 37 als Halbautomat gebaut, incl. Magazinsperre für die Original 20er Magazine. Das war im Jahr 1999, die nachträglich erforderliche Ausnahmegenehigung wurde dann im Jahr 2000 notwendig. Frage: Lieber noch mal schriftlich den Entfall bestätigen lassen oder ist das Aufgrund des "neuen WaffG" nicht notwendig? Der Anbieter des Umrüstsatzes verkauft mir gerne etwas, hält sich ansonsten aber bedeckt (erst das BKA fragen). Es würde nach Umbau wohl so aussehen wie das neue SLG2000 (siehe Visier 4/2003, S. 78 oben). Danke für Antwort. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Anaconda.44 Posted April 3, 2003 at 05:44 PM Share Posted April 3, 2003 at 05:44 PM Und ein Mini 14 sollte nun mit allem auf dem Markt befindlichen legalen zubehör Teilen verschönert werden können richtig? Ist zwar ein Mini 30, aber meinst Du etwa so? 8) Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glock17 Posted April 3, 2003 at 06:02 PM Share Posted April 3, 2003 at 06:02 PM Genau, fehlt nur noch ein Schönes ZF :mrgreen: Link to comment Share on other sites More sharing options...
clifford Posted April 4, 2003 at 09:48 AM Share Posted April 4, 2003 at 09:48 AM @hagen: bezieht sich also nur auf §37. und den gibt es nicht mehr. ich würd's umbauen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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