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Frage wegen BDMP DP1 und DP2


Guest kensmith

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Moin,

hab da mal ne Frage.

Bei meiner CZ75 habe ich Pachmayr Griffschalen angebracht, was ja bei DP1 und DP2 erlaubt ist.

Zusätzlich habe ich an der Vorderseite des Pistolengriffes ein Streifen Griptape angebracht, um die Griffigkeit etwas zu verbessern.

Weis jemand, ob das beim BDMP für DP1 /DP2 zulässig ist?

In der Sportordnung steht drin, dass Überzüge und Umwicklungen nicht zulässig sind. Das Griptape ist aber tecehnsich gesehen keins von beiden, sondern eher ein Ersatz für ein Checkering am Griffstück.

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In der Sportordnung steht bei DP 1 "alle unveränderten Dienstpistolen (...)".

Ich persönlich würde das als "Veränderung" interpretieren, da ein zusätzliches "Teil" zum Einsatz kommt. Dieses "unveränderte" macht ja auch für mich gerade den Reiz von DP 1 aus. Aber, wie gesagt, meine Meinung. Wie das diesbezüglich "offiziell" gehandhabt wird, keine Ahnung.

Bei DP 2 "Griffschalen dürfen durch verbesserte ersetzt werden(Hartgummi, Holz), um die Handlage und Griffigkeit zuerhöhen bzw. das Rutschen zu vermeiden. Sportgriffe,Orthopädische-Griffe, Umwicklungen und Überzüge sind nicht zulässig."

Ist vermutlich auch Interpretationssache desjenigen, der die Waffenkontrolle durchführt.

Edited by bopper
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Bei DP1 und DP1 sind andere Griffschalen, wie Pachmayr erlaubt.

Nicht erlaubt sind Überzüge und Umwicklungen.

Das Griptape ist aber weder das eine, noch das andere.

Deshalb meine Frage dazu.

Es stellt sich für mich auch die Frage, wie es sich dann mit Checkering bei einer SIg 226aussieht, oder auch senkrechte Rillen im Griffstück, wie z.B: bei der Beretta 92.

Das Grip Tape erfüllt da dann genau den Zweck des Checkerings.

Gruß

Ken

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Bei DP1 und DP1 sind andere Griffschalen, wie Pachmayr erlaubt.

Nicht erlaubt sind Überzüge und Umwicklungen.

Das Griptape ist aber weder das eine, noch das andere.

Deshalb meine Frage dazu.

Es stellt sich für mich auch die Frage, wie es sich dann mit Checkering bei einer SIg 226aussieht, oder auch senkrechte Rillen im Griffstück, wie z.B: bei der Beretta 92.

Das Grip Tape erfüllt da dann genau den Zweck des Checkerings.

Gruß

Ken

Beim Checkering wird aber kein zusätzliches Material aufgebracht, sondern vorhandenes entfernt und das bei den von dir genannten Waffen ab Werk, deshalb KÖNNTE das Bekleben zumindest bei DP 1 beanstandet werden.

Ich schieße DP 1 mit ner 08, da hat sich die Frage nach Grip Tape noch nicht gestellt. Aber ich bin mir ziemlich sicher, dass es hier bei der Waffenkontrolle zur Landesmeisterschaft (LV Sachsen) beanstandet würde.

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