karaya Posted April 29, 2003 at 07:32 PM Share Posted April 29, 2003 at 07:32 PM Da gibt es in der Tat erhebliche Bedenken. 1) Hinsichtlich der Art des Zustandekommens dieser Vorschrift: Als der Entwurf des jetzt gültigen WaffG vom Bundersrat in den Vermittlungsausschuss verwiesen wurde (Art 77 Abs. 2 GG), war darin der §15 Abs. 7 WaffG nicht enthalten. Im Vermittlungsausschuß sei er dann auf Betreiben einer gewissen Person unter Einschaltung von Mitgliedern des Vermittlungsausschusses aus NRW sozusagen eingeschmuggelt worden, so heißt es. Sehr, sehr bedenklich dieses Verfahren. Politisch natürlich deswegen, weil dieses Vorgehen eines Beamten aus dem BMI eine beispielose Mißachtung des Parlaments und seiner Prozeduren darstellt, schon an und für sich ein unerträglicher Skandal. Verfassungsrechtlich deswegen, weil dem Vermittlungsauschuss kein eigenes Recht zur Gesetzesinitiative zusteht. §15 Abs. 7 WaffG dürfte somit kaum verfassungsgemäß zustandegekommen sein. 2) Inhaltlich ist die Vorschrift zweifelhaft, wei nach der "Wesentlichkeitsrechtssprechung" des Bundesverfassungsgerichts der Gesetzgeber wesentliche Sachverhalte selbst und unmittelbar durch Gesetz regeln muß, er darf nicht einfach unbestimmte Generalermächtigungen an die Verwaltung - hier das BMI - ausstellen, wie dies in §15 Abs. 7 WaffG eben geschehen ist. Das ist meine bescheidene Meinung; wer was damit anfangen kann, sollte sich nicht genieren, dieses Posting überall dahin zu kopieren, wo er möchte. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Michel Posted April 30, 2003 at 01:52 AM Share Posted April 30, 2003 at 01:52 AM ...sollte sich nicht genieren, dieses Posting überall dahin zu kopieren, wo er möchte. Hallo Karaya, hab ich, Dein Einverständnis liegt ja vor, in WO eingestellt. Wieso war DirtyHarry nicht schneller ? MfG Michael Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest cetus Posted April 30, 2003 at 06:01 AM Share Posted April 30, 2003 at 06:01 AM hab ich, Dein Einverständnis liegt ja vor, in WO eingestellt. Wieso war DirtyHarry nicht schneller ? hast du gut gemacht oller nachtarbeiter wollte dies auch gerade machen, war mir heute morgen dann doch zu spät/früh. dh ist, denke ich gerade an was anderem dran...... finde es klasse, dass sich hier jeder bemüht - super :dao: gruss, cetus Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted June 20, 2006 at 08:08 PM Share Posted June 20, 2006 at 08:08 PM Wurfsterne oder Shuriken sind verbotene Gegenstände im Sinne des Waffengesetzes. Jeglicher Umgang mit ihnen ist nicht erlaubt. Hier gibt es auch keinerlei Ausnahmen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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