Jump to content

Vollzug Waffengesetz: Zwei-Klassen-Gesellschaft


bopper

Recommended Posts

Zum Thema "Die Kleinen hängt man....":

http://www.sz-online.de/nachrichten/artikel.asp?id=2132519

Quelle online nur für Abonnenten komplett abrufbar, deshalb abgetippt:

Freischuss für Promi-Banker?

Von Alexander Schneider und Annette Binninger

Ex-Landesbank-Chef Herbert Süß hatte Waffen zu Hause unzureichend gesichert. Jetzt streiten die Stadt Dresden und das BKA. Die Justiz ist eingeschaltet.

Als Fahnder des Bundeskriminalamtes (BKA) am 12. August 2008 das Haus von Herbert Süß in Dresden-Kleinzschachwitz betreten, staunen sie nicht schlecht. Eigentlich sind sie nur auf Dokumente zum dramatischen Untergang der Landesbank Sachsen aus. Auch gegen den Ex-Vorstandschef Herbert Süß wird dazu seit Herbst 2007 ermittelt. Und an diesem Sommertag versuchen zeitgleich BKA-Beamte in mehreren Bundesländern, bei Ex-Vorständen der Landesbank Beweismittel zu sichern.

Doch bei der Durchsuchung der schmucken Dachgeschosswohnung von Herbert Süß finden sie dort rund ein Dutzend Jagdwaffen und jede Menge Munition. Das wäre vielleicht noch nichts Besonderes. Denn Herbert Süß, einst mächtiger Direktor der Dresdner Stadtsparkasse und zuletzt glückloser Chef der gescheiterten Landesbank Sachsen, ist seit Jahrzehnten passionierter Jäger. Er besitzt einen Jagdschein, eine Waffenbesitzkarte – alles ordnungsgemäß. Nur: Bevor der Ex-Banker damals in einen mehrwöchigen Urlaub aufgebrochen ist, ließ er sein heimisches Waffen- und Munitionsarsenal mangelhaft gesichert zurück. So liegt der Schlüssel zum Waffenschrank in einem unverschlossenen Behältnis auf dem Schreibtisch des 69-Jährigen. Und auch die Munition, die laut Waffengesetz getrennt von den Schusswaffen ebenfalls sicher verschlossen aufbewahrt werden muss, lag teilweise offen zugänglich in der Wohnung herum. Beides aber ist laut Waffengesetz ein klarer Verstoß gegen die strengen Aufbewahrungsvorschriften von Waffen. In ähnlichen Fällen hat dies in Deutschland schon zu einem Widerruf des Waffenscheins geführt – häufig sogar auf Lebenszeit. Im Fall Süß aber nicht.

Waffenschein nicht widerrufen

Nach SZ-Informationen wurde ein Widerrufsverfahren gegen Süß Anfang März eingestellt. Nicht einmal ein Bußgeld war zu diesem Zeitpunkt, mehr als ein halbes Jahr nach dem Waffen-Fund, gegen den Ex-Banker verhängt worden. Die Geschichte wäre hier vermutlich schon zu Ende gewesen, hätte nicht am 11. März dieses Jahres ein Azubi im baden-württembergischen Winnenden mit einer Waffe seines Vaters 16 Menschen erschossen. Der Amoklauf von Winnenden alarmierte auch das BKA – und die Beamten erinnerten sich an ihren Fund in der Villa in Dresden-Klein-zschachwitz. Denn in Winnenden war der 17-Jährige nur an die Tatwaffe gekommen, weil sein Vater eine seiner vielen zu Hause aufbewahrten Waffen ungesichert verwahrt hatte. Gegen den Vater wird nun nicht nur wegen fahrlässiger Tötung ermittelt. Das zuständige Landratsamt hat auch zügig entschieden, das Verfahren läuft: Dem Vater wird der Waffenschein entzogen – auf Lebenszeit.

Nur einen Tag nach dem Amoklauf von Winnenden fragen die BKA-Beamten beim zuständigen Dresdner Ordnungsamt nach, was im Fall Süß passiert sei. Und sie lassen keinen Zweifel daran: Der Waffenschein muss weg bei einer solchen Tat. Doch in Dresden passiert nichts. Auf SZ-Anfrage will sich die Wiesbadener BKA-Zentrale nicht zum Fall Süß äußern. Die Staatsanwaltschaft Dresden sei am Zug. Und die bestätigt: „Wir prüfen, ob sich im Zusammenhang mit dem Waffenfund ein Beteiligter strafbar gemacht hat“, so Oberstaatsanwalt Christian Avenarius.

„Von oben anders entschieden“

Da die Stadt Dresden „den waffenrechtlichen Bedenken des BKA an der Zuverlässigkeit von Herrn Süß nicht gefolgt sei“, werde auch ein mögliches Fehlverhalten des Ordnungsamtes untersucht. Oberstaatsanwalt Jürgen Schär bringt es auf den Punkt: „Vorteilsgewährung, Begünstigung oder gar Bestechlichkeit – das prüfen wir derzeit.“ Schärs Ansatz: „Da haben Sachbearbeiter intern offenbar auf Widerruf plädiert, aber dann wurde von oben anders entschieden.“

Von einem Promi-Bonus will die Stadt Dresden indes nichts wissen. Aus Datenschutzgründen dürfe man sich nicht zum Fall Süß äußern. Generell nur soviel: Bei einem Verstoß gegen Aufbewahrungsvorschriften werde eine Art Zukunftsprognose erstellt, ob der Besitzer als unzuverlässig einzustufen sei. Dann könne die Waffenbesitzkarte eingezogen werden. Diese Prognose muss im Fall Süß – einem landesweit bekannten Banker mit besten Kontakten in Politik, Kultur und Wirtschaft –offenbar sehr gut ausgefallen sein. Süß behielt seine Schießlizenz.

Ob tatsächlich auch ein Waffenschein im Spiel ist, lässt sich aus dem Bericht leider nicht ableiten. Als Chefbanker wärs aber bestimmt kein Ding der Unmöglichkeit. Andererseits wird auch im Zusammenhang mit Winnenden von "Waffenschein" gesprochen, also vermutlich doch eher die übliche Presse-Gleichsetzung von WBK und WS.

Link to comment
Share on other sites

Auch wenn ich jetzt gackere, ohne zu legen:

Mir ist ein Fall bekannt, wo ein "Kleiner" straflos und ohne anderweitige Konsequenzen aus einer Sache gegangen ist, wo meiner Einschätzung nach auch eine mehrjährige Haftstrafe möglich gewesen wäre - und das ohne "Mauschelei" oder andere Touren.

Es kommt immer drauf an, wer an welcher Stelle damit zu tun hat; der Spielraum ist da teils ziemlich extrem.

Sieht man auch an einer Formulierung im Eingangsartikel:

"In ähnlichen Fällen hat dies in Deutschland schon zu einem Widerruf des Waffenscheins geführt".

Richtig. Hat es schon gegeben. Muss aber nicht zwingend immer so sein und NUR bei Herrn Süß ist das auf einmal nicht gemacht worden.

Randbemerkung: Mich stört (unter Anderem...) die Gewohnheit der Medien, bei solchen Sachen quasi immer nur den Anstoß zu berichten. Wie das letztendlich ausgeht oder ob es nach einem berichteten Urteil ein Revisionsverfahren etc. gegeben hat, erfährt man oft nicht.

Link to comment
Share on other sites

Ach Bold, wir Legalwaffenbesitzer sind einfach zu sachlich und faktenorientiert in unserer Wahrnehmung und Bewertung...

Alles richtig, was du schreibst.

Wir müssen solche Vorlagen aber genau so zur Manipulation der öffentlichen Meinung nutzen, wie es die Profidemagogen der "Antis" in ihrem Kreuzzug gegen uns vormachen.

Im konkreten Fall: Seht her, die Bonzen aus Politik und Wirtschaft stehen über dem Waffengesetz, aber der einfache Bürger und Durchschnittsverdiener soll seine Waffen am Besten ganz abgeben oder irrsinnigen Aufwand zu deren Sicherung betreiben, obwohl gerade der Ottonormalschütze- oder -jäger in hohem Maße rechtstreu ist.

So irgendwie in die Richtung, halt.

Link to comment
Share on other sites

Ich bin da nicht sicher, ob der "Normalbürger" in so einem Fall nicht zuerst nach Waffenbesitzer / Nicht-Waffenbesitzer unterscheidet statt nach "Bonze" / "Kleiner Mann"...

Der wird dir doch eher antworten, dass das (evtl. verschärfte) Gesetz natürlich auch für den "Großen" gelten soll, und wir sind genau so nass wie vorher.

Mit "Der da hat ja aber auch..." bzw. "Der da muss aber nicht..." fährt man bei solchen Diskussionen mEn nicht gut.

Link to comment
Share on other sites

Create an account or sign in to comment

You need to be a member in order to leave a comment

Create an account

Sign up for a new account in our community. It's easy!

Register a new account

Sign in

Already have an account? Sign in here.

Sign In Now
×
×
  • Create New...

Important Information

Imprint and Terms of Use (in german)