bopper Posted October 26, 2009 at 10:15 AM Share Posted October 26, 2009 at 10:15 AM http://www.stimme.de/hohenlohe/nachrichten/sonstige;art1919,1676518 Landratsamt prüft Lagerung von Waffen Von Henry Doll Hohenlohe - Ab dieser Woche und voraussichtlich noch bis Ende des Jahres wird das Landratsamt Hohenlohekreis sämtliche legalen Waffenbesitzer im Kreis anschreiben und Auskunft über die Lagerung der Schusswaffen und der Munition einfordern. (...) Diejenigen Waffenbesitzer, die noch nicht angeschrieben wurden, müssen sich noch etwas gedulden. Dass sie bisher nicht angeschrieben wurden, bedeute nicht, dass sie sich auf eine Kontrolle vor Ort gefasst machen müssten, sagte Geißler. Vielmehr würden "Pakete von 200 bis 300 Personen" nach und nach abgearbeitet. Die Aktion erfasst naturgemäß nur legale Waffenbesitzer, denn nur sie sind dem Amt bekannt. Das Wesentliche kam zum Schluss... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nightingale Posted October 26, 2009 at 11:05 AM Share Posted October 26, 2009 at 11:05 AM Ich bin nach wie vor der Meinung, dass das unangemeldete Eindingen in Privatwohnungen und das Eröffnen privater Tresore durch die Verfassung nicht gedeckt ist, egal ob der Ton höflich oder anmaßend ist. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Henry Posted October 26, 2009 at 02:00 PM Share Posted October 26, 2009 at 02:00 PM .. fragt sich aber nur, ob Deine Meinung die Waffenbehörde interessiert ...:cool: wenn sie kommen, hast Du sie an der Backe ... ) Link to comment Share on other sites More sharing options...
alter Herr Posted October 26, 2009 at 02:13 PM Share Posted October 26, 2009 at 02:13 PM Ich bin nach wie vor der Meinung, dass das unangemeldete Eindingen in Privatwohnungen und das Eröffnen privater Tresore durch die Verfassung nicht gedeckt ist, egal ob der Ton höflich oder anmaßend ist. Ist es auch nicht und das verlangt auch keiner von Dir! Du musst niemanden unangemeldet reinlassen und du musst auch niemandem deinen Tresor zeigen (Ausnahme: "Gefahr im Verzug", Richterlicher Beschluss). Das gilt allerdings nur, wenn Du keine Sprengpappe hast........ Link to comment Share on other sites More sharing options...
Seeadler Posted October 26, 2009 at 02:49 PM Share Posted October 26, 2009 at 02:49 PM Hallo! Am WE wurde mir bekannt das die Behörde in Leipzig Briefe verschickt in dem Waffenbesitzer aufgefordert werden bis zu einem bestimmten Termin die sichere Aufbewahrung zu beweisen (Foto des Typenschildes, Rechnung des Tresors etc.). Vorortkontrollen negativ bisher. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nightingale Posted October 26, 2009 at 02:54 PM Share Posted October 26, 2009 at 02:54 PM Das gilt allerdings nur, wenn Du keine Sprengpappe hast........ Was ist eine Sprengpappe? Eine Erlaubnis nach §27 habe ich, das Bulver bewahre ich aber in einem unbewohnten Nebengeäude auf. Ich finde, dass das Herumschnüffeln in privaten Wohnungen in Deutschland immer mehr überhand nimmt. Die Bezieher von Sozialleistungen müsses es sich neuerdings gefallen lassen, dass Mitarbeiter des Sozialamtes die Wohnung betreten, im Badezimmer und in der Schlafstube nach Anzeichen von Mitbewohnern Ausschau halten. Auch arme Menschen haben ein Recht auf Würde und da kann es nicht sein, dass Behördenvertreter unangemeldet in die Wohnung kommen und die Schmutzwäsche inspizieren. Link to comment Share on other sites More sharing options...
bopper Posted October 26, 2009 at 03:09 PM Author Share Posted October 26, 2009 at 03:09 PM Auch arme Menschen haben ein Recht auf Würde und da kann es nicht sein, dass Behördenvertreter unangemeldet in die Wohnung kommen und die Schmutzwäsche inspizieren. Naja, das muss man m. M. nach schon ein bisschen differenzieren. Wenn meine Waffen vom Sozialamt bezahlt werden würden, dürften die auch kommen und gucken, ob ich wirklich unbedingt eine neue 9-Milimeter brauche. Das ist für mich schon ein Unterschied, ob es um tatsächlichen Bedarf bzw. den möglichen Missbrauch staatlicher Transferleistungen aus Steuermitteln geht oder um herbeihysterisiertes Misstrauen gegenüber einer als besonders rechtstreu geltenden Minderheit, die für ihre Kosten i. d. R. komplett selbst aufkommt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
alter Herr Posted October 26, 2009 at 03:13 PM Share Posted October 26, 2009 at 03:13 PM Was ist eine Sprengpappe? Eine Erlaubnis nach §27 habe ich, das Bulver bewahre ich aber in einem unbewohnten Nebengeäude auf. Ganau die Erlaubnis nach §27 meine ich. Wer die hat, muss die zuständige Behörde "zur Verhütung von Gefahren" reinlassen und den Aufbewahrungsort des Pulvers zeigen. Die Kontrolleure nach WaffG muss Du jedoch nicht reinlassen...... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nightingale Posted October 26, 2009 at 03:19 PM Share Posted October 26, 2009 at 03:19 PM Ganau die Erlaubnis nach §27 meine ich. Wer die hat, muss die zuständige Behörde "zur Verhütung von Gefahren" reinlassen und den Aufbewahrungsort des Pulvers zeigen. Jederzeit und unangemeldet? Die waren schon bei mir und haben sich den Tresor angesehen, allerdings kamen sie angemeldet. Link to comment Share on other sites More sharing options...
alter Herr Posted October 26, 2009 at 03:47 PM Share Posted October 26, 2009 at 03:47 PM Jederzeit und unangemeldet? Die waren schon bei mir und haben sich den Tresor angesehen, allerdings kamen sie angemeldet. Das ergibt sich aus §31 Absatz 2. Dort steht klar drin, dass das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung eingeschränkt wird, und der Auskunftspflichtige (sprich: Erlaubnisinhaber) "zur Verhütung dringender Gefahren" das Betreten der Privatwohnung dulden muss. Ein Verstoß dagegen ist eine OWI. In der Praxis wird aber "zur Verhütung dringender Gefahren" bei Wiederladern so interpretiert, dass ein konkreter Hinweis vorliegen muss. Dann aber kommt die Behörde auch ohne richterliche Verfügung....... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted October 26, 2009 at 10:56 PM Share Posted October 26, 2009 at 10:56 PM Das ergibt sich aus §31 Absatz 2...."zur Verhütung dringender Gefahren" das Betreten der Privatwohnung dulden muss. Ein Verstoß dagegen ist eine OWI........ Eine Nachschau ist auf keinen Fall "dringend". Wenn Kalle Gummiohr das Pulver sehen will, soll er sich vorher anmelden. Dann hab ich auch Kaffe und Kuchen da. Ansonsten sollte er einen verdammt dringenden Grund haben. Denn "dringend" heißt "Gefahr im Verzug". NOCH leben wir in einem (wenn auch eingeschränkten) Rechtsstaat, nicht in der DDR oder dem Dritten Reich. Link to comment Share on other sites More sharing options...
alter Herr Posted October 27, 2009 at 08:09 AM Share Posted October 27, 2009 at 08:09 AM "Dringend" heißt bei uns ganz konkret: "Wir haben einen Hinweis bekommen, dass Sie ihr Pulver nicht ordnungsgemäß aufbewahren". Ist bereits mehrfach vorgekommen..... Und dann stehst Du ganz konkret vor der Wahl, ob Du die nun reinlässt oder ob du gegen die verhängte Strafe klagen willst und dem Richter dann erklärst, was "dringend" heißt...... Link to comment Share on other sites More sharing options...
bopper Posted October 27, 2009 at 08:29 AM Author Share Posted October 27, 2009 at 08:29 AM "Dringend" heißt bei uns ganz konkret: "Wir haben einen Hinweis bekommen, dass Sie ihr Pulver nicht ordnungsgemäß aufbewahren". Ist bereits mehrfach vorgekommen..... Kann man dann nicht anschließend wenigstens Anzeige gegen Unbekannt erstatten, zumindest wenn der "Hinweis" haltlos ist und es Richtung Verleumdung oder so geht :confused:? Link to comment Share on other sites More sharing options...
alter Herr Posted October 27, 2009 at 09:03 AM Share Posted October 27, 2009 at 09:03 AM Kann man dann nicht anschließend wenigstens Anzeige gegen Unbekannt erstatten, zumindest wenn der "Hinweis" haltlos ist und es Richtung Verleumdung oder so geht :confused:? Kann man! Ob dabei allerdings etwas rauskommt, ist eine andere Frage...... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted October 28, 2009 at 12:00 AM Share Posted October 28, 2009 at 12:00 AM "Dringend" heißt bei uns ganz konkret: "Wir haben einen Hinweis bekommen, dass Sie ihr Pulver nicht ordnungsgemäß aufbewahren". Ist bereits mehrfach vorgekommen..... Und dann stehst Du ganz konkret vor der Wahl, ob Du die nun reinlässt oder ob du gegen die verhängte Strafe klagen willst und dem Richter dann erklärst, was "dringend" heißt...... Aha. Es hat also (bei euch in der Gegend) noch niemand gewagt, gegen diese offensichtliche Rechtsbeugung juristisch vorzugehen. Nicht alles, was Behörden(mitarbeiter) wollen, fußt auf sicherem juristischem Grund. Kein Wunder, daß Deutschland leider sehr anfällig ist für ... sagen wir mal ... extreme ... Regierungen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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