Nightingale Posted November 1, 2009 at 01:15 PM Share Posted November 1, 2009 at 01:15 PM Am Freitag habe ich einem befreundeten Waffenhändler ein Gewehr zur Kommision übergeben. Soweit ich mich noch vom Studium erinnere sind Rechtsgeschäfte per Handschlag gültig, also habe ich ihm das Ding in die Hand gedrückt und gut. Falls das Ordnungsamt mich kontrollieren möchte, müsste ich denen natürlich sagen, dass die Waffe beim Händler zur Kommision steht. Die können dann meinetwegen zu dem Händler hinfahren und nachschauen, wenn sie nichts besseres zu tun haben, oder steht irgendwo, dass eine Waffe zwingend schriftlich zu übergeben ist? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lusumi Posted November 1, 2009 at 03:27 PM Share Posted November 1, 2009 at 03:27 PM Es gibt durchaus Verträge, die der schriftlichen Form oder sogar noch Weiteres bedürfen, z.B. ein Kaufvertrag über eine Immobilie. Bei der Leihe (außerhalb eines Schießstandes, tatsächliche Gewalt...) einer WBK-pflichtigen Waffe braucht es einen schriftlichen Leihschein (unter Erfüllung von schriftlich fixierten Auflagen z.B. max. Dauer von einem Monat). Link to comment Share on other sites More sharing options...
DirtyHarriett Posted November 1, 2009 at 03:43 PM Share Posted November 1, 2009 at 03:43 PM Waffenübergabe mit Handschlag ist ungefähr so gut wie die Knarre unverpackt auf den Rücksitz legen. Wenn der Händler ehrlich ist, trägt er die Knarre als übernommen in sein Waffenbuch ein. Ist er es nicht, hat der die Knarre nie erhalten und unter der Hand weiterverkauft. Also: nur gegen Quittung ... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lusumi Posted November 1, 2009 at 04:06 PM Share Posted November 1, 2009 at 04:06 PM Naja... darauf will ich gar nicht anspielen. Er schreibt ja, dass er mit dem Mann befreundet ist und so sollte es ihm keine Sorgen machen. Sorgen muss er sich allerings bei einer Aufbewahrungskontrolle machen, wenn er den Verbleib der Waffe nicht nachweisen kann und dabei auf einen sturen SB trifft. Link to comment Share on other sites More sharing options...
DirtyHarriett Posted November 1, 2009 at 04:10 PM Share Posted November 1, 2009 at 04:10 PM ich habe auch mal einem Waffenhändler in Hannover vertraut (Frankonia vertraue ich weiterhin die waren es nicht). Inzwischen geht die Geschichte mit großer Sicherheit zum Anwalt. Für Aufbewahrung und Nachweis von Schußwaffen gibt es klare Regeln. Warum ist es so schwer, sich nen Nachweis geben zu lassen ? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lusumi Posted November 1, 2009 at 04:13 PM Share Posted November 1, 2009 at 04:13 PM Wer sagt dass es schwer sei? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Anaconda.44 Posted November 1, 2009 at 09:06 PM Share Posted November 1, 2009 at 09:06 PM Wenn der Händler ehrlich ist, trägt er die Knarre als übernommen in sein Waffenbuch ein. Absoluter Dummschwatz!!! Es gibt seit 2003 keine Kommisionsbücher/Reparaturbücher mehr und in sein WHB kann der Händler die Puffe nur eintragen wenn er sie dauerhaft übernimmt, also aus der WBK austrägt inkl. Gebühren fürs abmelden. Kriegt er das Ding aber nicht verkauft und Nighty will das Teil wiederhaben ist ein neuer Eintrag fällig, auch mit Gebühren. Richtiger Weg ist eine Übernahmebestätigung in doppelter Ausführung des Händlers. Link to comment Share on other sites More sharing options...
DirtyHarriett Posted November 1, 2009 at 09:14 PM Share Posted November 1, 2009 at 09:14 PM mag sein. Ändert aber nichts daran, daß man Schußwaffen nicht ohne Beleg aus der Hand geben sollte ... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nightingale Posted November 1, 2009 at 09:14 PM Author Share Posted November 1, 2009 at 09:14 PM Wer sagt dass es schwer sei? Niemand, mir geht es nur um größtmöglichen Widerstand gegen das Herumschnüffeln in privaten Wohnungen. Dass es vernünftig ist, sich den Verleih von Waffen quitieren zu lassen, steht auf einem ganz anderen Blatt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lusumi Posted November 2, 2009 at 07:05 AM Share Posted November 2, 2009 at 07:05 AM ??? Dein Gedanke ist also, dass bei einer Aufbewahrungs-Kontrolle die Waffen in alle Winde verstreut sind und so Kontrollen weiter erschwert bis unmöglich gemacht werden? Link to comment Share on other sites More sharing options...
rugerclub Posted November 2, 2009 at 07:12 AM Share Posted November 2, 2009 at 07:12 AM Einfach jene Formular hier ausfüllen und gut ist. Spätestens bei Kontrollwahn dieser Bananenrepublik ist man in Erklärungsnotstand.waffenverleih.pdf Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nightingale Posted November 2, 2009 at 08:53 AM Author Share Posted November 2, 2009 at 08:53 AM Einfach jene Formular hier ausfüllen und gut ist. Spätestens bei Kontrollwahn dieser Bananenrepublik ist man in Erklärungsnotstand. Dieses Formular verwende ich beim Waffenverleih, der Leihnehmer braucht in jedem Fall einen Beleg, wenn er mit der Waffe unterwegs ist. Die Frage wäre jetzt, ob er den Leihschein auch innerhalb seiner Wohnung bei sich führen muss. Wenn eine Leihwaffe im Tresor eingeschlossen ist und der zugehörige Leihschein befindet sich beispielsweise im Büro, wäre das eine Ordnungwidrigkeit? Aus meiner Sicht nicht und da erhebt sich dier Frage, welchen Sinn Wohnungskontrollen überhaupt haben. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lusumi Posted November 2, 2009 at 10:34 AM Share Posted November 2, 2009 at 10:34 AM Der Kontrolleur wird wenigstens die Waffennummer notieren um im Nachgang zu klären, ob die Aufbewahrung einer nicht in der WBK eingetragenen und auch sonst nicht nachweisbaren Waffe legal war oder nicht. Ob er sie bis zur Klärung gleich mitnehmen wird? Das wüürde wohl eine Einzelfallentscheidung sein. Insgesamt gibt wohl noch zu wenige Erfahrungswerte um so etwas mit Gewissheit beantworten zu können. Link to comment Share on other sites More sharing options...
.45ACP Posted November 2, 2009 at 12:45 PM Share Posted November 2, 2009 at 12:45 PM Kann sich jemand vorstellen, dass es bis zum Waffengesetz 1999 in der Schweiz üblich war, eine Waffe im Privathandel so zu verkaufen?? Ohne jegliche Einmischung des Staates? Oder anders gesagt, hier Geld, da Ware!! :cool: Link to comment Share on other sites More sharing options...
rugerclub Posted November 2, 2009 at 12:50 PM Share Posted November 2, 2009 at 12:50 PM ich such schon mal nach dem Aufnahmeantrag für die schweizerische Staatsbürgerschaft, diese Bananenrepublik geht mir gesteigert auf den Sack!:mad: Link to comment Share on other sites More sharing options...
.45ACP Posted November 2, 2009 at 01:10 PM Share Posted November 2, 2009 at 01:10 PM Was sich innert 10 Jahren mit so einem WG ändert?! Gut, bürokratisch und für den Laien absolut unübersichtlich, wurde es ja erst letztes Jahr ab dem 12. Dezember 08! Was mich immer noch extrem nervt ist, dass uns dieses dämliche Weibsbild Metzler die Hohlspitzmunition verboten hat!!!! :mad: Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nightingale Posted November 2, 2009 at 01:26 PM Author Share Posted November 2, 2009 at 01:26 PM Kann sich jemand vorstellen, dass es bis zum Waffengesetz 1999 in der Schweiz üblich war, eine Waffe im Privathandel so zu verkaufen?? Ohne jegliche Einmischung des Staates? Ja, das kann ich mir gut vorstellen und die Schweiz war in jenen Tagen keineswegs ein Ort von Rechtlosigkeit und Gewalt. Mich nervt es, das dieser Staat schon wieder in den Wohnungen der Bürger herum schnüffelt. Das hat in Deutschland leider Tradition und dagegen muss man sich mit allen Mitteln wehren. Link to comment Share on other sites More sharing options...
.45ACP Posted November 2, 2009 at 01:48 PM Share Posted November 2, 2009 at 01:48 PM (edited) Es kommt noch besser!! Bis WG99 war in gewissen Kantonen das verdeckte Waffentragen sogar offiziell erlaubt! So im Aargau, Baselland, Bern, etc. (weitere kann ich nicht mehr mit Sicherheit aufzählen) Und keiner hat's bemerkt!! Nicht mal die "Linken"! EDIT: Obwohl es auf nationaler Ebene verboten war, konnte jeder Kanton frei darüber entscheiden ob er es zulassen oder verbieten wollte! Ausgerechnet Bern, unsere Hauptstadt wollte nichts von einem Verbot wissen! Edited November 2, 2009 at 01:53 PM by .45ACP Link to comment Share on other sites More sharing options...
Butterfly Posted November 2, 2009 at 04:45 PM Share Posted November 2, 2009 at 04:45 PM Es kommt noch besser!! Bis WG99 war in gewissen Kantonen das verdeckte Waffentragen sogar offiziell erlaubt! So im Aargau, Baselland, Bern, etc. (weitere kann ich nicht mehr mit Sicherheit aufzählen) Und keiner hat's bemerkt!! Nicht mal die "Linken"! EDIT: Obwohl es auf nationaler Ebene verboten war, konnte jeder Kanton frei darüber entscheiden ob er es zulassen oder verbieten wollte! Ausgerechnet Bern, unsere Hauptstadt wollte nichts von einem Verbot wissen! In 16 Kantonen war das Waffentragen bis 1999 erlaubt. Dann erfuhren wahrscheinlich unsere links-grünen Weiber davon. Und machten Schwierigkeiten. Aber ich muss es sagen: Wir sind immer noch viel besser dran als unsere deutschen Freunde! EU oder Schengen hin oder her. Wo gibt es sonst noch auf der zivilisierten Welt, ein 18 Jähriger Jüngling. der mit dem StGw auf dem Rücken, auf dem Velo zum Schiesstand fährt, und von der Polizei noch freundlich gegrüsst wird? Butterfly Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted November 2, 2009 at 11:06 PM Share Posted November 2, 2009 at 11:06 PM Wo gibt es sonst noch auf der zivilisierten Welt, ein 18 Jähriger Jüngling. der mit dem StGw auf dem Rücken, auf dem Velo zum Schiesstand fährt, und von der Polizei noch freundlich gegrüsst wird? In Israel. Allerdings nur, wenn er frisch rasiert ist. Link to comment Share on other sites More sharing options...
rugerclub Posted November 3, 2009 at 10:18 PM Share Posted November 3, 2009 at 10:18 PM wo rasiert? :cool: Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted November 4, 2009 at 12:46 AM Share Posted November 4, 2009 at 12:46 AM wo rasiert? :cool: Im Gesicht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
.45ACP Posted November 4, 2009 at 12:42 PM Share Posted November 4, 2009 at 12:42 PM In Israel. Allerdings nur, wenn er frisch rasiert ist. wo rasiert? :cool: Im Gesicht. Brüllllll! Link to comment Share on other sites More sharing options...
JuergenG Posted November 5, 2009 at 07:17 AM Share Posted November 5, 2009 at 07:17 AM Es gibt durchaus Verträge, die der schriftlichen Form oder sogar noch Weiteres bedürfen, z.B. ein Kaufvertrag über eine Immobilie. Bei der Leihe (außerhalb eines Schießstandes, tatsächliche Gewalt...) einer WBK-pflichtigen Waffe braucht es einen schriftlichen Leihschein (unter Erfüllung von schriftlich fixierten Auflagen z.B. max. Dauer von einem Monat). Dass es empfehlenswert ist, eine Ausleihe schriftlich zu fixieren, steht ausser Frage. Das WaffG gibt jedoch keine Verpflichtung zur Schriftform her. Guggsdu § 12 (Ausnahme von den Erlaubnispflichten) rauf und runter, findsdunix Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lusumi Posted November 5, 2009 at 08:58 AM Share Posted November 5, 2009 at 08:58 AM Guggsdu § 12 (Ausnahme von den Erlaubnispflichten) rauf und runter, findsdunix Hihihi... Gugg ich aba bei dusseligge § 38 (1) Abs. e dann find ich voll krass was, alda! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Recommended Posts
Create an account or sign in to comment
You need to be a member in order to leave a comment
Create an account
Sign up for a new account in our community. It's easy!
Register a new accountSign in
Already have an account? Sign in here.
Sign In Now