Nightingale Posted November 13, 2009 at 03:08 PM Share Posted November 13, 2009 at 03:08 PM Meine Gelbe WBK ist voll. Wollte mir heute eine Waffe eintragen lassen. Kein Problem meint die nette SBse, bekomme ich eben eine zweite. Ich bäuchte nur einen neuen Antrag auf Erteilung einer Sportschützen-WBK zu stellen. Moment mal, nach meiner Kenntnis ist wird die Erwerbsberechtigung zeitlich unbefristet und ohne Mengenbegrenzung erteilt, weshalb sollte ich dann aller 8 Waffen einen neuen Antrag auf Erteilung einer Erwerbserlaubis stellen? Lohnt sich der Zwergenaufstand und ggf. der Gang vor Gericht? Eigentlich ist das Ausfüllen des Antrags nur eine Formalität. Ich möchte mich aber nicht erneut in die Position eines Antagstellers begeben, für eine Erlaubnis, die ich bereits zeitlich unbegrenzt besitze. Link to comment Share on other sites More sharing options...
bopper Posted November 13, 2009 at 03:24 PM Share Posted November 13, 2009 at 03:24 PM Meine Gelbe WBK ist voll. Wollte mir heute eine Waffe eintragen lassen. Kein Problem meint die nette SBse, bekomme ich eben eine zweite. Ich bäuchte nur einen neuen Antrag auf Erteilung einer Sportschützen-WBK zu stellen. Moment mal, nach meiner Kenntnis ist wird die Erwerbsberechtigung zeitlich unbefristet und ohne Mengenbegrenzung erteilt, weshalb sollte ich dann aller 8 Waffen einen neuen Antrag auf Erteilung einer Erwerbserlaubis stellen? Lohnt sich der Zwergenaufstand und ggf. der Gang vor Gericht? Eigentlich ist das Ausfüllen des Antrags nur eine Formalität. Ich möchte mich aber nicht erneut in die Position eines Antagstellers begeben, für eine Erlaubnis, die ich bereits zeitlich unbegrenzt besitze. Ich kenns auch nur so, dass die Gelbe zeitlich und mengenmäßig unbefristet gilt. Wenn ich nur eine Zeile frei habe und gleichzeit 2 Repetierer kaufe, dann muss für den 2. eine neue Karte her, dann brauche ich doch keinen neuen Antrag. Mein Bedürfnis als Sportschütze ist doch nachgewiesen und wird durch den Erwerb einer weiteren, Sportordnung konformen Waffe bestätigt. Die sollen mal darlegen, wo her sie ihre Auffassung ableiten und wenns nicht koscher ist, würde ich rechtliche Schritte nicht scheuen, wenn man im Guten nicht weiterkommt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nightingale Posted November 13, 2009 at 03:31 PM Author Share Posted November 13, 2009 at 03:31 PM Die verlangen für die Ausstellung des Folgeblattes auch nochmal die gleiche Gebühr wie für die Erstaustellung der Erlaubnis. Dagegen werde ich wohl nicht viel unternehmen könnten, wie die Stadt ihre Gebühren frei festlegen kann. Link to comment Share on other sites More sharing options...
bopper Posted November 13, 2009 at 03:40 PM Share Posted November 13, 2009 at 03:40 PM Die verlangen für die Ausstellung des Folgeblattes auch nochmal die gleiche Gebühr wie für die Erstaustellung der Erlaubnis. Dagegen werde ich wohl nicht viel unternehmen könnten, wie die Stadt ihre Gebühren frei festlegen kann. Die Gebühr ist ja m. M. nach nicht das Problem, sondern dass du einen neuen Antrag ausfüllen sollst. Warum das so sein sollte, müssten die schon mal begründen. Bloß weil die Pappe voll ist, verlierst du ja nicht automatisch den Sportschützenstatus. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nightingale Posted November 13, 2009 at 03:52 PM Author Share Posted November 13, 2009 at 03:52 PM Die Gebühr ist ja m. M. nach nicht das Problem, sondern dass du einen neuen Antrag ausfüllen sollst. Warum das so sein sollte, müssten die schon mal begründen. Bloß weil die Pappe voll ist, verlierst du ja nicht automatisch den Sportschützenstatus. Die nette Lady hat mir erklärt, dass ich den neuen Antrag stellen muss, weil sie nicht weiß wo sie sonst die Waffe eintragen soll. Den Unterschied zwischen der Erwerbserlaubnis und und Papierdokument konnte ich ihr heute nicht vermitteln. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lusumi Posted November 13, 2009 at 04:03 PM Share Posted November 13, 2009 at 04:03 PM Dagegen werde ich wohl nicht viel unternehmen könnten, wie die Stadt ihre Gebühren frei festlegen kann. "Frei festlegen" bedeutet aber, dass sie eine abweichende Gebührenordnung erlassen und veröffentlicht hat und diese selbstverstämndlich einsehbar ist. Gibt es in manchen Behörden tatsächlich. Die meisten haben sich aber gescheut, weil es ein vermeidbarer Aufwand ist. Wenn sie keine solche Gebührenverordnung erlassen hat, darf sie auch weder beim 9. noch beim 900. Eintrage von einem Sportschützen in die Gelbe WBK mehr als 12,78 € (25 DM) verlangen. Und ja: Wie Bopper schreibt, ist es ein Problem der Bundesdruckerei (bzw. der veranlassenden Behörde), dass nur 8 Zeilen auf dieses unsägliche Format der WBK passen und stellt keine Mengenbegrenzung des WaffG dar. Lass dir einen rechtsmittelfähigen Bescheid geben. PS. Es macht sogar oftmals Sinn die WBK (Formular) nicht voll zu schreiben, sondern schon früher eine zweite oder dritte zu beginnen - nämlich dann, wenn man Lang- und Kurzwaffen oder Patronen- und Perkussionswaffen trennen will. Oder die Waffen anch Aufbewahrung (Tresor) trennen will. Oder Waffen die oft verliehen werden auf extra WBK... PS. Was meint die Dame eigentlich zu der 14-Tagefrist wegen dem Eintrag? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nasenbär Posted November 13, 2009 at 06:48 PM Share Posted November 13, 2009 at 06:48 PM (edited) Die verlangen für die Ausstellung des Folgeblattes auch nochmal die gleiche Gebühr wie für die Erstaustellung der Erlaubnis. Dagegen werde ich wohl nicht viel unternehmen könnten, wie die Stadt ihre Gebühren frei festlegen kann. Bei mir war es genauso. Erst wollte man einen neuen Antrag. Dann Beschwerde, doch WBK. Leider kosten die neue Karten immer gleich 120 Euro oder so. Ebenfalls doof: Waffenerwerb auf Gelbe WBK - Eintragung 12,78 E Auf Jagdschein 17,54 E Ich denke, Du solltest mal Deinen Landrat besuchen. Falls Du keinen Bock hast, dann nimm den Abteilungsleiter. Edited November 13, 2009 at 06:58 PM by Dr. Triggerhappy Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lusumi Posted November 13, 2009 at 07:32 PM Share Posted November 13, 2009 at 07:32 PM Leider kosten die neue Karten immer gleich 120 Euro oder so. Quark! Nur für die, die es mit sich machen lassen. Die anderen Sportschützen zahlen 12,78 €. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nasenbär Posted November 13, 2009 at 09:17 PM Share Posted November 13, 2009 at 09:17 PM Wo steht das eigentlich genau? Unserer ist echt OK, aber für ne neue Karte will er 120 Ocken. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lusumi Posted November 13, 2009 at 10:00 PM Share Posted November 13, 2009 at 10:00 PM Das musst du Deinen SB fragen... weil es nämlich nirgendwo steht! 120 €... das ist ja der Hammer... das ist ja mehr als die Erstausstellung kostet! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nightingale Posted November 13, 2009 at 10:13 PM Author Share Posted November 13, 2009 at 10:13 PM Ich werde mir die Gebürenordnung zeigen lassen, 72,50 € für die Eintragung einer Waffe sind schon recht viel. Allerdings gehe ich nicht wegen einer zweistelligien Summe vor Gericht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lusumi Posted November 13, 2009 at 10:21 PM Share Posted November 13, 2009 at 10:21 PM 72,50 statt 12,78... mein lieber Herr Gesangsverein... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nightingale Posted November 13, 2009 at 10:31 PM Author Share Posted November 13, 2009 at 10:31 PM 72,50 statt 12,78... mein lieber Herr Gesangsverein... Für mich ist irgendwie das Maß voll. Ich weiß nicht ob es sich tatasächlich lohnt, wegen einer Formalität ggf. vor das Verwaltungsgericht zu gehen. Anderseits werden die Zustände immer schlimmer, wenn niemand sich wehrt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
bopper Posted November 14, 2009 at 08:00 AM Share Posted November 14, 2009 at 08:00 AM Für mich ist irgendwie das Maß voll. Ich weiß nicht ob es sich tatasächlich lohnt, wegen einer Formalität ggf. vor das Verwaltungsgericht zu gehen. Anderseits werden die Zustände immer schlimmer, wenn niemand sich wehrt. Frag doch mal beim SMI nach deren Rechtsauffassung an. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nightingale Posted November 16, 2009 at 04:59 PM Author Share Posted November 16, 2009 at 04:59 PM Soderle, ich habe heute mit dem Amtsleiter gesprochen. Er stellt mir für meine WBK ein Folgedokument aus, ohne dass ich dafür eine neue Erwerbserlaubnis beantragen muss. Link to comment Share on other sites More sharing options...
rugerclub Posted November 16, 2009 at 05:20 PM Share Posted November 16, 2009 at 05:20 PM wer sich nicht wehrt lebt verkehrt gut gemacht Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lusumi Posted November 16, 2009 at 05:53 PM Share Posted November 16, 2009 at 05:53 PM Sehr gut, so gehört sich das. Hast du auch nach der Gebührenordnung gefragt? Gibt es bei euch eine eigene oder nehmt ihr die ehemals bundeseinheitliche? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nightingale Posted November 16, 2009 at 06:11 PM Author Share Posted November 16, 2009 at 06:11 PM Hast du auch nach der Gebührenordnung gefragt? Gibt es bei euch eine eigene oder nehmt ihr die ehemals bundeseinheitliche? Der Amtsleiter hat mir gesagt, dass ich für die Ausstellung der WBK einen Gebührenbescheid erhalte. Ich werde am Donnerstag die Gebührenordnung einsehen, ob die Gebühren für die Erteilung der Erlaubnis oder für die Austellung des Dokumentes erhoben werden, dann schaue ich weiter. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted November 17, 2009 at 01:28 PM Share Posted November 17, 2009 at 01:28 PM Ich werde am Donnerstag die Gebührenordnung einsehen, ob die Gebühren für die Erteilung der Erlaubnis oder für die Austellung des Dokumentes erhoben werden, dann schaue ich weiter. Es gilt eine neue mit schönen runden Werten... Und gleichzeitiger Vor- und Volleintrag bringt keine Gebührenersparnis mehr, wenn ich das richtig verstanden habe. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nightingale Posted November 17, 2009 at 02:21 PM Author Share Posted November 17, 2009 at 02:21 PM Es gilt eine neue mit schönen runden Werten... Und gleichzeitiger Vor- und Volleintrag bringt keine Gebührenersparnis mehr, wenn ich das richtig verstanden habe. Widerspruch gegen Gebührenbescheide lohnt sich nur, wenn der Sachverhalt absolut zweifelsfrei ist, alles andere geht nach hinten los. Davon abgesehen ist die Gebührenbelastung auch nicht unser Hauptproblem bei der Ausübung des legalen Waffenbesitzes. Im Gegenteil, die Messlatte sollte nicht zu tief angelegt werden. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted November 17, 2009 at 05:14 PM Share Posted November 17, 2009 at 05:14 PM Jepp. Da läßt sich nicht viel machen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nightingale Posted March 15, 2010 at 09:41 AM Author Share Posted March 15, 2010 at 09:41 AM Ich komme gerade von der Stadtverwaltung zurück. Auf 95,-€ ist die Gebühr für die Verlängerung einer Erlaubnis nach §27 mittlerweile angeschwollen. :puke: Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glock17 Posted March 15, 2010 at 11:57 AM Share Posted March 15, 2010 at 11:57 AM Bei uns kostet der Spass 120€. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Eugen Posted October 5, 2010 at 11:36 AM Share Posted October 5, 2010 at 11:36 AM Ich komme gerade von der Stadtverwaltung zurück. Auf 95,-€ ist die Gebühr für die Verlängerung einer Erlaubnis nach §27 mittlerweile angeschwollen. :puke: Meinereiner hat 55 € hingeblättert, vielleicht ein Versehen :confused: Link to comment Share on other sites More sharing options...
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