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Verdachtsunabhängige Kontrollen - sehr bedenklich


Guest kensmith

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Schade........dann wird das wohl nix mit dem Nebenjob!

Das gelb-blaue Kärtchen disqualifiziert einen für den Job.

Ein Parteibuch der MLPD zum Bleistift dürfte da besser sein.

Aber im Ernst:

Die ganzen "Anforderungen" aus der Stellenbeschreibung beißen sich.

In dem Augias-Laden, der das verzapt hat, muß ordentlich ausgemistet werden.:puke:

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So, die GdP hat sich zu diesem Thema zu Wort gemeldet und sehr deutlich gesagt was wir darüber Denken. Zumindest was den 400 Euro Job angeht..;-)

http://www.gdp.de/gdp/gdp.nsf/ID/D51C63AFCC6F10ADC1257646003EEC9D?Open

Das ist ja gut und recht.

Aber darf den die Polizei in Deutschland, ohne richterliche Verfügung oder Verdacht auf ein Verbrechen, einfach eine Wohnung durchsuchen, nur weil der Wohnungsbesitzer Waffeninhaber ist?

Das gäbe mir aber sehr zu denken!

Butterfly

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Ich muss mal was loswerden, da ich es ehrlioch gesagt langsam nicht mehr hören kann.

Ich finde wir sollten uns schon an die Fakten halten.

Auch wenn uns diese verdachtsunabhängigen Kontrollen nicht zusagen oder gefallen, es handelt sich bei den Kontrollen nicht um Durchsuchungen.

Die Kontrolleure haben nicht die rechtliche Befugnis, andere Bereiche der Wohnung zu kontrolleiren als den Aufbewahrungsort der Waffen.

Das hat Herr Kohlheim in seinem Infobaltt zu den Kontrollen auch sehr deutlich gesagt.

Also nochmal, ich bin genausowenig für diese Kontrollen wie alle anderen LWB`s auch, aber wir sollten aber schon bei den Fakten bleiben und die sind nunmal so, dass es sich nicht um eine Durchsuchung handelt, sondern eine Kontrolle.

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Damit man nicht lange suchen muss: http://www.dsb.de/media/PDF/Recht/Waffenrecht/Aktuelles/Hinweise_zur_Kontrolle_der_Aufbewahrung.pdf

Zum besseren Verständnis wird im Folgenden der Unterschied zwischen einer

Durchsuchung und der Nachschau dargelegt.

Durchsuchung

Zunächst einmal ist klarzustellen, dass es sich bei sog. verdachtsunabhängigen Kontrollen

der Aufbewahrung im Rechtssinne nicht um eine Durchsuchung handelt, denn diese ist das

zweckgerichtete Suchen staatlicher Organe nach Personen oder Sachen zur Ermittlung

eines Sachverhaltes. Für die Durchsuchung ist grundsätzlich ein richterlicher

Durchsuchungsbeschluss erforderlich, der dem Betroffenen auszuhändigen ist und aus dem

sich normalerweise alle erforderlichen Angaben entnehmen lassen. Hieran fehlt es, wenn –

z.B. bei Gefahr im Verzuge oder zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche

Sicherheit – die Durchsuchungsanordnung durch die zuständigen Beamten vor Ort mündlich

ergeht. In jedem Fall gilt: 1. Kinder bei Nachbarn unterbringen, 2. einen Rechtsanwalt

informieren und hinzuziehen, 3. auf jeden Fall einen vertrauenswürdigen Zeugen

hinzuziehen, 4. Ruhe bewahren und keinen wie auch immer gearteten Widerstand leisten

sowie vor allem 5. schweigen – als Beschuldigter hat jeder Bürger das Recht zu schweigen.

Wird man nur als Zeuge angesehen, gilt auch hier: keine Angaben zur Sache machen,

sondern auf die spätere richterliche Vernehmung hinweisen. Grundsätzlich sollte auch ein

von einem Beamten gefertigtes Protokoll über die Durchsuchung nicht unterschrieben

werden.

Nachschau

Die sog. verdachtsunabhängigen Kontrollen nach § 36 Abs. 3 WaffG sind als ein

Betretensrecht im Sinne einer "Nachschau" zu qualifizieren. Diese bedeutet lediglich eine

zweckgebundene Kontrolle der Verpflichtungen aus § 36 Abs. 1 und Abs. 2 WaffG

hinsichtlich der ordnungsgemäßen Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Schusswaffen

oder Munition am Ort der Aufbewahrung.

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Auch wenn uns diese verdachtsunabhängigen Kontrollen nicht zusagen oder gefallen, es handelt sich bei den Kontrollen nicht um Durchsuchungen.

Wenn Kontrolleure plötzlich vor der Wohnung stehen und sofortigen Einlaß begehren dann steht das im Widerspruch zum verfassungsmäßgen Schutz der Wohnung. Dabei ist es völlig unerheblich ob man das jetzt Nachschau, Kontrolle oder Durchsuchung nennt. Das Eindingen in die Wohnung und das Öffnen der Tresore ist auf jeden Fall ein Einfriff in die Privat- und Intimsphere der Bürger.

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Wenn Kontrolleure plötzlich vor der Wohnung stehen und sofortigen Einlaß begehren dann steht das im Widerspruch zum verfassungsmäßgen Schutz der Wohnung. Dabei ist es völlig unerheblich ob man das jetzt Nachschau, Kontrolle oder Durchsuchung nennt. Das Eindingen in die Wohnung und das Öffnen der Tresore ist auf jeden Fall ein Einfriff in die Privat- und Intimsphere der Bürger.

Dagegen sagt ja auch keiner was.

Es geht um die Terminologie des ganzen.

Würden die Kontrolleure kommen, in die Wohnung eindringen und anfangen Schubladen aus den Schränken zu ziehen, dann wäre es eine Durchsuchung.

Da sie aber a. nur in den Raum gelassen werden sollten, in dem sich der oder die Waffenschränke befinden und auch nur dessen Inhalt vorgezeigt werden sollte/muss, ist es keine Durchsuchung.

Bei allem anderen stimme ich Dir ja zu.

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Ich finde, das Thema schaukelt sich hier unberechtigter Weise hoch, habt Ihr denn noch nie jemanden voller Stolz Eure Waffen gezeigt und dazu den Tresor aufgesperrt?

Wie kensmith schon schrieb, es sind nur Kontrollen um nachzusehen, ob die Waffen ordentlich verwahrt werden, nicht mehr und nicht weniger.

Falls jedoch vor meiner Tür eines Tages ein 1 € - Jobber steht, werde ich ihn freundlich aber bestimmt wieder heimschicken, um Tags darauf schriftlich dem Ordnungsamt gegenüber mein Befremden ob dieser Praxis zum Ausdruck bringen und gleichzeitig die Stammbelegschaft gesamt zur Nachschau einladen.

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Wenn Kontrolleure plötzlich vor der Wohnung stehen und sofortigen Einlaß begehren dann steht das im Widerspruch zum verfassungsmäßgen Schutz der Wohnung. Dabei ist es völlig unerheblich ob man das jetzt Nachschau, Kontrolle oder Durchsuchung nennt. Das Eindingen in die Wohnung und das Öffnen der Tresore ist auf jeden Fall ein Einfriff in die Privat- und Intimsphere der Bürger.

Dehalb heißt es ja auch in §36 Abs. 3:

Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren

für die öffentliche Sicherheit betreten werden

Du darfst den Kontrolletti also die Tür vor der Nase zuknallen, wenn der Tresor in deiner Wohnung steht und er kann zunächst einmal nix dagegen tun.....ob dieses Verhaltn allerdings komplett folgenfrei bleibt, steht auf einem anderen Blatt.

Am Besten stellt man die Tresore in einen Kellerraum, dann besteht überhaupt kein Grund, die Wohnräume zu betreten......;)

Ich sehe allerdings ein ganz anderes Problem:

Sollte bei mir mal einer vor der Türe stehen, kommt es darauf an, ob es sich um einen Mitarbeiter der Verwaltung handelt, den ich kenne. In diesem Fall lasse ich ihn natürlich rein und dann wird es wohl ein langer Abend :mrgreen:.

Sollte ich ihn allerdings nicht kennen, muss er solange vor der Tür warten, bis mir ein SB beim OAmt telefonisch bestätigt, dass er diesen auch wirklich geschickt hat. Wenn der aber erst nach Feierabend kommt, wird er wohl die ganze Nacht vor der Türe warten müssen........:mrgreen:

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Sollte bei mir mal einer vor der Türe stehen, kommt es darauf an, ob es sich um einen Mitarbeiter der Verwaltung handelt, den ich kenne. In diesem Fall lasse ich ihn natürlich rein und dann wird es wohl ein langer Abend :mrgreen:.

Sollte ich ihn allerdings nicht kennen, muss er solange vor der Tür warten, bis mir ein SB beim OAmt telefonisch bestätigt, dass er diesen auch wirklich geschickt hat. Wenn der aber erst nach Feierabend kommt, wird er wohl die ganze Nacht vor der Türe warten müssen........:mrgreen:

So in etwas stelle ich mir das auch vor. Wen ich nicht kenne, der muss erst mal draußen bleiben.

Würde mich übrigens nicht wundern, wenn ich als einer der ersten hier im Landkreis Beusch bekommen sollte. Nicht wegen Zweifeln an der korrekten Aufbewahrung, sondern als reine Schikane.

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Dehalb heißt es ja auch in §36 Abs. 3:

Du darfst den Kontrolletti also die Tür vor der Nase zuknallen, wenn der Tresor in deiner Wohnung steht und er kann zunächst einmal nix dagegen tun.....ob dieses Verhaltn allerdings komplett folgenfrei bleibt, steht auf einem anderen Blatt.

Ja, es ist eine Art von Nötigung: entweder Du verzichtest freiwillig auf Deine verfassungsmäßigen Rechte oder Du vierlierst Dein Privileg. Mit freiheitlicher Demokratie hat das nichts zu tun.

Und wie danach weiter? Als nächtes kommte dann die Feuewehr regelmäßig zur Kontrolle in die Wohnung, Steuerfahndung, Brantweinkontrolle, Tierschutz, Jugendschutz, Umweltschutz ....

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Und wie danach weiter? Als nächtes kommte dann die Feuewehr regelmäßig zur Kontrolle in die Wohnung, Steuerfahndung, Brantweinkontrolle, Tierschutz, Jugendschutz, Umweltschutz ....

Wieso als nächstes?

Bezüglich Umweltschutz ist das Grundrecht bereits eingeschränkt (Wassersicherstellungsgesetz). Auch darf ein Schornsteinfeger immer und jederzeit in Deine Wohnung und als Wiederlader darfst Du der Gewerbeaufsicht den Zutritt auch nicht verwehren.....

Ach ja: Und dem Gesundheitsamt dafst Du auch nicht so einfach die Tür vor der Nase zuknallen......

Edited by alter Herr
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Als Nachkomme von Wilhelm Tell, wird mir schlecht über die unzähligen deutsche Gesetze.

Aber ich schätze, dass wir dank den vielen linken Weibern und den weicheiern

von Männer in unsrerer Regierung, in 5 Jahren die EU Gesetze übernommen haben.

Und in weiteren 10 Jahren werden wir Christen die Moslems fragen müssen, zu welcher Zeit wir die Glocken läuten lassen dürfen.

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Wie so viele siehst Du das falsch, Butterfliege!

Die linken Doppelnamenweiber und die rückgratlosen Weichei-Männer in der CH-Politik fallen nicht einfach so vom Himmel!

Nein, sie werden von linken Weibern und Weichei-Männern GEWÄHLT!!!

Wer ist nun letzlich schuld?

Die linksgrüngutmenschelnden Politiker oder die Dumpfbacken, die sie gewählt haben??? :rolleyes:

GRUß

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