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Revolver unter Kopfkissen - Zuverlässigkeit futsch


Guest Attila

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neuestes Gerichsturteil:

Wer mit Revolver unter dem Kopfkissen pennt riskiert seine Zuverlässigkeit, weil die Waffe ohne Aufsicht ist.

Mir wirds übel.....

Auch einige Kommentare in Laws Blog bestärken diesen Brechreiz.

Kann da jemand sachkundig (Rechtsfragen ) Kontra geben ?

http://www.lawblog.de/index.php/archives/2008/11/24/revolver-unterm-kopfkissen/

Edit: Ich habe meinen Senf dazugegeben.

Edited by Attila
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neuestes Gerichsturteil:

Wer mit Revolver unter dem Kopfkissen pennt riskiert seine Zuverlässigkeit, weil die Waffe ohne Aufsicht ist.

Mir wirds übel.....

....

Warum, erscheint mir durchaus logisch. Die Waffe ist praktisch ohne Aufsicht.

Weiterhin sollte man diese Stelle der Begründung beachten:

Zitat "Außerdem sei zu befürchten, dass der 56-Jährige die Waffe missbräuchlich verwenden könne, erklärten die Richter weiter. Durch unbekannte Personen auf dem eigenem Grundstück werde noch keine Notwehrsituation geschaffen, in der allein die Waffe eingesetzt werden dürfe."

Im übrigen muß man warscheinlich erst einmal das Urteil im Originaltext lesen. Ich denke hier wurde schon von den Medienfritzen etwas "umgedeutet".

Frank

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Wenn ich mir die Kommentare so ansehe, liegt es mir fern, da den Rufer in der Wüste zu machen...dazu ist mir die Zeit zu schade.

Zum Thema selbst:

Da das Waffengesetz von einem jeden Waffenbesitzer verlangt, die Waffe vor dem Zugriff Unbefugter zu schützen, ist die Entscheidung so abwegig nicht.

Ich darf die Waffe zwar im eigenen Haushalt bei mir haben, aber muss dafür Sorge tragen, dass keine Unberechtigten Zugriff erlangen, und das schließt auch die Ehefrau mit ein.

Dass das normalerweise bestehende Vertrauensverhältnis zwischen Eheleuten dabei genau so außer Acht bleibt wie der gesunde Menschenverstand (denn zunächst will der Großteil der Bevölkerung keinem Mitmenschen mit Absicht ans Leder und lässt die Finger von Waffen, besonders, wenn er sich nicht damit auskennt - das WaffG geht quasi genau vom Gegenteil aus: jeder Unberechtigte will immer und überall an die Waffe, um damit Straftaten zu verüben oder wird zumindest aus Ignoranz sich und/oder andere verletzen), steht auf einem anderen Blatt.

Man hätte dies vermeiden können, indem die Ehefrau auch eine WBK erwirbt oder zumindest die Waffensachkundeprüfung ablegt (von getrennten Schlafzimmern und nächtlichem selbst Einschließen fangen wir mal nicht an).

Dann hätte dem Revolver unterm Kopfkissen zunächst nichts mehr entgegen gestanden.

Der "mißbräuchlichen Verwendung" kann ich mich dagegen in keinster Weise anschließen.

Grundsätzlich darf die Waffe im eigenen Haus bereitgehalten werden und eine rechtmäßige Notwehrhandlung ist, unabhängig von der Bedürfnisgrundlage der WBK, keine mißbräuchliche Verwendung.

Es ist mMn unzulässig, das Bereithalten der Waffe mit einem kompromisslosen und eventuell verfrühten Einsatz derselben gleichzusetzen.

Die Aussage bezüglich verstärkter Streifentätigkeit der Polizei auf Anfrage ist totaler Quatsch.

Selbst wenn dafür Kräfte verfügbar wären: "When seconds count, the police is minutes away".

Im Übrigen ist dem Verfasser des Textes grobe Unkenntnis waffenrechtlicher Begriffe vorzuwerfen...

Der waffenrechtliche "Lebenslauf" und derzeitige rechtliche Status des umgebauten Revolvers hätte mich zwar sehr interessiert, aber das ist Nebensache.

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naja, hier ist wahrscheinlich einiges "umgedeutet" worden ...

um nicht zu sagen, dass die Meldung zum Grossteil Quark ist ...

http://www.sz-online.de/nachrichten/artikel.asp?id=2003500

Nach der Durchsuchung ordnete der Landkreis Goslar den Einzug aller Waffenscheine an, die der 56-Jährige für den Revolver und mehrere Gewehre schon seit Jahrzehnten besaß.

mehrere Waffenscheine ... ich kenne keinen, der einen vollen WS hat - Regeleintragung für 3 Waffen - dann nochmal 3 Stück unter ... - dieser WS gilt auch für : ...

WS - Besitz seit Jahrzehnten - :D

die Gefährdung muss bei Zivilisten mind. alle 2 oder 3 Jahre nachgewiesen werden ... :cool:

WS für mehrere Gewehre - ich kenne keinen, der in seinem WS eine LW hat - auch bei Snipern vom SEK ist das eine Seltenheit ...

mich würde der korrekte Wortlaut des Urteils interessieren ...

liebe Grüsse

Claudia

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Bold:

Das Führen von Waffen in der eigenen Wohnung, in der sich ( manchmal :mrgreen:) die Ehefrau mit aufhält ist erlaubnisfrei.

Es steht nirgendwo geschrieben, daß sich nicht andere Personen in den gleichen Räumen aufhalten dürfen.

Lege ich meine Waffe zum Reinigen auf dem Tisch, schicke ich meine Frau aus dem Zimmer ?

Meine Frau könnte neben mir sitzen und mir Ratschläge geben, was sie nicht dürfte, ist die Waffe anfassen.

Meine Meinung zum Gesetzt: Die Aufbewahrungspflicht beginnt zu dem Zeitpunkt, an dem ich nicht mehr anwesend bin und nicht auf die Waffe Einfluß nehmen kann, also wenn ich außer Haus, aus dem Zimmer gehe.

Solange die Waffe jedoch in meiner Reichweite, meines Einflusses steht, führe ich sie erlaubnisfrei ob sie abgelegt ist, auf dem Tisch neben den Bett unter dem Kopfkissen oder in der Hand , ist egal.

Ob jemand dabei schläft ist der Knackpunkt.

Die Waffe ist immer noch in meinen Verfügungsbereich und die Frau hat immer noch kein Recht die Waffe zu nehmen.

Was mache ich also im Sinne des Waffengesetztes verkehrt ?

Was passiert eigentlich wenn jemand beim Waffenreinigen auf dem Sofa einschläft ?

Weiter Frage :ich fahre zum Wettkampf und übernachte mit meiner Frau im Hotel.

Die Waffe ist in verschlossenen Behältnis im Zimmer- , aber nicht in einem Tresor der erforderlichen Sicherheitstufe -was ja selten möglich ist.

Hotelsafe ist bei Langwaffen auch keine gute Idee und wer vertraut den Hotelpersonal...

Die Waffe darf im Zimmer verbleiben denn sie wird ja im Sinne des Zweckes verbracht aber die Frau ist auch noch da, ich schlafe ... grübel grübel....

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Lege ich meine Waffe zum Reinigen auf dem Tisch, schicke ich meine Frau aus dem Zimmer ?

Anders rum wird ein Schuh draus:

Verlässt DU den Raum, musst du die Waffe mitnehmen, weil du dann keinen Einfluss mehr darauf hast, was deine Angetraute damit macht.

So weit sind wir uns einig.

Ob jemand dabei schläft ist der Knackpunkt.

Die Waffe ist immer noch in meinen Verfügungsbereich und die Frau hat immer noch kein Recht die Waffe zu nehmen.

Was mache ich also im Sinne des Waffengesetztes verkehrt ?

Ganz einfach:

Du hast eben NICHT die tatsächliche Gewalt über die Waffe, weil du schläfst.

Deine Frau oder jemand anders könnte also die Waffe an sich bringen, eventuell sogar von dir völlig unbemerkt.

NATÜRLICH hat sie immer noch kein Recht, die Waffe an sich zu nehmen, genau darum gehts doch!

Und ja, du musst dich dem Gesetz nach hüten, beim Waffenreinigen einzuschlafen, wenn Unberechtigte anwesend sind ;)

@Claudia:

Polizisten brauchen keinen Waffenschein, ob SEK oder nicht...

Da hat einfach nur wie so oft der Schreiberling keine Ahnung gehabt.

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Bold:

Das Führen von Waffen in der eigenen Wohnung, in der sich ( manchmal :mrgreen:) die Ehefrau mit aufhält ist erlaubnisfrei.

Es steht nirgendwo geschrieben, daß sich nicht andere Personen in den gleichen Räumen aufhalten dürfen.

Der Trottel hat aber angegeben:

Zitat "Deshalb bewahre er die Waffe nachts, wenn er schlafe, zur Selbstverteidigung unter seinem Kopfkissen auf. "

Also nix mit Führen sondern Aufbewahren. :cool:

Frank

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Der Dienstausweis "ersetzt" den WS - Polizei, BP, Zoll, BW sind vom WaffG ausgenommen und müssen daher genau genommen nur die Zugehörigkeit zur entsprechenden Organisation nachweisen, weil die (dienstliche!) Trageberechtigung inbegriffen ist; steht zumindest bei der BW auch explizit auf dem Dienstausweis.

Wer wären denn die genannten Waffenträger?

Außer früher die Post fällt mir da so auf Anhieb nichts ein *wissenwill*

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@ Bold :

Bist Du sicher daß wir uns das Waffengesetzt nicht selber komplizierter und schärfer machen als es ohnehin schon ist ?

Wenn jemand schläft und klemmt die Waffe zwischen die Ar...backen übt er dann nicht doch die Verfügungsgewalt aus ?

Wie fest darf man schlafen, damit das Entwenden nicht bemerkt wird ?

kann ich schlafen, mir die Waffe ans Handgelenk binden, so daß jeder Versuch bemerkt wird.....?

Du wirst sagen ja, weil Du noch Gewalt drüber ausübst - aber unter Deinem eigenen Kopfkissen nicht ?

Sagt das Waffengesetzt eigentlich daß Du munter sein mußst und was macht der Jägersmann der auf dem Stand einpennt was nach stundelangen Ansitz und diversen "Anwärmern" durchaus passieren kann ?

Wenn ich den Raum verlasse - jein ... ich gehe in einen Nebenraum, hole Putzzeug, die Tür steht offen, die Waffe ist demontiert,zerlegt( Trotzdem juristisch eine Waffe)..... wo ist die Grenze ?

Ich denke das Waffengesetzt regelt das in der eigenen Wohnung gerade nicht so ausführlich inwieweit Du die Verfügungsgewalt beim erlaubten Führen ( !!) gewährleistet.

Du bist verantwortlich wenn etwas passiert, ein Unberechtigter das Ding bei Deinem erlaubten Führen aneignet,mißbraucht - dann bist Du Mode -aber der Spielraum wie doll Du auf die Puste aufpaßt, der liegt in Deinem Ermessen und Deiner Verantwortung.

Um nochmal das Beispiel der am Tisch sitzenden Ehefrau zu bemühen -- nur als Beispiel :

Das Weib ist ansonsten recht vernünftig. Aber weil sie an diesem Tag heimlich einen "gezwitschert " hat ist sie leichtsinnig,was Du aber nicht wissen mußst.

Während des Putzens nimmt sie plötzlich Deine Waffe vom Tisch und macht Unsinn - Du kannst es nicht verhindern.

Um das von vornherein auszuschließen müßtest Du konsequenterweise die Waffe nur noch allein in getrennten und abgeschlossenen Raum putzen ???

Verlangt das der Gesetztgeber wirklich ?

Die Pflicht der sicheren gesetzteskonformen Aufbewahrung beginnt sich ja erst dann ab dem Moment wenn Du nicht mehr erlaubnisfrei führst im Haus - also außer Haus bist oder die Waffe so weglegst daß sie außer Deiner Kontrolle ist.

Also dann dürfte auch die Aufbewahrung in der Schublade nicht zulässig sein, denn dann führst Du ja auch nicht mehr.

Ich glaube, wir machen es uns das selber noch komplizierter aus voreilenden Gehorsam.

Aber bitte, es ist nur meine Meinung,die kann sogar falsch sein :mrgreen:

Das was der im Urteil bestrafte Trottel aber angeben hat ist daß er die Waffe unterm Kopfkissen "aufbewahrt hat" und das war falsch.

damit gibt er zu daß er die Waffe auch dort liegen hat wenn er nicht im Bett liegt.

Hätte er gesagt, er hat im Bett Trockenübungen gemacht...:D:D

Mich würden mal andere Meinungen interessieren, denn ich gebe zu, ich bin mir nicht sicher... :confused:

Will nur voreiligen Gehorsam ausgeschlossen sehen und bleibe daher kritisch..

Edited by Attila
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Oh, Leute!

Was regt ihr euch über die Kanone unter dem Kopfkissen auf? Ich wette, wenn man das original Urteil liest, wird man sehen, dass das nicht der Grund war, warum die Waffen eingezogen wurden. Falsche Aufbewahrug ist eine OWi. Das unerlaubte Herstellen einer Waffe (also der Umbau vom Gaser zu einer scharfen Waffe) ist eine Straftat und rechtfertigt auch den Entzug aller Waffenrechtlichen Erlaubnisse.....

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@ Bold :

Bist Du sicher daß wir uns das Waffengesetzt nicht selber komplizierter und schärfer machen als es ohnehin schon ist ?

:)

Wenn man ehrlich ist, ist das ohnehin reine Sophisterei, was wir hier betreiben.

Um mal einen befreundeten Jäger sinngemäß zu zitieren: "Unzugänglich aufbewahren, klar.

Als ob ich vor meiner Frau geheim halten könnte, wo der Ersatzschlüssel ist..."

Wenn jemand schläft und klemmt die Waffe zwischen die Ar...backen übt er dann nicht doch die Verfügungsgewalt aus ?

Ja, da wirds komisch.

Ich sage, wenn ich schlafe, habe ich nicht die tatsächliche Gewalt über die Waffe, weil in dem Zeitraum keine Willensbildung und entsprechend auch keine Willensausübung stattfindet.

Es mag sich nun ein jeder selbst analysieren, inwieweit er in der Lage wäre, aus tiefem Schlaf gerissen um die Kurzwaffe zu ringen - aber wie ich schon sagte, ist das schlussendlich Quatsch.

Dem Gesetz nach musst du davon ausgehen, dass jeder Unbefugte bei Gelegenheit die Waffe an sich bringen wird. Das ist gerade bei der Lebenspartnerin aber ziemlicher Unfug.

Der Jägersmann auf dem Hochsitz ist eigentlich ein gutes Beispiel...das wäre mal interessant zu erfahren, ob es schon mal einen Fall gegeben hat, bei dem jemand einem Waidmann auf diese Weise eine Waffe (am Besten noch unbemerkt) abgeluchst hat; so ein Husarenstück kennt man höchstens von Karl May ;)

Da kann man sich nun lang und breit drüber streiten...hat der die Waffe am Riemen umhängen oder nicht, wie viele Leute kommen da so vorbei etc.

Wird wohl ausgehen wie immer: Wenn nichts passiert, passiert nichts, und wenn das Eisen wegkommt, war er eben schuld...also durchaus auch hier: auf eigene Verantwortung und in eigenem Ermessen, wie du sagtest.

Während des Putzens nimmt sie plötzlich Deine Waffe vom Tisch und macht Unsinn - Du kannst es nicht verhindern.

Um das von vornherein auszuschließen müßtest Du konsequenterweise die Waffe nur noch allein in getrennten und abgeschlossenen Raum putzen ???

Verlangt das der Gesetztgeber wirklich ?

Kleiner Exkurs:

Zumindest als es noch kein AGSHP gab, durfte man als Zivilist an Tagen der offenen Tür auf BW-Schießständen ab und zu die STAN-Handwaffen schießen - also vollautomatische Kriegswaffen.

Genau so darf man als eigentlich Unberechtigter auf zivilen Ständen mit fremden Waffen schießen, weil das unter Aufsicht geschieht, d.h. man kann eben nicht frei über die Waffe verfügen.

Kurzfristig Blödsinn machen kann man natürlich, aber z.B. ungenehmigte Ladetätigkeiten oder einstecken und weggehen findet nicht statt.

Das gleiche Spiel haben wir bei der angetüdelten Ehefrau. Dass sie sich das Ding schnappt, magst du nicht verhindern können, aber direkt eingreifen kannst du schon.

Anders sieht es aus, wenn dir im Tiefschlaf die Waffe unterm Kissen rausgezogen wird oder du sie in die Schublade legst und dich entfernst.

Dann können unberechtigte Personen auf die Waffe einwirken, ohne dass du eingreifen kannst, ja sogar ohne dass du es bemerkst.

Genau genommen müsste man die Waffe mitnehmen oder wegschließen, wenn man kurz den Raum verlässt, um z.B. Küchentücher zu holen.

Wenn man aber ohnehin nicht so lange weg ist, wie die ungeübte und betüdelte Ehefrau braucht, um das Ding überhaupt zusammenzusetzen, geschweige denn Munition zu finden und es zu laden, dann ist diese Forderung nicht nur ziemlich realitätsfern, sondern auch die Erfüllung eigentlich unnötig - ein Sicherheitsgewinn ist nicht gegeben.

@Alter Herr:

Gut möglich, war ja auch einer meiner Gedanken. Das könnte man dann als Schreiberling aber auch so deutlich lesbar übernehmen, selbst wenn man WBK und WS nicht unterscheiden kann ;)

So viel mehr Unterhaltungswert hat die Aufbewahrung unterm Kopfkissen ja nun auch nicht.

Edited by Bold
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Wenn er geschwiegen hätte, wäre er zwar vielleicht kein Philosoph geworden, hätte aber alle Wummen behalten dürfen.

Der Trottel hat sich

a) um Kopf und Kragen geredet und

B) anscheinend keinen seine Dämlichkeit kompensierenden guten anwalt zur seite gehabt.

Wenn man schon strohdoof ist (was ich aufgrund der in der Zeitung zitierten Aussagen des Ex-Waffensitzers mutmaße), solte man wenigstens nicht am Rechtsbeistand sparen.

Die richtige n worte seinerseits nach dem Auffinden der Waffe unter dem Kopfkissen durch die Polizei wäre - abgesehen von seinen Peronalien - gewesen: "Ich widerspreche de Beschlagnahmung/Sicherstellung meines Eigentums. Weitere Aussagen zur Sache werde ich hier und jetzt nicht machen."

So, jetzt meine Privatmeinung zu dem Fall: Wer solcherart Aussagen vor der Polizei macht,stellt wegen einer offensichtlich verminderten Intelligenz gepaart mit geäußerter Gewaltbereitschaft eine Bedrohung für seine Umgebung dar, so daß ich die Entwaffnung eines solchen "Sportschützen" nur befürworten kann. Wer Waffen besitzt, sollte auch das entsprechende Verantwortungsgefühl dafür aufbringen.

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@Alter Herr:

Gut möglich, war ja auch einer meiner Gedanken. Das könnte man dann als Schreiberling aber auch so deutlich lesbar übernehmen, selbst wenn man WBK und WS nicht unterscheiden kann ;)

So viel mehr Unterhaltungswert hat die Aufbewahrung unterm Kopfkissen ja nun auch nicht.

Du erwartest aber viel von so einem Schreiberling. Der soll das WaffG und die Urteilsbegründung lesen und auch noch verstehen? Das geht nun wirklich nicht. ;)

Da schreibt man einfach "Knarre unterm Kopfkissen" und gut is! Das hat zwar nicht unbedingt einen höheren Unterhatlungswert, da kann sich aber jeder was drunter vorstellen......

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Oh, Leute!

Was regt ihr euch über die Kanone unter dem Kopfkissen auf? Ich wette, wenn man das original Urteil liest, wird man sehen, dass das nicht der Grund war, warum die Waffen eingezogen wurden. Falsche Aufbewahrug ist eine OWi. Das unerlaubte Herstellen einer Waffe (also der Umbau vom Gaser zu einer scharfen Waffe) ist eine Straftat und rechtfertigt auch den Entzug aller Waffenrechtlichen Erlaubnisse.....

Da könnte was dran sein.

Eine Gasplempe umbauen bedeutet eine Schußwaffe im Sinne des WaffG illegal zu erwerben , damit verstößt er gegen ein Kernelement des WaffG.

Ich begreif das sowieso nicht. Der hat alle Möglichkeiten mit seiner WBK, sich tolle Waffen zu kaufen und macht sich mit Schrottumbau selbst zum Klapser, nicht genug er benutzt diesen Hobbybau auch noch vorzugsweise.

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Nicht ganz Atti,

Es handelt sich nicht um illegalen Erwerb, sondern um Herstellung ohne Erlaubnis.

Stimmt, aber nachdem er die Waffe "hergestellt " hat, dann hatte er sie in illegalen Besitzt ?

Ich meine, er hätte ja das Ding auch bauen können um zu sehen ob es geht und anschließend gleich wieder verschrotten können, so daß er sie nicht mehr besitzt.

Du hast Recht - es is kein "Erwerb " im Sinne von "Kaufen" "Schenken " oder sonstwie erwerben.

Was ist ? darf ich aus einem Stück zugeschweißten Rohr einen erlaubnisfreien Vorderlader herstellen ? :rolleyes:

Würde mich interessieren, ich vermute Nein, weiß es aber nicht.

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Meine Waffen sind alle vorschriftsmässig gelagert.

Aber was mach ich nachts mit den Schlüsseln wenn ich penne ???

Die Ehefrau sollte den Sachkundelehrgang machen und eine WBK für irgendwas

mir 4mm M20 beantragen. Das reicht als Berechtigung.

Der Zeitungsartikel scheint mir wieder falsch geschrieben weil die Journalisten

den Unterschied zwischen WBK und WS nicht kennen.

Einige meiner Bekannten haben mehrere WBK´s + Jagdschein.

Wenn ich im Camp bin kommt die Langwaffe ins Auto natürlich auf dem Vereinsgelände und wird zusätzlich mit einem Fahradschloss am Fahrzeugrahmen gesichert. Der Colt kommt natürlich ungeladen mit in den Schlafsack.

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Die Ehefrau sollte den Sachkundelehrgang machen und eine WBK für irgendwas

mir 4mm M20 beantragen.

Es soll ja Leute geben, die nicht mit dem Jagdschein versuchen, die 2/6er-Regelung zu umgehen, sondern unter Zuhilfenahme der Ehefrau...;)

Das ist so ähnlich wie die Leute, die eigentlich nur Kinder haben, damit sie sich von jemandem vom Dorffest abholen lassen können :D

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Das ist ja schon bemerkenswert (im negativen Sinne), dass hier von offizieller Seite bewusst der umgangssprachliche Begriff fälschlicherweise verwendet wird.

*motz*

Noch nicht einmal auf die deutschen Juristen ist mehr Verlass ;)

Waffenbesitzkarte ist doch eigentlich selbsterklärend, auch wenn man sich nicht auskennt.

Edited by Bold
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