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Winnenden, Strafbefehl


Nightingale

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Gegen den Vater des Amokschützen von Winnenden wurde von der Staatsanwaltschaft ein Strafbefehl erlassen, der Mann muss somit nicht vor Gericht erscheinen. Für die Antigun-Bewegung wäre das ein herber Rückschlag, die hatten sich von einem Gerichtsverfahren öffentliche Wahrnehmung und Geld erhofft.

http://www.focus.de/panorama/welt/winnenden-strafbefehl-fuer-vater-des-amoklaeufers_aid_449789.html

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Der Mann selbst hat sicher Schläge verdient, dieses Bl**** Ars****** hätte seine Puffen ja wohl einschliessen können.

Aber mich dauert seine Familie. Weder seine Frau, noch seine Töchter noch die Grosseltern können doch etwas dazu.

Dass dieses nun Morddrohungen - mit Sicherheit nicht von den Hinterbliebenen der Opfer - erhalten (haben) das zeigt einfach die abgrundtiefe Boshaftig- und Schlechtigkeit der Gutmenschenlobby ....

:puke:

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Also ich bin dafür, dass der Vater von Tim eine Strafe erhält. Welche, weis ich aber selbst nicht.

Was nun das AAW angeht, nun, die merken wohl langsam, dass man ihnen doch nicht die Aufmerksamkeit schenken will, wie sie es gerne hätten. Ich schätze einfach, dass sie es mit ihren Auftritten im Fernsehen, ihren gescheiterten Aktionen und den ständigen Anfeindungen gegen Waffenbesitzer und Computerspieler schlichtweg übertrieben haben und die restliche Bevölkerung einfach nur die schnauze voll hat, immer wieder auf ein neues an Winnenden erinnert zu werden.

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Wenn so ein Fuzzy mal bei mir anruft, sage ich ihm immer, daß ich 3 Euro anlegen möchte. Davon 1 Euro hochspekulativ, 1 Euro in Aktionfonds und 1 Euro in Bundesschatzbriefen.

Der Mann hat einen schweren Schicksalsschlag erlitten, aber wenn er nach dem Verlust seines Kindes seinen Beruf aufgeben musste, hat er dann nicht Anspruch auf Rente?

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Da müsste er erstmal nachweisen, daß er wirklich aufgrung des psychischen Schocks nicht mehr arbeitsfähig ist.

Er kann ja einen entsprechenden Antrag beim Versorgungsamt stellen.

Falls ja, kann das Versorgungsamt beim Verursacher Regress fordern.

Aber ich glaube kaum, daß der H-H-Hardy mit der Höhe dieser Rente zufrieden sein wird. :rolleyes:

GRUß

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Ich weiss nicht, in welchem Land das sein soll .... aber sorry, Leute, Berufsunfähigkeitsrente ist seit langer Zeit ein privat zu versicherndes Risiko.

Für all diejenigen, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind, gilt nur noch ein begrenzter Schutz im Rahmen der Erwerbsunfähigkeit, ermittelt nach dem Restleistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.

[ame="http://de.wikipedia.org/wiki/Berufsunf%C3%A4higkeitsversicherung"]Berufsunfähigkeitsversicherung – Wikipedia[/ame]

Mit anderen Worten, es gibt Hartz IV ... in diesem Fall als Sonderform mit dem Namen "Hetz IV".

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Vor allem wird er durch die Risikoprüfung der privaten BUZ-Versicherungen fallen, da aufgrund der psychischen Belastungen davon auszugehen ist, daß das Risiko einer BU für eine private Versicherung zu hoch ist.

Das Ablehnungsschreiben sähe dann ungefähr so aus:

sehr geehrter Herr S,

vielen Dank für ihren Antrag. Sicherlich können wir mit ihnen mitfühlen und drücken ihnen auf diesem Wege noch einmal unser beileid aus. Allerdings müssen wir ihnen leider mitteilen, daß wir ihren Antrag nicht annehmen können, da eine Risikoüberprüfung, der wir sämtliche Antragsteller unterwerfen müssen, für sie ein zu hohes Risiko einer Berufsunfähigkeit ausweist. Dies umso mehr, da sie ihren früheren Beruf sehr kurzfristig und anlaßbezogen aufgegeben haben.

Vor diesem Hintergrund ist uns leider keine andere Entscheidung möglich

Mit freundlichen Grüßen ...

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  • 2 weeks later...

Neue Wendung: Die Staatsanwaltschaft muß auf Anweisung der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart Anklage erheben.

"Zunächst schien es, als wolle die Stuttgarter Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen den Vater mit einem Strafbefehl beenden. Die Hinterbliebenen hatten darauf empört reagiert. Sie fordern einen Prozess."

http://www.focus.de/panorama/welt/winnenden/winnenden-anklage-gegen-vater-des-amoklaeufers_aid_453524.html

Also dann, Vorhang auf für die große Galavorstellung!

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Der Vater des 17-Jährigen, der im März in Winnenden Amok lief, wird sich nach Angaben des baden-württembergischen Justizministeriums vor Gericht verantworten müssen. Auf Anweisung der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart solle Anklage erhoben werden, teilte das baden-württembergische Justizministerium mit. Gegen den Vater war wegen fahrlässiger Tötung in 15 Fällen ermittelt worden. Ihm wird vorgeworfen, seine Waffe ungesichert im Schlafzimmer aufbewahrt und damit seine Sorgfaltspflicht verletzt zu haben. Mit der Waffe des Vaters hatte der 17-jährige in Winnenden und Wendlingen 15 Menschen erschossen und sich dann selbst getötet.

Quelle...

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  • 6 years later...
Am 1.11.2009 at 11:47 , Nightingale sagte:

Der Mann hat einen schweren Schicksalsschlag erlitten, aber wenn er nach dem Verlust seines Kindes seinen Beruf aufgeben musste, hat er dann nicht Anspruch auf Rente?

Es gibt da so eine Klausel in der Rentenversicherung. Anrecht auf eine vorzeitige Rente hat nur der der seine Erkrankung nicht durch eine kriminelle Tat selbst verursacht hat. Ich kann allerdings nicht sagen ab wann die Rentenversicherung etwas als kriminell einstuft.

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Am ‎12‎.‎11‎.‎2009 at 14:00 , gbadmin sagte:

 Gegen den Vater war wegen fahrlässiger Tötung in 15 Fällen ermittelt worden. Ihm wird vorgeworfen, seine Waffe ungesichert im Schlafzimmer aufbewahrt und damit seine Sorgfaltspflicht verletzt zu haben. Quelle...

Man sollte analog die Regierung anklagen wegen Begünstigung von Straftaten, bzw. Beihilfe zur Vergewaltigung, bzw. Beihilfe zur Vergewaltigung Minderjähriger

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