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Schuss aus Fenster: Diensthund findet versteckte Waffe


Jägermeister

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Einen Schuss aus dem Fenster eines Hochhauses am Altmarkt sorgte am Samstagabend, gegen 20:30 Uhr, für einen Polizeieinsatz in Kassel. Ein Zeuge hatte dieses beobachtet und die Polizei alarmiert. Nachdem die Wohnung lokalisiert worden war, verschaffte sich ein Notinterventionsteam der Kasseler Polizei unter erhöhter Schutzausstattung Zutritt zu der Wohnung und nahm dort vorläufig fünf Personen fest, darunter den Wohnungsinhaber. Zunächst stritten alle Angetroffenen den Besitz einer Waffe oder eine Schussabgabe aus dem Fenster ab. Bei der Durchsuchung der Wohnung, zu der die Beamten auch einen Sprengstoffspürhund einsetzten, führte dann jedoch zum Auffinden einer versteckten Pistole durch den Diensthund. 

Zwei Verstöße gegen Waffengesetz 

Es handelte sich bei der aufgefundenen und offenkundig erst kürzlich abgefeuerten Waffe um eine Schreckschusswaffe, für dessen Führen in der Öffentlichkeit man einen kleinen Waffenschein benötigt. Das Schießen mit solchen Waffen außerhalb von Schießstätten ist ohnehin nach dem Waffengesetz grundsätzlich verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann. Bei den weiteren Ermittlungen geriet einer der Männer, ein derzeit in Vellmar wohnender 21-Jähriger, als mutmaßlicher Waffenbesitzer und Schütze in Verdacht. Da er darüber hinaus nicht den erforderlichen Waffenschein vorweisen konnte, leiteten die Beamten zudem ein Strafverfahren wegen Unerlaubten Führens von Schusswaffen gegen ihn ein und brachten ihn zur Dienststelle. Der Festgenommene stritt den Vorwurf ab. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen und Sicherstellung der Schreckschusswaffe entließen die Beamten ihn wieder auf freien Fuß. Die Ermittlungen dauern an. 

Matthias Mänz Pressesprecher Tel. 0561 - 910 1021

Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Nordhessen
Grüner Weg 33
34117 Kassel
Pressestelle

Telefon: 0561/910 10 20 bis 23
Fax: 0561/910 10 25
E-Mail: poea.ppnh@polizei.hessen.de

Außerhalb der Regelarbeitszeit
Polizeiführer vom Dienst (PvD)
Telefon: 0561-910-0
E-Mail: ppnh@polizei.hessen.de

Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/44143/4022977

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Zitat: " Das Schießen mit solchen Waffen außerhalb von Schießstätten ist ohnehin nach dem Waffengesetz grundsätzlich verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann"

Oha, bastelt sich da wieder jemand sein eigenes Waffengesetz? Die nächste Verschärfungsrunde steht ja wieder ins Haus.

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