Califax Posted November 25, 2008 at 11:05 PM Share Posted November 25, 2008 at 11:05 PM Verwaltungsgericht Braunschweig Wow! Da trifft waffenrechtliche Inkompetenz (sämtlicher beteiligter Seiten)auf geballte Dummheit gepaart mit signifikantem Unwissen und dazu noch eine Prise Indolenz. Das muß man erstmal toppen!!! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Whitneyville Posted November 26, 2008 at 04:50 AM Share Posted November 26, 2008 at 04:50 AM Deshalb sind wir auch alle Waffennarren ....weil wir uns das umgangssprachlich so gefallen lassen ... ich hoffe ihr schreibt alle dem Herrn Pressesprecher ... weil für meine Mofa habe ich jetzt auch einen "Pilotenschein" ... Ich kann garnicht soviel essen, wie ich mich bei der lektüre von soetwas übergeben müsste ... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hoss Posted November 26, 2008 at 11:53 AM Share Posted November 26, 2008 at 11:53 AM Haben die den Beitrag mittlerweile geändert oder stand das gestern auch schon dabei? Zitat: Das Waffengesetz unterscheidet zwischen Waffenbesitzkarte und Waffenschein: Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen wird durch eine Waffenbesitzkarte oder durch Eintragung in eine bereits vorhandene Waffenbesitzkarte erteilt (§ 10 Abs. 1 Satz 1 Waffengesetz), während die Erlaubnis zum Führen einer Waffe durch einen Waffenschein erteilt wird (§ 10 Abs. 4 Satz 1 Waffengesetz). In der Entscheidung ging es juristisch streng genommen um eine Waffenbesitzkarte. Um die Entscheidung auch Personen zugänglich zu machen, die sich im Waffenrecht nicht näher auskennen, wurde (nur) in der vorstehenden Presseinformation der umgangssprachlich die Erlaubnis zum Umgang mit Waffen bezeichnende Begriff des Waffenscheins verwendet. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted November 26, 2008 at 12:24 PM Share Posted November 26, 2008 at 12:24 PM @Hoss: Um die Entscheidung auch Personen zugänglich zu machen, die sich im Waffenrecht nicht näher auskennen, wurde (nur) in der vorstehenden Presseinformation der umgangssprachlich die Erlaubnis zum Umgang mit Waffen bezeichnende Begriff des Waffenscheins verwendet. Dann hätten sie aber eigentlich etwa so schreiben müssen: "Ey, da war´n Dösbattel mit ´ner voll krassen Knarre unterm Kopfkissen, den die bullen hochgenommen haben. Der Richter hat gesägt, dat wär in Deutschland verboten. Die Bullen haben dann dem Typ alle krassen Knarren und Waffenscheine abgezogen und nich wiedergegeben. Der hat blöd ausser Wäsche guckt! Verstehst?" Link to comment Share on other sites More sharing options...
alter Herr Posted November 26, 2008 at 02:24 PM Share Posted November 26, 2008 at 02:24 PM Na ja, offenbar tragen die Gerichte aber eine gehörige Mitschuld, dass sich dieser umgangssprachliche Begriff überhaupt erst eingebürgert hat. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hoss Posted November 26, 2008 at 03:02 PM Share Posted November 26, 2008 at 03:02 PM @Hoss: Dann hätten sie aber eigentlich etwa so schreiben müssen: "Ey, da war´n Dösbattel mit ´ner voll krassen Knarre unterm Kopfkissen, den die bullen hochgenommen haben. Der Richter hat gesägt, dat wär in Deutschland verboten. Die Bullen haben dann dem Typ alle krassen Knarren und Waffenscheine abgezogen und nich wiedergegeben. Der hat blöd ausser Wäsche guckt! Verstehst?" Ah, jetzt voll konkret gecheckt, ja... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Attila Posted November 26, 2008 at 03:54 PM Share Posted November 26, 2008 at 03:54 PM Muß nochmal kongret auf das Urteil zurückkommen. Das Gericht sagt, die Ehefrau hätte ja die voll krasse Knarre in der Nacht an sich reißen können. Nun ist das Urteil aber ziemlich weltfremd. Wie ein User schon schrieb: Läßt sich in einer Ehe überhaupt garantieren daß die Frau, die ja jedes Detail an ihrem Mann kennt nicht irgendwie Zugriff zum Tresorschlüssel bekommen könnte ? Ich sage im normalen Fall regelmäßig Nein. Mein Gott , er muß ihn ( den Schlüssel ) ja auch irgendwo mal ablegen und vor der eigenen Frau verstecken ist ein Unding. Man kann ja nun nicht verlangen daß der Tresorschlüssel ähnlich wie ein Atombomben-Code Tag und Nacht um den Hals des WBK Inhabers hängt. Bei Kinder im Haushalt sieht das schon ein wenig anders aus, da Kinder kaum in die persönlichen Sachen der Eltern stöbern dürfen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hoss Posted November 26, 2008 at 06:01 PM Share Posted November 26, 2008 at 06:01 PM Bleibt nur noch die Lösung mit dem Zahlenschloss. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Recommended Posts
Create an account or sign in to comment
You need to be a member in order to leave a comment
Create an account
Sign up for a new account in our community. It's easy!
Register a new accountSign in
Already have an account? Sign in here.
Sign In Now