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WES für Leihwaffe! (Schweiz)


mühleberg

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WES für Dienstwaffe wenn sie persönlich überlassen dürfte ja bekannt sein. Hier offizielle Quelle: http://www.vbs.admin.ch/internet/vbs/de/home/documentation/news/news_detail.30413.nsb.html

Daraus:

Im Schiesswesen ausser Dienst sollen künftig Empfänger von Leihwaffen, die nicht in der Armee eingeteilt sind, einen Waffenerwerbsschein vorlegen. Auch hier wird eine Angleichung an das zivile Waffenrecht angestrebt. Zudem wird auch hier eine Meldepflicht für Behörden, Ärzte und Psychologen eingeführt, die Anzeichen feststellen, wonach ein Armeeangehöriger sich selbst oder Dritte mit seiner Waffe gefährden könnte.

Ist mir neu und da ich das nächste Jahr meine militärische Dienstpflicht erfülle, gebe ich meine Leihwaffe wieder zurück. Wenn ich sowieso einen WES für ne Leihwaffe bräuchte kann ich damit (mit dem WES) genauso gut auch ein gutes occ. Stgw 90 (PE) erwerben. Sehe persönlich keinen Sinn einen WES für ne Leihwaffe zu lösen.

Edited by megashooter
Titel erg. Schweiz
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WES= 50 Franken, jedoch darf ein aktueller ZS (Zentralstrafregisterauszug) dafür nicht älter als 3 Monate sein, sonst kostet es noch extra 20 Franken für den ZS. Um den WES beantragen zu können muss der aktuelle ZS zum Antrag WES beigelegt werden. Also insgesamt 70 Franken (WES +ZS).

Wäre am Ende aber trotzdem billiger als eine Waffe kaufen. Ich habe letztlich auch 60,-€ für die Ausstellung einer Folge-WBK gelöhnt, der Staat greift sich das Geld wo er es bekommen kann.

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Leute ich habe jetzt mir der örtlichen Polizei gesprochen. Das mit der Leihwaffe gilt nicht rückwirkend. Dies heisst also, da ich die Leihwaffe nach altem Recht bezog, muss ich keinen WES dafür lösen. Ich bin darüber echt froh. Aber Leute die bisher noch keine Leihwaffe haben und eine beziehen wollen, müssen wohl oder übel dann einen WES beziehen oder alternativ eben ein Stgw erwerben.

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Leute ich habe jetzt mir der örtlichen Polizei gesprochen. Das mit der Leihwaffe gilt nicht rückwirkend. Dies heisst also, da ich die Leihwaffe nach altem Recht bezog, muss ich keinen WES dafür lösen. Ich bin darüber echt froh. Aber Leute die bisher noch keine Leihwaffe haben und eine beziehen wollen, müssen wohl oder übel dann einen WES beziehen oder alternativ eben ein Stgw erwerben.

Mühli:

Jetzt wird es aber kompliziert.

Das dumme Schweizervolk hat JA zu Schengen gesagt. und da ist das mit dem WES für die abzugebende oder eben nicht abzugebene Leihwaffe beschrieben.

Und dieses Abkommen tritt per 1. Januar 2010 in Kraft.

Erkundige Dich doch bitte einmal im Zeughaus. Ich glaube die verstehen mehr von dem Blödsinn als ein Polizist.

Gruss Butterfly

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@Butterfly

Das war nicht irgend ein Polizist, der mir das telefonisch sagte, sondern das war einer der höheren Beamten die für die Erteilung oder Ablehnung der WES-Anträge im Kanton Aargau zuständig sind. Liess bitte den zweiten Textabschnitt nochmals, denn dort steht sollen Leihwaffen.... drin und noch nicht müssen. :confused:

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Die Regelung ist ein völliger Schwachsinn, denn ich kann nicht verstehen warum ein Soldat während er Wehrpflichtig ist die Waffe so ohne Kontrollen im Schrank stehen hat und ab dem Tag wo er nicht mehr Wehrpflichtig ist einen WES bräuchte um diese zu behalten. Und was ich auch nicht verstehe, wieso soll ein Bürger der verurteilt worden ist, noch seine Waffe behalten wenn er im Dienst ist, aber nicht mehr wenn er fertig gedient hat.

Da wäre mir schon lieber das die Armee von etwaigen Strafen erfährt und je nach Sachverhalt die Waffe einzieht, dann stellt sich nähmlich auch nicht das Problem nach dem Dienst.

Sowieso vor nicht so langer Zeit kriegte man die Waffe, alle Eintragungen wurden gelöscht weil nman nicht wollte das dem Feind irgendwelche Listen in die Hände fallen könnte. Das waren noch Zeiten als der normale Bürger noch nicht unter Generalverdacht gestellt wurde.

Das ganze ist so Blödsinig das es nur eine Erklärung geben kann, ein Versuch der Waffenvebotsinitiative Wind aus den Seglen zu nehmen.

Sonst eingeführt ist es noch nicht, muss noch durchs Parlament.

Anschliessend egal ob WES oder nicht, man kriegt kein HA SIG551 für 170.- also billig bleibt es onehin.

Was wegfällt seit Schengen und mit dieser neuen Regelung, ist die Möglichkeit diese Waffe für 100.- zu kriegen und über privat für 1'500.- wieder zu verkaufen.

Joker

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und wenn schon, dann soll der Bund am Anfang der Militärzeit für den AdA den WES bzw. die notwendigen Infos einholen und allenfalls auch auf Kosten des Bundes.

Bei der Polizei für die Dienstwaffe das Gleiche - vor Abgabe der Dienstwaffe einen WES. Sorry und ist nicht gegen die Polizisten, aber wenn die schon diesen Weg gehen wollen, dann für alle gleiches Recht - auch für den Staat.

Persönlich finde ich die Entwicklung unschön - einen Auszug aus dem Zentralstrafregister wäre ausreichend gewesen. Aber so wie das zur Zeit läuft ist das nur ein Zugeständnis an alle Waffengegner und die werden auch nachher nicht Ruhe geben.

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Leute das mit dem WES für seine Dienstwaffe wenn man sie übernimmt hat seine Grund. Dies jedenfalls hat mir der Beamte am Telefon erzählt warum. Man wolle nicht, dass jemand der im zivilen keinen WES bekäme dann via Armee quasi dann ohne Schein eine Waffe nach Ende der Wehrdienstpflicht bekommt. Dies sei den Behörden schon lange ein Dorn im Auge gewesen und deshalb wollte man dieaes Schlupfloch (ja das hat er wirklich gesagt) stopfen. So wurde mir das am Telefon erklärt, weshalb an ab 1. Jaunar WES Pflicht hat, wenn man die Dienstwaffe ins persönliche Eigentum übernehmen will.

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Aber während der Dienstzeit hat er ohne WES einen Vollautomaten im Schrank, und dies stört nicht. Komische Erklärung deines Spezialisten.....

Soldaten dürfen überall auf der Welt ihr Leben fürs Vaterland opfern während sie im Zivilleben entweder gar keine Waffe besitzen dürfen oder wie in Deutschland einen Wisch vom Klapsdoktor vorlegen müssen.

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Das ist nicht komisch, weil während der Dienstzeit die Waffe quasi ja noch nicht dir gehört sondern schlussendlich noch dem Staat. Es geht darum, dass man nicht will, das Leute eine Waffe ins Privateigentum bekommen, die eben aus welchen Gründen auch immer, im zivilen keinen WES bekommen würden. Der Beamte meinte es reichen zwei Einträge im Strafregister aus und dann kann einem der WES verweigert werden. Er nannte mir Fälle, von Leuten die im angetrunken Zustand Auto fuhren sowie auch Leute die ohne Versicherungsplakette am Kontrollschild Auto fuhren welche dann anhand solcherei keinen WES bekamen und dann teilweise bis vor Bundesgericht gingen.

Das sind jetzt einfach neu die (Spiel)regeln dazu. Wenn man sie erfüllt OK wenn nicht Pech gehabt. :confused:

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Diese idiotische Antwort wundert mich nicht.

Kommt alles aus der Hexenküche Mebes, die Fedpol deren Chef die Schlumpf ist.

Diese Frau ist völlig beratungsresistent und schämt sich nicht zu lügen wie man anhand ihrer Antworten im Parlament wegene der nächtsen Waffg Veränderung.

Hat man auch gesehen was sie vom Schweizer Bürger hält, wo erst nach massivster Kritik von allen Seiten sie ihren Wahnsinn über Kinder hüten zurückgenommen hat.

Hoffentlich ist die weg vom Fenster, bei der nächtsen Wahl. Die ist ein Risiko für die Schweizer Demokratie.

Joker

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so wir waren heute Nachmittag im Zeughaus und wollten unsere P75, die wir als SM als Leihwaffe bekommen sollten, abholen. Uns wurde folgendes gesagt:

- Nur mit WES

ich dann - das ist erst ab 1.1.2010 so

- o.k. aber in drei Jahren müssten wir dann eines WES bei der Kontrolle bringen.

aha, aber nur einmal?

- nein, dann alle drei Jahre - immer wieder bei der Kontrolle.

meine Frau: dann können die mich mal. Dann gebe ich die P75 zurück und mache kein SM mehr - weil diesen Aufwand lohnt sich nicht - vorallem wenn so wenig Vertrauen vom Staat vorhanden ist.

- das wurde neu so bestimmt. Er sei froh, dass das Zeughaus Weihnachten-Neujahr zu hätte, denn dann würden nicht noch mehr kommen um die Leih-Waffe abzuholen.

Traurig - wenn wir so weitermachen, dann ist bald Ende Feuer in der Schweiz. Ende Feuer mit Bundesprogramm und Armeewaffen zu Hause. Ich frage mich auch, wollen die uns SM eigentlich verarschen? Sorry!

P.S. Evt. kann ein Mod den Beitrag in die AG Schweiz verschieben - dann ist es nicht ganz so öffentlich und wir können dort weiter diskutieren.

Edited by knro99
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@knro99

Danke dir für die Infos. Wenn das wirklich so ist, gebe ich die Leihwaffe wahrscheinlich zurück. Da lohnt sich der Aufwand in meinem Fall einfach nicht dafür. Für einmal im Jahr Feldschiessen und Obli ist mir der Aufwand sprich die Kosten einfach zu gross einen WES zu lösen. Da kann man ja am eidg. Feldschiessen jeweils fragen ob man mit dem Stgw 90 des Schützenkameraden das Programm schiessen darf und falls wieder etwas Geld in der Kasse ist, ernsthaft darüber nachdenken ein gutes occ. Stgw 90 per WES zu erwerben.

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Das ist genau das, was die Gutmenschen wollen.

ja ich weiss. Aber einen WES für eine Leihwaffe der Armee und alle drei Jahre - das ist mir dann doch zu blöd. Wenn die Waffe irgend wann einmal in Privateigentum übergehen würde, dann kann man ja noch darüber diskutieren und dann soll der Bund die Kosten tragen. Ich mache als SM was für die Armee und will auch was von denen - das ist ein Miteinander und Füreinander oder dann lassen wir es lieber bleiben.

Edited by knro99
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@knro99:

Ich muss am 9.1.2010 an den PSM 50/25M Refresh. Ich werde dort sicher das neuste erfahren und dann hier berichten.

Betr. Pistolenvereine:

Wird auch mal Zeit, das wir vom "Gängelband" des VBS wegkommen. Die Einnahmen, die wir von den Obli Schützen generieren ist - wenigstens bei meinem Verein - kaum der Rede wert.

Dann lieber Frei und mit anderen Strukturen weitermachen. Weg mit dem Hilfsmittelverzeichnis (meinetwegen noch bei Hist. Schiessen) und eine Philosophie wie in DE! Die haben Geile Disziplinen mit Allerlei Waffen! Artenvilefalt!

Edited by SIGfried
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ich muss auch sagen, vor zehn Jahren waren die Zeuhäuser noch Zeughäuser. Ich will nicht schreiben was ich heute für einen Eindruck bekommen habe. Evt. findet er noch zwei P75 irgendwo im Lager und wir können diese morgen abholen oder dann wird es hald nächstes Jahr - der Mann hatte sowas von keine Lust.

@SIGried

ja gerne - da bin ich gespannt darauf. Wenn das wirklich so ist, dann hoffe ich das ein Ruck durch den SSV geht der bis nach Bern gehört werden wird.

Edited by knro99
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Leute ich habe jetzt mir der örtlichen Polizei gesprochen. Das mit der Leihwaffe gilt nicht rückwirkend. Dies heisst also, da ich die Leihwaffe nach altem Recht bezog, muss ich keinen WES dafür lösen. Ich bin darüber echt froh. Aber Leute die bisher noch keine Leihwaffe haben und eine beziehen wollen, müssen wohl oder übel dann einen WES beziehen oder alternativ eben ein Stgw erwerben.

Warum rennst Du denn immer gleich zur Polizei??! Sei doch nicht so nervös? :confused:

Die Polizei ist unser Feind!! Die reiben sich schon die Hände, dass sie Dich wegen einer Dummheit entwaffnen können! :cool:

Ich möchte an dieser Stelle nochmals erwähnen, was ich vor ca. 3 Jahren in einem Cafè mitgehört habe! "Jeden privaten Waffenbesitzer den wir entwaffnen können, ist ein kleiner Sieg für uns" Dieser Satz kam nicht etwa aus dem Mund eines billigen Regionalpolizisten sondern von einem jungen Kantonspolizisten, welcher mit fünf Kollegen am Tisch sass. So sieht die Realität aus! Klar ist nicht jeder Polizist so drauf. Jedoch die meisten!

Edited by .45ACP
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