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Nachtsicht an Spektiv, legal oder nicht?


deepy

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Hi,

dumme Frage... ist ein NachtSICHTgerät an einem Spektiv legal in Deutschland oder nicht? Mich würde rein die rechtliche Basis interessiern bei folgender kombination:

http://magellan-gps-shop.de/nachtsicht/bilder/dipol/d125/d125-A6.jpg

Was ich für problematisch halte ist der Halter, mit welchem das Nachtsichtgerät mit dem Spektiv verbunden ist.... böse Buben könnten das an ein Zielfernrohr ranbasteln.

Ist diese Kombo (besser der Halter zwischen Spektiv und NVG) in Deutschland legal oder illegal?

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Ja.

Es darf nur nichts an einer Schusswaffe sein.

Bei Egun und Ebay vertreibt einer eine Zielcam, die einen Adapter fürs Zielfernrohr hat.

Die Käufer werden alle nochmal Besuch vom BKA bekommen; hatten wir ja schon bei den Glock Umschalthebeln. Ist übrigens auch schlimm verboten, wenn es auf einem freien Luftgewehr ist; das nur am Rande.

Die Teile, bei denen man eine Nachtsichtbrille aufsetzt und damit durch eine Optik auf der Waffe schaut (und zielt) sind erlaubt. Gibt es auch schriftlich vom BKA.

Das ist die Lage in D, im Ausland ist es anders ...

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Bei einem Kauf via Ebay oder Egun dürften Deine Aussichten vermutlich vielversprechend sein.

Alternativen wären vermutlich Kauf in einem Laden oder Deine Oma (ohne WBK) fragen, ob sie Dir das bestellt.

Nicht-WBKler sollten unverdächtiger sein.

Andererseits, Du hast ja sowieso nichts zu verbergen und da freut man sich doch, wenn mal die Bullerei kommt.

Das BKA kommt ja nicht "persönlich" aus Wiesbaden angefahren.

Ich würde den Teufel tun, als Legalwaffenbesitzer so etwas auch nur im Schrank liegen zu haben. Bei verbotenen Gegenständen werden sie immer gleich so patzig.

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Nachbrenner/Anmerkung:

Es ist nicht erst dann verboten, wenn es auch nur auf einem freien Luftgewehr ist.

Es ist bereits dann verboten, wenn es zur Montage an eine Waffe bzw. an ein ZF VORGESEHEN ist und die entsprechenden Montagemöglichkeiten bietet.

Beim Glock-Feuerwahlhebel gilt "Er ist ja nicht drin".

Bei Nachtzielgeräten bzw. Nachtsichtauf- bzw. -vorsätzen für ZFs ist das nicht so.

Die sind immer pöse.

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Nachbrenner/Anmerkung:

Es ist nicht erst dann verboten, wenn es auch nur auf einem freien Luftgewehr ist.

Es ist bereits dann verboten, wenn es zur Montage an eine Waffe bzw. an ein ZF VORGESEHEN ist und die entsprechenden Montagemöglichkeiten bietet.

Beim Glock-Feuerwahlhebel gilt "Er ist ja nicht drin".

Bei Nachtzielgeräten bzw. Nachtsichtauf- bzw. -vorsätzen für ZFs ist das nicht so.

Die sind immer pöse.

Hm. Genau gesehen stimmt das, aber die Teile sind ja nciht explizit für Zielfernrohre vorgesehen - das kann man auch an ein Spektiv machen.

Ich bin nicht sicher, ob es in diesem Fall schon für den blossen Besitz Haue gäbe, dafür verkauft der Uzman das schon zu lange und zu offensichtlich.

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Ich würde mir das schon gerne kaufen, weil ich damit am Spektiv nachts besser Viecher im angrenzenden Wald gucken könnte.

Da ich aber auch Waffen mit Zielfernrohren hab, wo das auch passen würde, lass ich es lieber gleich.

Die Art von Stress schlägt mir zu sehr auf den Magen.

Das ist es ja.... ich hab ab September den Jagdschein und mein Revier ab September (Begehungsschein) liegt direkt vor meinem Balkon (letztes Haus im Dorf). Ich könnte quasi mit sowas vom Balkon aus das Revier beobachten deswegen hab ich auch drüber nachgedacht, aber ich traus mir halt nicht.....

Was wäre wenn ich die Halterung mit dem Spektiv "verheirate" (2k-Kleber)`?

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Das macht wohl der nahende Jagdschein (oder hast du den Lappen gar schon? ), dass du jetzt gleich wieder DARAUF kommst ;)

Ich dachte nur, wenn einen das Gewicht am Kopf nicht zu sehr stört, kann man sich die ganze Montiererei doch sparen und ein gescheites NSG kaufen...

Unbequemer als krummbucklig über der Konstruktion aus dem Eingangspost zu stehen, kann das auch nicht sein.

Und wenn einen die "grüne Sucht" Nachtsichttechnik erst mal gepackt hat, dann will man sich auch über kurz oder lang nicht mehr auf das Spektiv beschränken.

Ich empfehle, so hoch einzusteigen, wie es der Geldbeutel hergibt.

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Ich hab ja schon vor langer Zeit vermutet, dass das der wahre Grund ist, warum die meisten Jäger auf so kurze Entfernungen schießen ;)

Ein prüfender Blick - viel zu weit vom Weg entfernt, dann gehts auch noch den Hang hoch und ein Bach dazwischen...jetzt aber schnell irgendwas von "nicht waidgerecht" faseln oder steif und fest behaupten, dass es die Leitbache ist...

Gute Ausreden braucht man in jedem Hobby :D

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Das mit dem Jagdschein ging in Richtung Ente - die hat nämlich, bei dieser Thematik wohl kaum zu vermeiden, zuerst das Bild des nachtsichtbewehrten und schallgedämpften Waidmannes auf der nächtlichen Sauenjagd heraufbeschworen.

Damit kann man bei manchen Jägern nur durch die Erwähnung schon Kammerflimmern auslösen :D

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