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Waffenübergabe per Handschlag?


Nightingale

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Am Freitag habe ich einem befreundeten Waffenhändler ein Gewehr zur Kommision übergeben. Soweit ich mich noch vom Studium erinnere sind Rechtsgeschäfte per Handschlag gültig, also habe ich ihm das Ding in die Hand gedrückt und gut.

Falls das Ordnungsamt mich kontrollieren möchte, müsste ich denen natürlich sagen, dass die Waffe beim Händler zur Kommision steht. Die können dann meinetwegen zu dem Händler hinfahren und nachschauen, wenn sie nichts besseres zu tun haben, oder steht irgendwo, dass eine Waffe zwingend schriftlich zu übergeben ist?

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Es gibt durchaus Verträge, die der schriftlichen Form oder sogar noch Weiteres bedürfen, z.B. ein Kaufvertrag über eine Immobilie.

Bei der Leihe (außerhalb eines Schießstandes, tatsächliche Gewalt...) einer WBK-pflichtigen Waffe braucht es einen schriftlichen Leihschein (unter Erfüllung von schriftlich fixierten Auflagen z.B. max. Dauer von einem Monat).

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Wenn der Händler ehrlich ist, trägt er die Knarre als übernommen in sein Waffenbuch ein.

Absoluter Dummschwatz!!!

Es gibt seit 2003 keine Kommisionsbücher/Reparaturbücher mehr und in sein WHB kann der Händler die Puffe nur eintragen wenn er sie dauerhaft übernimmt, also aus der WBK austrägt inkl. Gebühren fürs abmelden.

Kriegt er das Ding aber nicht verkauft und Nighty will das Teil wiederhaben ist ein neuer Eintrag fällig, auch mit Gebühren.

Richtiger Weg ist eine Übernahmebestätigung in doppelter Ausführung des Händlers.

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Einfach jene Formular hier ausfüllen und gut ist. Spätestens bei Kontrollwahn dieser Bananenrepublik ist man in Erklärungsnotstand.

Dieses Formular verwende ich beim Waffenverleih, der Leihnehmer braucht in jedem Fall einen Beleg, wenn er mit der Waffe unterwegs ist.

Die Frage wäre jetzt, ob er den Leihschein auch innerhalb seiner Wohnung bei sich führen muss. Wenn eine Leihwaffe im Tresor eingeschlossen ist und der zugehörige Leihschein befindet sich beispielsweise im Büro, wäre das eine Ordnungwidrigkeit? Aus meiner Sicht nicht und da erhebt sich dier Frage, welchen Sinn Wohnungskontrollen überhaupt haben.

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Der Kontrolleur wird wenigstens die Waffennummer notieren um im Nachgang zu klären, ob die Aufbewahrung einer nicht in der WBK eingetragenen und auch sonst nicht nachweisbaren Waffe legal war oder nicht.

Ob er sie bis zur Klärung gleich mitnehmen wird? Das wüürde wohl eine Einzelfallentscheidung sein.

Insgesamt gibt wohl noch zu wenige Erfahrungswerte um so etwas mit Gewissheit beantworten zu können.

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Kann sich jemand vorstellen, dass es bis zum Waffengesetz 1999 in der Schweiz üblich war, eine Waffe im Privathandel so zu verkaufen?? Ohne jegliche Einmischung des Staates?

Ja, das kann ich mir gut vorstellen und die Schweiz war in jenen Tagen keineswegs ein Ort von Rechtlosigkeit und Gewalt. Mich nervt es, das dieser Staat schon wieder in den Wohnungen der Bürger herum schnüffelt. Das hat in Deutschland leider Tradition und dagegen muss man sich mit allen Mitteln wehren.

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Es kommt noch besser!!

Bis WG99 war in gewissen Kantonen das verdeckte Waffentragen sogar offiziell erlaubt! So im Aargau, Baselland, Bern, etc. (weitere kann ich nicht mehr mit Sicherheit aufzählen)

Und keiner hat's bemerkt!! Nicht mal die "Linken"! ;)

EDIT:

Obwohl es auf nationaler Ebene verboten war, konnte jeder Kanton frei darüber entscheiden ob er es zulassen oder verbieten wollte! Ausgerechnet Bern, unsere Hauptstadt wollte nichts von einem Verbot wissen!

Edited by .45ACP
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Es kommt noch besser!!

Bis WG99 war in gewissen Kantonen das verdeckte Waffentragen sogar offiziell erlaubt! So im Aargau, Baselland, Bern, etc. (weitere kann ich nicht mehr mit Sicherheit aufzählen)

Und keiner hat's bemerkt!! Nicht mal die "Linken"! ;)

EDIT:

Obwohl es auf nationaler Ebene verboten war, konnte jeder Kanton frei darüber entscheiden ob er es zulassen oder verbieten wollte! Ausgerechnet Bern, unsere Hauptstadt wollte nichts von einem Verbot wissen!

In 16 Kantonen war das Waffentragen bis 1999 erlaubt. Dann erfuhren wahrscheinlich unsere links-grünen Weiber davon.

Und machten Schwierigkeiten.

Aber ich muss es sagen: Wir sind immer noch viel besser dran als unsere deutschen Freunde!

EU oder Schengen hin oder her.

Wo gibt es sonst noch auf der zivilisierten Welt, ein 18 Jähriger Jüngling. der mit dem StGw auf dem Rücken, auf dem Velo zum Schiesstand fährt, und von der Polizei noch freundlich gegrüsst wird?

Butterfly

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Es gibt durchaus Verträge, die der schriftlichen Form oder sogar noch Weiteres bedürfen, z.B. ein Kaufvertrag über eine Immobilie.

Bei der Leihe (außerhalb eines Schießstandes, tatsächliche Gewalt...) einer WBK-pflichtigen Waffe braucht es einen schriftlichen Leihschein (unter Erfüllung von schriftlich fixierten Auflagen z.B. max. Dauer von einem Monat).

Dass es empfehlenswert ist, eine Ausleihe schriftlich zu fixieren, steht ausser Frage.

Das WaffG gibt jedoch keine Verpflichtung zur Schriftform her.

Guggsdu § 12 (Ausnahme von den Erlaubnispflichten) rauf und runter, findsdunix

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