bopper Posted October 10, 2009 at 08:30 PM Share Posted October 10, 2009 at 08:30 PM http://www.sueddeutsche.de/Z5a38o/3090013/Wachmann-hortet-Waffen-im-Keller.html Bamberg - Zollfahnder haben im Landkreis Bamberg ein umfangreiches Waffenarsenal ausgehoben. Neben mehreren Maschinenpistolen, konventionellen Pistolen, Waffenläufen und Schalldämpfern entdeckten sie im Keller eines Einfamilienhauses mehr als tausend Schuss Munition, teilte das Zollfahndungsamt München mit. (...) Zu dem umfangreichen Waffenarsenal gehörte auch eine Kleinkaliberpistole vom Typ Landmann-Preetz. Diesen Waffentyp hatte in den 1970er Jahren wiederholt die RAF benutzt. Der Waffennarr ist nach seiner Festnahme wieder auf freiem Fuß. Aufgeflogen war er, weil er im Internet ein illegales Zielfernrohr ersteigert hatte. dpa Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted October 10, 2009 at 09:21 PM Share Posted October 10, 2009 at 09:21 PM Oh Mist, ich muß mein Zielfernrohre auch noch anmelden! Wieviel sind eigentlich Kontingent-Rohre mit vereinfachter Bedürfnisüberprüfung? Link to comment Share on other sites More sharing options...
.45ACP Posted October 10, 2009 at 10:53 PM Share Posted October 10, 2009 at 10:53 PM Gibt es bei Euch auch illegale Zielfernrohre??! :eek: Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hoss Posted October 11, 2009 at 12:44 AM Share Posted October 11, 2009 at 12:44 AM Wie weit ist diese "wiederholte" Landmann-RAF Verbindung eigentlich nachgewiesen? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nightingale Posted October 11, 2009 at 06:19 AM Share Posted October 11, 2009 at 06:19 AM Gibt es bei Euch auch illegale Zielfernrohre??! :eek: Nach meiner Kenntnis nicht. Evl, ein Hensoldt Nachsichtvorsatz oder sowas. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Anaconda.44 Posted October 11, 2009 at 12:19 PM Share Posted October 11, 2009 at 12:19 PM Gibt es bei Euch auch illegale Zielfernrohre??! :eek: Klar. Zum Beispiel B8V oder 1PN58 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Bold Posted October 11, 2009 at 02:27 PM Share Posted October 11, 2009 at 02:27 PM Fürs Protokoll: Landmann-Preetze sind mittlerweile wieder legal zu erwerben. Hört sich ja schon fies an, RAF und alles...aber unterm Strich ist das auch nur ein KK-Halbautomat. Wenn man sich daran aufhängen muss, ist es mit dem Rest des Arsenals - wie gewohnt - wohl auch nicht so weit her. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nightingale Posted October 11, 2009 at 02:59 PM Share Posted October 11, 2009 at 02:59 PM Klar. Zum Beispiel B8V oder 1PN58 Das sind Nachtsichtgeräte, AFAIK nur verboten, wenn man sie auf eine Waffe montiert. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Anaconda.44 Posted October 11, 2009 at 04:36 PM Share Posted October 11, 2009 at 04:36 PM (edited) Das sind Nachtsichtgeräte, AFAIK nur verboten, wenn man sie auf eine Waffe montiert. Falsch, Hasi. Sobald ein Absehen vorhanden ist, ist es ein NachtZIELgerät und somit verboten, sobald man es an eine Waffe montieren KANN. Heisst idR, sobald eine Aufnahme für eine Montage vorhanden ist und das Ding funktioniert besitzt man einen verbotenen Gegenstand. Es waren mal eine Zeit lang "demilitarisierte Geräte" im Umlauf wo das Absehen stillgelegt war und die Aufnahme für die Montage verschweißt war. Die konnte man relativ gefahrlos besitzen. Da beide Geräte aber auch vergrößern, kann man sie auch als "Nachtzielfernrohr" bezeichnen. Edited October 11, 2009 at 04:42 PM by Anaconda.44 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nightingale Posted October 11, 2009 at 05:14 PM Share Posted October 11, 2009 at 05:14 PM Falsch, Hasi. Sobald ein Absehen vorhanden ist, ist es ein NachtZIELgerät und somit verboten, sobald man es an eine Waffe montieren KANN. Ich glaube Dir, aber praktisch jedes optische Gerät hat irgendwo ein Strichplattenabsehen drin. Da wir gerade dabei sind: Wie sieht es eigentlich mit Zielfernrohren mit integriertem Laser Rangefinder aus, sind die erlaubt? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nasenbär Posted October 11, 2009 at 05:19 PM Share Posted October 11, 2009 at 05:19 PM Klar sind die erlaubt. Ansonsten ist es, wie Ana sagt: Geräte, die ein Absehen haben und montiert werden könnten, sind verboten. Auch Geräte, die kein Absehen haben aber als Vorsatzgerät offensichtlich (Montagefüsse) ausgelegt sind, zählen als verbotener Gegenstand. Und dies gilt auch für die Geräte, die bei Ebay für 3,80 Euro vertickt werden, die man hinten an das ZF baut und dann die Anzeige auf so einem Digitalbildschirmchen bekommt - ist verboten. Erlaubt sind aber die am Kopf montierten Geräte, mit denen man dann einfach durch das ZF oder Aimpoint schaut. Insofern ist es einfach, auf der sicheren Seite zu bleiben .... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Anaconda.44 Posted October 11, 2009 at 05:34 PM Share Posted October 11, 2009 at 05:34 PM Ich glaube Dir, aber praktisch jedes optische Gerät hat irgendwo ein Strichplattenabsehen drin. Da wir gerade dabei sind: Wie sieht es eigentlich mit Zielfernrohren mit integriertem Laser Rangefinder aus, sind die erlaubt? Ich vermute, Du spielst auf die Steiner Gläser an. Eine Strichplatte an sich ist ja auch kein Problem. Restlichtverstärker oder IR Geräte auch nicht. Nur wenn man sie an eine Waffe montieren kann wird es eng. Zu den ZF´s mit den Laser RF: Es heisst zwar in Anlage 1 zum AffenG Zitat:" 4. Sonstige Vorrichtungen für Schusswaffen: 4.1 Zielscheinwerfer sind für Schusswaffen bestimmte Vorrichtungen, die das Ziel beleuchten. Ein Ziel wird dann beleuchtet, wenn es mittels Lichtstrahlen bei ungünstigen Lichtverhältnissen oder Dunkelheit für den Schützen erkennbar dargestellt wird. Dabei ist es unerheblich, ob das Licht sichtbar oder unsichtbar (z. B. infrarot) ist und ob der Schütze weitere Hilfsmittel für die Zielerkennung benötigt. 4.2 Laser oder Zielpunktprojektoren sind für Schusswaffen bestimmte Vorrichtungen, die das Ziel markieren. Ein Ziel wird markiert, wenn auf diesem für den Schützen erkennbar ein Zielpunkt projiziert wird." Zitat ende. Danach wären die Dinger frei und erlaubt. Meinen Erfahrungen mit deutschen Oberverdachtschöpfern nach wäre ich aber vorsichtig. Das Ziel wird ja auch angestrahlt... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hobbysoldat Posted October 12, 2009 at 05:01 AM Share Posted October 12, 2009 at 05:01 AM Und wie sieht es mit Leuchtabsehen aus? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Bold Posted October 12, 2009 at 12:20 PM Share Posted October 12, 2009 at 12:20 PM Leuchtabsehen sind mWn absolut unproblematisch. Da wird weder ein Zielbild verstärkt noch in Zielrichtung mit Laser oder Licht gestrahlt. Sonst müssten ja auch sämtliche Leuchtpunktvisiere verboten sein, ist ja das selbe in Grün (obwohl die i.d.R. auch rot sind ). Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nasenbär Posted October 12, 2009 at 12:43 PM Share Posted October 12, 2009 at 12:43 PM Das war nicht immer so. Es gab ne Zeit, da fielen Zielfernrohr mit beleuchteter Strichplatte unter "verbotene Gegenstände". Damals gab es die ganzen ZF mit Leuchtabsehen nicht zu kaufen, war so in der Zeit 1994-1995 oder so. Das hat man dann aber wohl wieder aufgegeben. Link to comment Share on other sites More sharing options...
.45ACP Posted October 12, 2009 at 01:22 PM Share Posted October 12, 2009 at 01:22 PM Klar. Zum Beispiel B8V oder 1PN58 Gut, von einen Pressefuzi kann man nicht erwarten, dass er auch noch über Zielfernrohre Bescheid weiss! Da muss die Bezeichnung "illegal" reichen! Link to comment Share on other sites More sharing options...
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