midnightlady Posted September 4, 2009 at 07:25 AM Share Posted September 4, 2009 at 07:25 AM (edited) Aktuell vom 02.09.2009 Anlassunabhängige Bedürfnisüberprüfung durch Behörden Liebe Mitglieder, vorschnell fangen jetzt anscheinend einige Behörden an, den Fortbestand des Bedürfnisses auch nach Ablauf der 3 Jahre zu prüfen. Hierzu gibt es noch keinerlei Reglungen und nach derzeitiger Auffassung reicht die Mitgliedschaft in einem anerkannten Sportschützenverband zum Nachweis aus. Diese Mitgliedschaft kann durch Vorlage des BDS Ausweises erbracht werden. Solltet ihr Probleme mit der Behörde dazu haben, informiert mich bitte. Ich spreche dann gerne mit der Behörde. Viele Grüsse, Helmut Glaser Edited September 4, 2009 at 07:29 AM by midnightlady Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nightingale Posted September 4, 2009 at 07:41 AM Share Posted September 4, 2009 at 07:41 AM Das grundsätzliche Bedürfnis für Sportschützen wurde in der Waffenrechstverschärfung 2009 abgeschafft. Zum Nachweis des bedürfnisses reicht die Mitgliedschaft in einer Schießsportlichen Vereinigung eben nicht mehr aus, sondern es wird zudem der Nachweis des regelmäßigen Schießens verlangt. Der DSB hat massiv gegen diese Verschärfung protestiert, weil insbesondere Frauen durch schwangerschaftsbedingte Sportpausen ihr Bedürfnis verlieren könnten. Link to comment Share on other sites More sharing options...
alter Herr Posted September 4, 2009 at 09:42 AM Share Posted September 4, 2009 at 09:42 AM Und für die Waffen über dem Grundbedürfnis wird der Nachweis der Teilnahmen an Wettkämpfen verlangt! (was auch immer das genau heissen mag) Link to comment Share on other sites More sharing options...
rugerclub Posted September 4, 2009 at 02:44 PM Share Posted September 4, 2009 at 02:44 PM nicht nur Frauen sind benachteiligt, auch Kranke und Personen die beruflich im Ausland weilen. :mad: Link to comment Share on other sites More sharing options...
MyGun Posted September 5, 2009 at 11:33 AM Share Posted September 5, 2009 at 11:33 AM Na prima! Die versuchen es mit allen Mitteln. Wie war das Entchen...Norwegisch lernen? Ist noch ein Platz im Kurs frei? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nightingale Posted September 5, 2009 at 11:59 AM Share Posted September 5, 2009 at 11:59 AM Na prima! Die versuchen es mit allen Mitteln. Wie war das Entchen...Norwegisch lernen? Ist noch ein Platz im Kurs frei? Auch in Norwegen ist es nicht so einfach. Es ist zwar ein liberales Land, aber viele Dinge sind gesetzlich nicht geregelt und obliegen dem Ermessen der ortlichen Behörden. Die machen bei bewaffneten Ausländern lieber mal dicht, als dass sie sich Läuse in den Pelz setzen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
stinger Posted September 5, 2009 at 05:58 PM Share Posted September 5, 2009 at 05:58 PM Und für die Waffen über dem Grundbedürfnis wird der Nachweis der Teilnahmen an Wettkämpfen verlangt! (was auch immer das genau heissen mag) Ich lese daraus, dass man, wenn man mehr als 2 Kurzwaffen oder mehr als 3 Halbautomaten auf die grüne kaufen möchte, auch nachweisen muss, dass man gerelmäßig an Wettkämpfen teilnimmt. Also, dass nicht nur das regelmäßige Schießen reicht? stinger Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted September 5, 2009 at 06:27 PM Share Posted September 5, 2009 at 06:27 PM ... wenn man mehr als 2 Kurzwaffen oder mehr als 3 Halbautomaten auf die grüne kaufen möchte, auch nachweisen muss, dass man gerelmäßig an Wettkämpfen teilnimmt. Also, dass nicht nur das regelmäßige Schießen reicht? So habe ich das auch verstanden. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nasenbär Posted September 5, 2009 at 07:51 PM Share Posted September 5, 2009 at 07:51 PM Ich wusste gar nciht, dass Frauen überhaupt Waffen haben dürfen. Und das ist legal .... Link to comment Share on other sites More sharing options...
MyGun Posted September 6, 2009 at 09:28 AM Share Posted September 6, 2009 at 09:28 AM Ohohoho Entchen...irgendwie werde ich das Gefühl nicht los, dass das Ärger gibt! :mrgreen: Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted September 6, 2009 at 09:30 PM Share Posted September 6, 2009 at 09:30 PM Ich wusste gar nciht, dass Frauen überhaupt Waffen haben dürfen. Und das ist legal .... Noch nie was von den "Waffen der Frau" gehört? Manche davon kann man nur mit ausgezeichnetem Gehörschutz überleben. Link to comment Share on other sites More sharing options...
rugerclub Posted September 7, 2009 at 08:03 AM Share Posted September 7, 2009 at 08:03 AM ja, ne is klar: Gehörschützer 95 doppel D Link to comment Share on other sites More sharing options...
alter Herr Posted September 7, 2009 at 09:12 AM Share Posted September 7, 2009 at 09:12 AM So habe ich das auch verstanden. Und so steht es nun auch im Gesetz......... Laut Begründung wird die Wettkampfteilnahme "auf der untersten Bezirksebene" verlangt. Und ganz wichtig: Nicht nur zum Erwerb der dritten Kurzen, bzw. des 4. HA ist Wettkampfteilnahme Voraussetzung. Man muss auch nach dem Kauf weiter Wettkämpfe schießen, da sonst das Bedürfnis erlischt! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nasenbär Posted September 7, 2009 at 09:21 AM Share Posted September 7, 2009 at 09:21 AM Aussa man ist Jäääächer ..... Link to comment Share on other sites More sharing options...
alter Herr Posted September 7, 2009 at 09:36 AM Share Posted September 7, 2009 at 09:36 AM Aussa man ist Jäääächer ..... Stimmt! Als Jääächer bekommt man sowieso keine 3. KW :mrgreen: Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nasenbär Posted September 7, 2009 at 10:05 AM Share Posted September 7, 2009 at 10:05 AM Doch. Als Jächer kauf ich mir natürlich eine Grosskaliber-Fangschusswaffe. Dann noch eine Zweite, falls die Erste mal defekt ist und überhaupt. Plötzlich kommt mir die Idee: Jesses, ich will ja noch Fallensteller werden. Und da hab ich natürlich keine Piffe, um das Wild in der Falle abzufangen. Da ist GK nämlich nciht erlaubt. Und deswegen kauf ich noch eine dritte Knifte in KK. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Henry Posted September 13, 2009 at 02:52 PM Share Posted September 13, 2009 at 02:52 PM Und so steht es nun auch im Gesetz......... Laut Begründung wird die Wettkampfteilnahme "auf der untersten Bezirksebene" verlangt. Und ganz wichtig: Nicht nur zum Erwerb der dritten Kurzen, bzw. des 4. HA ist Wettkampfteilnahme Voraussetzung. Man muss auch nach dem Kauf weiter Wettkämpfe schießen, da sonst das Bedürfnis erlischt! ... und wie wird das kontrolliert ... ich denke eine Verwaltungsvorschrift ist noch nicht raus .. oder ...?:eek: Link to comment Share on other sites More sharing options...
alter Herr Posted September 14, 2009 at 09:00 AM Share Posted September 14, 2009 at 09:00 AM ... und wie wird das kontrolliert ... ich denke eine Verwaltungsvorschrift ist noch nicht raus .. oder ...?:eek: Diverse Ordnungs-/Landratsämter werden sich davon aber nicht abhalten lassen......... Link to comment Share on other sites More sharing options...
DirtyHarriett Posted October 8, 2009 at 07:54 PM Share Posted October 8, 2009 at 07:54 PM grrrrrr .... muß ich jetzt meine beiden Freunde Smith und Wesson zu Hilfe rufen ? (629 in .44Mag mit 6"-Lauf) Oder reicht Herr Mossberg ? hrmpf Link to comment Share on other sites More sharing options...
rugerclub Posted October 8, 2009 at 08:41 PM Share Posted October 8, 2009 at 08:41 PM willst du damit an der Haustür aufwarten? Link to comment Share on other sites More sharing options...
DirtyHarriett Posted October 8, 2009 at 09:04 PM Share Posted October 8, 2009 at 09:04 PM nee, es ging mir eher um die "Frauen keine Waffen"-Diskussion. Einer Bedürfnisüberprüfung seh ich mit gelöstem Jagdschein und Wettkämpfen eher gelassen entgegen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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