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FLUGBLATT BDS/BDMP ZUR VO!!!


Hollowpoint

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  • 3 years later...

Die Waffenbesitzkarte für Waffensammler berechtigt nicht zum Munitionserwerb. Während für den Sportschützen die Munition erwerbbar ist, muß der Waffensammler für den Munitionserwerb einen zusätzlichen Eintrag auf seiner Waffenbesitzkarte haben. Die Stückzahl und die Art der Munition wird begrenzt sein. Üblich ist ein Zusatz auf der Sammler-WBK:

"... sowie die zugehörige Sammlermunition in der kleinsten Verpackungseinheit"

Nur Munition sammeln ?

An den jährlichen Sammlertreffen der Europäischen Patronensammler-Vereinigung ist ablesbar, daß eine beachtliche Zahl von Sammlern sich nur für Munition interessiert. Die Munitionserwerbscheine dieser Sammler haben die folgenden Sammelthemen formuliert (Zeitpunkt der Genehmigung und genehmigende Behörde sind angegeben).

28.7.1986 - Ordnungsamt Frankfurt/M.:

Entwicklungsgeschichte der Handfeuerwaffen-munition von der Papierpatrone zur modernen Patrone

19.1.1990 - Verwaltungsgericht Köln:

Munition der bei den deutschen Streitkräften und der deutschen Polizei bis 1950 eingeführten Hand- und Faustfeuerwaffen (Einzelstücke bzw. deren kleinste Verpackungseinheit) sowie das Kaliber .308 Winchester

28.3.1990 - Kreispolizeibehörde Bergheim:

Munition der bei den deutschen Streitkräften und der deutschen Polizei bis 1950 eingeführten Hand- und Faustfeuerwaffen sowie Munition für die Kaliber .308 Winchester, 9mm Makarow, jeweils nur Einzelstücke bzw. deren kleinste Verpackungseinheit

9. 6. 1994 - Ordnungsamt der Stadt Esslingen am Neckar:

Munition aller Art, ausgenommen Munition, die unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fällt und ausgenommen verbotene Munition nach § 8 (1) der 1. WaffVO i. V. mit § 37 WaffG

9. 2. 1995 - Oberkreisdirektor Hannover:

Lang- und Kurzwaffenmunition, außer Munition für Waffen nach dem KWKG

Für diese Munitionssammler sind Patronen Exponate einer technikgeschichtlichen Entwicklung, aus denen sich Militärgeschichte, Wirtschaftsgeschichte und Kulturgeschichte ablesen läßt.

Gesammelt werden kann alle Munition, die nicht unter das Kriegswaffenkontrollgesetz (KWKG) fällt und die nicht verboten ist, d.h. Patronen bis zum Kaliber, bei dem schwere Maschinengewehre beginnen. Allerdings keine spezifischen Militärpatronen (mit Leuchtspur, Sprengladung, panzerbrechendem Kern) - auch keine verbotenen Patronen (mit Hohlspitzgeschoß, mit Treibspiegelgeschoß).

Kalibermäßig beginnt KwKG-Munition etwa bei den sMG, d.h. bei ca. 12,5 mm. Ab hier ist die Munition zumindest für den Sammelanfänger tabu. Scharfe Artillerie-Munition ist für den Sammler nicht erlaubt, da diese wiederum dem Sprengstoffrecht unterliegt - außerdem zu gefährlich ist.

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Gesammelt werden kann alle Munition, die nicht unter das Kriegswaffenkontrollgesetz (KWKG) fällt und die nicht verboten ist, d.h. Patronen bis zum Kaliber, bei dem schwere Maschinengewehre beginnen. Allerdings keine spezifischen Militärpatronen (mit Leuchtspur, Sprengladung, panzerbrechendem Kern) - auch keine verbotenen Patronen (mit Hohlspitzgeschoß, mit Treibspiegelgeschoß).

.....Jein. So ganz stimmt das nicht mehr, zumindest nicht ohne auf folgendes hinzuweisen.

Seit dem 15.05.05 hat sich da ein bischen was geändert.

An diesem glorreichen Tage gab es einen Feststellungsbescheid vom BKA. Die wichtigen Passagen zitier ich kurz.

"Geschosse mit Leuchtspur.-, Brand.- und Sprengsatz sind waffenrechtlich in Anlage 1 zu §1 Abs 4 WaffG- Begriffsbestimmungen Abschnitt 1 unterabschnitt 3 Ziffer 3 f definiert unterliegen aber waffenrechtlich keiner besonderen Erlaubnispflicht."

...

"....In den Begriffsbestimmungen des WaffG ist delaborierte Munition nicht definiert. Waffenrechtliche Einschränkungen sowie Einschränkungen nach KWKG liegen dafür nicht vor. Das gleiche gilt somit für delaborierte Munition mit einem Leuchtspur, Brand oder Sprengsatzgeschoss."

Das heißt, dass z.B. Pmk (Phosphor) oder B-Patronen (Beobachtung) nur noch Entladen werden müssen. Die Geschosse können unverändert bleiben, also auch mit Sprengsatz.

Das ist zwar nur bezogen auf alle Waffen für die es auch zivile Varianten gibt aber was solls.

Kalibermäßig beginnt KwKG-Munition etwa bei den sMG, d.h. bei ca. 12,5 mm. Ab hier ist die Munition zumindest für den Sammelanfänger tabu.

In Bezug auf meinen oberen Post und den letzten Satz

Beitler hat ja z.B. die PTRS im Angebot die das Kaliber 14.5x114 besitzt. Auch in diesem Kaliber gibt es Spreng-Brand Patronen.........

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Jaja, gibs mir nur, aber ich bin froh das das Script jetzt einigermassen funzt, waren schon ein paar dicke dinger dabei, ist ja nicht so das der servergleich voll ist, habe denke ich genug Reserve in der hand, aber die Seite zerlegt es dabei, und das schaut nicht gut aus.

PS. Man kann aus Textdateien auch eine PDF* machen :braverle:

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  • 3 weeks later...

Für die, die ernsthaftes Interesse am Munitionsammeln haben, ist die Mitgliedschaft in ECRA bzw. der Deutschen Gruppe, der Patronensammler Vereinigung e.V. sehr zu empfehlen.

Neben regelmäßigen Treffen, auf vom ECRA veranstalteten Börsen, gibt es den monatlich erscheinenden "Cartridge Collector" und Hilfe bei sich zwangläufig auftretenden Fragen zum Hobby.

Hier die links zum Dachverband

http://cartridgecollectors.org/

und zur Homepage der deutschen Sektion

http://www.patronensammler.de/index.htm

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  • 2 months later...
  • 2 weeks later...
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