Nightingale Posted August 15, 2009 at 02:33 PM Share Posted August 15, 2009 at 02:33 PM Wir haben im Verein einige Waffen, die ich gerne los werden würde. Teils defekte Pistolen, deren Reparatur den Restwert der Waffe überschreiten würde usw... Wie bekommt man das am günstigsten los? Darf ein Händler die Waffen abscheiben oder nur ein Büma? Oder könnten wir die Dinger einfach bei der Polizei abgeben wegen Winnenden und so? Link to comment Share on other sites More sharing options...
MyGun Posted August 15, 2009 at 02:44 PM Share Posted August 15, 2009 at 02:44 PM Ab zum Büchsenmacher damit...da wird dir geholfen! Link to comment Share on other sites More sharing options...
alter Herr Posted August 15, 2009 at 03:02 PM Share Posted August 15, 2009 at 03:02 PM Wir haben im Verein einige Waffen, die ich gerne los werden würde. Teils defekte Pistolen, deren Reparatur den Restwert der Waffe überschreiten würde usw... Wie bekommt man das am günstigsten los? Darf ein Händler die Waffen abscheiben oder nur ein Büma? Oder könnten wir die Dinger einfach bei der Polizei abgeben wegen Winnenden und so? Also bei uns ist der günstigste Weg die Abgabe beim Amt zur Vernichtung. Die müssen die Kniften nehmen und selbst der Austrag aus der WBK ist in diesem Fall kostenlos...... Link to comment Share on other sites More sharing options...
MyGun Posted August 15, 2009 at 03:20 PM Share Posted August 15, 2009 at 03:20 PM Stimmt auch wieder! Link to comment Share on other sites More sharing options...
10er Posted August 15, 2009 at 03:41 PM Share Posted August 15, 2009 at 03:41 PM Ich würde die aber vorher mit der Flex in 3 Teile schneiden, damit keiner auf die Idee kommt, sie wieder zu verkaufen.:cool: Link to comment Share on other sites More sharing options...
.45ACP Posted August 15, 2009 at 03:43 PM Share Posted August 15, 2009 at 03:43 PM Mit einem Bohrer mitten durch die Waffe ein Loch bohren und ab ins Alteisen damit! Nein, die Idee mit dem Amt ist empfehlenswert. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nasenbär Posted August 15, 2009 at 03:48 PM Share Posted August 15, 2009 at 03:48 PM Grundsätzlich ist zur Vernichtung von Waffen jeder berechtigt. Schwierig wird es nur mit der Bescheinigung und dem Austragen. Das Durchflexen und abgeben scheint daher ne gute Idee .... Vorher alle Kleinteile (nicht-EWB) ausbauen und über Egun verticken. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest kensmith Posted August 15, 2009 at 04:13 PM Share Posted August 15, 2009 at 04:13 PM Grundsätzlich ist zur Vernichtung von Waffen jeder berechtigt. Schwierig wird es nur mit der Bescheinigung und dem Austragen. Das Durchflexen und abgeben scheint daher ne gute Idee .... Vorher alle Kleinteile (nicht-EWB) ausbauen und über Egun verticken. Da muss man auch aufpassen. Ein Kumpel hat seine alte auch zerlegt und die wiederverwendbaren Teile eingelagert. Als er die Waffen der Behörde vorzeigen musste, bevor sie zum Büchser gegangen ist, sagte der SB noch, dass das Zerlegen nur ein Büchser darf. (War ja an sich kein Problem, da er Büchser und Waffentechniker ist). Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nasenbär Posted August 15, 2009 at 04:19 PM Share Posted August 15, 2009 at 04:19 PM Nein, das ist nicht richtig. Jeder ist zur Vernichtung von Waffen berechtigt. Fragt sich halt nur, wie man das ohne Büxer o.ä. nachweist. Und solange Du keinen Nachweis hast, ist das Ding dann illegal, wenn Du es nicht legal hast. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest kensmith Posted August 15, 2009 at 04:26 PM Share Posted August 15, 2009 at 04:26 PM Nein, das ist nicht richtig. Jeder ist zur Vernichtung von Waffen berechtigt. Fragt sich halt nur, wie man das ohne Büxer o.ä. nachweist. Und solange Du keinen Nachweis hast, ist das Ding dann illegal, wenn Du es nicht legal hast. Ich stimme Dir ja zu, wollt enur wiedergeben, was unser SB von sich gegeben hat, ich glaube Glock17 kennt wohl auch, als der Kollege nach Aufforderung die Waffe zur Austragung vorzeigen musste. Da kam er eben mit dem leeren Griffstück mit Lauf und Schlitten. Das wars. Da hat er den Spruch von sich gelassen. Wie gesagt das war alles nicht dramatisch, da mein Kumpel Büxer ist. Es ging auch nicht um die Vernichtung der Waffe, das hat der Büxer wo wir unsere CZ`s gekauft haben übernommen, es um den Ab- und Ausbau der Teile. Link to comment Share on other sites More sharing options...
ViperM Posted August 15, 2009 at 05:04 PM Share Posted August 15, 2009 at 05:04 PM Grundsätzlich ist zur Vernichtung von Waffen jeder berechtigt. Schwierig wird es nur mit der Bescheinigung und dem Austragen. Das Durchflexen und abgeben scheint daher ne gute Idee .... Vorher alle Kleinteile (nicht-EWB) ausbauen und über Egun verticken. Durchflexen darf man als "Normalo" nur Unwesentliche-Waffenteile. Denn Durchflexen ist bearbeiten. @Nightingale Kann ich die Griffschalen alle haben? Link to comment Share on other sites More sharing options...
rugerclub Posted August 15, 2009 at 07:04 PM Share Posted August 15, 2009 at 07:04 PM Frag Ali, der wirft seine nach getaner Arbeit immer in den Fluß... Link to comment Share on other sites More sharing options...
.45ACP Posted August 15, 2009 at 08:04 PM Share Posted August 15, 2009 at 08:04 PM Frag Ali, der wirft seine nach getaner Arbeit immer in den Fluß... Ja genau!! Dieser Ali dieser!!!! :evil: Link to comment Share on other sites More sharing options...
MyGun Posted August 16, 2009 at 09:31 AM Share Posted August 16, 2009 at 09:31 AM Durchflexen darf man als "Normalo" nur Unwesentliche-Waffenteile. Das ist auch mein Kenntnisstand. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nightingale Posted August 17, 2009 at 06:57 AM Author Share Posted August 17, 2009 at 06:57 AM @Nightingale Kann ich die Griffschalen alle haben? Ich muss die Waffen nochmal durchsehen. Es handelt sich beispielsweise um Russische Magolin aus dem Bestand der ehemaligen GST, bei denen die Visiere fehlen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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