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Mal ein erhellender Nachsatz zu Aufbewahrungskontrollen-Meldung


bopper

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http://www.stimme.de/hohenlohe/nachrichten/sonstige;art1919,1676518

Landratsamt prüft Lagerung von Waffen

Von Henry Doll

Hohenlohe - Ab dieser Woche und voraussichtlich noch bis Ende des Jahres wird das Landratsamt Hohenlohekreis sämtliche legalen Waffenbesitzer im Kreis anschreiben und Auskunft über die Lagerung der Schusswaffen und der Munition einfordern.

(...)

Diejenigen Waffenbesitzer, die noch nicht angeschrieben wurden, müssen sich noch etwas gedulden. Dass sie bisher nicht angeschrieben wurden, bedeute nicht, dass sie sich auf eine Kontrolle vor Ort gefasst machen müssten, sagte Geißler. Vielmehr würden "Pakete von 200 bis 300 Personen" nach und nach abgearbeitet. Die Aktion erfasst naturgemäß nur legale Waffenbesitzer, denn nur sie sind dem Amt bekannt.

Das Wesentliche kam zum Schluss...

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Ich bin nach wie vor der Meinung, dass das unangemeldete Eindingen in Privatwohnungen und das Eröffnen privater Tresore durch die Verfassung nicht gedeckt ist, egal ob der Ton höflich oder anmaßend ist.

Ist es auch nicht und das verlangt auch keiner von Dir!

Du musst niemanden unangemeldet reinlassen und du musst auch niemandem deinen Tresor zeigen (Ausnahme: "Gefahr im Verzug", Richterlicher Beschluss).

Das gilt allerdings nur, wenn Du keine Sprengpappe hast........

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Das gilt allerdings nur, wenn Du keine Sprengpappe hast........

Was ist eine Sprengpappe? Eine Erlaubnis nach §27 habe ich, das Bulver bewahre ich aber in einem unbewohnten Nebengeäude auf.

Ich finde, dass das Herumschnüffeln in privaten Wohnungen in Deutschland immer mehr überhand nimmt. Die Bezieher von Sozialleistungen müsses es sich neuerdings gefallen lassen, dass Mitarbeiter des Sozialamtes die Wohnung betreten, im Badezimmer und in der Schlafstube nach Anzeichen von Mitbewohnern Ausschau halten.

Auch arme Menschen haben ein Recht auf Würde und da kann es nicht sein, dass Behördenvertreter unangemeldet in die Wohnung kommen und die Schmutzwäsche inspizieren.

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Auch arme Menschen haben ein Recht auf Würde und da kann es nicht sein, dass Behördenvertreter unangemeldet in die Wohnung kommen und die Schmutzwäsche inspizieren.

Naja, das muss man m. M. nach schon ein bisschen differenzieren. Wenn meine Waffen vom Sozialamt bezahlt werden würden, dürften die auch kommen und gucken, ob ich wirklich unbedingt eine neue 9-Milimeter brauche.

Das ist für mich schon ein Unterschied, ob es um tatsächlichen Bedarf bzw. den möglichen Missbrauch staatlicher Transferleistungen aus Steuermitteln geht oder um herbeihysterisiertes Misstrauen gegenüber einer als besonders rechtstreu geltenden Minderheit, die für ihre Kosten i. d. R. komplett selbst aufkommt.

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Was ist eine Sprengpappe? Eine Erlaubnis nach §27 habe ich, das Bulver bewahre ich aber in einem unbewohnten Nebengeäude auf.

Ganau die Erlaubnis nach §27 meine ich. Wer die hat, muss die zuständige Behörde "zur Verhütung von Gefahren" reinlassen und den Aufbewahrungsort des Pulvers zeigen.

Die Kontrolleure nach WaffG muss Du jedoch nicht reinlassen......

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Jederzeit und unangemeldet? Die waren schon bei mir und haben sich den Tresor angesehen, allerdings kamen sie angemeldet.

Das ergibt sich aus §31 Absatz 2. Dort steht klar drin, dass das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung eingeschränkt wird, und der Auskunftspflichtige (sprich: Erlaubnisinhaber) "zur Verhütung dringender Gefahren" das Betreten der Privatwohnung dulden muss. Ein Verstoß dagegen ist eine OWI.

In der Praxis wird aber "zur Verhütung dringender Gefahren" bei Wiederladern so interpretiert, dass ein konkreter Hinweis vorliegen muss. Dann aber kommt die Behörde auch ohne richterliche Verfügung.......

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Das ergibt sich aus §31 Absatz 2...."zur Verhütung dringender Gefahren" das Betreten der Privatwohnung dulden muss. Ein Verstoß dagegen ist eine OWI........

Eine Nachschau ist auf keinen Fall "dringend".

Wenn Kalle Gummiohr das Pulver sehen will, soll er sich vorher anmelden. Dann hab ich auch Kaffe und Kuchen da. Ansonsten sollte er einen verdammt dringenden Grund haben. Denn "dringend" heißt "Gefahr im Verzug". NOCH leben wir in einem (wenn auch eingeschränkten) Rechtsstaat, nicht in der DDR oder dem Dritten Reich.

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"Dringend" heißt bei uns ganz konkret:

"Wir haben einen Hinweis bekommen, dass Sie ihr Pulver nicht ordnungsgemäß aufbewahren". Ist bereits mehrfach vorgekommen.....

Und dann stehst Du ganz konkret vor der Wahl, ob Du die nun reinlässt oder ob du gegen die verhängte Strafe klagen willst und dem Richter dann erklärst, was "dringend" heißt......

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"Dringend" heißt bei uns ganz konkret:

"Wir haben einen Hinweis bekommen, dass Sie ihr Pulver nicht ordnungsgemäß aufbewahren". Ist bereits mehrfach vorgekommen.....

Kann man dann nicht anschließend wenigstens Anzeige gegen Unbekannt erstatten, zumindest wenn der "Hinweis" haltlos ist und es Richtung Verleumdung oder so geht :confused:?

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"Dringend" heißt bei uns ganz konkret:

"Wir haben einen Hinweis bekommen, dass Sie ihr Pulver nicht ordnungsgemäß aufbewahren". Ist bereits mehrfach vorgekommen.....

Und dann stehst Du ganz konkret vor der Wahl, ob Du die nun reinlässt oder ob du gegen die verhängte Strafe klagen willst und dem Richter dann erklärst, was "dringend" heißt......

Aha.

Es hat also (bei euch in der Gegend) noch niemand gewagt, gegen diese offensichtliche Rechtsbeugung juristisch vorzugehen.

Nicht alles, was Behörden(mitarbeiter) wollen, fußt auf sicherem juristischem Grund.

Kein Wunder, daß Deutschland leider sehr anfällig ist für ... sagen wir mal ... extreme ... Regierungen.

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