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BDS-BW/Bedürfnisüberprüfung durch Behörden


midnightlady

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Aktuell vom 02.09.2009

Anlassunabhängige Bedürfnisüberprüfung durch Behörden

Liebe Mitglieder,

vorschnell fangen jetzt anscheinend einige Behörden an, den Fortbestand des Bedürfnisses auch nach Ablauf der 3 Jahre zu prüfen. Hierzu gibt es noch

keinerlei Reglungen und nach derzeitiger Auffassung reicht die Mitgliedschaft in einem anerkannten Sportschützenverband zum Nachweis aus. Diese Mitgliedschaft kann durch Vorlage des BDS Ausweises erbracht werden.

Solltet ihr Probleme mit der Behörde dazu haben, informiert mich bitte. Ich spreche dann gerne mit der Behörde.

Viele Grüsse,

Helmut Glaser

Edited by midnightlady
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Das grundsätzliche Bedürfnis für Sportschützen wurde in der Waffenrechstverschärfung 2009 abgeschafft. Zum Nachweis des bedürfnisses reicht die Mitgliedschaft in einer Schießsportlichen Vereinigung eben nicht mehr aus, sondern es wird zudem der Nachweis des regelmäßigen Schießens verlangt.

Der DSB hat massiv gegen diese Verschärfung protestiert, weil insbesondere Frauen durch schwangerschaftsbedingte Sportpausen ihr Bedürfnis verlieren könnten.

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Na prima! Die versuchen es mit allen Mitteln. Wie war das Entchen...Norwegisch lernen? Ist noch ein Platz im Kurs frei?

Auch in Norwegen ist es nicht so einfach. Es ist zwar ein liberales Land, aber viele Dinge sind gesetzlich nicht geregelt und obliegen dem Ermessen der ortlichen Behörden. Die machen bei bewaffneten Ausländern lieber mal dicht, als dass sie sich Läuse in den Pelz setzen.

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Und für die Waffen über dem Grundbedürfnis wird der Nachweis der Teilnahmen an Wettkämpfen verlangt! (was auch immer das genau heissen mag)

Ich lese daraus, dass man, wenn man mehr als 2 Kurzwaffen oder mehr als 3 Halbautomaten auf die grüne kaufen möchte, auch nachweisen muss, dass man gerelmäßig an Wettkämpfen teilnimmt. Also, dass nicht nur das regelmäßige Schießen reicht?

stinger

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So habe ich das auch verstanden.

Und so steht es nun auch im Gesetz.........

Laut Begründung wird die Wettkampfteilnahme "auf der untersten Bezirksebene" verlangt.

Und ganz wichtig:

Nicht nur zum Erwerb der dritten Kurzen, bzw. des 4. HA ist Wettkampfteilnahme Voraussetzung. Man muss auch nach dem Kauf weiter Wettkämpfe schießen, da sonst das Bedürfnis erlischt!

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Doch.

Als Jächer kauf ich mir natürlich eine Grosskaliber-Fangschusswaffe. Dann noch eine Zweite, falls die Erste mal defekt ist und überhaupt.

Plötzlich kommt mir die Idee: Jesses, ich will ja noch Fallensteller werden.

Und da hab ich natürlich keine Piffe, um das Wild in der Falle abzufangen. Da ist GK nämlich nciht erlaubt.

Und deswegen kauf ich noch eine dritte Knifte in KK.

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Und so steht es nun auch im Gesetz.........

Laut Begründung wird die Wettkampfteilnahme "auf der untersten Bezirksebene" verlangt.

Und ganz wichtig:

Nicht nur zum Erwerb der dritten Kurzen, bzw. des 4. HA ist Wettkampfteilnahme Voraussetzung. Man muss auch nach dem Kauf weiter Wettkämpfe schießen, da sonst das Bedürfnis erlischt!

... und wie wird das kontrolliert ... ich denke eine Verwaltungsvorschrift ist noch nicht raus .. oder ...?:eek:

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  • 4 weeks later...

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