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Wenn der Gerichtsvollzieher dreimal klingelt


Jägermeister

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Zitat

Bei einer Wohnungsräumung am Montag, den 6. August in Röhrmoos durch den Gerichtsvollzieher des hiesigen Amtsgerichts bemerkte dieser, daß sich gefährliche Gegenstände in der Wohnung befinden. Es wurde daraufhin durch den Gerichtsvollzieher die Polizei-Dienststelle verständigt. Die sofort durchgeführte Durchsuchung der Wohnung brachte einen Revolver, Messer, Dolche und Munition zu Tage. Die Gegenstände wurden sichergestellt, da der Besitzer keine waffenrechtliche Erlaubnis für den Besitz hat. Ihn erwartet nun eine Strafanzeige wegen einem Verstoß nach dem Waffengesetz.

http://www.kurier-dachau.de/nachrichten/röhrmoos/Verstoß+gegen+Waffengesetz,22478.html

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