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Warnschuss mit Schreckschuss wegen Beschädigung von Eigentum


kawakawa

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Hallo,

ich habe eine Frage, zu einem Sachverhalt, der sich in der Nachbarschaft ereignete. Habe es anonymisiert geschrieben:

Die beiden Nachbarn A und B sind verstritten.

Person A will wieder einen Streit anzetteln. Sie geht an die Tür von B und klingelt Sturm. B macht nicht auf, da er nichts mit A zu tun haben will.

Also geht A an das Auto von B und fängt an mit beiden Fäusten und Händen gegen den Kofferraumdeckel zu hämmern. Er schreit dabei, dass B aus seiner Wohnung zu ihm raus kommen soll.

B schreit aus dem Fenster zu A, dass er sein Auto in Ruhe lassen soll.

A hört nicht auf und hämmert weiter gegen das Fahrzeug von B.

B ist schwerbehindert, kann sich auf ein Kräftemessen oder Schlägerei mit A nicht einlassen. Er befürchtet von A angegriffen zu werden, wenn er raus geht, um sein Auto zu schützen.

B ruft die Polizei an und teilt ihr mit, was los ist. Die Polizei teilt B mit, dass sie nicht für die Lösung von Streitigkeiten zwischen Mietern verantwortlich ist und schickt keine Beamten hin zu B.

Da B sich nicht anders zu helfen weiß, holt er seine Schreckschuss-Pistole, geht nach Draußen und gibt ca. 8 Meter von der Stelle entfernt, wo A auf das Fahrzeug von B einhämmert, einen einzigen Warnschuss in die Luft ab. Schreit rüber zu A, dass er sein Auto in Ruhe lassen soll und geht wieder in seine Wohnung. B hat weder auf A gezielt noch mit der Waffe in seine Richtung gezeigt.

A hört darauf hin auf und ruft selbst die Polizei an. Die kommt dann natürlich und macht B Vorwürfe, warum er denn seine Schreckschuss einsetzte und einen Warnschuss abgab.

Aus dieser Situation heraus stellen sich die folgenden Fragen:

Wie stellt sich die Polizei aus ihrer Sicht ein korrektes Verhalten vor?

Hätte B zu A gehen müssen, wobei A ihn hätte schlagen können. B wäre auf Grund seiner Behinderung weder fähig sich zu wehren, noch wegzulaufen. Er läuft an einer Krücke.

Hätte B erst zu seinem Auto gehen müssen, um zu schauen, ob A auch tatsächlich Dellen ins Blech mit seinen Faustschlägen auf die Kofferraumhaube verursacht? Dann könnte aber obiges eintreten.

In Hamburg gab es einen Fall, da schoss ein Rentner einem Dieb, der seine Geldbörse gestohlen hat und weglief, mit einer scharfen Waffe in den Rücken. Dieses Handeln war wohl vom Notwehrrecht gedeckt.

Dürfte in solchem Fall die Polizei dem B seinen kleinen Waffenschein wegnehmen oder seine Schreckschusspistole beschlagnahmen?

War in diesem Fall der Einsatz der Waffe berechtigt?

Würde Jemand auf eine Person einschlagen wäre ein solches Verhalten sicher im Rahmen der Notwehr berechtigt.

Gruss
kawakawa

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vor 6 Stunden, kawakawa sagte:

Wie beurteilst Du den Einsatz der Schreckschuss durch B?

Nicht die cleverste Methode.

Vorfall filmen, Sachbeschädigung anzeigen. Schaden einklagen.

So steht Aussage gegen Aussage.

Als Behinderter kann man natürlich die Existenzbefrohung durch Ausfall des Transportmittels geltend machen, aber : Beweislage?

Nach der Schilderung hat B meine Sympathie und es wäre vieleicht an der Zeit, daß jemand A den Kopf zurechtsetzt.

Es wird viel daran liegen wie geschickt sich B gegenüber der Polizei (die hier übrigens ein lausiges Bild abgibt), geäußert hat.

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Es gab eine Kamera, es gibt eine Aufnahme. Der Täter hat das auch zugegeben, dass er das gemacht hat.

B hat sich geäußert, dass ein gegenwärtiger Angriff bestand, da A auf das Fahrzeug einschlug und auch mündlich ankündigte, das Fahrzeug zu zerstören, wenn A nicht aus der Wohnung kommt. Dann ist B aus der Wohnung, hat den A aufgefordert aufzuhören. Er tat das nicht, also feuerte B ein mal in die Luft und A hörte auf.

Was wäre die bessere Möglichkeit gewesen? B versucht A vom Auto wegzuziehen, eine Schlägerei beginnt, vielleicht zieht dann A sogar ein Messer?

So ist die Sachbeschädigung beendet worden, ohne Verletzte, ohne Schlägerei, nur durch einen Knall. Der Plan "auf" A zu schießen bestand nicht.

Im übrigen, der kleine Waffenschein von B ist nicht eingezogen worden. Er hat ihn zurück bekommen. Die Waffe wurde mitgenommen, mit dem Hinweis, dass die Situation hute zu angespannt sei, nach den zwei Vorfällen und man wolle nicht, dass damit mehr "Dummheiten" gemacht werden. Er soll die Schreckschuss auf der Wache in paar Tagen abholen. Dann bekommt man sie höchstwahrscheinlich wieder.

Ich gehe davon aus, dass wenn eine Straftat zur Last gelegt würde, man vorher belehrt worden wäre, dass man nichts zur Sache sagen muss.

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Nachträgliche Frage:

Wird ein solcher Sachverhalt grundsätzlich an die Staatsanwaltschaft abgegeben, damit diese prüft, ob Notwehr vorlag, oder entscheidet das der bearbeitende Beamte der Polizei und es geht gar nicht an die Staatsanwaltschaft, falls der Polizeibeamte feststellt, dass es keine Notwehr war?

Gruss
Freeman

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vor 12 Minuten, kawakawa sagte:

und es geht gar nicht an die Staatsanwaltschaft, falls der Polizeibeamte feststellt, dass es keine Notwehr war?

Genau dann geht es zu 100% an die Staatsanwaltschaft - und danach mahlen die Mühlen des Gesetzes. Unerbittlich, gründlich und streng rechtsstaaltich.

Nur das Ergebnis ist zu dem Zeitpunkt noch unklar, denn auf hoher See und vor Gericht ....

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vor 23 Minuten, Califax sagte:

Genau dann geht es zu 100% an die Staatsanwaltschaft - und danach mahlen die Mühlen des Gesetzes. Unerbittlich, gründlich und streng rechtsstaaltich.

Nur das Ergebnis ist zu dem Zeitpunkt noch unklar, denn auf hoher See und vor Gericht ....

Arbeitest Du an bestimmter Stelle bei der Justiz oder hast es schon ma am eigenen Leib mit Notwehr erfahren oder handelt es sich um Deine Meinung?

Ich müsste Deinen Hintergrunnd kennen, um Deine Antwort einschätzen zu können.

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Es kommt immer das Gleich rum:

Wer mit scharfen Waffen umgeht oder sie führt, muß sachkundig sein. Die nächste Stufe ist das Wissen um behördliche Mechanismen.

B. kann noch immer Probleme kriegen. Trotzt, oder gerade wegen der etwas unterbelichteten örtlichen Vollzugsbeamten. Nix was ein guter Anwalt nicht hinkriegen sollte (außer....siehe der letzte Satz von Califax), aber besser ist immer, vorbereitet zu sein. So hätte B (kommt mir BTW bekannt vor), nach dem Waffengebrauch nochmals den Notruf wählen sollen und den Waffengebrauch (ja, das ist einer), melden.

Ich getraue mir nicht zu vorherzusagen, wie es ausgeht, da ich nicht weiß, was von der Polizei protokolliert wurde. B scheint sich da auch nicht klug gemacht zu haben. Hoffentlich hat er Schwein und es passiert nichts.

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Hat B getan! Er rief die Polizei an und sagte sogar, dass er "nur" mit einer Schreckschuss einen Schuss abgab, damit sie kein SEK Kommando schicken.

Nur scheint die Polizei mit B ein Problem zu haben, weil er schon mehrmals in der Vergangenheit wegen A rief. Sie sind entnervt von ihm.

Das verlief nun so: A und B riefen jeweils die Polizei. Polizei kam an, ein Beamter ging zu A, ein Beamter zu B. Der Scheiß-Beamte ging zu B.

B erzählte, dass A auf sein Auto einschlug und seinen Vorgarten betrat (Hausfriedensbruch). Dann dass A auf das Fahrzeug einschlug und schrie, dass er das Auto zerstören wird, wenn B nicht raus kommt. Dann ihn mehrmals aufforderte, das Einschlagen zu unterlassen und letztlich keine andere Möglichkeit sah, als ein Mal mit der Schreckschuss in die Luft zu knallen. Fahrzeug wegfahren war keine Option, weil da ein Angriff von A möglich gewesen wäre. Persönlich A entgegentreten, da dies zu einer Schlägerei hätte führen können. Also geb er den Knall ab, so wurde niemand verletzt, es gab keine Schlägerei mit ungewissem Ausgang. Er gab an, dass der Angriff auf das Fahrzeug andauerte, als er den Schuss abgab, dass er sogar den Schuss letzlich ankündigte, er schrie aus dem Fenster "wenn Du jetzt nicht aufhörst, komme ich raus und werde schießen". Es war das mildeste Mittel, was er hatte, so dass niemand verletzt wurde und er gab an, dass das Mittel erfolg hatte, da A dann aufhörte einzuschlagen.

Er wies darauf hin, dass er Schwerbehindert zu 100 ist und Pflegegrad 3 (früher Pflegestufe 2) habe. Er könne nur wenige Schritte ohne Krückstock laufen.

B wurde weder informiert, dass A ihn angezeigt hat, noch dass er Beschuldigter ist, noch dass er schweigen kann.

Der Beamte zerredete den Vorwurf der Nötigung, da seiner Meinung nach kein Schaden entstand. Somit auch keine Sachbeschädigung.

Dann ließ sich der Beamte die Waffe geben, die er sichergestellt hat. Er meinte, man könne in paar Tagen vorbeikommen, um sie abzuholen.

In paar Tagen kam B vorbei und bekam die Auskunft, dass eine Anzeige wg. Bedrohung gefertigt wurde und die Waffe vermutlich nicht wieder bekommt. Er stellte auch fest, dass gegen A keine Anzeige wegen Hausfriedensbruch, noch wegen Nötigung, noch wegen Sachbeschädigung gefertigt wurde. Men werde noch auf ihn zukommen.

Und nun?

Bedrohung? Weil man die Waffe abfeuerte? Fiel dem Beamten scheinbar nichts besseres ein, um B wegen seiner "Aufsässigkeit" eins auszuwischen.

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vor 2 Stunden, kawakawa sagte:

Der Beamte zerredete den Vorwurf der Nötigung, da seiner Meinung nach kein Schaden entstand. Somit auch keine Sachbeschädigung.

Wie wurde das festgestellt? Durch in Augenscheinnahme der Beamten? Hat B die Schäden durch einen Fachbetrieb/Sachverständigen dokumentieren lassen?

vor 2 Stunden, kawakawa sagte:

Er stellte auch fest, dass gegen A keine Anzeige wegen Hausfriedensbruch, noch wegen Nötigung, noch wegen Sachbeschädigung gefertigt wurde.

Hat B das verlangt? Wenn nicht, muss er das nun mittels Anwalt nachholen und jede Diskussion hier ist über.

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vor 15 Stunden, kawakawa sagte:

Ich müsste Deinen Hintergrunnd kennen, um Deine Antwort einschätzen zu können.

Entweder hast du ein "nicht" zu viel im Kopf ... oder zu wenig.

Wenn der Beamte vor Ort NICHT von einer Notwehr ausgeht, dann geht er von einer Straftat aus - ist doch logisch, oder?
Und dann handelt die Staatsanwaltschaft - auch logisch, oder?

Interessanter ist die Frage, was passiert, wenn der Beamte vor Ort sagen würde: "Meiner Einschätzung nach war es Notwehr".

Und jetzt Butter bei die Fische: Was stand denn nun genau in der Anzeige gegen Dich?

Ein guter Rat: Konsultiere einen entsprechend erfahrenen Rechtsanwalt mit der Sache!

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Der Polizist "zerredete" die Nötigung, weil er meinte, dass kein großer Sachschaden entstand und auch nicht Sachbeschädigung, weil eben der Schaden ihm zu klein erschien. Hat aber nur ca. 1-2 Sekunden den Deckel aus 2-3 Metern Entfernung angeschaut. Aber es ist ohnehin komisch abgelaufen. Keine Mitteilung im Gespräch das man von anderer Partei angezeigt wurde. Auch keine Mitteilung, dass man Beschuldigter ist und keine Mitteilung, dass man Aussageverweigerungsrecht hat.

Sah aus, als wäre je ein Beamter zu je einer Partei gegangen und dann hauptsächlich geschlichtet hätten, dann später auf der Wache bei der Auswertung der Notizen erst die Anzeigen geschrieben hätten.

Vorwurf ist "Bedrohung".

Dann frage ich schon mal vorab:

Was hat B an Strafe zu erwarten, wenn Staatsanwaltschaft meint, der Knall-Warnschuss war ein übertriebenes Mittel, nur um sein Auto zu schützen und somit keine Notwehr anerkennt?

B ist nicht vorbestraft.

B hat mit der Waffe nicht auf A gezielt oder ähnliches. Wie gesagt, in ca. 10 m Abstand ein mal in die Luft geknallt und dann ständig Waffe Richtung Boden am Bein gehalten. Auch keine Sprüche, wie "ich knall dich ab" oder ähnliches.

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