Jägermeister Posted April 17, 2018 at 03:47 AM Share Posted April 17, 2018 at 03:47 AM Zitat Weil sie in Ruit in einem Garten mit Waffen schossen, die einen Waffenschein erfordern, müssen vier Junge Männer jetzt mit Strafen rechnen. https://www.esslinger-zeitung.de/region/polizei_artikel,-schiessuebungen-im-garten-_arid,2190725.html Link to comment Share on other sites More sharing options...
rennstädter Posted April 17, 2018 at 04:33 AM Share Posted April 17, 2018 at 04:33 AM Ich habe vor über 25 Jahren in der Sachkunde gelernt, dass man auf dem eigenen Grundstück schießen darf wenn das Geschoß das Grundstück nicht verlässt. Und seit wann braucht man für CO2 oder Luftgewehre einen Waffenschein? Gruß Rennstädter Link to comment Share on other sites More sharing options...
Immerbadisch Posted April 17, 2018 at 04:42 AM Share Posted April 17, 2018 at 04:42 AM Ich habe vor über 25 Jahren in der Sachkunde gelernt, dass man auf dem eigenen Grundstück schießen darf wenn das Geschoß das Grundstück nicht verlässt. wenn aber Dein Nachbar AMOK schreit..., biste heute ALLES los, für den Rest Deines Lebens... Link to comment Share on other sites More sharing options...
rennstädter Posted April 17, 2018 at 05:15 AM Share Posted April 17, 2018 at 05:15 AM wenn aber Dein Nachbar AMOK schreit..., biste heute ALLES los, für den Rest Deines Lebens... Das hatte ein Bekannter und Vereinskamerad von mir erlebt. Er hatte von der Hintertür seines Hauses mit dem Luftgewehr in einen Schuppen hinein geschossen als es an der Haustür klingelte und die Polizei davor stand. Die Polizei war von Nachbarn informiert worden, er würde auf Vögel schießen, Gruß Rennstädter PS.: Mein Bekannter hat noch seine Waffen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Iggy Posted April 17, 2018 at 06:41 AM Share Posted April 17, 2018 at 06:41 AM Ich habe vor über 25 Jahren in der Sachkunde gelernt, dass man auf dem eigenen Grundstück schießen darf wenn das Geschoß das Grundstück nicht verlässt. UNS hat man damals beigebracht "das Grundstück nicht verlassen kann" ... weil Grundstück größer als Maximalreichweite der Waffe. Habe mich aber nie weiter für diese Thematik interessiert, weil für mich in keinem Fall zutreffend. Grüße Iggy Link to comment Share on other sites More sharing options...
rennstädter Posted April 17, 2018 at 07:55 AM Share Posted April 17, 2018 at 07:55 AM (edited) vor einer Stunde, Iggy sagte: UNS hat man damals beigebracht "das Grundstück nicht verlassen kann" ... weil Grundstück größer als Maximalreichweite der Waffe. Das trifft auf Feuerwaffen mit einer bedeudener grösseren Reichweite der Geschosse zu, wir sprechen hier jedoch von Luftgewehren. Man soll doch die Kirche im Dorf lassen, damit meine ich die Herren von der Presse von wegen Luftgewehr und Waffenschein. Gruß rennstädter Edited April 17, 2018 at 08:09 AM by rennstädter Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gunfire Posted April 17, 2018 at 08:14 AM Share Posted April 17, 2018 at 08:14 AM Mein ehemaliger Nachbar links der Straße hat einmal mit seiner Daisy-Winchester 1894 nur zum Fenster hinaus in den Garten gezielt, der ehemalige Nachbar rechts der Straße (Bulle) hat ihm das SEK ins Haus geschickt. Er durfte die "Waffe" behalten und der übereifrige Bulle hat einen Verweis bekommen. Grüße Gunfire Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hausmeister Posted April 17, 2018 at 08:41 AM Share Posted April 17, 2018 at 08:41 AM Er durfte die "Waffe" behalten und der übereifrige Bulle hat einen Verweis bekommen. Das würde heute höchstwahrscheinlich nicht mehr passieren! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Medizinmann Posted April 17, 2018 at 08:55 AM Share Posted April 17, 2018 at 08:55 AM vor 2 Stunden, Iggy sagte: "das Grundstück nicht verlassen kann" ... weil Grundstück größer als Maximalreichweite der Waffe. Und/oder ein sicherer Geschossfang besteht. Abgangswinkel von 35° vom Schützen. Gedächtnisprotokoll. Ist heute auch noch so. Link to comment Share on other sites More sharing options...
rennstädter Posted April 17, 2018 at 09:39 AM Share Posted April 17, 2018 at 09:39 AM vor 42 Minuten, Medizinmann sagte: Und/oder ein sicherer Geschossfang besteht. Abgangswinkel von 35° vom Schützen. Gedächtnisprotokoll. Ist heute auch noch so. Anders habe ich es auch nicht gelernt. Gruß rennstädter Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gunfire Posted April 17, 2018 at 10:38 AM Share Posted April 17, 2018 at 10:38 AM Manchmal führt ein offenes Gartentor dazu, dass das Grundstück nicht mehr als befriedet gilt. So vor einiger Zeit in Tü-Hirschau geschehen. Grüße Gunfire 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
TorstenM Posted April 17, 2018 at 12:29 PM Share Posted April 17, 2018 at 12:29 PM Also nach meinen Erinnerungen und kurzem Blick ins Waffelgedöns, kommen da einzig und allein folgende Punkte zum Tragen. - max 7,5 Joule und natürlich entsprechend F im Fünfeck - befriedetem Besitztum (eindeutig kein öffentlich zugänglicher Bereich, auch wenn dieser nicht rundherum mit 2m hohem Zaun umzäunt ist oder dergleichen. Jedoch rundherum klar darstellbar, privat, kein Zutritt und wenigstens eine Leine oder sowas rundherum. Offenes Scheunentor ist da schon grenzwertig, denn privat, aber nicht befriedet. Jeder kann ohne Überwindung eines Widerstandes / Hürde direkt eintreten.) - Geschosse Besitztum NICHT verlassen KÖNNEN (irgendwelche Geschossfänge, egal welcher Winkel und Konstruktionen, helfen hier nicht. Dem Gesetz nach nur analog den freigegebenen Schießständen. Egal in welcher Situation jemand ist, wie bspw. plötzlicher epileptischer Anfall oder dergleichen, das Geschoß kann nur in den Kugelfang oder den Absicherungen einschlagen. Also Wände und komplett geschlossen, oder oben offen und regelmäßige Querverblendungen gegen Schüsse gen Himmel. Nur so ist das konform gegen ein mögliches KÖNNEN) Traurig und völlig Pussi, aber die Bevölkerung wollte es doch so Zitat Waffengesetz (WaffG)§ 12 Ausnahmen von den Erlaubnispflichten (4) Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht, wer auf einer Schießstätte (§ 27) schießt. Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig 1. durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum a) mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach § 7 des Beschussgesetzes zugelassen ist, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen KÖNNEN, 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
pancho lobo Posted April 17, 2018 at 12:50 PM Share Posted April 17, 2018 at 12:50 PM hola amigos, deswegen benutze ich <7,5 J Spielzeuge nur innerhalb meines Hauses, im Flur. saludos de pancho lobo Link to comment Share on other sites More sharing options...
Medizinmann Posted April 17, 2018 at 12:55 PM Share Posted April 17, 2018 at 12:55 PM Aaaach, das geht schon. meine Scheune hat eine Innenlänge von 9,50. Einzig Zugangsmöglichkeit ist über einen abgesperrten (Hoftor, knapp 2m hoch) Innenhof. Link to comment Share on other sites More sharing options...
TorstenM Posted April 17, 2018 at 01:46 PM Share Posted April 17, 2018 at 01:46 PM OK, so eine Scheune hab ich leider nicht. Nur meinen Keller mit guten 9m in der Diagonalen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Medizinmann Posted April 17, 2018 at 02:08 PM Share Posted April 17, 2018 at 02:08 PM Ich putze auch meine Waffen auf dem Hof..... 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
rennstädter Posted April 17, 2018 at 02:47 PM Share Posted April 17, 2018 at 02:47 PM vor 34 Minuten, Medizinmann sagte: Ich putze auch meine Waffen auf dem Hof..... Im Sommer mach ich das auf der Terrasse. Bis jetzt hat sich noch kein Nachbar beschwert oder belästigt gefühlt. Meine Terrasse ist auch nicht direkt einsehbar. Gruß Rennstädter Link to comment Share on other sites More sharing options...
rennstädter Posted April 17, 2018 at 03:44 PM Share Posted April 17, 2018 at 03:44 PM vor 2 Stunden, Medizinmann sagte: Aaaach, das geht schon. meine Scheune hat eine Innenlänge von 9,50. Einzig Zugangsmöglichkeit ist über einen abgesperrten (Hoftor, knapp 2m hoch) Innenhof. Bevor ich zu meiner Frau gezogen bin habe ich das auf dem Dachboden meines Hauses gemacht, der gab sogar 10 m her. Geschossen habe ich mit einen guten Suhler Knicker aus DDR-Zeiten, also ohne F im Fünfeck und mit etwas mehr als 7,5 J. Gruß Rennstädter Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted April 17, 2018 at 11:53 PM Share Posted April 17, 2018 at 11:53 PM Zitat auf dem nicht eingezäunten Gartengrundstück geschossen. Da dafür ein Waffenschein erforderlich gewesen wäre, Nicht eingezäunt = offensichtlich nicht befriedet. Darum Waffenschein erforderlich. Damit ist die Diskussion mit der Grundstücksgröße rein akademisch, Das WaffG hat sich im Wortlaut diesbezüglich in den letzen 60 Jahren nicht geändert - nur die juristische Auslegung wurde restriktiver. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted April 18, 2018 at 05:47 AM Author Share Posted April 18, 2018 at 05:47 AM vor 5 Stunden, Califax sagte: Nicht eingezäunt = offensichtlich nicht befriedet. So einfach ist das nicht. TorstenM hat es kurz umrissen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Medizinmann Posted April 18, 2018 at 06:37 AM Share Posted April 18, 2018 at 06:37 AM jaja, früher war alles besser......da haben die Kinder mit dem alten Flobert von Opa die Ratten am Hühnerstall geschossen. Und am nächsten Tag gab es Hühnersuppe Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mike57 Posted April 18, 2018 at 07:14 AM Share Posted April 18, 2018 at 07:14 AM vor 36 Minuten, Medizinmann sagte: jaja, früher war alles besser......da haben die Kinder mit dem alten Flobert von Opa die Ratten am Hühnerstall geschossen. Und am nächsten Tag gab es Hühnersuppe Komm, da gab es Ratatouille mit Hackfleisch.... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gunfire Posted April 18, 2018 at 07:26 AM Share Posted April 18, 2018 at 07:26 AM Komm, da gab es Ratatouille mit Hackfleisch.... Dafür brauchts aber mehr als ein Flobert. Grüße Gunfire Link to comment Share on other sites More sharing options...
Immerbadisch Posted April 18, 2018 at 06:05 PM Share Posted April 18, 2018 at 06:05 PM Das würde heute höchstwahrscheinlich nicht mehr passieren! Es kann auch "nur" eine Cal. .22 lfb Zuendversager-Patrone vom letzten Schießstandbesuch in der ausgeprägten Profilsohle der Timberland Boots sein...das reicht schon aus. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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