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Expertenrunde am Montag


Guest kensmith

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Jeder der die Möglichkeit hat sollte hingehen!

Die Bude muss von uns schon Stunden vor der Eröffnung besetzt sein... die Leute im Innenausschuss sollen wissen, dass uns die Sache nicht egal ist und dass wir gegen Anlassgesetze sind!

Ihr müsst Euch allerdings vorher unter Nennung des Namens und des Alters anmelden: innenausschuss@bundestag.de

Die FvLW e.V. hat schon einen Aufruf dazu gestartet - ihr könnt es mit einer Infomail auch tun...

Es ist wichtig Präsenz zu zeigen!

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Ich kann an dem Tag leider nicht. Schade, an 90% aller Termine hätte ich es einrichten und noch einige Leute "fer umme" mitnehmen können .....

Ehrlich gesagt zweifle ich auch, dass sich da jetzt überhaupt noch etwas machen lässt - ausser Widerstand und Flagge zu zeigen.

Die Sache ist doch längst beschlossen und das man derart lachhafte Gestalten einlädt zeigt doch klar, dass es nicht um eine sachliche Lösung geht.

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Deutschland ist vom Export abhängig.

Die US-Antigun-Lobby hat einen Haufen Geld nach England geschickt, um das Verbot zu begünstigen und Du kannst sicher sein, dass da auch jetzt Mittel fliessen.

In den USA kommen sie nicht weiter, aber wenn international immer mehr die Lichter ausgehen, dann kommen die USA auch irgendwann in Zugzwang.

Die Auswirkungen auf der UNO-Ebene sind ja nicht zu übersehen gewesen.

Was schadet also Deutschland am Meisten?

Wenn der Export zurück geht. Das ist er schon - aber man kann immer noch einen draufpacken.

So man also mit dem Amis reden und paktieren könnte - und auf einmal würden mehr als nur drei Emails aufschlagen, in denen Menschen in englischer Sprache Bescheid sagen, dass sie keine deutschen Produkte mehr kaufen und nicht bei Unternehmen erwerben, die deutsche Produkte anbieten, dann würden einige Leute zumindest mal kotzen.

Wichtigtuer wie die beiden Zwerge vom Karnevalsverein kommen auf solche Ideen natürlich nicht.

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Wenn ich schon das Wort "Experten" lese oder höre...

1. Prof. Dr. Britta Bannenberg Justus-Liebig-Universität Gießen

--> studierte und promovierte in Göttingen, der Stadt der linksfaschistischen Farbbeutelwerfer.

Zitat: "Psychologen beobachten einen Kult um die Waffe, der auch ein Teil des Schützenwesens ist. "In vielen Fällen zeigen die Väter ihren Söhnen die Pistole und sind stolz darauf", sagt die Gießener Kriminologieprofessorin Britta Bannenberg: "Die Waffe stiftet Identität, sie verleiht ein Gefühl der Sicherheit. Auch wollen viele Sportschützen ihre Pistolen und Gewehre zu Hause aufbewahren." Das Problem: "Die jugendlichen Söhne wissen immer, wo die Waffe ist."

http://www.sueddeutsche.de/panorama/900/461526/text/

2. Bernd Carstensen Bund Deutscher Kriminalbeamter, Berlin

--> deren Standpunkt ist klar.

3. Dr. Dieter Deuschle Rechtsanwalt, Esslingen

--> kenne ich nicht.

Edit: Landesjägermeister, also eventuell pro? Aber auch die Jäger sind ja nicht alle Sportschützenfreunde...

4. Roman Grafe Initiative „Keine Mordwaffen als Sportwaffen!“,

Frankfurt (Main)

--> das sagt schon alles...

5. Joachim Herrmann Bayerischer Staatsminister des Innern,

München

--> Der CSU traue ich auch nur soweit, wie ich einen T-72 werfen kann.

--> Scharfmacher in Sachen Computerspiele.

6. Holger Hövelmann Innenminister des Landes Sachsen-Anhalt,

Magdeburg

--> Ehemaliger SED-(Unter)Bonze mit Marxismus-Leninismus-Studienabschluß. Und was Vertreter diese Sorte wollen, wissen wir.

7. Rainer Hofius Oberstaatsanwalt, Mainz

--> kenne ich nicht.

8. Jürgen Kohlheim Vizepräsident Deutscher Schützenbund e. V.,

Wiesbaden

--> EIN LICHTBLICK in dieser illustren Runde!!! Und als Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Köln ein Mann, der auch rhetorisch Paroli bieten kann.

Edited by Califax
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soo Männer, bin gerade mit LH 4843 verspätet aus London in Tegel gelandet ...

habe das lange WE frei und werde auf jeden Fall im Bundestag aufkreuzen ...

*

wer ist am 15.06. auch da - es ist m.M. nach für die Sportis extrem wichtig - also, keine Ausreden - es ist lange genug bekannt ...

ich habe mich bereits vor zwei Tagen angemeldet, wer möchte mich treffen ???

Ich würde mich freuen ...

*

Gruß claudia

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Ne... der sitzt wohl nur bei den Zuschauern, dafür der Bernd Carstensen (Bund Deutscher Kriminalbeamter) - der arbeitet mit dem Aktionsbündnis zusammen...

Gibt es wenistens schon irgendwo einen Wortlaut über die geplante Gesetzesändereung? Das hat ja mit Rechtsstaatlichkeit kaum noch was zu tun, das Politschmire á la DDR.

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Gibt es wenistens schon irgendwo einen Wortlaut über die geplante Gesetzesändereung? Das hat ja mit Rechtsstaatlichkeit kaum noch was zu tun, das Politschmire á la DDR.

Klar gibt es den: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/125/1612597.pdf und http://dip21.bundestag.de/dip21/brd/2009/0173-09.pdf.

Die Anträge der Grünen, Linken, FDP, usw. dürften ja hinlänglich bekannt sein.....

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Respect! Das ist weder lesbar noch verständlich und ich habe immerhin studiert. Es gibt keinen Änderungstext, Stellungnahmen, Änderungen und Zustimmungen referenzieren Zahlen und Ziffern, die mehrfach im Text vorkommen. Da die untergeschobenen Waffenrechtsverschärfungen gar nicht in den Ausschüssen diskutiert wurden, bleibt den Abgeordneten gar nichts anderes übrig, als diesen 136 Seiten langen Bürokratiewust im Bundestag durch zu winken. Ein Lehrstück über die Arbeitsweise der Politbürokratie à la DDR. Und sorry: eine Scheinverfassung und ein Scheinparlament gab es in der DDR auch. :puke:

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Falls jemand wissen will was er wählen soll:

Öffentliche Anhörung von Sachverständigen zur „Änderung des Waffenrechts“

a)

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung

des Sprengstoffgesetzes

BT-Drucksache 16/12597

sowie

Federführend: Innenausschuss

Mitberatend: Rechtsausschuss, Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Änderungsantrag auf Ausschussdrucksache 16(4)626

Interessierte Zuhörer werden gebeten, sich unter Nennung ihres Namens und Geburtsdatums beim Ausschuss anzumelden: innenausschuss@bundestag.de

B)

Gesetzentwurf der Abgeordneten Hartfrid Wolff

(Rems-Murr), Dr. Max Stadler, Gisela Piltz,

weiterer Abgeordneter und der Fraktion der

FDP

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes

BT-Drucksache 16/12663

Federführend: Innenausschuss

Mitberatend: Sportausschuss, Rechtsausschuss,

Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

c)

Antrag der Abgeordneten Wolfgang Neskovic,

Ulla Jelpke, Ulrich Maurer, Bodo Ramelow und

der Fraktion DIE LINKE.

Keine Schusswaffen in Privathaushalten - Änderung des Waffenrechts

BT-Drucksache 16/12395

Federführend:

Innenausschuss

Mitberatend: Sportausschuss, Rechtsausschuss

Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

d)

Antrag der Abgeordneten Silke Stokar von

Neuforn, Volker Beck (Köln), Monika Lazar,

weiterer Abgeordneter und der Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Abrüstung in Privatwohnungen - Maßnahmen gegen Waffenmissbrauch

BT-Drucksache 16/12477

Federführend: Innenausschuss

Mitberatend: Sportausschuss, Rechtsausschuss

Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Berichterstatter/in:

Abg. Reinhard Grindel [CDU/CSU]

Abg. Gabriele Fograscher [sPD]

Abg. Hartfrid Wolff (Rems-Murr) [FDP]

Abg. Ulla Jelpke [DIE LINKE.]

Abg. Silke Stokar von Neuforn [b90/GRUENE]

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Deutscher Bundestag

Drucksache 16/12395

16. Wahlperiode

23. 03. 2009

Antrag der Abgeordneten Wolfgang Neskovic, Ulla Jelpke, Ulrich Maurer, Bodo Ramelow und der Fraktion DIE LINKE.

Keine Schusswaffen in Privathaushalten – Änderung des Waffenrechts

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

unverzüglich noch in dieser Legislaturperiode einen Gesetzentwurf zur Ände-

rung des Waffenrechts vorzulegen. Der Gesetzentwurf soll folgende Punkte

regeln:

1. ein generelles Verbot für die Aufbewahrung von Schusswaffen in Privat-

haushalten; soweit es Ausnahmen geben muss, sind neben strikten Siche-

rungsregelungen unangekündigte Kontrollen zu regeln;

2. Schusswaffen sind entsprechend festzulegender Sicherheitsstandards bei

Sportvereinen und anderen geeigneten Stellen aufzubewahren, ständig zu

be- und überwachen;

3. zu den Sicherheitsstandards gehört die Übernahme der bisher für den Besitz

geltenden Pflicht zur getrennten Aufbewahrung von Waffen und Munition.

Die Aufbewahrungsorte bzw. -räume sind jeweils unabhängig voneinander

zu sichern;

4. die Einführung eines zentralen Waffenregisters – oder entsprechender ver-

netzter regionaler Register – und die Einführung fälschungssicherer Waffen-

scheine und Waffenbesitzkarten.

II. Weiter fordert der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auf,

unverzüglich eine unabhängige Evaluierung der Regelungen des Waffenrechts,

besonders der seit April 2008 in Kraft getretenen Änderungen zu veranlassen.

Besonders berücksichtigt werden sollen dabei die Effektivität der Vorschriften

und die Defizite bei ihrer Kontrolle.

Berlin, den 23. März 2009

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

Page 2

Drucksache 16/

12395

– 2 –

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin

Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Telefax (02 21) 97 66 83 44

ISSN 0722-8333

Begründung

1. Das zuletzt im Jahr 2008 geänderte und europäischen Vorgaben angepasste

Waffengesetz wird den tatsächlichen Gefahrenlagen an dem entscheidenden

Punkt der privaten Verfügbarkeit von Waffen nicht gerecht.

Erneut fiel eine große Zahl Menschen einem Amoklauf in einer Schule zum

Opfer. Der Täter verwendete wie andere zuvor eine Waffe, die sich legal,

aber nicht den Vorschriften und neueren Sicherheitsstandards entsprechend

aufbewahrt, im Besitz seiner Eltern befand. Offensichtlich wurde auch die

heute schon für den Privatbesitz vorgeschriebene getrennte Aufbewahrung

von Waffen und Munition sträflich missachtet.

2. Änderungen im Waffenrecht können das bedrückende Problem privater Ge-

walt in unserer Gesellschaft nicht wesentlich mildern. Millionenfach legal

und illegal in Privatbesitz vorhandene Waffen sprechen eine deutliche und

bedrohliche Sprache. Das „Forum Waffenrecht“ spricht von bis zu zehn

Millionen legalen und etwa 20 Millionen illegalen Waffen.

Änderungen, die lediglich weitere Vorschriften zu Aufbewahrung, Umgang

und technischer Sicherung von privaten Schusswaffen formulieren oder

vorhandene verschärfen, können angesichts der länger werdenden Reihe

solcher erschütternder Vorfälle wie Erfurt und jetzt Winnenden keine aus-

reichend präventive Wirkung entfalten.

Die von uns vorgeschlagenen Änderungen sind dagegen geeignet, Schuss-

waffen weitestgehend dem spontanen Zugriff zu entziehen und damit eska-

lierenden Ereignissen wie in Erfurt oder Winnenden eine ganz wesentliche

Voraussetzung zu nehmen. Ausnahmen wird es bei Jägerinnen und Jägern

geben müssen. Hier sind aber strikte Regelungen und unangekündigte

Kontrollen vorzuschreiben.

3. Schießsport – und Schützenvereine bzw. deren Mitglieder und andere priva-

ten Waffenbesitzer – werden keineswegs pauschal dem Verdacht ausgesetzt,

leichtfertig durch Sport und Hobby derartige Taten zu befördern.

Angesichts der bisherigen Opfer und in dem Bewusstsein, dass alles getan

werden muss, um solchen Taten vorzubeugen, ist zu erwarten, dass Schieß-

sport- und Schützenvereine und andere private Waffenbesitzer bereit sind,

in einer angemessenen Übergangsfrist die notwendigen baulichen und

sicherheitstechnischen Bedingungen zu schaffen, um die genannten Ziele

realisieren zu können. Wegen der damit verbundenen Kosten ist an eine För-

derung von Vereinen zu denken.

4. § 36 Absatz 1 des Waffengesetzes (WaffG) verlangt bereits jetzt die ge-

trennte Aufbewahrung von Waffen und Munition. Diese Vorschrift muss

ebenso wie § 36 Absatz 5, 4 WaffG, der Rechtsverordnungen über be-

sondere Verwahrungssicherheitsstandards vorsieht, erweitert werden, um die

Aufbewahrung einer Vielzahl von Waffen und der entsprechenden umfang-

reicheren Munitionslager z. B. bei Schießsport- und Schützenvereinen auf

höchstem Niveau festzuschreiben

Edited by rugerclub
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Deutscher Bundestag

Drucksache 16/12477

16. Wahlperiode

25. 03. 2009

Antrag der Abgeordneten Silke Stokar von Neuforn, Volker Beck (Köln), Monika Lazar, Jerzy Montag, Irmingard Schewe-Gerigk, Hans-Christian Ströbele,

Wolfgang Wieland, Josef Philip Winkler, Dr. Uschi Eid und der Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Abrüstung in Privatwohnungen – Maßnahmen gegen Waffenmissbrauch

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

1. Bundestag und Bundesregierung stehen nach dem Amoklauf von Winnenden

in der Verantwortung, den Ursachen für dieses unfassbare Verbrechen nach-

zugehen und die erforderlichen und geeigneten Konsequenzen zu ziehen.

2. Die massive Verbreitung und Präsenz von funktionsfähigen Schusswaffen in

Privatwohnungen ist in hohem Maße Besorgnis erregend und eine Gefahr für

die Sicherheit. Das Waffengesetz muss wesentlich deutlicher als bislang die

Gewährleistung der persönlichen und öffentlichen Sicherheit in den Mittel-

punkt stellen.

3. Eine Änderung des Waffenrechts kann nur ein Teil des komplexen Prozesses

der Aufarbeitung von Amokläufen an Schulen sein. Es bleibt allerdings die

Tatsache, dass ohne die Verfügbarkeit von funktionsfähigen Schusswaffen

eine solche Tat nicht begangen werden kann. Alle Amoktäter der vergange-

nen Jahre hatten einen leichten Zugriff auf scharfe Waffen und Munition in

ihren Privatwohnungen.

4. Funktionsfähige Schusswaffen und Munition gehören grundsätzlich nicht in

private Haushalte. Die bestehenden gesetzlichen Schutzvorschriften für die

Lagerung von Waffen und Munition gewährleisten keinen Schutz vor einem

Missbrauch durch die Schützen selbst und ihre Angehörigen.

5. Es kann nicht länger hingenommen werden, dass es noch immer keine

zuverlässigen Erkenntnisse über die Zahl der legal in deutschen Haushalten

gelagerten Schusswaffen gibt. Das Fehlen eines nationalen Waffenregisters

erweist sich als schwerwiegendes Sicherheitsrisiko. Dieses Register muss

nach Artikel 4 Abs. 4 der EU-Richtlinie 2008/51/EG erst bis zum 31. Dezem-

ber 2014 eingerichtet werden.

6. Die Reform des Waffenrechts bleibt wirkungslos, wenn es nicht zu durch-

greifenden Verbesserungen beim Verwaltungsvollzug kommt. Wir brauchen

einheitliche Verwaltungsvorschriften und Standards in den Ländern und aus-

reichendes und qualifiziertes Personal für die Kontrolle der gesetzlichen Vor-

schriften.

Page 2

Drucksache 16/

12477

– 2 –

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

unverzüglich einen Gesetzentwurf zur Reform des Waffenrechts vorzulegen,

damit noch in der laufenden Wahlperiode folgende Neuregelungen in Kraft

treten können:

1. Die waffenrechtlichen Vorschriften über den Erwerb und Besitz von Schuss-

waffen und Munition durch Sportschützen nach § 14 des Waffengesetzes

(WaffG) sind mit dem Ziel zu verschärfen, die Aufbewahrung von funktions-

fähigen Schusswaffen und Munition in Privatwohnungen grundsätzlich zu

untersagen. Darüber hinaus ist das Bedürfnis zum Erwerb und Besitz von

Sportwaffen nach den Absätzen 2 und 3 mit dem Nachweis der Lagerungs-

möglichkeit für Munition und Waffen auf dem Gelände zu verbinden, auf

dem die jeweilige Sportdisziplin ausgeübt wird.

2. Die pauschale Anerkennung eines Bedürfnisses für Erwerb und Besitz von

Schusswaffen nach § 13 Abs. 1 WaffG sowie der unbeschränkte Erwerb und

Besitz von Munition für Langwaffen von Jägern sind zu korrigieren.

3. Besonders gefährliche Handfeuerwaffen wie die Neun-Millimeter-Beretta,

mit der in Winnenden 15 Menschen getötet wurden, dürfen als Sportwaffen

nicht zugelassen werden.

4. Es soll unverzüglich mit der Einrichtung des EU-rechtlich (EU-Waffenricht-

linie 2008/51/EG) bis 2014 vorgeschriebenen elektronischen zentralen Waf-

fenregisters begonnen werden.

5. Gemeinsam mit den Ländern und Kommunen soll sich die Bundesregierung

darum bemühen, dass in der Verwaltungspraxis wenigsten die bestehenden

gesetzlichen Regelungen tatsächlich eingehalten und die vorhandenen Voll-

zugsdefizite beseitigt werden.

Berlin, den 25. März 2009

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

Begründung

Vorbemerkung

Die Gefahr durch die Vielzahl der in Privatbesitz befindlichen Schusswaffen ist

nicht zu verantworten. Nach Schätzungen des „Forums Waffenrecht“ besitzen

hierzulande etwa vier Millionen Bürgerinnen und Bürger (knapp zwei Millionen

Sportschützen, 350 000 Jäger, einige Tausend Sammler, zahlreiche Erben) legal

sieben bis zehn Millionen erlaubnispflichtige Waffen. Da ein nationales Waffen-

register fehlt, können diese Angaben allerdings nur auf Schätzungen beruhen.

Hinzu kommen bis zu 20 Millionen illegale Waffen.

Zu Nummer 1

Die Reform des Gesetzes muss dazu beitragen für die Zukunft zu vermeiden,

dass Privatleute eine praktisch unbegrenzte Zahl von Waffen besitzen und zu

Hause legal lagern dürfen. An Stelle der Lagerung von Waffen und Munition in

Privatwohnungen sollen insbesondere die Sportschützen ihre Waffen, insbeson-

dere aber die Munition, außerhalb ihrer Wohnung in den Schützenhäusern sicher

verwahren.

Page 3

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

– 3 –

Drucksache 16/

12477

Da die Umbaumaßnahmen in den oftmals im Außenbereich von Städten und

Gemeinden gelegenen Schießanlagen einige Zeit und Anspruch nehmen dürf-

ten, bietet es sich an, zunächst mit der Auslagerung der Munition aus den Privat-

haushalten zu beginnen. An den entsprechenden Orten werden teilweise bereits

heute Waffen sicher gelagert. Zur Lagerung bieten sich sichere Bereiche der

Sporteinrichtungen und Schützenvereine an. Da die verschiedenen Vereine

unterschiedliche Disziplinen anbieten und auch die Sportschützen selbst viel-

fach mehreren Vereinen angehören, sollte die Munition nur dort gelagert werden

dürfen, wo sie auch für die Ausübung der Sportdisziplin benötigt wird.

Zu Nummer 2

Der unbeschränkte Besitz von Waffen und deren Lagerung in Privathäusern

wirft nicht nur bei den Sportschützen, sondern auch bei den Jägern Probleme

auf. Die pauschale Anerkennung eines Bedürfnisses für Erwerb und Besitz von

Schusswaffen nach § 13 Abs. 1 WaffG sowie der unbeschränkte Erwerb und Be-

sitz von Munition für Langwaffen von Jägern ist unter Sicherheitsgesichtspunk-

ten nicht vertretbar.

Zu Nummer 3

Eine Neun-Millimeter-Beretta, mit der in Winnenden 15 Menschen umgebracht

wurden, ist eine gefährliche Handfeuerwaffe. Sie darf nicht länger als Sportgerät

eingestuft werden. Der private Besitz derart potenziell gefährlicher Schusswaf-

fen muss für Privatleute verboten werden.

Zu Nummer 4

Die Einrichtung eines zentralen Waffenregisters wird von Praktikern schon seit

langem gefordert. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hatte bereits in

ihrem Antrag vom 7. November 2007 (Bundestagsdrucksache 16/6961) eine

entsprechende Forderung erhoben. Die große Koalition sah sich aber unter dem

Druck der Waffenlobby nicht in der Lage, das Projekt voranzutreiben.

Mit einem solchen Register hätten beispielsweise Polizeibeamte bessere Mög-

lichkeiten der Eigensicherung. Sie könnten sich vor einem Einsatz genauer da-

rüber informieren, ob eine Zielperson Waffen besitzt oder nicht. Die Einrichtung

soll unverzüglich erfolgen und sich nicht bis 2014 hinziehen. Die positiven

Erfahrungen der Freien und Hansestadt Hamburg sind als Vorbild für die prak-

tische Umsetzung sehr geeignet.

Zu Nummer 5

Die verschärften gesetzlichen Vorschriften über die sichere Lagerung von Waf-

fen und Munition müssen vor Ort besser kontrolliert und durchgesetzt werden.

Nötig ist ein Sofortprogramm zur Verbesserung der Arbeit der Kontrollbehör-

den. Die Verwaltung arbeitet vielfach noch personell völlig unterbesetzt mit

Karteikarten. Es ist angebracht, sich bei der Reform an der Praxis in Hamburg

zu orientieren. Die bestehenden gesetzlichen Vorschriften des § 36 WaffG

stellen durchaus strenge Anforderungen an die Waffenbesitzer. So schreibt § 36

Abs. 3 Satz 1 vor, dass der Besitzer die Einhaltung der Aufbewahrungs-

vorschriften auf Verlangen nachzuweisen hat. Absatz 5 wiederum schafft für die

Aufsichtsbehörden Gestaltungsspielräume. In der Praxis hapert es gerade an der

Umsetzung der bestehenden gesetzlichen Vorschriften.

Die überwiegenden Zuständigkeiten liegen bei den Bundesländern, die wie-

derum die Verwaltungszuständigkeiten für die Erteilung von Waffenscheinen

und Waffenbesitzkarten sowie die Kontrolle der gesetzlichen Vorschriften an die

örtliche Verwaltungsebene weitergegeben haben. Die Praxis vor Ort ist indes

vielfach antiquiert und ineffektiv.

Page 4

Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12

Edited by rugerclub
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Page 1

Deutscher Bundestag

Drucksache 16/12663

16. Wahlperiode

21. 04. 2009

Gesetzentwurf der Abgeordneten Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Max Stadler, Gisela Piltz, Christian Ahrendt, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Jörg van Essen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Dr. h. c. Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Michael Link (Heilbronn), Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Dr. Konrad Schily, Marina Schuster, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Dr. Guido Westerwelle

und Fraktion der FDP

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes

A. Problem

Experten gehen davon aus, dass eine erhebliche Anzahl von illegalen Waffen

in Deutschland existieren. Nach Angaben der Bundesregierung werden rd.

97 Prozent der Delikte mit Waffeneinfluss unter Benutzung illegaler Waffen

verübt. Dabei handelt es sich sowohl um Waffen, die illegal nach Deutschland

verbracht werden, als auch Waffen, für die aus verschiedenen Gründen keine

waffenrechtliche Erlaubnis besteht.

Nach der Amoktat von Winnenden und Wendlingen vom 11. März 2009 ist die

Aufmerksamkeit und die Sensibilität in der Bevölkerung hinsichtlich des Um-

gangs mit Waffen deutlich gewachsen. Aufgrund dieser breiten und notwendigen

Debatte bietet sich die Chance, in vielen Fällen illegale Waffen einzuziehen, auch

wenn der konkrete Anlass, die Amoktat in Winnenden und Wendlingen, mit einer

auf den Vater des Amoktäters zugelassenen Waffe begangen wurde.

B. Lösung

Um möglichst viele illegale Waffen in die sichere Verwahrung der zuständigen

Behörden gelangen zu lassen, erhalten Besitzer, die nach dem Waffengesetz

unberechtigt Waffen in ihrem Besitz haben, einen befristeten Anreiz zur Abgabe

in Form einer Nichtbestrafung.

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Für die Verwahrung bzw. Entsorgung der abgegebenen Waffen können den

Behörden Kosten entstehen.

Page 2

Drucksache 16/

12663

– 2 –

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes

Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Das Waffengesetz vom 11. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3970,

4592; 2003 S. 1957), zuletzt geändert durch Gesetz zur

Änderung des Waffengesetzes vom 26. März 2008 (BGBl. I

S. 426), wird wie folgt geändert:

Artikel 1

Änderung des Waffengesetzes

In § 58 wird nach Absatz 12 folgender Absatz 13 ange-

fügt:

„(13) Wer eine am …[einfügen: Zeitpunkt des Inkrafttre-

tens nach Artikel 2] nach diesem Gesetz unerlaubt besessene

Waffe bis zum 31. Dezember 2009 der zuständigen Behörde

oder einer Polizeidienststelle übergibt, wird nicht wegen

unerlaubten Erwerbs, unerlaubten Besitzes oder unerlaubten

Verbringens bestraft. Satz 1 gilt nicht, wenn

1. vor der Übergabe dem bisherigen Besitzer der Waffe die

Einleitung des Straf- oder Bußgeldverfahrens wegen der

Tat bekannt gegeben worden ist oder

2. der Verstoß im Zeitpunkt der Übergabe ganz oder zum

Teil bereits entdeckt war und der bisherige Besitzer dies

wusste oder bei verständiger Würdigung der Sachlage

damit rechnen musste.

Artikel 2

Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Berlin, den 21. April 2009

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

Page 3

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

– 3 –

Drucksache 16/

12663

Begründung

A. Allgemeines

Experten gehen davon aus, dass eine erhebliche Anzahl von

illegalen Waffen in Deutschland existieren. Dabei stehen

Zahlen von bis zu ca. 20 Millionen illegaler Waffen im

Raum. Nach Angaben der Bundesregierung werden rd.

97 Prozent der Delikte mit Waffeneinfluss unter Benutzung

illegaler Waffen verübt. Dabei handelt es sich sowohl um

Waffen, die illegal nach Deutschland verbracht werden, als

auch Waffen, für die aus verschiedenen Gründen keine waf-

fenrechtliche Erlaubnis besteht.

Nach der Amoktat von Winnenden und Wendlingen vom

11. März 2009 ist die Aufmerksamkeit und die Sensibilität in

der Bevölkerung hinsichtlich des Umgangs mit Waffen deut-

lich gewachsen. Aufgrund dieser breiten und notwendigen

Debatte bietet sich die Chance, in vielen Fällen illegale Waf-

fen einzuziehen, auch wenn der konkrete Anlass, die Amok-

tat in Winnenden und Wendlingen, mit einer auf den Vater

des Amoktäters zugelassenen Waffe begangen wurde.

Wirksame Maßnahmen zur Verhinderung vergleichbarer

Straftaten müssen geprüft werden und dieser Gesetzentwurf

für eine Amnestie kann keine vertiefte, auch gesellschaft-

liche Debatte über die Schlussfolgerungen aus der Amoktat

von Winnenden und Wendlingen ersetzen. Gleichzeitig muss

aber schnellstmöglich die existierende Sensibilität der Be-

völkerung für die Schädlichkeit des illegalen Waffenbesitzes

genutzt werden.

Ziel dieses Gesetzentwurfs ist es auch, deutlich zu machen,

dass die weit überwiegende Gefährdung im Bereich der

Schusswaffenkriminalität durch illegal besessene Waffen

besteht. Deutschland hat bereits heute eines der schärfsten

Waffengesetze der Welt. Kein Gesetz kann schützen, wenn

es nicht beachtet wird. Deshalb muss auch bei weiteren Kon-

sequenzen aus den Erkenntnissen von der Amoktat von Win-

nenden und Wendlingen genau geprüft werden, welche Maß-

nahmen tatsächlich wirken.

Die durch diesen Gesetzentwurf geregelte „kleine Amnes-

tie“ soll dazu beitragen, durch die Abgabe möglichst vieler

illegal besessener Waffen, die Sicherheit zu erhöhen.

B. Einzelbegründung

Zu Artikel 1 (Änderung des Waffengesetzes)

Für Personen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser

Regelung illegal eine Waffe besitzen, soll durch Ergänzung

des § 58 des Waffengesetzes die Möglichkeit einer straf-

freien Abgabe der Waffe bis zum 31. Dezember 2009 ge-

schaffen werden. Diese „kleine Amnestie“ soll den Anreiz

dazu bieten, möglichst viele bereits illegal besessene Waffen

in die sichere Verwahrung der zuständigen Behörden zu ver-

bringen und so die Sicherheit zumindest teilweise zu er-

höhen. Durch jede abgegebene illegale Waffe erhöht sich die

Sicherheit und damit sinkt die Gefahr, dass durch einen Zu-

fallsfund eine geplante Verbringung von illegal besessenen

Waffen oder auf anderem Weg eine illegale Waffe eingesetzt

werden kann. Die straffreie Abgabe soll nicht möglich sein,

wenn vor der Übergabe dem bisherigen Besitzer der Waffe

die Einleitung des Straf- oder Bußgeldverfahrens wegen der

Tat bekannt gegeben worden ist oder der Verstoß im Zeit-

punkt der Übergabe ganz oder zum Teil bereits entdeckt war

und der bisherige Besitzer dies wusste oder bei verständiger

Würdigung der Sachlage damit rechnen musste.

Darüber hinaus müssen die Länder jede weitere Möglichkeit

prüfen, das Verfahren so zu gestalten, dass von der Möglich-

keit der straffreien Abgabe auch Gebrauch gemacht wird.

Dazu müssen beispielsweise intensive Maßnahmen der

Öffentlichkeitsarbeit als auch individuelle Verwaltungsmaß-

nahmen der zuständigen Verwaltungsbehörden schnellst-

möglich geprüft werden.

Zu Artikel 2 (Inkrafttreten)

Die Vorschrift regelt das Inkrafttreten des Gesetzes.

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