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Stellungnahme der Verbände ?


Michel

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  • 3 years later...

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Das Nunchaku (jap. 双節棍, wörtl. verbundenes Paar Stöcke) ist eine im Kaiserreich China entwickelte und auf Okinawa perfektionierte Waffe, die in Verbindung mit Elementen des Karate eingesetzt wird. Bekannt geworden ist es im Westen durch die meisterhafte Handhabung von Bruce Lee.

Konstruktion

Das Nunchaku besteht aus zwei Holzstücken (Rundhölzer), die mit einer Kette (jap. 鎖, kusari) oder mit einer Schnur (jap. 紐, himo) verbunden sind. In der Regel haben die Hölzer eine Länge von 30 cm, wobei handgefertigte der Unterarmlänge des Benutzers angepasst werden. Die Schnur oder Kette weist im Normalfall eine Länge von 10 - 15 cm auf.

Unterteilt wird das Nunchaku in:

himo oder kusari = Schnur oder Kette

kontō = oberes Ende

jōkonbu = oberes Drittel

chūkonbu = mittleres Drittel

kikonbu = unteres Drittel

kontei = Basis/Ende

Varianten

Es gibt viele Arten des Nunchaku, wobei die obere Beschreibung auf die meistverbreitete Art zutrifft.

Hakakukei nunchaku: Ein Nunchaku mit zwei gleichlangen Hölzern, wobei es sich nicht um Rundhölzer, sondern um Achtkanthölzer handelt.

Rokakukei nunchaku: zwei gleichlange Sechskanthölzer.

Marugata nunchaku: zwei gleichlange zylindrische Hölzer.

Sosetsukon nunchaku: Nunchaku aus einem langen und einem kurzen Holz. In der Regel ist der lange Teil dreimal so groß wie der kurze.

Sansetsukon nunchaku: Besteht aus drei gleich langen Hölzern.

Yonsetsukon nunchaku: Ein Nunchaku, das aus vier Hölzern besteht, den zwei langen links und rechts außen und den beiden kurzen, die sich innen befinden.

Das sind die Arten des Nunchaku, wie sie seit Hunderten von Jahren bekannt sind. Es gibt aber auch in der heutigen Zeit noch Veränderungen bzw. Weiterentwicklungen. Wie zum Beispiel:

Soft/Sport Nunchaku. Diese Nunchakus sind für Trainingszwecke entwickelt worden, da sie wesentlich leichter sind als normale und mit Schaumstoff ummantelt werden. Außerdem weisen sie eine Sollbruchstelle auf, die bewirkt, dass bei dem Versuch jemanden mit dem Nunchaku zu erwürgen, die Hölzer brechen.

Entwicklung: Kugellager

Eine andere moderne Weiterentwicklung ist das Kugellager, das sich am oberen Ende (Kontoh) befindet. Somit ist die Kette nicht mehr direkt am Holz fixiert, was das Wirbeln mit den Nunchakus erleichtert, da sich die Kette nicht mehr aufzwirbeln kann. Negativ daran ist jedoch, dass die Kugellager mitunter nicht sehr lange halten und somit das Kugellager (bei billigen Nunchakus) nicht immer ein Vorteil ist.

Entwicklung: Metallummantelung

Eine weitere Variante war, die Hölzer mit Metall zu ummanteln, was die Nunchakus schwerer machte und die Wucht beim Aufprall erhöhte. Die Haltbarkeit stieg ebenfalls, da die Holznunchakus bei wuchtigen Schlägen oder langem Einsatz zu splittern anfingen oder sogar zerbrachen.

Das chinesische Nunchaku

Nach einer alten chinesischen Geschichte soll der Kaiser Chao K'ung Yin das Nunchaku erfunden haben. Des Kaisers liebste Waffe soll der Speer gewesen sein, und mit diesem trat er auch in einem Wettkampf gegen einen seiner Offiziere an. Der Offizier zerschlug mit seinem Schwert den Speer des Kaisers in drei Stücke. Diese drei Teile soll der Kaiser dann mit einer Kette verbunden haben. Später erwies es sich als effektiver, nur zwei Hölzer zu verwenden. Als er seine Waffe meisterte, forderte er den Offizier erneut und besiegte ihn. Die Variante des Kaisers bestand aus einem langen Holz (ca. 1 m) und einem kurzen (ca. 30 cm). Diese ursprüngliche Form des Nunchakus war es auch, die um 1300 ihren Weg nach Okinawa fand, wo sie perfektioniert wurde. Im Allgemeinen sind die chinesischen Nunchakus mit einer Kette verbunden.

Das okinawanische Nunchaku

Auf der Insel Okinawa erfuhr das Nunchaku einige Veränderungen. Man verwendete nun gleich lange Hölzer und experimentierte mit Kanthölzern wie zum Beispiel Acht/Sechskant und veränderte die Länge der Kette/Kordel. Ebenfalls wurde erst auf Okinawa aus dem Nunchaku eine Waffe und die dazugehörige Technik entwickelt. Ursprünglich wurde das Nunchaku als Handwerksgerät der Bauern verwendet. Die Bauern droschen damals ihren Reis mit dem Doppelholz und trennten ihn damit von den Spelzen, vergleichbar mit dem Dreschflegel. Doch als dann durch den Satsuma-Clan sämtliche Waffen eingesammelt wurden, übersah man das Nunchaku, da niemand erwartet hatte, dass aus dem primitiven Werkzeug eine tödliche Waffe entwickelt werden konnte, die einem bewaffneten Satsuma-Samurai gefährlich werden konnte. Doch dies geschah im 17. Jahrhundert als die unauffällig zu tragende Waffe an Popularität gewann. Im Allgemeinen sind die traditionellen japanischen Nunchakus mit einer Schnur verbunden.

Umgang mit dem Nunchaku

Das Nunchaku offenbart dem Anwender eine Vielzahl unterschiedlicher Techniken:

Stoß: Es ist durchaus möglich im Nahkampf mit dem Nunchaku zuzustoßen, wobei man beide Hölzer in der Hand hält und die etwas spitzer zulaufenden Enden (Kontoh) in die Nervenaustrittspunkte rammt (entsprechende anatomische Kenntnisse vorausgesetzt).

Wirbeln: Eine andere Möglichkeit ist das Wirbeln, wobei man eines der Hölzer am unteren Teil (Kikon-Bu) hält und das an der Kette baumelnde Stück schwingt. Damit haut man dann nicht ziellos durch die Gegend, sondern man "malt Figuren" in die Luft wie zum Beispiel die Achterschleife. Die Achterschleife ist eine einfache Figur, die aussieht wie eine auf der Seite liegende Acht, wobei das frei schwingende Holzstück von rechts oben nach links unten und von links oben nach rechts unten schwingt. Das ganze geschieht bei geübten Leuten so schnell, dass man das Nunchaku kaum noch sieht, dafür aber hört und den Luftzug spürt. Durch Drehung um die eigene Achse lassen sich so sogar Gegner aus verschiedenen Richtungen in Schach halten.

Schwingen: Beim Schwingen wird auch ein Teil des Nunchaku gehalten und mit dem anderen zugeschlagen. Das ganze kann ein Rundumschlag sein, von links nach rechts oder von oben nach unten wie auch umgekehrt. Nach dem Schwung fängt man das Ende wieder auf. Aufgefangen wird durch Abbremsen des Nunchaku am eigenen Körper, der freien Hand oder den Achselhöhlen.

Würgen: Eine andere Methode ist das Würgen, das beim Kampf oder der Selbstverteidigung jedoch nicht vorkommt, sondern beim vorsätzlichen Töten des Gegners. Dazu tritt man hinter den Gegner, legt die Kette um den Hals und fasst die Hölzer mit gekreuzten Armen. Rechte Hand am linken Holz und umgekehrt. Wenn man nun die x-förmig gekreuzten Hölzer zusammenzieht, wird sowohl die Luft als auch die Blutzufuhr unterbunden, da die Hölzer auch die Halsschlagadern abdrücken. Durchaus üblich ist diese Methode aber am Handgelenk oder der Waffe des Gegners, wie zum Beispiel einem Baseballschläger. Auf diese Weise lässt sich der Gegner leicht entwaffnen.

Selbstverteidigung

Von der Selbstverteidigung mit dieser Waffe ist abzuraten, da sie als zum Würgen geeignete Waffe in Deutschland und vielen anderen Ländern verboten ist. Davon abgesehen ist das Nunchaku aber eine gute, weil effektive Selbstverteidigungswaffe, da sie im Vergleich zu anderen Schlagwaffen (mit Ausnahme von teleskopischen Waffen) relativ klein ist. Die Wirkung beim Aufprall richtet einen erheblichen Schaden an. Zu bedenken ist aber, dass das Nunchaku ohne mehrjähriges Training für den Verteidiger selbst eine erhebliche Gefahr darstellen kann.

Sportgerät

Als Sportgerät trainiert das Nunchaku vor allem die Koordination und die Konzentration des Trainierenden. Außerdem lassen sie sich gut mit einer Vielzahl von Übungen aus dem Karate oder auch Jiu-Jitsu kombinieren.

Rechtlicher Status von Nunchakus in Deutschland

In der Bundesrepublik Deutschland sind beinahe alle Arten von Nunchakus verboten. (Verboten gem. Anlage 2, Abschnitt 1, Ziffer 1.3.8 WaffG). Gemäß Feststellungsbescheid des BKA vom 5. Februar 2004, Az.: KT21 / ZV 5-5164.02-Z-23/2004. betrifft dieses Verbot auch die sogenannten ?Soft Nunchaku? (siehe Varianten). Durch die eingelegten Rechtsmittel gegen diesen Feststellungsbescheid ergibt sich aber eine aufschiebende Wirkung. Demnach ist die bisherige, uneinheitliche Rechtslage gültig. Dies gilt zumindest bis zu einem endgültigen Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden in dieser Sache. (Stand: 18. Juli 2005)

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