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Zum Thema Dokumente


Whitneyville

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folgendes:

http://www.rp-online.de/public/article/auto/verkehr/663180/Reicht-auch-eine-Farbkopie-des-Fuehrerscheins.html?utm_campaign=auto&utm_medium=email&utm_source=newsletter

Ich darf mal annehmen das diese Entscheidung uns auch betrifft ...

Im Kern ist also gegen eine KOPIE NICHTS einzuwenden wenn diese als solche gekennzeichnet ist ... andereseits darf man mal fragen für wie meschugge der Richter seine Beamten hält ...

.

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Dem Problem entgeht man z.B. ganz elegant dadurch , daß man nicht auf Originalgröße zuschneidet sondern einfach das DIN A 4 Blatt des Kopierers

beläßt . Dann gibt es keine Zweifel , Kennzeichnung erübrigt sich.

Außerdem heißt es in fast allen diesbezüglichen Regelungen "das XY ist im Original mitzuführen" .

Also ist die Argumentation der "Kopierfreunde" ganz logisch und ganz einleuchtend , rechtlich aber

nicht haltbar .

Gruß

GP

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