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Wer darf Waffen vernichten?


Nightingale

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Wir haben im Verein einige Waffen, die ich gerne los werden würde. Teils defekte Pistolen, deren Reparatur den Restwert der Waffe überschreiten würde usw...

Wie bekommt man das am günstigsten los? Darf ein Händler die Waffen abscheiben oder nur ein Büma? Oder könnten wir die Dinger einfach bei der Polizei abgeben wegen Winnenden und so?

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Wir haben im Verein einige Waffen, die ich gerne los werden würde. Teils defekte Pistolen, deren Reparatur den Restwert der Waffe überschreiten würde usw...

Wie bekommt man das am günstigsten los? Darf ein Händler die Waffen abscheiben oder nur ein Büma? Oder könnten wir die Dinger einfach bei der Polizei abgeben wegen Winnenden und so?

Also bei uns ist der günstigste Weg die Abgabe beim Amt zur Vernichtung. Die müssen die Kniften nehmen und selbst der Austrag aus der WBK ist in diesem Fall kostenlos......

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Grundsätzlich ist zur Vernichtung von Waffen jeder berechtigt. Schwierig wird es nur mit der Bescheinigung und dem Austragen.

Das Durchflexen und abgeben scheint daher ne gute Idee ....

Vorher alle Kleinteile (nicht-EWB) ausbauen und über Egun verticken.

Da muss man auch aufpassen.

Ein Kumpel hat seine alte auch zerlegt und die wiederverwendbaren Teile eingelagert. Als er die Waffen der Behörde vorzeigen musste, bevor sie zum Büchser gegangen ist, sagte der SB noch, dass das Zerlegen nur ein Büchser darf. (War ja an sich kein Problem, da er Büchser und Waffentechniker ist).

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Nein, das ist nicht richtig.

Jeder ist zur Vernichtung von Waffen berechtigt.

Fragt sich halt nur, wie man das ohne Büxer o.ä. nachweist.

Und solange Du keinen Nachweis hast, ist das Ding dann illegal, wenn Du es nicht legal hast.

Ich stimme Dir ja zu, wollt enur wiedergeben, was unser SB von sich gegeben hat, ich glaube Glock17 kennt wohl auch, als der Kollege nach Aufforderung die Waffe zur Austragung vorzeigen musste.

Da kam er eben mit dem leeren Griffstück mit Lauf und Schlitten. Das wars.

Da hat er den Spruch von sich gelassen. Wie gesagt das war alles nicht dramatisch, da mein Kumpel Büxer ist. Es ging auch nicht um die Vernichtung der Waffe, das hat der Büxer wo wir unsere CZ`s gekauft haben übernommen, es um den Ab- und Ausbau der Teile.

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Grundsätzlich ist zur Vernichtung von Waffen jeder berechtigt. Schwierig wird es nur mit der Bescheinigung und dem Austragen.

Das Durchflexen und abgeben scheint daher ne gute Idee ....

Vorher alle Kleinteile (nicht-EWB) ausbauen und über Egun verticken.

Durchflexen darf man als "Normalo" nur Unwesentliche-Waffenteile.

Denn Durchflexen ist bearbeiten. ;)

@Nightingale

Kann ich die Griffschalen alle haben?

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