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Biometrische Sicherheitssysteme


Glock17

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Warten wir mal ab was da kommen soll. Ich versteh sowieso nicht, wie das überhaupt funktionieren soll. Sie wollen uns bestrafen, damit die Winnenden Eltern endlich Ruhe geben, soweit klar.

Bloß wie soll die Sicherung erfolgen, soll die Wumme mit Dongle im Safe liegen? Ich bin sicher, dass ich das vergessen werde.

Wie lange hält so ein Dongle überhaupt, wenn er auf dem Schießtsand in die geschossene Waffe eingesetzt wird, zum Putzen wieder raus, dann wieder rein und wieder raus.

Sind die Dinger überhaupt für den Dauerbetrieb geeignet und hinterlassen sie bei Dauerbetrieb auch keine Beschädigungen an meinen handgeläppten Präzisionsläufen?

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Bloß wie soll die Sicherung erfolgen, soll die Wumme mit Dongle im Safe liegen? Ich bin sicher, dass ich das vergessen werde.

Das wissen die selbst noch nicht. Deshalb sieht der Gesetzentwurf zunächst nur einen Ermächtigungsparagraphen vor, der das BMI ermächtigt bei Bedarf zusätzliche Waffensicherung (sowohl an den Waffenschränken als auch an der Waffe selbst) auf dem Verordnungswege festzulegen. Diese Sicherungen können dann auch Biometrisch sein. Wie ganau das zu erfolgen hat und für welche Waffen das gelten soll, wird dann erst in der Verordnung festgelegt.......

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Das würde mich nun auch interessieren.

Wir hatten das Thema für den Fall der Fälle letzte Woche im Verein. Ein Rechtsanwalt war auch dabei. Er war der Meinung, bei einem Totalverbot von GK bliebe man dennoch im Besitz der Waffen, da Eigentum. Lediglich der Munierwerb würde gestrichen werden

Mit der Enteignung von Bürgers Eigentum wäre es bei uns nicht so einfach wie z.b. in England.

Wie seht ihr das?

Ich hoffe das es nie dazu kommt. Dazu schieße ich viel zu gerne in die 10.

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Mit der Enteignung von Bürgers Eigentum wäre es bei uns nicht so einfach wie z.b. in England.

Wie seht ihr das?

Besitzstandswahrung ist eine der höchsten deutschen Tugenden, eine direkte Enteignung wird es wahrscheinlich nicht geben. Der Kurs der Waffengegner ist seit Jahren klar: Sie wollen den Schießsport größtmöglich verteuern, bürokratisieren und behindern, damit viele Leute freiwillig ihre Waffen abgeben.

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Besitzstandswahrung ist eine der höchsten deutschen Tugenden, eine direkte Enteignung wird es wahrscheinlich nicht geben. Der Kurs der Waffengegner ist seit Jahren klar: Sie wollen den Schießsport größtmöglich verteuern, bürokratisieren und behindern, damit viele Leute freiwillig ihre Waffen abgeben.

Oder (und) vor allem gar nicht erst damit anfangen?

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Ein Rechtsanwalt war auch dabei. Er war der Meinung, bei einem Totalverbot von GK bliebe man dennoch im Besitz der Waffen, da Eigentum.

Ich glaube, da befindet sich euer Rechtsverdreher im Irrtum.

Nach meinem Justizempfinden (nicht Rechtsempfinden!) ist bei einem Totalverbot des GK Schiessens auch kein Bedürfnis mehr für GK Waffen vorhanden. Also somit alles klar - ab in die Schrottpresse. Da kein Bedürfnis kein Bedarf - also auch kein Wert mehr vorhanden - ergo Entschädigung = 0!

Ihr tut mir heute schon Leid!

Mitr

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Ich glaube, da befindet sich euer Rechtsverdreher im Irrtum.

Nach meinem Justizempfinden (nicht Rechtsempfinden!) ist bei einem Totalverbot des GK Schiessens auch kein Bedürfnis mehr für GK Waffen vorhanden. Also somit alles klar - ab in die Schrottpresse. Da kein Bedürfnis kein Bedarf - also auch kein Wert mehr vorhanden - ergo Entschädigung = 0!

Ihr tut mir heute schon Leid!

Mitr

Nein sie müssen die Waffe verkaufen und wenn sie keinen Käufer finden (wie auch) ab in die Presse.:D

Übrigens sowohl in England wie auch in Australien, hat die Regierung die Besitzer entschädigt und in Australien, gar nicht so schlecht.

Also wenn 1'000 Milliarden zu verfügung stehen um marode Banken zu retten, wird man wohl 1 Mil finden um diese bösen legalen Waffen zu verschrotten.

PS: Mitr, wir haben eine Initiative die läuft, über die Anfang 2011 abgestimmt wird, also punto leid tun.....:rolleyes:

Joker

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