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Teleskopschlagstöcke


Guest kensmith

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Kurze Frage.

Als ich noch bei einem Sicherheitsdienst gearbeitet (1996 bis 2001) habe, habe ich mir in den USA einen ASP Teleskopschlagstock gekauft.

Sind die Dinger eigentlich erlaubt oder sind sie verboten?

Anbei zwei Bilder.

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Besitz erlaubt.

Führen verboten.

Und zieh Dir mal Socken an, Du erkältest Dich sonst .... :mad:

Danke für die Info.

hmmm......Socken......hmmmmm...wusste doch, dass ich irgendwas vergessen hatte........deswegen fallen die Fliegen von der Wand......

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berufliches Führen benötigt sicher eine amtliche Bewilligung. Da könnte ja sonst jeder kommen.

Da gilt der gleiche schwammig formulierte Ausnahmetatbestand wie für die ominösen Einhandmesser.

Außer der Berufsausübung fällt beim Teleskopschlagstock mEn freilich alles aus (Brauchtum usw. zieht da ja nicht wirklich).

Während beim Einhandmesser aber der SV-Einsatz i.d.R. nicht als sozial adäquater Grund angesehen wird, ist dies beim Teleskopschlagstock ja der einzige Zweck...da darf man dann auch wieder nicht zu lange drüber nachdenken :)

Fakt ist aber: Diejenigen meiner Kollegen, die Teleskopschlagstöcke führen, sind bislang nicht von der Polizei dahingehend "bearbeitet" worden - und es hätte an Gelegenheiten nicht gemangelt.

Jetzt weiß ich natürlich nicht, ob es die Beamten nicht wissen oder ihren Ermessensspielraum nutzen...bei dieser Konstellation kann fragen aber doch etwas kosten, deswegen werde ich da wohl noch länger im Unklaren bleiben ;)

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Ich hoffe es auch...aber in der Beziehung habe ich schon so manches Pferd kotzen sehen.

Ein befreundeter Polizist hat mal gemeint, dass man in Sachen WaffG früher auch gar nichts zu wissen brauchte - wenn man irgendwelche Konsorten verhaftet hat, hat man denen ohnehin erst mal alles abgenommen und konnte dann später in Ruhe nachschauen oder jemanden fragen, der sich damit auskannte.

Aber bei der OWi-Geschichte mit Einhandmesser & Co. wird eben keiner verhaftet und auch kein Riesenklärungsaufwand betrieben. Da wird oft einfach mal ins Blaue was gemacht, was wohl richtig sein könnte...zurücknehmen kann man das ja dann immer noch.

Andere Beamte schauen sich das Ganze an und merken sich nur, dass sie nichts machen müssen :)

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