Jägermeister Posted August 2, 2018 at 03:23 AM Share Posted August 2, 2018 at 03:23 AM Einen Schuss aus dem Fenster eines Hochhauses am Altmarkt sorgte am Samstagabend, gegen 20:30 Uhr, für einen Polizeieinsatz in Kassel. Ein Zeuge hatte dieses beobachtet und die Polizei alarmiert. Nachdem die Wohnung lokalisiert worden war, verschaffte sich ein Notinterventionsteam der Kasseler Polizei unter erhöhter Schutzausstattung Zutritt zu der Wohnung und nahm dort vorläufig fünf Personen fest, darunter den Wohnungsinhaber. Zunächst stritten alle Angetroffenen den Besitz einer Waffe oder eine Schussabgabe aus dem Fenster ab. Bei der Durchsuchung der Wohnung, zu der die Beamten auch einen Sprengstoffspürhund einsetzten, führte dann jedoch zum Auffinden einer versteckten Pistole durch den Diensthund. Zwei Verstöße gegen Waffengesetz Es handelte sich bei der aufgefundenen und offenkundig erst kürzlich abgefeuerten Waffe um eine Schreckschusswaffe, für dessen Führen in der Öffentlichkeit man einen kleinen Waffenschein benötigt. Das Schießen mit solchen Waffen außerhalb von Schießstätten ist ohnehin nach dem Waffengesetz grundsätzlich verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann. Bei den weiteren Ermittlungen geriet einer der Männer, ein derzeit in Vellmar wohnender 21-Jähriger, als mutmaßlicher Waffenbesitzer und Schütze in Verdacht. Da er darüber hinaus nicht den erforderlichen Waffenschein vorweisen konnte, leiteten die Beamten zudem ein Strafverfahren wegen Unerlaubten Führens von Schusswaffen gegen ihn ein und brachten ihn zur Dienststelle. Der Festgenommene stritt den Vorwurf ab. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen und Sicherstellung der Schreckschusswaffe entließen die Beamten ihn wieder auf freien Fuß. Die Ermittlungen dauern an. Matthias Mänz Pressesprecher Tel. 0561 - 910 1021 Rückfragen bitte an: Polizeipräsidium Nordhessen Grüner Weg 33 34117 Kassel Pressestelle Telefon: 0561/910 10 20 bis 23 Fax: 0561/910 10 25 E-Mail: poea.ppnh@polizei.hessen.de Außerhalb der Regelarbeitszeit Polizeiführer vom Dienst (PvD) Telefon: 0561-910-0 E-Mail: ppnh@polizei.hessen.de Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/44143/4022977 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Greenhawker Posted August 2, 2018 at 04:16 AM Share Posted August 2, 2018 at 04:16 AM Zitat: " Das Schießen mit solchen Waffen außerhalb von Schießstätten ist ohnehin nach dem Waffengesetz grundsätzlich verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann" Oha, bastelt sich da wieder jemand sein eigenes Waffengesetz? Die nächste Verschärfungsrunde steht ja wieder ins Haus. 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted August 2, 2018 at 04:42 AM Author Share Posted August 2, 2018 at 04:42 AM Ja, für den Besitz braucht man ja auch einen Waffenschein. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glockologe Posted August 2, 2018 at 07:10 AM Share Posted August 2, 2018 at 07:10 AM Hmmmm, das könnte Hand und Fuß haben. Die SSW wird ja nicht zur Wohnung geflogen sein. Also hätte er geführt. Um den Einsatz zu rechtfertigen, kleben die ihm natürlich auf die Backe, was nur geht. Das zu beweisen wird ne andere Geschichte. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Doom Posted August 2, 2018 at 07:31 AM Share Posted August 2, 2018 at 07:31 AM Ist es unmöglich in D eine SSW zu TRANSPORTIEREN? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glockologe Posted August 2, 2018 at 07:34 AM Share Posted August 2, 2018 at 07:34 AM Jein. Bedürfnisfreies Führen. Meinst Du der Hirnakrobat hatte sie ungeladen in einem verschlossenen Behältnis, oder in seiner Jackentasche? Gut, sein Anwalt wird ihm schon erklären, daß es sicher ersteres war. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted August 2, 2018 at 10:19 AM Author Share Posted August 2, 2018 at 10:19 AM vor 2 Stunden, Glockologe sagte: Meinst Du der Hirnakrobat hatte sie ungeladen in einem verschlossenen Behältnis, oder in seiner Jackentasche? Zum Glück muss er seine Unschuld vor Gericht nicht beweisen, NOCH ist es andersrum. 2 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glockologe Posted August 2, 2018 at 11:49 AM Share Posted August 2, 2018 at 11:49 AM Oooch, die Beweislastumkehr ist doch schon durchs Hintertütchen am Weg. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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