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Austritt Verein / Bedürfniss?


Raging-Bull

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Hallo, ich frage hier nun wegen meinem Vater an. Er ist mittlerweile 57 Jahre alt, hat 1973 seine WBK beantragt, viele seiner Waffen bereits wieder veräussert und wurde nun vom SB aufgefordert seine beiden letzten Kurzwaffen (nichts besonderes, eine Beretta 22er Mod 76 und ein Schwarzpulver Revolver) innerhalb von 3 Monaten zu verkaufen u seine WBK abzugeben. Gab es mit den alten WBK´s nicht sowas wie ne Besitzstandsregel?

Ist denn das so rechtens? Er ist wg einiger Differenzen vor einiger Zeit aus seinem Verein den er damals mitbegründet hat ausgetreten und geht echt nicht sooo oft schiessen, aber n Schiessbuch oder ähnliches hat er keines. Wie ist seine Handhabe?

Falls es keine Möglichkeit gibt, den Schwarzpulver Revolver könnte ich mir auch unter den Nagel reissen, oder? Neue gelbe hab ich ja, einfach umtragen und fertig, oder?

Würd mich freuen den ein oder anderen Tipp zu bekommen, grüsse RB

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Ist leider so. Die Vereine "müssen" (!) den Austritt melden, die Behörde kann (!) das Bedürfnis in Frage stellen. Wobei viel an dem "kann" liegt. Zu beachten: Können hat die Behörde bisher auch schon, also nix mit Besitzstand. Wenn dein Vater regelmässig (nachgewiesenermassen) schiessen würde kann es auch sein dass die Behörde dies anerkennt. Da aber die Kollegen schon zum Verkauf drängen glaube ich das in diesem Fall eher nicht.

Was bleibt hat Califax ja schon beschrieben, anderer Verein, die Pusten übernehmen oder trennen. :(

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