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Neuester Beitrag zur Befriedung Deutschlands


Michel

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Kuckt mal hier rein: http://www.wo-system.com/ubbthreads/showflat.php?Cat=&Board=visier2&Number=113704&page=0&view=collapsed&sb=5&o=&fpart=1

Auszug aus dem Beitrag von Doc Schiller in WO:

"§ 6 Vom Schießsport ausgeschlossene Schusswaffen

(1) Vom sportlichen Schießsport sind ausgeschlossen

1. Angriffs- oder verteidigungswaffen, die bei einer militärischen Einheit, einer Polizei oder sonstigen Einrichtung mit Sicherheitsaufgaben eingeführt waren oder sind,

2. Jagdwaffen, ausgenommen Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen.

3. Schusswaffen mit einem Lauf von weniger als 3 Zoll Länge."

Noch Fragen? Reicht doch wohl - rein theoretisch könnte man damit sogar das Vorderlader-Steinschloß-Musketen-Schießen unterbinden. Dies richtet sich gegen jede Art GK-Kurz oder Langwaffe: Vom K 98-Schießen bis zur SIG 210, von der ZF-Gewehr-Disziplin bis zum Westernschießen. Und in der Begründung weiß ein Herr Brenneke auch noch zu berichten: "Für diese Beschränkung ist auch der Umstand maßgebend, dass Verteidigungs- und Jagdwaffen in der Regel wegen ihrer geringeren Präzision gegenüber Sportwaffen weniger geeignet zum Schießsport sind...."

Mr. Slugs neuester Beitrag zur Befriedung Deutschlands.

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von Cetus (allgemeines/offtiopic/medien) :

so, nun hat unser geistig behinderter aus berlin seine missgeburt abgeliefert:

posting von david schiller in wo von heute morgen:

So nun ist es raus, mit Datum vom 11.4. und frohe Ostern allerseits!

Es war ja zu erwarten: Aber das ein kleiner Ministerialrat im BMI, der im Amt ohnehin nur noch als "Altlast" und "Querschläger" (um nur die stubenfeinen Ausdrücke zu nennen) tiuliert wird, derartig seinen Staatssekretär an der Nase herumführt, dürfte auch in deutschen Ministerialbürokraten-Kreisen schon guinnessbuchverdächtig sein. Nicht nur im BMI fragt man sich: Über welche Leichen in welchen Kellern weiß dieser Mann eigentlich Bescheid.

Zufällig weiß ich, daß der Herr Ministerialrat genau in dieser Richtung vor Zeugen am 2. 4. noch vom Staatssekr. Körper abgewatscht wurde und klare Anweisungen erhielt. Ganz offensichtlich hat das aber (wie schon so oft in früheren Zeiten) nichts genützt.

Nun ja, einmal mehr zeigt sich hier, wer im BMI das Sagen hat und die Weichen stellt - eine Schande für unseren Staat. Ich habe das schon vor Jahren gesagt und es hat sich xmal bewiesen: solange Jürgen Edgar Brenneke, Jahrgang 38 und erfüllt vom Geiste, bei den Gesprächen zum Waffengesetz am Tisch sitzt, solange ist nicht Gutes davon zu erwarten. Mit diesem Mann kann man keinen (Rechts-)Staat machen. Das ist ein geistiger Dinosaurier aus längst vergangenen Zeiten, ein richtiger guter deutscher Beamter, wie er im (Geschichts-)Buch steht. Natürlich ist dies auch als letzte Zuckung des pensionsreifen B. zu sehen. Er weiß, seine Zeit läuft ohnehin aus und nun setzt er noch mal alles auf eine Karte. Aber der Staatssekretär sieht jetzt ganz schön dumm aus.

VISIER liegt eine Kopie des "Entwurfs einer Allgemeinen Verordnung zum Waffengesetz (AWaffV) mit Stand vom 31. März 2003 vor, die im Klartext das Ende allen Großkaliber-Sportschießens inklusive IPSC in der Bundesrepublik bedeuten würde.

Natürlich ist das etwas, was unser sendungsbewußter Gutmensch mit seinem fundamentalistisch-christlichen Kreuzzug von Anfang an geplant hat. Aber bevor jetzt jeder durch die Decke geht: Erstmal Ruhe im Glied - jetzt sind die Verbände dran, denen das Ding dieser Tage zur Gegenansicht und Stellungnahme zugehen soll. So hatte es Staatssekretär Körper versprochen und darüber konnte sich auch ein B. nicht wegsetzen.

Ich warne deshalb vor jeder überzogenen Reaktion, vor Email-Bombardements oder ähnlichen Spam-Aktionen. Wer allerdings einen Politiker in seinem Bekanntenkreis hat, sollte ihn ansprechen.

So, hier die zwei größten Klopper (das Papier enthält auch andere, aber dies erst mal vornweg:

"§ 6 Vom Schießsport ausgeschlossene Schusswaffen

(1) Vom sportlichen Schießsport sind ausgeschlossen

1. Angriffs- oder verteidigungswaffen, die bei einer militärischen Einheit, einer Polizei oder sonstigen Einrichtung mit Sicherheitsaufgaben eingeführt waren oder sind,

2. Jagdwaffen, ausgenommen Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen.

3. Schusswaffen mit einem Lauf von weniger als 3 Zoll Länge."

Noch Fragen? Reicht doch wohl - rein theoretisch könnte man damit sogar das Vorderlader-Steinschloß-Musketen-Schießen unterbinden. Dies richtet sich gegen jede Art GK-Kurz oder Langwaffe: Vom K 98-Schießen bis zur SIG 210, von der ZF-Gewehr-Disziplin bis zum Westernschießen. Und in der Begründung weiß ein Herr Brenneke auch noch zu berichten: "Für diese Beschränkung ist auch der Umstand maßgebend, dass Verteidigungs- und Jagdwaffen in der Regel wegen ihrer geringeren Präzision gegenüber Sportwaffen weniger geeignet zum Schießsport sind...."

Was für ein Cleverle, was für ein Wissen um den Schießsport! Ich hoffe, jetzt wachen auch mal die Reservisten auf und treten ihren Funktionären kräftig dahin, wo es weh tut. Wär ich bei der Polizei, würde ich jetzt meine Dienstwaffen abgeben - mit sowas Unpräzisem soll ich auf Leute schießen, im Verteidigungsfall, bei Geiselnahmen? Was verlangt der Dienstherr da von mir!

Nun zum nächsten Punkt. "Unzulässige Schießübungen" § 7.

"Im Schießsport ist die Durchführung von Schießübungen in der Verteidigung mit Schusswaffen (§22) und solche Schießübungen und Wettbewerbeverboten, bei denen

1. das Schießen aus Deckungen heraus erfolgt.

2.Hindernisse überwunden werden müssen,

3.das Schießen in bewegung erfolgt oder mit einem läuferisch zu bewältigenden Parcours verbunden ist,

4-das schnelle reagieren auf plötzlich und überraschend auftauchende, sich bewegende Ziele gefordert wird, ausgenommen das Schießen auf Wurfscheiben,

5. das Schießen mit der "Nichtschusshand" oder das Überkreuzziehen von mehr als einer Waffe (Cross Draw) gefordert wird

6. Schüsse ohne genaues Anvisieren des Ziels (deutschüsse) abgegeben werden oder

7. der Ablauf des Schießens dem Schützen nicht auf Grund zuvor festgelegter regeln bekannt ikst.

Die Veranstaltung und die Teilnahme als Sportschützen an Schießübungen nach Satz 1 sind verboten."

Noch Fragen? Übrigens, nach dieser Definition ist auch Biathlon in jeder Art hundepfui, von "laufender Keiler" mal ganz abgesehen. und weil unser Cleverle aus Lübeck (ja richtig, da wurde er mal geboren!) das noch selbst gemerkt hat, schiebt er in der "Begründung" dann schnell nach, daß dies ja Biathlon nicht erfasse, weil

"dort steht im Vordergrund die läuferische Leistung, d.h. ohne läuferisches Erreichen des Ziels erfolgt keine Bewertung, das Verfehlen des Ziels mit der Schußwaffe schließt dagegen eine erfolgreiche Teilnahme nicht aus."

Selten so einen gequirlten Quark gelesen. Irgendwo müssen dem Herrn Ministerialrat mal ein paar Gehirnwindungen abhanden gekommen sein, seine cognitiven Fähigkeiten, was das "Wesen" eines Sports angehen, alle Achtung. Und sowas spielte mal Tennis!

Und all das, nur weil der Staat vor trainierten Schützen eine Heidenangst hat - aber Wehrdienst verlangen.

Gott, was bin ich froh, dieser Republik nie einen Fahnen- oder anderen Eid geleistet zu haben.

Ich hoffe es reicht fürs erste.

--------------------

FWR-Lifetime-Member 007

zum thread im visier forum bei wo

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Die Nichtschußhand des Antragstellers ist im Antrag auf Erteilung einer WBK anzugeben, sie wird auf der erteilten WBK vermerkt. Die Nichtschußhand ist nach Betreten des Schießstandes von Kurzwaffenschützen grundsätzlich in der Nichtschußhandhosentasche zu führen und darf nur mit ausdrücklicher Erlaubnis der Standaufsicht kurzzeitig außerhalb der Nichtschußhandhosentasche geführt werden. Ansonsten ist das Führen der Nichtschußhand außerhalb der Nichtschußhandhosentasche dem Führen einer Waffe im Rechtssinne gleichgestellt. Die einschlägigen Bestimmungen sind sinngemäß anzuwenden. Insbesondere ist es verboten, die Nichtschußhand in andern Hosentaschen oder anderen Taschen oder sonstigen Behältnissen zu führen. Die Bekleidung des Schützen muß auf der Nichtschußhandseite eine Nichtschußhandhosentasche aufweisen. Näheres regelt die DIN EN 83 344 Nichtschußhandhosentaschen. Bei Verstoß ist der Schütze sofort vom Stand zu verweisen, der Verstoß ist der zuständigen Aufsichtsbehörde anzuzeigen. Diese Bestimmung ist auf Langwaffenschützen sinngemäß anzuwenden

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Ich kann mich ja mal bewerben. Aber nicht, daß Ihr Euch dann beschwert!

Ich freu mich schon auf die nächtelangen Sitzungen des Nichtschußhandhosentaschennormungsausschusses, wenn es zB um die Frage geht, ob Altersklassewinternichtschußhandhosentaschen mit Fleece gefüttert sein dürfen oder nicht .... :D

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Eine gewisse Weit- und Voraussicht könnt ihr euren Politikern nicht absprechen:

"Im Schießsport ist die Durchführung von Schießübungen und Wettbewerbe verboten, bei denen

3. das Schießen in Bewegung erfolgt

Jetzt hat man endlich ein handhabbares Mittel zur Eliminierung des lästigen und gefürchteten Zuckens vor dem Schuss, das zwangsläufig zum Verreissen führt, gefunden!!

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  • 3 years later...

Am 1. März 2005 urteilte der Oberste US Gerichtshof, dass die Hinrichtung von Jugendlichen die Verfassung verletzt und schafft damit die Todesstrafe für Jugendliche ab!

72 Todesurteile gegen Jugendliche werden in lebenslange Haft umgewandelt.

Die Vereinigten Staaten von Amerika richten als einziger westlicher demokratischer Staat Jugendliche hin. In den 90er Jahren haben weltweit nur fünf andere Staaten Hinrichtungen an Jugendlichen vollzogen: Iran, Nigeria, Pakistan, Saudi Arabien und Jemen. Seit dem Jahr 2000 wurden weltweit - außerhalb der USA - nur 4 Jugendliche hingerichtet. Die USA richteten allein im Jahr 2000 4 Jugendliche hin.

Gegenwärtig (1.7.2003) warten 75 männliche Jugendliche auf ihre Hinrichtung in den Todestrakten der USA.

28 von ihnen allein in Texas, dem Staat mit der größten Death Row für Jugendliche.

Diese 75 jungen Männer machen 2

ller Todestraktinsassen aus.

Alle waren zur Tatzeit 16 oder 17 Jahre alt und sind heute zwischen 20 und 42. Sie wurden ausschließlich wegen Mordes zum Tode verurteilt.

13 Staaten haben Jugendliche in ihren Todeszellen, manche von ihnen warten seit mehr als 20 Jahren auf ihre Hinrichtung. 17 US Staaten verbieten die Todesstrafe für Jugendliche.

Folgende Gründe werden in ähnlicher Form von den Einzelstaaten angegeben, wenn es um die Rechtfertigung der Todesstrafe für Jugendliche in ihrer Gesetzgebung geht

Gewaltverbrechen, besonders Morde, von Jugendlichen verübt, sind in den USA zahlreicher als in anderen Ländern.

Morde von Jugendlichen verübt, nehmen zu.

Jugendliche Mörder sind besonders brutal und kaum zu stoppen.

Politiker fordern härtere Bestrafung von jugendlichen Gewaltverbrechern.

Argumente gegen die Todesstrafe speziell bei Jugendlichen

Die meisten jugendlichen Täter hatten eine schreckliche Kindheit

Durch ihre Jugend hatten solche Teenager bislang nicht die Möglichkeit, mit den Auswirkungen dieser schlimmen Kindheit fertig zu werden.

Die drohende Todesstrafe schreckt Jugendliche nicht ab, sie können noch nicht realisieren, was es bedeutet, tot zu sein, sondern sehen sich selbst als unsterblich.

Die Aussicht auf eine extrem harte Strafe führt besonders bei Jugendlichen zur Abstumpfung.

Strenge Strafen für gewalttätige Jugendliche sind nur eine momentane Lösung, auf lange Sicht helfen nur Veränderungen in den sozialen Strukturen, an den Schulen, in der Nachbarschaft, um zu vermeiden, dass gewalttätige Jugendliche heranwachsen.

1642 wurde mit Thomas Graugner in Massachusetts erstmals ein Jugendlicher hingerichtet.

Bis heute wurden 365 Personen für Verbrechen hingerichtet, die sie als Jugendliche verübt hatten.

22 davon nach der Wiedereinführung der Todesstrafe im Jahre 1976.

Auch hier zeigt sich, dass Texas der Hinrichtungsstaat schlechthin ist, denn 13 der 22 hingerichteten Jugendlichen starben allein in Texas.

Im Fall Thompson gegen Oklahoma, 487 U.S. 815 (1988) entschied der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten, dass Hinrichtungen von Tätern, die zur Tatzeit 15 oder jünger waren, gegen die Verfassung verstoßen.

Im Fall Stanford gegen Kentucky, 492 U. S. 361 (1989), war der Oberste Gerichtshof der Meinung, dass der 8. Verfassungszusatz[1] die Todesstrafe nicht verbietet bei Verbrechen, die von Tätern im Alter von 16 oder 17 Jahren verübt werden.

Neuere Entwicklungen

2004 - Der Oberste US Gerichtshof akzeptiert den Fall Roper vs. Simmons und wird erneut (nach 1989) über die Verfassungsmäßigkeit der Todesstrafe für Jugendliche entscheiden

Am 13. Oktober fand dazu eine Anhörung statt.

Protokoll der Anhörung (deutsche Übersetzung als PDF Datei in der Downloadsektion )

Oberster Gerichtshof von Missouri verbietet Todesstrafe für Jugendliche

Mit 4 zu 3 Stimmen hob der Gerichtshof das Todesurteil gegen Christopher Simmons auf und urteilte, dass die Todesstrafe für Jugendliche den nationalen Standard von Anstand und damit die Verfassung verletzt. (St. Louis Post-Dispatch, 26.8.2003)

Oberster US Gerichtshof erlaubt die Hinrichtung eines jugendlichen Straftäters

Mit 5 zu 4 Stimmen hob der Oberste US Gerichtshof eine Entscheidung des 10. Bundesberufungsgerichts auf den Fall von Scott Hain, einem jugendlichen Straftäter aus Oklahoma, anzuhören. Mit dieser Entscheidung erlaubte der Oberste US Gerichtshof Oklahoma mit der geplanten Hinrichtung weiterzumachen und Hain wurde hingerichtet. (AP, 4.4.2003)

Indiana verbietet die Todesstrafe für Jugendliche

Indiana wurde zum 16. Staat, der das Mindestalter für die Verhängung der Todesstrafe auf 18 Jahre heraufsetzte. Gouverneur O'Bannon unterschrieb das Gesetz am 26.3.2002

Kentucky Gouverneur unterstützt eine Abschaffung der Todesstrafe für Jugendliche

Gouverneur Paul Patton sagte, er würde eine Gesetzesvorlage unterstützen, die die Abschaffung der Todesstrafe für Jugendliche, die Kapitalverbrechen begehen, unterstützen. (Lexington Herald-Leader, 10/18/01)

Kurzer Überblick über zwei bekannte Fälle, in denen Jugendliche zum Tode verurteilt wurden

Shaka Sankofa (Gary Graham)

wurde 1981 aufgrund einer einzelnen Zeugenaussage wegen Mordes an Bobby Lambert zum Tode verurteilt. Gary ist schwarz, das Opfer war weiß. Er war zur Tatzeit 17 Jahre alt.

1993 untersuchte ein neuer Anwalt den Fall und deckte Beweise auf, die Zweifel an der Schuld aufkommen lassen. Von acht Augenzeugen hatte nur einer Graham identifiziert. Eine ballistische Untersuchung ergab, dass die Waffe, die man bei Graham fand, NICHT die Mordwaffe war.

Graham hat bereits einen Großteil seiner Berufungsmöglichkeiten ausgeschöpft ohne Erfolg zu haben.

Ein Hinrichtungstermin im Januar 1999 wurden einen Tag vor der Hinrichtung durch das 5. Berufungsgericht aufgeschoben.

Am 22.6.2000 wurde Gary Graham in Huntsville, TX hingerichtet.

Der Oberste US Gerichtshof entschied mit 5 : 4 Stimmen gegen Graham und ein Bundesrichter in Austin lehnte ebenfalls einen Aufschub ab. Danach gaben die Verteidigungsanwälte auf.

Graham wehrte sich, als man ihn zur Hinrichtungskammer brachte. Er war mit Handschellen an die Hinrichtungsliege gefesselt, was völlig ungewöhnlich ist. Bis zum letzten Atemzug beteuerte Gary seine Unschuld.

Bürgerrechtler Jesse Jackson und Bianca Jagger waren Zeugen der Hinrichtung. Mehrere Hundert Demonstranten protestierten vor dem Gefängnis gegen die Hinrichtung.

Außerdem waren etwa 20 Mitglieder des Ku Klux Klans anwesend, die für die Hinrichtung eintraten.

Herman Hughes war 16 Jahr alt, als er den Raubmord beging, für den man ihn in South Carolina zum Tode verurteilte.

Er hat einen IQ zwischen 68 und 74 und leidet am Borderline Syndrom. Seine Mutter war während der Schwangerschaft an Syphilis erkrankt, dadurch entstehen beim Säugling irreparable Schädigungen u.a. am Gehirn. In der Schule fiel er frühzeitig durch Lernschwierigkeiten auf. Er musste drei Klassen wiederholen und schied nach der Hälfte der Schulzeit ganz aus.

Herman hatte keine Vorstrafen.

Bei dem Verbrechen gab es zwei Komplizen (22 und 18 Jahre). Einer von ihren war aktiv am Verbrechen beteiligt, bekam aber nur eine geringe Strafe.

Herman hingegen wurde in einem unfairen Prozess wegen Mordes zum Tode verurteilt.

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Am 1. März 2005 urteilte der Oberste US Gerichtshof, dass die Hinrichtung von Jugendlichen die Verfassung verletzt und schafft damit die Todesstrafe für Jugendliche ab!

72 Todesurteile gegen Jugendliche werden in lebenslange Haft umgewandelt.

Die Vereinigten Staaten von Amerika richten als einziger westlicher demokratischer Staat Jugendliche hin. In den 90er Jahren haben weltweit nur fünf andere Staaten Hinrichtungen an Jugendlichen vollzogen: Iran, Nigeria, Pakistan, Saudi Arabien und Jemen. Seit dem Jahr 2000 wurden weltweit - außerhalb der USA - nur 4 Jugendliche hingerichtet. Die USA richteten allein im Jahr 2000 4 Jugendliche hin.

Gegenwärtig (1.7.2003) warten 75 männliche Jugendliche auf ihre Hinrichtung in den Todestrakten der USA.

28 von ihnen allein in Texas, dem Staat mit der größten Death Row für Jugendliche.

Diese 75 jungen Männer machen 2

ller Todestraktinsassen aus.

Alle waren zur Tatzeit 16 oder 17 Jahre alt und sind heute zwischen 20 und 42. Sie wurden ausschließlich wegen Mordes zum Tode verurteilt.

13 Staaten haben Jugendliche in ihren Todeszellen, manche von ihnen warten seit mehr als 20 Jahren auf ihre Hinrichtung. 17 US Staaten verbieten die Todesstrafe für Jugendliche.

Folgende Gründe werden in ähnlicher Form von den Einzelstaaten angegeben, wenn es um die Rechtfertigung der Todesstrafe für Jugendliche in ihrer Gesetzgebung geht

Gewaltverbrechen, besonders Morde, von Jugendlichen verübt, sind in den USA zahlreicher als in anderen Ländern.

Morde von Jugendlichen verübt, nehmen zu.

Jugendliche Mörder sind besonders brutal und kaum zu stoppen.

Politiker fordern härtere Bestrafung von jugendlichen Gewaltverbrechern.

Argumente gegen die Todesstrafe speziell bei Jugendlichen

Die meisten jugendlichen Täter hatten eine schreckliche Kindheit

Durch ihre Jugend hatten solche Teenager bislang nicht die Möglichkeit, mit den Auswirkungen dieser schlimmen Kindheit fertig zu werden.

Die drohende Todesstrafe schreckt Jugendliche nicht ab, sie können noch nicht realisieren, was es bedeutet, tot zu sein, sondern sehen sich selbst als unsterblich.

Die Aussicht auf eine extrem harte Strafe führt besonders bei Jugendlichen zur Abstumpfung.

Strenge Strafen für gewalttätige Jugendliche sind nur eine momentane Lösung, auf lange Sicht helfen nur Veränderungen in den sozialen Strukturen, an den Schulen, in der Nachbarschaft, um zu vermeiden, dass gewalttätige Jugendliche heranwachsen.

1642 wurde mit Thomas Graugner in Massachusetts erstmals ein Jugendlicher hingerichtet.

Bis heute wurden 365 Personen für Verbrechen hingerichtet, die sie als Jugendliche verübt hatten.

22 davon nach der Wiedereinführung der Todesstrafe im Jahre 1976.

Auch hier zeigt sich, dass Texas der Hinrichtungsstaat schlechthin ist, denn 13 der 22 hingerichteten Jugendlichen starben allein in Texas.

Im Fall Thompson gegen Oklahoma, 487 U.S. 815 (1988) entschied der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten, dass Hinrichtungen von Tätern, die zur Tatzeit 15 oder jünger waren, gegen die Verfassung verstoßen.

Im Fall Stanford gegen Kentucky, 492 U. S. 361 (1989), war der Oberste Gerichtshof der Meinung, dass der 8. Verfassungszusatz[1] die Todesstrafe nicht verbietet bei Verbrechen, die von Tätern im Alter von 16 oder 17 Jahren verübt werden.

Neuere Entwicklungen

2004 - Der Oberste US Gerichtshof akzeptiert den Fall Roper vs. Simmons und wird erneut (nach 1989) über die Verfassungsmäßigkeit der Todesstrafe für Jugendliche entscheiden

Am 13. Oktober fand dazu eine Anhörung statt.

Protokoll der Anhörung (deutsche Übersetzung als PDF Datei in der Downloadsektion )

Oberster Gerichtshof von Missouri verbietet Todesstrafe für Jugendliche

Mit 4 zu 3 Stimmen hob der Gerichtshof das Todesurteil gegen Christopher Simmons auf und urteilte, dass die Todesstrafe für Jugendliche den nationalen Standard von Anstand und damit die Verfassung verletzt. (St. Louis Post-Dispatch, 26.8.2003)

Oberster US Gerichtshof erlaubt die Hinrichtung eines jugendlichen Straftäters

Mit 5 zu 4 Stimmen hob der Oberste US Gerichtshof eine Entscheidung des 10. Bundesberufungsgerichts auf den Fall von Scott Hain, einem jugendlichen Straftäter aus Oklahoma, anzuhören. Mit dieser Entscheidung erlaubte der Oberste US Gerichtshof Oklahoma mit der geplanten Hinrichtung weiterzumachen und Hain wurde hingerichtet. (AP, 4.4.2003)

Indiana verbietet die Todesstrafe für Jugendliche

Indiana wurde zum 16. Staat, der das Mindestalter für die Verhängung der Todesstrafe auf 18 Jahre heraufsetzte. Gouverneur O'Bannon unterschrieb das Gesetz am 26.3.2002

Kentucky Gouverneur unterstützt eine Abschaffung der Todesstrafe für Jugendliche

Gouverneur Paul Patton sagte, er würde eine Gesetzesvorlage unterstützen, die die Abschaffung der Todesstrafe für Jugendliche, die Kapitalverbrechen begehen, unterstützen. (Lexington Herald-Leader, 10/18/01)

Kurzer Überblick über zwei bekannte Fälle, in denen Jugendliche zum Tode verurteilt wurden

Shaka Sankofa (Gary Graham)

wurde 1981 aufgrund einer einzelnen Zeugenaussage wegen Mordes an Bobby Lambert zum Tode verurteilt. Gary ist schwarz, das Opfer war weiß. Er war zur Tatzeit 17 Jahre alt.

1993 untersuchte ein neuer Anwalt den Fall und deckte Beweise auf, die Zweifel an der Schuld aufkommen lassen. Von acht Augenzeugen hatte nur einer Graham identifiziert. Eine ballistische Untersuchung ergab, dass die Waffe, die man bei Graham fand, NICHT die Mordwaffe war.

Graham hat bereits einen Großteil seiner Berufungsmöglichkeiten ausgeschöpft ohne Erfolg zu haben.

Ein Hinrichtungstermin im Januar 1999 wurden einen Tag vor der Hinrichtung durch das 5. Berufungsgericht aufgeschoben.

Am 22.6.2000 wurde Gary Graham in Huntsville, TX hingerichtet.

Der Oberste US Gerichtshof entschied mit 5 : 4 Stimmen gegen Graham und ein Bundesrichter in Austin lehnte ebenfalls einen Aufschub ab. Danach gaben die Verteidigungsanwälte auf.

Graham wehrte sich, als man ihn zur Hinrichtungskammer brachte. Er war mit Handschellen an die Hinrichtungsliege gefesselt, was völlig ungewöhnlich ist. Bis zum letzten Atemzug beteuerte Gary seine Unschuld.

Bürgerrechtler Jesse Jackson und Bianca Jagger waren Zeugen der Hinrichtung. Mehrere Hundert Demonstranten protestierten vor dem Gefängnis gegen die Hinrichtung.

Außerdem waren etwa 20 Mitglieder des Ku Klux Klans anwesend, die für die Hinrichtung eintraten.

Herman Hughes war 16 Jahr alt, als er den Raubmord beging, für den man ihn in South Carolina zum Tode verurteilte.

Er hat einen IQ zwischen 68 und 74 und leidet am Borderline Syndrom. Seine Mutter war während der Schwangerschaft an Syphilis erkrankt, dadurch entstehen beim Säugling irreparable Schädigungen u.a. am Gehirn. In der Schule fiel er frühzeitig durch Lernschwierigkeiten auf. Er musste drei Klassen wiederholen und schied nach der Hälfte der Schulzeit ganz aus.

Herman hatte keine Vorstrafen.

Bei dem Verbrechen gab es zwei Komplizen (22 und 18 Jahre). Einer von ihren war aktiv am Verbrechen beteiligt, bekam aber nur eine geringe Strafe.

Herman hingegen wurde in einem unfairen Prozess wegen Mordes zum Tode verurteilt.

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Am 1. März 2005 urteilte der Oberste US Gerichtshof, dass die Hinrichtung von Jugendlichen die Verfassung verletzt und schafft damit die Todesstrafe für Jugendliche ab!

72 Todesurteile gegen Jugendliche werden in lebenslange Haft umgewandelt.

Die Vereinigten Staaten von Amerika richten als einziger westlicher demokratischer Staat Jugendliche hin. In den 90er Jahren haben weltweit nur fünf andere Staaten Hinrichtungen an Jugendlichen vollzogen: Iran, Nigeria, Pakistan, Saudi Arabien und Jemen. Seit dem Jahr 2000 wurden weltweit - außerhalb der USA - nur 4 Jugendliche hingerichtet. Die USA richteten allein im Jahr 2000 4 Jugendliche hin.

Gegenwärtig (1.7.2003) warten 75 männliche Jugendliche auf ihre Hinrichtung in den Todestrakten der USA.

28 von ihnen allein in Texas, dem Staat mit der größten Death Row für Jugendliche.

Diese 75 jungen Männer machen 2

ller Todestraktinsassen aus.

Alle waren zur Tatzeit 16 oder 17 Jahre alt und sind heute zwischen 20 und 42. Sie wurden ausschließlich wegen Mordes zum Tode verurteilt.

13 Staaten haben Jugendliche in ihren Todeszellen, manche von ihnen warten seit mehr als 20 Jahren auf ihre Hinrichtung. 17 US Staaten verbieten die Todesstrafe für Jugendliche.

Folgende Gründe werden in ähnlicher Form von den Einzelstaaten angegeben, wenn es um die Rechtfertigung der Todesstrafe für Jugendliche in ihrer Gesetzgebung geht

Gewaltverbrechen, besonders Morde, von Jugendlichen verübt, sind in den USA zahlreicher als in anderen Ländern.

Morde von Jugendlichen verübt, nehmen zu.

Jugendliche Mörder sind besonders brutal und kaum zu stoppen.

Politiker fordern härtere Bestrafung von jugendlichen Gewaltverbrechern.

Argumente gegen die Todesstrafe speziell bei Jugendlichen

Die meisten jugendlichen Täter hatten eine schreckliche Kindheit

Durch ihre Jugend hatten solche Teenager bislang nicht die Möglichkeit, mit den Auswirkungen dieser schlimmen Kindheit fertig zu werden.

Die drohende Todesstrafe schreckt Jugendliche nicht ab, sie können noch nicht realisieren, was es bedeutet, tot zu sein, sondern sehen sich selbst als unsterblich.

Die Aussicht auf eine extrem harte Strafe führt besonders bei Jugendlichen zur Abstumpfung.

Strenge Strafen für gewalttätige Jugendliche sind nur eine momentane Lösung, auf lange Sicht helfen nur Veränderungen in den sozialen Strukturen, an den Schulen, in der Nachbarschaft, um zu vermeiden, dass gewalttätige Jugendliche heranwachsen.

1642 wurde mit Thomas Graugner in Massachusetts erstmals ein Jugendlicher hingerichtet.

Bis heute wurden 365 Personen für Verbrechen hingerichtet, die sie als Jugendliche verübt hatten.

22 davon nach der Wiedereinführung der Todesstrafe im Jahre 1976.

Auch hier zeigt sich, dass Texas der Hinrichtungsstaat schlechthin ist, denn 13 der 22 hingerichteten Jugendlichen starben allein in Texas.

Im Fall Thompson gegen Oklahoma, 487 U.S. 815 (1988) entschied der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten, dass Hinrichtungen von Tätern, die zur Tatzeit 15 oder jünger waren, gegen die Verfassung verstoßen.

Im Fall Stanford gegen Kentucky, 492 U. S. 361 (1989), war der Oberste Gerichtshof der Meinung, dass der 8. Verfassungszusatz[1] die Todesstrafe nicht verbietet bei Verbrechen, die von Tätern im Alter von 16 oder 17 Jahren verübt werden.

Neuere Entwicklungen

2004 - Der Oberste US Gerichtshof akzeptiert den Fall Roper vs. Simmons und wird erneut (nach 1989) über die Verfassungsmäßigkeit der Todesstrafe für Jugendliche entscheiden

Am 13. Oktober fand dazu eine Anhörung statt.

Protokoll der Anhörung (deutsche Übersetzung als PDF Datei in der Downloadsektion )

Oberster Gerichtshof von Missouri verbietet Todesstrafe für Jugendliche

Mit 4 zu 3 Stimmen hob der Gerichtshof das Todesurteil gegen Christopher Simmons auf und urteilte, dass die Todesstrafe für Jugendliche den nationalen Standard von Anstand und damit die Verfassung verletzt. (St. Louis Post-Dispatch, 26.8.2003)

Oberster US Gerichtshof erlaubt die Hinrichtung eines jugendlichen Straftäters

Mit 5 zu 4 Stimmen hob der Oberste US Gerichtshof eine Entscheidung des 10. Bundesberufungsgerichts auf den Fall von Scott Hain, einem jugendlichen Straftäter aus Oklahoma, anzuhören. Mit dieser Entscheidung erlaubte der Oberste US Gerichtshof Oklahoma mit der geplanten Hinrichtung weiterzumachen und Hain wurde hingerichtet. (AP, 4.4.2003)

Indiana verbietet die Todesstrafe für Jugendliche

Indiana wurde zum 16. Staat, der das Mindestalter für die Verhängung der Todesstrafe auf 18 Jahre heraufsetzte. Gouverneur O'Bannon unterschrieb das Gesetz am 26.3.2002

Kentucky Gouverneur unterstützt eine Abschaffung der Todesstrafe für Jugendliche

Gouverneur Paul Patton sagte, er würde eine Gesetzesvorlage unterstützen, die die Abschaffung der Todesstrafe für Jugendliche, die Kapitalverbrechen begehen, unterstützen. (Lexington Herald-Leader, 10/18/01)

Kurzer Überblick über zwei bekannte Fälle, in denen Jugendliche zum Tode verurteilt wurden

Shaka Sankofa (Gary Graham)

wurde 1981 aufgrund einer einzelnen Zeugenaussage wegen Mordes an Bobby Lambert zum Tode verurteilt. Gary ist schwarz, das Opfer war weiß. Er war zur Tatzeit 17 Jahre alt.

1993 untersuchte ein neuer Anwalt den Fall und deckte Beweise auf, die Zweifel an der Schuld aufkommen lassen. Von acht Augenzeugen hatte nur einer Graham identifiziert. Eine ballistische Untersuchung ergab, dass die Waffe, die man bei Graham fand, NICHT die Mordwaffe war.

Graham hat bereits einen Großteil seiner Berufungsmöglichkeiten ausgeschöpft ohne Erfolg zu haben.

Ein Hinrichtungstermin im Januar 1999 wurden einen Tag vor der Hinrichtung durch das 5. Berufungsgericht aufgeschoben.

Am 22.6.2000 wurde Gary Graham in Huntsville, TX hingerichtet.

Der Oberste US Gerichtshof entschied mit 5 : 4 Stimmen gegen Graham und ein Bundesrichter in Austin lehnte ebenfalls einen Aufschub ab. Danach gaben die Verteidigungsanwälte auf.

Graham wehrte sich, als man ihn zur Hinrichtungskammer brachte. Er war mit Handschellen an die Hinrichtungsliege gefesselt, was völlig ungewöhnlich ist. Bis zum letzten Atemzug beteuerte Gary seine Unschuld.

Bürgerrechtler Jesse Jackson und Bianca Jagger waren Zeugen der Hinrichtung. Mehrere Hundert Demonstranten protestierten vor dem Gefängnis gegen die Hinrichtung.

Außerdem waren etwa 20 Mitglieder des Ku Klux Klans anwesend, die für die Hinrichtung eintraten.

Herman Hughes war 16 Jahr alt, als er den Raubmord beging, für den man ihn in South Carolina zum Tode verurteilte.

Er hat einen IQ zwischen 68 und 74 und leidet am Borderline Syndrom. Seine Mutter war während der Schwangerschaft an Syphilis erkrankt, dadurch entstehen beim Säugling irreparable Schädigungen u.a. am Gehirn. In der Schule fiel er frühzeitig durch Lernschwierigkeiten auf. Er musste drei Klassen wiederholen und schied nach der Hälfte der Schulzeit ganz aus.

Herman hatte keine Vorstrafen.

Bei dem Verbrechen gab es zwei Komplizen (22 und 18 Jahre). Einer von ihren war aktiv am Verbrechen beteiligt, bekam aber nur eine geringe Strafe.

Herman hingegen wurde in einem unfairen Prozess wegen Mordes zum Tode verurteilt.

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Naja ob die Todestrafe die richtige Methode ist steht im Zweifel, die Amis bekommen trotz harter Strafen die Gewalt und Verbrechensrate nicht in den Griff, warum ?, ganz einfach, jeder Täter geht davon aus nicht erwischt zu werden, wenige Täter begehen Straftaten mit dem Gedanken erwischt zu werden, eine gewisse Angst ist meist dabei aber mehr nicht.

Genauso wie die Bootcamp`s, ich finde diese Art von Erziehung als erschreckend, viele Kids kommen gestörter raus als sie reingekommen sind.

Ich bin dafür das man Jugendliche ab dem 13 Lebenjahr bedingt staffähig sprechen sollte, also Jugendarrest in einem geschlossen Vollzug mit einbindung kleinerer Arbeiten die auch geleistet werden muss und man sich nicht drücken kann.

Man sollte und muss den Jugendlichen vor Augen halten welcher Zukunft sie ansteuern, und zwar ein Leben hinter Gittern.

Meine Meinung ist, wer eine Straftat begeht ist auch alt genug dafür zu büßen, aus Versehen geschehen nur 2 % an Gesetzesüberschreitungen, alles andere ist wohl bedacht, auch von Kids die erst 12 Jahre sind, Ihrem tun sind sie bewusst, also sollen sie auch dafür bestraft werden, zwar in einem Mass der die Gesundheit und Psyche nicht angreift, aber man muss Ihnen eben vor Augen halten was passiert wenn sie weitermachen.

Der nächste Punkt sind Ausländische Kriminelle, dort liegt eben das Problem das sich viele nicht Integrieren wollen, sie bleiben lieber unter sich, nur so funktioniert es nicht, wenn Ihr unter euch bleiben wollt, warum seid Ihr hier ???

Haltet mich jetzt nicht für einen Rassisten, ich bin selber eine Spanierin, lebe aber schon seit meinem 10 Lebensjahr in Deutschland, ich durfte hier mein Abi machen und ich durfte hier mein Jura Studium leisten, die betonung liegt bei " Durfte ", ich war Gast in einem fremden Land das mir erlaubte mich hier Beruflich zu fördern und Weiterzubilden, meine Eltern haben sich sehr schnell an die Deutsche Mentalität gewöhnt und ich wurde auch nach dem Westlichen Standart erzogen, ich als Gast muss mich dem Land einfügen das mich aufgenommen hat, nicht andersrum, und das vergessen eben viele Ausländische Mitbürger.

Sie vergessen das die Schulausbildung dem Staat viel Geld kostet, nur anstatt zu lernen wird geprügelt und geschlagen, denke das ist nicht der Zweck, und dann wundern sich eben viele Ausländer warum man Sie hasst und nicht willkommen heist, schwimmt mit dem Strom und fügt euch in die Gemeinschaft ein, dann dürfte es keine Probleme mehr geben.

MFG: Angelika Rütner

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Naja ob die Todestrafe die richtige Methode ist steht im Zweifel, die Amis bekommen trotz harter Strafen die Gewalt und Verbrechensrate nicht in den Griff, warum ?, ganz einfach, jeder Täter geht davon aus nicht erwischt zu werden, wenige Täter begehen Straftaten mit dem Gedanken erwischt zu werden, eine gewisse Angst ist meist dabei aber mehr nicht.

Genauso wie die Bootcamp`s, ich finde diese Art von Erziehung als erschreckend, viele Kids kommen gestörter raus als sie reingekommen sind.

Ich bin dafür das man Jugendliche ab dem 13 Lebenjahr bedingt staffähig sprechen sollte, also Jugendarrest in einem geschlossen Vollzug mit einbindung kleinerer Arbeiten die auch geleistet werden muss und man sich nicht drücken kann.

Man sollte und muss den Jugendlichen vor Augen halten welcher Zukunft sie ansteuern, und zwar ein Leben hinter Gittern.

Meine Meinung ist, wer eine Straftat begeht ist auch alt genug dafür zu büßen, aus Versehen geschehen nur 2 % an Gesetzesüberschreitungen, alles andere ist wohl bedacht, auch von Kids die erst 12 Jahre sind, Ihrem tun sind sie bewusst, also sollen sie auch dafür bestraft werden, zwar in einem Mass der die Gesundheit und Psyche nicht angreift, aber man muss Ihnen eben vor Augen halten was passiert wenn sie weitermachen.

Der nächste Punkt sind Ausländische Kriminelle, dort liegt eben das Problem das sich viele nicht Integrieren wollen, sie bleiben lieber unter sich, nur so funktioniert es nicht, wenn Ihr unter euch bleiben wollt, warum seid Ihr hier ???

Haltet mich jetzt nicht für einen Rassisten, ich bin selber eine Spanierin, lebe aber schon seit meinem 10 Lebensjahr in Deutschland, ich durfte hier mein Abi machen und ich durfte hier mein Jura Studium leisten, die betonung liegt bei " Durfte ", ich war Gast in einem fremden Land das mir erlaubte mich hier Beruflich zu fördern und Weiterzubilden, meine Eltern haben sich sehr schnell an die Deutsche Mentalität gewöhnt und ich wurde auch nach dem Westlichen Standart erzogen, ich als Gast muss mich dem Land einfügen das mich aufgenommen hat, nicht andersrum, und das vergessen eben viele Ausländische Mitbürger.

Sie vergessen das die Schulausbildung dem Staat viel Geld kostet, nur anstatt zu lernen wird geprügelt und geschlagen, denke das ist nicht der Zweck, und dann wundern sich eben viele Ausländer warum man Sie hasst und nicht willkommen heist, schwimmt mit dem Strom und fügt euch in die Gemeinschaft ein, dann dürfte es keine Probleme mehr geben.

MFG: Angelika Rütner

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Naja ob die Todestrafe die richtige Methode ist steht im Zweifel, die Amis bekommen trotz harter Strafen die Gewalt und Verbrechensrate nicht in den Griff, warum ?, ganz einfach, jeder Täter geht davon aus nicht erwischt zu werden, wenige Täter begehen Straftaten mit dem Gedanken erwischt zu werden, eine gewisse Angst ist meist dabei aber mehr nicht.

Genauso wie die Bootcamp`s, ich finde diese Art von Erziehung als erschreckend, viele Kids kommen gestörter raus als sie reingekommen sind.

Ich bin dafür das man Jugendliche ab dem 13 Lebenjahr bedingt staffähig sprechen sollte, also Jugendarrest in einem geschlossen Vollzug mit einbindung kleinerer Arbeiten die auch geleistet werden muss und man sich nicht drücken kann.

Man sollte und muss den Jugendlichen vor Augen halten welcher Zukunft sie ansteuern, und zwar ein Leben hinter Gittern.

Meine Meinung ist, wer eine Straftat begeht ist auch alt genug dafür zu büßen, aus Versehen geschehen nur 2 % an Gesetzesüberschreitungen, alles andere ist wohl bedacht, auch von Kids die erst 12 Jahre sind, Ihrem tun sind sie bewusst, also sollen sie auch dafür bestraft werden, zwar in einem Mass der die Gesundheit und Psyche nicht angreift, aber man muss Ihnen eben vor Augen halten was passiert wenn sie weitermachen.

Der nächste Punkt sind Ausländische Kriminelle, dort liegt eben das Problem das sich viele nicht Integrieren wollen, sie bleiben lieber unter sich, nur so funktioniert es nicht, wenn Ihr unter euch bleiben wollt, warum seid Ihr hier ???

Haltet mich jetzt nicht für einen Rassisten, ich bin selber eine Spanierin, lebe aber schon seit meinem 10 Lebensjahr in Deutschland, ich durfte hier mein Abi machen und ich durfte hier mein Jura Studium leisten, die betonung liegt bei " Durfte ", ich war Gast in einem fremden Land das mir erlaubte mich hier Beruflich zu fördern und Weiterzubilden, meine Eltern haben sich sehr schnell an die Deutsche Mentalität gewöhnt und ich wurde auch nach dem Westlichen Standart erzogen, ich als Gast muss mich dem Land einfügen das mich aufgenommen hat, nicht andersrum, und das vergessen eben viele Ausländische Mitbürger.

Sie vergessen das die Schulausbildung dem Staat viel Geld kostet, nur anstatt zu lernen wird geprügelt und geschlagen, denke das ist nicht der Zweck, und dann wundern sich eben viele Ausländer warum man Sie hasst und nicht willkommen heist, schwimmt mit dem Strom und fügt euch in die Gemeinschaft ein, dann dürfte es keine Probleme mehr geben.

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