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Zwergenaufstand


Nightingale

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Meine Gelbe WBK ist voll. Wollte mir heute eine Waffe eintragen lassen. Kein Problem meint die nette SBse, bekomme ich eben eine zweite. Ich bäuchte nur einen neuen Antrag auf Erteilung einer Sportschützen-WBK zu stellen.

Moment mal, nach meiner Kenntnis ist wird die Erwerbsberechtigung zeitlich unbefristet und ohne Mengenbegrenzung erteilt, weshalb sollte ich dann aller 8 Waffen einen neuen Antrag auf Erteilung einer Erwerbserlaubis stellen?

Lohnt sich der Zwergenaufstand und ggf. der Gang vor Gericht? Eigentlich ist das Ausfüllen des Antrags nur eine Formalität. Ich möchte mich aber nicht erneut in die Position eines Antagstellers begeben, für eine Erlaubnis, die ich bereits zeitlich unbegrenzt besitze.

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Meine Gelbe WBK ist voll. Wollte mir heute eine Waffe eintragen lassen. Kein Problem meint die nette SBse, bekomme ich eben eine zweite. Ich bäuchte nur einen neuen Antrag auf Erteilung einer Sportschützen-WBK zu stellen.

Moment mal, nach meiner Kenntnis ist wird die Erwerbsberechtigung zeitlich unbefristet und ohne Mengenbegrenzung erteilt, weshalb sollte ich dann aller 8 Waffen einen neuen Antrag auf Erteilung einer Erwerbserlaubis stellen?

Lohnt sich der Zwergenaufstand und ggf. der Gang vor Gericht? Eigentlich ist das Ausfüllen des Antrags nur eine Formalität. Ich möchte mich aber nicht erneut in die Position eines Antagstellers begeben, für eine Erlaubnis, die ich bereits zeitlich unbegrenzt besitze.

Ich kenns auch nur so, dass die Gelbe zeitlich und mengenmäßig unbefristet gilt. Wenn ich nur eine Zeile frei habe und gleichzeit 2 Repetierer kaufe, dann muss für den 2. eine neue Karte her, dann brauche ich doch keinen neuen Antrag. Mein Bedürfnis als Sportschütze ist doch nachgewiesen und wird durch den Erwerb einer weiteren, Sportordnung konformen Waffe bestätigt.

Die sollen mal darlegen, wo her sie ihre Auffassung ableiten und wenns nicht koscher ist, würde ich rechtliche Schritte nicht scheuen, wenn man im Guten nicht weiterkommt.

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Die verlangen für die Ausstellung des Folgeblattes auch nochmal die gleiche Gebühr wie für die Erstaustellung der Erlaubnis. Dagegen werde ich wohl nicht viel unternehmen könnten, wie die Stadt ihre Gebühren frei festlegen kann.

Die Gebühr ist ja m. M. nach nicht das Problem, sondern dass du einen neuen Antrag ausfüllen sollst. Warum das so sein sollte, müssten die schon mal begründen. Bloß weil die Pappe voll ist, verlierst du ja nicht automatisch den Sportschützenstatus.

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Die Gebühr ist ja m. M. nach nicht das Problem, sondern dass du einen neuen Antrag ausfüllen sollst. Warum das so sein sollte, müssten die schon mal begründen. Bloß weil die Pappe voll ist, verlierst du ja nicht automatisch den Sportschützenstatus.

Die nette Lady hat mir erklärt, dass ich den neuen Antrag stellen muss, weil sie nicht weiß wo sie sonst die Waffe eintragen soll. Den Unterschied zwischen der Erwerbserlaubnis und und Papierdokument konnte ich ihr heute nicht vermitteln.

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Dagegen werde ich wohl nicht viel unternehmen könnten, wie die Stadt ihre Gebühren frei festlegen kann.

"Frei festlegen" bedeutet aber, dass sie eine abweichende Gebührenordnung erlassen und veröffentlicht hat und diese selbstverstämndlich einsehbar ist.

Gibt es in manchen Behörden tatsächlich.

Die meisten haben sich aber gescheut, weil es ein vermeidbarer Aufwand ist.

Wenn sie keine solche Gebührenverordnung erlassen hat, darf sie auch weder beim 9. noch beim 900. Eintrage von einem Sportschützen in die Gelbe WBK mehr als 12,78 € (25 DM) verlangen.

Und ja: Wie Bopper schreibt, ist es ein Problem der Bundesdruckerei (bzw. der veranlassenden Behörde), dass nur 8 Zeilen auf dieses unsägliche Format der WBK passen und stellt keine Mengenbegrenzung des WaffG dar.

Lass dir einen rechtsmittelfähigen Bescheid geben.

PS.

Es macht sogar oftmals Sinn die WBK (Formular) nicht voll zu schreiben, sondern schon früher eine zweite oder dritte zu beginnen - nämlich dann, wenn man Lang- und Kurzwaffen oder Patronen- und Perkussionswaffen trennen will. Oder die Waffen anch Aufbewahrung (Tresor) trennen will. Oder Waffen die oft verliehen werden auf extra WBK...

PS.

Was meint die Dame eigentlich zu der 14-Tagefrist wegen dem Eintrag?

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Die verlangen für die Ausstellung des Folgeblattes auch nochmal die gleiche Gebühr wie für die Erstaustellung der Erlaubnis. Dagegen werde ich wohl nicht viel unternehmen könnten, wie die Stadt ihre Gebühren frei festlegen kann.

Bei mir war es genauso. Erst wollte man einen neuen Antrag. Dann Beschwerde, doch WBK.

Leider kosten die neue Karten immer gleich 120 Euro oder so.

Ebenfalls doof:

Waffenerwerb auf Gelbe WBK - Eintragung 12,78 E

Auf Jagdschein 17,54 E

Ich denke, Du solltest mal Deinen Landrat besuchen. Falls Du keinen Bock hast, dann nimm den Abteilungsleiter.

Edited by Dr. Triggerhappy
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Hast du auch nach der Gebührenordnung gefragt?

Gibt es bei euch eine eigene oder nehmt ihr die ehemals bundeseinheitliche?

Der Amtsleiter hat mir gesagt, dass ich für die Ausstellung der WBK einen Gebührenbescheid erhalte. Ich werde am Donnerstag die Gebührenordnung einsehen, ob die Gebühren für die Erteilung der Erlaubnis oder für die Austellung des Dokumentes erhoben werden, dann schaue ich weiter.

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Ich werde am Donnerstag die Gebührenordnung einsehen, ob die Gebühren für die Erteilung der Erlaubnis oder für die Austellung des Dokumentes erhoben werden, dann schaue ich weiter.

Es gilt eine neue mit schönen runden Werten...

Und gleichzeitiger Vor- und Volleintrag bringt keine Gebührenersparnis mehr, wenn ich das richtig verstanden habe.

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Es gilt eine neue mit schönen runden Werten...

Und gleichzeitiger Vor- und Volleintrag bringt keine Gebührenersparnis mehr, wenn ich das richtig verstanden habe.

Widerspruch gegen Gebührenbescheide lohnt sich nur, wenn der Sachverhalt absolut zweifelsfrei ist, alles andere geht nach hinten los. Davon abgesehen ist die Gebührenbelastung auch nicht unser Hauptproblem bei der Ausübung des legalen Waffenbesitzes. Im Gegenteil, die Messlatte sollte nicht zu tief angelegt werden.

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