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Österreich: Was ist Verlässlichkeit?


Impulse Austria

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Verlässlichkeit ist eine wesentliche Voraussetzung für den Erwerb einer waffenrechtlichen Bewilligung. Hier eine Übersicht:

Im Prinzip ist jeder Mensch als verläßlich anzusehen, wenn er voraussichtlich mit Waffen sachgemäß umgehen wird und keine konkreten Hinweise dafür vorliegen, daß er

- Waffen mißbräuchlich oder leichtfertig verwenden wird,

- mit Waffen unvorsichtig umgehen oder diese nicht sorgfältig verwahren wird

- Waffen Menschen überlassen wird, die zum Besitz solcher Waffen nicht berechtigt sind.

Dabei muss man juristische, medizinische und psychologische Ausschließungsgründe unterscheiden. Bei Vorliegen eines Ausschliessungsgrundes wird die Waffenbesitzkarte oder der Waffenpass nicht genehmigt.

Im speziellen.

Verlässlichkeit im juristischen Sinn

ist nicht gegeben wenn

* jemand gerichtlich verurteilt wurde wegen der Verletzung oder Gefährdung von Menschen infolge fahrlässigen Waffengebrauchs oder wegen gewerbsmäßigen, bandenmäßigen oder bewaffneten Schmuggels,

* zu mehr als 2 Monaten Freiheitsstrafe (bzw. einer Geldstrafe von mehr als 120 Tagsätzen() oder schon zweimal gerichtlich verurteilt wurde wegen eines vorsätzlichen Deliktes, das mit Anwendung oder Androhung von Gewalt verbunden ist (z.B. Mord, Totschlag, vorsätzliche Körperverletzung, gefährliche Drohung usw), oder wegen Zuhälterei, Menschenhandels, Störung des öffentlichen Friedens (z.B. Störung einer Wahl) oder Tierquälerei,

* schon mehr als zweimal eine Verwaltungsstrafe bezahlen mußte wegen eines schwerwiegenden Delikts im alkoholisierten Zustand (zB Alkohol am Steuer).

Alle diese Strafen werden natürlich nur herangezogen, wenn sie noch nicht getilgt sind. Ebenso gelten nur unbedingte Verurteilungen, bedingte Haftstrafen zählen erst ab einer Dauer von 6 Monaten. Die Prüfung dieser Punkte erfolgt durch ein Leumundszeugnis sowie durch einen Verwaltungstrafregisterauszug.

Verlässlichkeit im medizinischen Sinn

Im Waffengesetz werden weiters einige Krankheiten genannt, die eindeutig die Verläßlichkeit ausschliessen

*Alkohol- oder Drogenabhängigkeit

*alle psychischen Krankeitehn sowie Geistesschwäche und

*alle körperlichen Gebrechen, die den sachgemäßen Umgang mit Waffen unmöglich machen.

Sollten sich im Laufe des Erteilungsverfahrens Hinweise auf eines dieser Krankheitsbilder zeigen, so ist eine fachärztliche Untersuchung zu veranlassen. Gleiches gilt, falls der Behörde Informationen über eine Zwangsanhaltung in einer psychiatrischen Krankenanstalt vorliegen.

Verlässlichkeit im psychologischen Sinn

Bei allen Personen, die erstmalig einen Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte oder eines Waffenpasses stellen, wird weiters eine psychologische Untersuchung verlangt (ausgenommen davon sind nur Besitzer einer Jagdkarte). Dabei soll überprüft werden, ob der Antragsteller dazu neigt, insbesondere unter psychischer Belastung mit Waffen unvorsichtig umzugehen oder sie leichtfertig zu verwenden.

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Ja, die gibt es.

In Form eines ein- bis zweistündigen Kurses, an dem man verpflichtet ist teilzunehmen. Man lernt Sicherheit und schiesst zum Abschluss.

Danach wird der erfolgreiche Besuch mittels "Waffenführerschein" (der vom Fachhandel ausgestellt wird) bestätigt.

Vorteil dieser Methode: Wenn Du nicht im Verein regelmässig schiesst, dann weist der Waffenführerschein nach, daß Du den Umgang mit der Waffe wieder "aufgefrischt" hast. Gleichzeitg wird natürlich auch die Verwahrung angesprochen.

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Das psychologische Gutachten ist eine ziemlich Hürde für viele, aber nicht weil es so schwierig ist, sondern weil das immer noch als Idiotentest gilt.

Hier muss man einfach aufklären. Es sind Fragen, die die Agressivitätsschwelle feststellen. Also Typen, die dazu neigen ihre Frauen zu vermöbeln und den Nachbar nach dem Motto "Auge" um "Auge" zu tyrannisieren, die fallen da durch.

Und wenn wir Hobbyschützen sind, dann haben wir doch in erster Linie im Kopf das Gerät sportlich zu nutzen. Wenn´s zusätzlich noch als Schutz im Haus dienen kann, dann ist doch allen gedient!

a) der Behörde, weil sie natürlich ein Interesse und den Auftrag hat dem Bürger maximale Sicherheit zu bieten

B) dem Bürger, Waffenbesitzer oder nicht, auch - weil der potentielle Kriminelle eben genau nicht weiss ob er nun auf Widerstand trifft oder nicht.

c) es in der Zwischenzeit klar ist, daß die komplette Entwaffnung nur die Kriminalität steigen lässt.

Das ist eine WIN WIN Situation.

So sind alle frei, und maximal sicher. Fürchten muss sich nur der Kriminelle.

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Das psychologische Gutachten ist eine ziemlich Hürde für viele, aber nicht weil es so schwierig ist, sondern weil das immer noch als Idiotentest gilt.

Hier muss man einfach aufklären. Es sind Fragen, die die Agressivitätsschwelle feststellen. Also Typen, die dazu neigen ihre Frauen zu vermöbeln und den Nachbar nach dem Motto "Auge" um "Auge" zu tyrannisieren, die fallen da durch.

Hmm, das tönt ja gut - aber fast zu schön, um wahr zu sein... Was muss ich mir denn unter diesen Fragen vorstellen? Wohl kaum: "Wie oft vermöbeln Sie Ihre Frau pro Woche?" - Oder sind es Fragen wie: "Ein Betrunkener rempelt Sie an. Wie reagieren Sie?"

Nähme mich wunder, wie jemand bei mir meine Agressivitätsschwelle feststellen wollte...

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Hmm, das tönt ja gut - aber fast zu schön, um wahr zu sein... Was muss ich mir denn unter diesen Fragen vorstellen? Wohl kaum: "Wie oft vermöbeln Sie Ihre Frau pro Woche?" - Oder sind es Fragen wie: "Ein Betrunkener rempelt Sie an. Wie reagieren Sie?"

So einfach ist das wohl nicht. Einer der am meisten verwendeten Tests ist das Freiburger Persönlichkeitsinventar, Version R. (FPI-R)

Das ist ein Fragebogen, bei dessen Beantwortung Du für jede Frage verschiedene Möglichkeiten hast (trifft zu, trifft nicht zu, trifft manchmal zu etc.). Die Tests werden zunächst mit einer Vielzahl von Personen durchgeführt um einen Durchschnittswert zu erhalten.

Dann kann man sehen, wie weit der einzelne davon abweicht und Schlüsse daraus ziehen.

Eingestreut sind Lügenfallen, die zeigen ob Du wahrheitsgemäß antwortest.

Wenn Du z.B. die Frage "Es kommt gelegentlich vor, daß ich jemand schlimme Dinge wünsche" mit "trifft nie zu" beantwortest, geht man davon aus, daß Du lügst, weil eben jeder gelegentlich mal jemandem die Pest an den Hals wünscht.

Aggressivität kann man z.B. mit dem FPI - R5 messen.

Tatsächlich sagen diese Tests schon was aus und um sie zu überlisten, muß man sich gut auskennen.

siehe auch:

http://www.denkhalle.de/N%20e%20w/bparcour/perstest.htm#03

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Danke Karaya!

Aber ich habe dennoch grooose Vorbehalte bei solchen Tests..!

Solange man mit Statistiken arbeitet, ist ja alles gut und recht, auch der Lügendetektor fällt da mehr oder weniger drunter.

Aber wenn die Testperson nun gerade in der schizophren-lieben Phase steckt..? Oder sie ist eben intelligenter als der Tester..? Wenn sie wirklich gut schauspielern kann (und ich meine wirklich), ist das alles kein Problem und sie kann die Ergebnisse beeinflussen, wie sie gerade will. Diese Fähigkeit steigt noch mit laufender Lebenserfahrung. Behaupte ich.

Nun kann man wieder sagen, ok, statistisch gesehen stimmt da wohl alles irgendwie über den Schnitt betrachtet. Aber schliesslich geht's da um ein ganz konkretes Recht (oder Unrecht) eines Einzelnen. Da ist mir einfach nicht wohl beim Gedanken, dass jemand mich mit so einem Verfahren will beurteilen können.

Nehmen wir beispielsweise den KOCHschen Baum-Test: Kannst Du Dir vorstellen, wieviele hundert Baumvarianten ich mit meiner Phantasie problemlos zeichnen könnte..? Dass daraus dann irgendein Experte Tatsachen abzuleiten vermag, bezweifle ich schwer...

Meiner Meinung nach sind solche Tests nicht mehr als ziemlich grobe Indizien, bestenfalls.

Apropos Beurteilung durch Beamte: Als ich einmal einen Waffenschein holte, musste ich routinemässig bei der Kantonspolizei antraben und mich ein paar Fragen stellen: "Was machen Sie beruflich?" - "Ich studiere Jura in Zürich." - "So so. Und an welcher Schule?" - "An der Uni." - "Aha."

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Apropos Beurteilung durch Beamte: Als ich einmal einen Waffenschein holte, musste ich routinemässig bei der Kantonspolizei antraben und mich ein paar Fragen stellen: "Was machen Sie beruflich?" - "Ich studiere Jura in Zürich." - "So so. Und an welcher Schule?" - "An der Uni." - "Aha."

Das könnte glatt der Feder von Emil Steinberger entsprungen sein! :laugh:

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Ja, in der Schweiz da ist's lustig :wink:

Jedenfalls bei der Polizei, meistens: als ich das letzte Mal "überprüft" wurde, ging's auch hoch zu und her.

"Ich sehe hier gerade, Sie haben ja schon eine Menge Waffen gekauft die letzten paar Jahre. Handeln Sie mit Waffen..?" - "Haha, nein." - "Haben Sie Probleme mit Alkohol?" -"Nein." - "Nehmen Sie Drogen?" - "Nein." -"Haben Sie psychische Probleme?" - "Nein." - "Würden Sie sich selber oder Dritte mit der Waffe gefährden?" - "Nein." - "In Ordnung!"

Und ich bekam den Schein und kaufte mir die zwei Waffen (eine davon war übrigens 'ne Babetta).

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  • 3 years later...

Man kann bei halb- und vollautomatischen Schusswaffen, bei denen sich der Verschluss längs der Schussachse bewegt, zwischen aufschießenden und zuschießenden Waffen unterscheiden.

Aufschießende Waffen

Bei aufschießenden Waffen ist vor der Betätigung des Abzugs der Verschluss geschlossen und eine Patrone befindet sich bereits im Patronenlager. Erst nach der Schussauslösung öffnet sich der Verschluss der Waffe, um die abgeschossene Hülse auszuwerfen und eine neue Patrone zuzuführen.

Aufschießende Waffen sind eigentlich alle Selbstladepistolen sowie hochwertige Maschinenpistolen, Sturmgewehre und Maschinengewehre. Beispiele sind die Sturmgewehre Heckler & Koch G 3, Heckler & Koch G 36 und das amerikanische M16. Eine ebenfalls aufschießende Waffe ist die von Spezialeinheiten weltweit bevorzugte Maschinenpistole MP 5.

Aufschießende Waffen sind präziser als zuschießende Waffen, da sich der Verschluss erst nach der Schussauslösung bewegt und nicht schon vorher. Bevor und während das Projektil den Lauf passiert, wird die Waffe also nicht durch sich bewegende Massen mitbewegt oder in Schwingung versetzt. Außerdem sind die Waffen so meist besser gegen eindringenden Schmutz geschützt. Da man bei einem geschlossenen Verschluss nicht sieht, ob sich eine Patrone in der Waffe befindet, besitzen viele Waffen einen Ladestandanzeiger. Meist ein Stift, der sicht- und fühlbar aus dem Waffengehäuse hervorsteht, wenn sich eine Patrone im Patronenlager befindet.

Zuschießende Waffen

Bei zuschießenden Waffen ist vor der Betätigung des Abzuges der Verschluss offen und die gesamte Munition befindet sich noch im Magazin. Erst durch die Betätigung des Abzugs schnellt der Verschluss vor, führt dabei eine Patrone in das Patronenlager ein und zündet sie.

Sie wird vor allem bei kostengünstigen Maschinengewehren und Maschinenpistolen mit einfachem Masseverschluss benutzt. Beispiele sind die Uzi oder das MG42.

Vorteilhaft ist, dass zum Entladen nur das Magazin entnommen werden braucht. Der Ladezustand ist ebenfalls leichter erkennbar. Ein großer Nachteil ist die mangelnde Sicherheit zuschießender Waffen. Erhält die Waffe einen Stoß, kann sich leicht ein Schuss lösen. Hierdurch kam es schon zu vielen Unfällen. Die israelische Uzi-Maschinenpistole wurde nach einiger Zeit aus diesem Grund mit einer zusätzlichen Handballensicherung ausgestattet.

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