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1 JAHR ERFURT in den MEDIEN


clifford

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hat jemand gestern rtl-nachtjournal gesehen?

kurzer beitrag über "1 jahr erfurt":

- zusammenfassung, was passiert ist.

- kurze einspielung vom heldenlehrer.

- kurzes statement eines bundesrichter, dessen sohn in diese schule geht und der als erfolg vermeldet, dass die altersgrenze für gk hockgesetzt wurde.

- statement des off-sprechers, dass solche taten allerdings in den seltensten fällen mit legalen waffen verübt werden, und dass man eher in der gesellschaft ansetzen sollte.

- noch ein bisschen gelaber über böse computerspiele.

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24.04.2003 22:15 Uhr

RTL

Der Amoklauf: Was in Erfurt wirklich geschah

Dokumentation

Zwei Tage vor dem Jahrestag der Tragödie von Erfurt präsentiert RTL mit der Dokumentation: 'Der Amoklauf: Was in Erfurt wirklich geschah' auch ein umfassendes Zeitdokument. Ein halbes Jahr begleiteten Dokumentarfilmer Interviewpartner aus dem direkten Umfeld von Opfern und Tätern. Viele von ihnen sprechen zum ersten Mal über ihr Leid und die Zeit nach der Tat. Die RTL-Dokumentation beleuchtet die Einzelschicksale, zeigt auf, wie die Menschen in Erfurt die Ereignisse verarbeitet haben und was sich in ihrem Leben verändert hat. Erstmalig kehrten im Rahmen dieser Dokumentation einige Betroffene auf eigenen Wunsch hin an den Ort des Amoklaufes zurück. Sie möchten damit der Opfer gedenken und betrachten diese neuerliche Konfrontation mit den Ereignissen auch als notwendige Aufarbeitung. Einige der Betroffenen sind immer noch in psychologischer Betreuung. Darunter selbst Profis, wie Polizisten und Notärzte, die die damalige Situation mit kriegsähnlichen Zuständen verglichen. Die RTL-Dokumentation zeigt aber auch neue Aspekte über die Motive des Täters, der von Lehrern und Mitschülern als offen und unauffällig beschrieben wurde. Was hat ihn zu dieser Bluttat getrieben? Und was hat sich in der Gesetzgebung seitdem verändert? Inwieweit hat die Politik reagiert? Was hat der Amoklauf von Erfurt, der, laut Experten, als einer der drei größten weltweit gilt, noch alles ausgelöst?

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Im aktuellen stern (18/2003, S. 228) ist unter der Rubrik "leute" ein Interview mit dem Rechtsanwalt Eric T. Langer, dessen Lebensgefährtin (Lehrerin) beim o.a. Ereignis erschossen wurde. Als RA vertritt er auch die Interessen einiger anderer Betroffener und hat in diesem Zusammenhang vor 2 Monaten einen bis heute unbeantworteten Fragenkatalog an die Behörden abgegeben, der die offensichtlichen Lücken im Untersuchungsbericht füllen soll. Aber:

Ausschnitt aus dem Interview:

stern: Immerhin wurde das Waffengesetz verschärft und in Thüringen das Schulgesetz gelockert...

RA: ... beides nur zu überfällig. Dass 16-Jährige Waffen besitzen durften....

(Ich wollte ihm einen Hinweis auf die aktuelle "visier" geben).

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Ausschnitt aus dem Interview:

stern: Immerhin wurde das Waffengesetz verschärft und in Thüringen das Schulgesetz gelockert...

RA: ... beides nur zu überfällig. Dass 16-Jährige Waffen besitzen durften....

das ist aber auch der einzige zu kritisierende satz aus dem interview. gleich danach hat er gesagt, dass schulgesetz und waffengesetz nur peripher etwas damit zu tun haben und man ganz woanders ansetzen muss...

fairerweise hättest du den satz auch noch zitieren können. ähnlich wie beim nachtjournal (siehe oben) gibt es nämlich mittlerweile sehr oft den hinweis auf illegale waffen bzw. unsinnigkeit von waffengesetzverschärfungen.

ohne zu optimistisch werden zu wollen - dies kann man schon als kleinen erfolg werten... und als ermutigung, weiter aufzuklären! 8)

es hilft uns nix, wenn wir positive tendenzen - mögen sie noch so klein sein - ignorieren und uns in wonnige paranoia hineinsteigern (siehe harry und die ct...).

wie war die sendung gestern? konnte sie nicht sehen.

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Ich wollte weder unfair sein noch Paranoia spielen. Wenn, wie in diesem Fall, ein RECHTSANWALT ein Thema aufarbeiten will/muß, setze ich den Level bezüglich der Korrektheit und Sachlichkeit höher, als bei Otto Normalverbraucher. Mir hatte man an der Uni erzählt, daß Juristen IMMER emotionslos und trocken die reinen Fakten und Sachverhalte subsumieren, daß hatte mich schwer beeindruckt. Zumindest, wenn man die Juristen schon sonst zu nix richtig gebrauchen kann (meine unqualifizierte Wertung, betreffend des Einsatzzweckes in einem wirtschaftlich orientierten Unternehmen). Und der o.a. Satz bezüglich des alten WaffG hatte mich gestört. Wobei ich bei solchen abgedruckten Interviews auch immer vorsichtig bin, weil ich nicht weiß, inwieweit der Schreiberling etwas gekürzt und/oder mißverstanden hat.

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Was mich etwas erstaunt hat, ein Polizist hat laut des Berichts gestern Abend die möglichkeit gehabt 3 x auf Steinhäuser zu Schiessen, aber hat 3 x sein Ziel verfehlt, das ist eine schwache Leistung für einen Ordnungshüter meiner Meinung nach, wäre er besser ausgebildet gewesen, und hätte getroffen hätte es villeicht weniger Opfer gegeben :roll:

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Aber es gibt auch noch andere, die sich nach ihrer Mitverantwortung fragen lassen müssen. Zum Beispiel Politiker, die erst nach der Bluttat das Waffengesetz verschärften. Zum Beispiel den "Schützenverein Domblick", der Robert das Schießen beibrachte, sich für die Motivation des Jungen aber nicht interessierte. Oder den Ladenbesitzer, der Robert außer der Pistole auch die Pump-Gun verkaufte, obwohl die Bescheinigung des Schützenvereins nur für ein normales Schrotgewehr Kaliber 12/70 reichte.

http://www.abendblatt.de/daten/2003/04/25/151726.html

Meine Antwort:

In Ihrem Artikel über den Amoklauf in Erfurt 2002 erwähnen Sie einen Ladenbesitzer, der Robert Steinhäuser die beiden Waffen verkauft haben soll und dabei Fehler gemacht haben soll. Damit stellen Sie den Falschen an den Pranger! Die Bestätigung des Vereines bekommt ein Händler nämlich gar nicht zu sehen. Die geht an das Ordnungsamt, das dann eine Erwerbserlaubnis ausstellt. Diese lautete in diesem Fall auf eine Vorderschaftrepetierflinte.

Die Pistole erwarb Steinhäuser von einem Privatmann, der den Verkauf wie vom Gesetz gefordert beim Ordnungsamt anzeigte. Steinhäuser jedoch meldete die Pistole nicht wie vorgeschrieben innerhalb von zwei Wochen auf sich an. Da hätte das Amt handeln müssen.... aber nichts passierte. Erklärungsversuch: Eine verrutschte Karteikarte. Kurzum: schon das damals bestehende Waffengesetz hätte die Bluttat verhindert, wenn es nur richtig angewendet worden wäre.

Trotz aller Beteuerungen der Stadt Erfurt, man habe sich nichts zuschulden kommen lassen, wurde der zuständige Sachbearbeiter übrigens strafversetzt.

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Hast du wirklich Hoffnung ? :roll:

mensch, glock17!

das hatten wir doch alles schon mal! wer seinen kopf in den sand stecken will, der soll das von mir aus tun. aber diese ständigen versuche, andere mit runter zu ziehen sind doch wohl überflüssig.

also krieg endlich selber den a.... hoch und tu was, oder lass es bleiben.

lehn dich am besten zurück! wir, die unser hobby noch nicht aufgegeben haben, kämpfen nämlich für dich mit! gratis.

gruss,

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email vom springer-verlag!

Am Dienstag, 29.04.03 um 15:12 Uhr schrieb Möller, Barbara:

Lieber Herr ****, Dank  für die Post und Dank damit auch für die Korrekturen, da bin ich den Informationen der Erfurter aufgesessen, wie man sieht. Solche Fehler sind immer unerfreulich! In diesem Sinne

mit freundlichen Grüßen aus Berlin

Ihre Barbara Möller.

und meine antwort:

Liebe Frau Möller,

vielen Dank für die Antwort.

Kamen diese Fehlinformationen etwa von offiziellen Stellen?

In der Tat sind solche Fehler ärgerlich... nämlich für diejenigen, die dadurch ins Visier der Gesetzgeber geraten. Spätestens seit Erfurt ist der Sportschütze der Prügelknabe der Nation, wenn es um die "innere Sicherheit" geht.

Dabei lenkt die Politik nur von den wirklichen Problemen ab: Millionen von illegalen Waffen sind im Umlauf, mit diesen werden 99% der Schusswaffenstraftaten begangen. Für die ist aber das Waffengesetz gar nicht zuständig, sondern das Strafgesetzbuch.

Es ist nunmal für die Politiker sehr leicht, eine Waffe zu beschlagnahmen oder zu konfiszieren, die von ihrem Besitzer brav beim Amt beantragt und angemeldet wurde.

Das Waffengesetz ist mittlerweile so kompliziert, dass selbst Polizeibeamte und Mitarbeiter in Ordnungsämtern Probleme mit der korrekten Auslegung haben. Daher habe ich auch Verständnis dafür, dass Journalisten diesbezüglich Fehler unterlaufen.

Ich muss mich zwangsweise sehr intensiv mit diesem Gesetz beschäftigen (ich bin Sportschütze) und stehe ihnen gerne Rede und Antwort oder versorge Sie mit Quellen und Kontakten, falls Sie mal wieder ein paar Infos benötigen.

Mit freundlichen Grüssen,

*****

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