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Bayrische Staatsregierung: Waffenrechtiche Konsequenzen


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Bericht aus der Kabinettssitzung: http://text.bayern.de/Pressemitteilungen-.1255.10245916/index.htm

1. Kabinett berät waffenrechtliche Konsequenzen aus dem Amoklauf von Winnenden / Handlungsbedarf vor allem bei sicherer Aufbe-wahrung von Waffen / Intensive Diskussion mit renommierten Ex-perten - Maßnahmenpapier für nächste Woche angekündigt

1. Kabinett berät waffenrechtliche Konsequenzen aus dem Amoklauf von Winnenden / Handlungsbedarf vor allem bei sicherer Aufbe-wahrung von Waffen / Intensive Diskussion mit renommierten Ex-perten - Maßnahmenpapier für nächste Woche angekündigt

Der Ministerrat hat heute nochmals über die politischen Schlussfolge-rungen aus dem Amoklauf von Winnenden beraten. Als externe Exper-ten haben an der Sitzung der renommierte Kriminologe und Direktor des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen e.V. Prof. Dr. Christian Pfeiffer sowie der Vorsitzende für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring teilgenommen. Der Ministerrat hat die Ressorts beauftragt, die Ergebnisse bis nächste Wo-che in einem Maßnahmenpapier zusammenzufassen.

Im Hinblick auf das Waffenrecht betonte Innenminister Joachim Herr-mann: „Der Amoklauf von Winnenden hat drastisch vor Augen geführt, dass die sichere Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition unverzichtbare Voraussetzung für Waffenbesitz ist. Nachlässigkeiten bei der Aufbewahrung von Waffen und Munition sind unverzeihlich. Die konsequente Einhaltung der Aufbewahrungsvorschriften ist unabdingbar, um Missbrauch vorzubeugen." Skeptisch äußerte sich der Minister gegenüber Forderungen nach umfassenden Verschärfungen des Waffenrechts: "Wir haben bereits nach dem Amoklauf in Erfurt vor einigen Jahren das Waffenrecht deutlich verschärft. Erneute vorschnelle und reflexartige drastische Änderungen des Waffenrechts, bringen nichts. Eine reine Placebo-Politik lehne ich ab. Wir konzentrieren uns auf Konzepte, die echten Sicherheitsgewinn versprechen. Vor allem im Hinblick auf eine sichere Aufbewahrung und beim Jugendschutz sind weitere Verbesserungen sinnvoll."

Folgende Maßnahmen im Waffenrecht sind laut Herrmann notwendig:

Die bayerischen Waffenbehörden werden erstens die sichere Aufbe-wahrung von Waffen noch stärker kontrollieren. Bei jeder Eintragung einer Waffe in eine Waffenbesitzkarte muss ein Nachweis zur sicheren Aufbewahrung vorgelegt werden. Sofern bei Altfällen ein solcher Nachweis nicht vorgelegt wurde, werden ihn die Waffenbehörden nachträglich verlangen. „Bei Zweifeln an der sicheren Aufbewahrung werden die Waffenbehörden konsequent jedem Fall nachgehen und im Übrigen auch, gegebenenfalls angemeldet, anlassunabhängig stichprobenartig die sichere Aufbewahrung kontrollieren", betonte Herrmann.

Der Ministerrat sprach sich zweitens für die Verwirklichung eines bundesweiten elektronischen Waffenregisters bereits bis zum Jahr 2012 aus. Hauptziel eines solchen Registers ist, über die lückenlose Verfolgung, beginnend bei der Herstellung bis zum Verkauf und zur Verwendung der Waffe, den Bestand an illegalen Waffen zu verringern und Ermittlungen bei Straftaten mit Waffengebrauch zu erleichtern. Nach Schätzungen der Innenministerkonferenz werden 95 Prozent der Straf-taten mit Waffengebrauch mit illegalen Waffen begangen.

Der Ministerrat sprach sich drittens dafür aus, biometrische Sicherungssysteme für Sicherheitsbehältnisse und Waffen konsequent weiterzuentwickeln. Für die Sicherung von Waffen gegen Missbrauch komme dabei entweder eine biometrische Erkennung des Fingerabdrucks, zum Beispiel auf dem Griff der Waffe, oder ein Blockiersystem in Frage, das nur mittels eines Zahlencodes oder über die Erkennung biometrischer Merkmale entsperrt werden könnte. Biometrische Siche-rungssysteme sind ebenso für die Aufbewahrungsbehältnisse denkbar. Der Innenminister: "Bislang gibt es nur wenige Hersteller biometrischer Sicherungssysteme. Kurzfristig werden solche Systeme daher nicht großflächig zu realisieren sein. Wir müssen aber diese Technik unbedingt weiterentwickeln, um die Verwendung und Aufbewahrung von Waffen vor allem gegen Missbrauch bestmöglich zu sichern. Ziel könnte die möglichst breite Verwendung zertifizierter biometrischer Sicherungssysteme sein."

Der Ministerrat befürwortete viertens im Waffenrecht auch eine Erhöhung des Mindestalters zum Schießen mit großkalibrigen Kurz- und Langwaffen auf 18 Jahre, demnach die Einschränkung des Kinder- und Jugendschießsports auf Kleinkaliber und Druckluftwaffen. Damit soll sichergestellt werden, dass Kinder und Jugendliche an Waffen mit höherer Gefährdung nicht ausgebildet werden. Diese Beschränkung wird vom Bayerischen Sportschützenbund ausdrücklich akzeptiert.

Außerdem appellierte Innenminister Herrmann an die Waffenbesitzer, Waffen freiwillig abzugeben. Herrmann: "Unser Ziel muss es sein, die Anzahl der Waffen so gering wie nötig zu halten. Die Waffenbehörden haben bereits in der Vergangenheit positive Erfahrungen mit Aufrufen an die Bevölkerung gemacht, nicht mehr benötigte legale Waffen freiwillig abzugeben. Entsprechende Aktionen sollen regelmäßig wiederholt werden. Aber auch für illegale Waffen müssen wir durch eine Sanktionsverzichtsregelung einen Anreiz zur Abgabe schaffen, indem bei der Abgabe bis zu einem bestimmten Stichtag auf eine Strafe oder Geldbuße verzichtet wird. Eine solche Regelung gab es auch bei der Waffengesetznovelle 2002/2003, bei der innerhalb von 5 Monaten Waffen straffrei abgegeben werden konnten. Voraussetzung dafür bleibt freilich, dass die Waffen nicht im Zusammenhang mit einer Straftat verwendet werden".

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Damit soll sichergestellt werden, dass Kinder und Jugendliche an Waffen mit höherer Gefährdung nicht ausgebildet werden.

Bei dieser Formulierung rollen sich mir die Fußnägel hoch, das Taschenmesser in der Hosentasche versucht zwanghaft aufzuklappen und ich sehne mich nach meiner Ausbildung an der KK-MPi 69 in der Schule zurück: "Bekämpfe liegenden Schützen mit kurzen Feuerstößen. Ziel aufsitzend. Feuer!"

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Da wird die Aktenlage wohl extrem dürftig sein...

Mir hat mal ein alter Eisenbahner erzählt, dass er in seiner NVA-Zeit bei der Suche nach einem russischen Deserteur geholfen hat. Dieser Deserteur hatte seine Waffe (AKM) bei sich und hat beim geringsten Anlaß um sich geschossen.

Letztendlich gestellt wurde er aber nicht durch die NVA, sondern durch die Russen selbst - er war von einem Anwohner in einem Schrebergarten beobachtet worden und die herbeigerufenen Russen haben die ganze Anlage großzügig mit 14,5 mm beharkt und mit mehreren SPW umgepflügt...irgendwo in dem ganzen Chaos fand sich dann nach längerer Suche der verständlicherweise verstorbene Deserteur.

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Zu DDR-Zeiten ist mal ein Russe mit einem Panzer in Dresden ausgebüxt, der Mann hatte offenbar Heimweh und wollte nach Hause nach Russland. Bis Zittau (100 km) hat er es geschafft, dann hat er sich erst verfahren, hat spektakulär ein Polizeiauto überrollt und sich am Ende festgefahren.

Die Russen haben ihn dann aus dem Panzer geholt, haben den Panzer erstmal mit der MPi beschossen, da hat er aufgegeben.

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... Amokläufe hat es in der DDR nicht gegeben, zumindest ist mir keiner bekannt geworden ... obwohl außerhalb der "bewaffneten Organe" relativ viele mit Waffen (überwiegend KK, Pistole, Repetierer und KK-Kalaschnikow) im Land im Rahmen des Sportschießens (GST, Dynamo, ASK) und der vormilitärischen Ausbildung unterwegs waren ...:cool:

....oftmals sind, wie schon erwähnt Sowjetsoldaten durchgedreht, die dann von Ihren Landsleuten meistens wieder "zurückgeholt" wurden (egal in welchem Zustand) ...:mrgreen:

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Richtig.

In der DDR gabs ja auch keine Vergewaltigungen etc.

Zumindest nicht in den Zeitungen.

In der Zeitungen wurde nicht über Crime berichtet, jedenfalls nicht zur allgemeinen Volksbelustigung. Vergewaltigung gab es natürlich, auch andere Kriminalität, das wurde auch nie geleugnet. Serien wie Polizeiruf 110 gibt es heute noch.

Amoktaten wie Winnenden wären unter DDR-Bedingungen kaum möglich gewesen, da es keine solchen Drecks-Medien wie heute gab, sondern nur die bolschewistische Lügenpresse und die hat Verbrecher nicht wie Popstars behandelt.

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Amoktaten wie Winnenden wären unter DDR-Bedingungen kaum möglich gewesen, da es keine solchen Drecks-Medien wie heute gab, sondern nur die bolschewistische Lügenpresse und die hat Verbrecher nicht wie Popstars behandelt.

Ich halte es mit rotkommunistischer Presse so, wie es Prof. Preobrashenski im "Hundeherz" (Autor: M.Bulgakov) sagt: Nie beim Essen, denn sonst muß man kotzen. (Nein, der Herr Prof. hat es natürlich etwas gewählter ausgedrückt)

Aber daß Verbrecher nicht wie Popstars behandelt wurden, das war einer der positiven Lichtblicke in der stalinistischen Medienlandschaft. Bei Polizeiruf 110 und in der D.I.E.-Reihe (Taschenbuchkrimis) wurden die Verbrecher ja auch immer geschnappt und ihrer wohlverdienten Strafe zugeführt.

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Ich bin mit 18 ausgebildet worden im Thema umlegen von Menschen.

Mit P38, MG3, G3 und Panzerfaust. Hab ich aber nie gemacht.

Ich war Jugendleiter im Schützenverein und hab den Kids das schiessen mit

dem LG beigebracht. Meine Kinder spielen Ballerspiele am PC.

Trotzdem keiner würde auf die Idee kommen einen umlegen zu müssen

Das Problem liegt irgendwo anders.

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