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Heute bei meinem SB


Buko

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Heute war ich bei meiner Behörde zum Eintragen meines Neuzugangs, einem S&W 29 44mag.

Mein Verband, der RSB hat für die Zustimmung meines Antrags über das über den Grundbedarf an KW von mir einen Nachweis über meine Wettkampfaktivitäten haben wollen. :o Diese sind in ihrem Kombiuder. Na ja, habe 15 Seiten Ergebnisse der letzten zwei Jahre aus dem Netz geholt und in gedruckter Form incl. der Nennungsliste Bezirk 2010. Meine 25 Teuronen (wo für?) wurden kassiert und dem Antrag wurde zugestimmt. Polizeilich sauber wurde bestätigt und so ging's heute auf die Behörde.

Man (Frau) freute sich mich zu sehen und bot mir einen Kaffee an. So etwas gibt es :D

Es begann mit dem Ausfüllen des Antrags (das Führungszeugniss lag schon vor) kam etwas ganz neues. :o:o

Laut Gesetz sei es jetzt notwendig, wegen dem Überschreiten des Grundbedürfniss, das ein Nachweis der Sportschützentätigkeit in den Meisterschaften bis zur BzMeistersch. nachgewiesen werden muss.Zehn Meisterschaftsergebnisstabellen genügten :roll:

:cool:

Die nette Mitarbeiterin meines SB's machte mir einen weitern Kaffee, räumte ihren Sessel und ließ mich in's Netz. Ich konnte so vom RSB Bezirk die Listen runterladen und ausdrucken.

Von meinen Sicherheitsbehältnissen hatte ich Fotoausdrucke mit für ihre Akten, so das ich einen weiteren Fragebogen (und einen Heimbesuch der Behörde) vermeiden konnte.

Mit dem Eintrag der Langwaffe lief's reibungslos.

Nach drei weiteren Weihnachtsplätzchen bot mir die sehr nette Frau an mit ihr zu tauschen. Ich sollte ihre Arbeiten fortsetzen und sie geht für mich in Rente. Wenn die wüßte, wie wenig Zeit ein Pensionär hat :D

Was ihr hier lest ist kein Witz, so kann es sein.:cool:

Edited by Buko
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... wo steht das , dass Meisterschaften nachgewiesen werden müssen ...:rolleyes:

Im WaffG seit 2009:

§ 14 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen

(3) Ein Bedürfnis von Sportschützen nach Absatz 2 für den Erwerb und Besitz von mehr

als drei halbautomatischen Langwaffen und mehr als zwei mehrschüssigen Kurzwaffen

für Patronenmunition sowie der hierfür erforderlichen Munition wird unter Beachtung

des Absatzes 2 durch Vorlage einer Bescheinigung des Schießsportverbandes des Antragstellers glaubhaft gemacht, wonach die weitere Waffe

1
. von ihm zur Ausübung weiterer Sportdisziplinen benötigt wird oder

2
. zur Ausübung des Wettkampfsports erforderlich ist

und der Antragssteller regelmässig an Schießsportwettkämpfen teilgenommen hat.

Allerdings von mehr als Vereinsmeisterschaften steht da nix drin. Schon gar keine konkrete Zahl und wie das nachzuweisen ist. Denn das ist, da bin ich fest von überzeugt, Sache des Dachverbandes, der das Bedürfnis prüft und bescheinigt. Nicht des Sachbearbeiters. Denn so stehts eindeutig im Gesetzestext (grün und unterstrichen von mir, soll keine Ironie darstellen)

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Ist das kompliziert in dieser Hinsicht in Deutschland. :rolleyes:

Also wenn ich in letzter Zeit lese, was bei euch in der Schweiz in Sachen WaffG los ist, dann bin ich um unseres froh.

Besonders erstaunt in ich (über einen fred in WO) wenn ich lese, dass die meisten Pistolen inder Schweiz, die ich in D problemlos bekomme auf den Stänedn nicht zugelassen sind...

Veilleicht haben wir eine Bürokratie und das Sammeln moderner Waffen per Sammler-WBK kaum möglich - aber alle Waffen, die ich bisher sportlich nutzen wollte, habe ich bekommen.

Meine Kaliberbeschränkung sind alleine die Munitionskosten.

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Interessant ist es auch in Holland. Dort darf jeder - egal ob Jäger oder Sportschütze oder Jäger UND Sportschütze - insgesamt nur maximal 5 Waffen (und zwar alles zusammengezählt!!!) besitzen.

Mehr sind nur für Sammler erlaubt, wobei es landesweit nur 50 Sammler geben darf - daher besteht eine Warteliste; es kommt nur ein Neuer dazu, wenn ein Anderer ausscheidet.

Holland ist echt die Hölle. Nur das Gesundheitssystem ist in Holland noch schlimmer als das Waffenrecht.

Kein Wunder, dass die Drogen legalisiert haben - sonst hält es dort wohl überhaupt niemand aus.

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Ich habe im Moment die leichte "A" Karte gezogen.

Mein SB hat versehentlich meinen Antrag für die zweite KW versemmelt und findet sie nicht mehr.

Habe ihm gestern alles nochmal per Mail zukommen lassen, was auch sein Vorschlag in Kulanz war.

Gehe aber mal davon aus, dass er das ganze aber etwas flotter jetzt bearbeitet wird und mit etwas Glück kann ich übernächste Woche die Sig eintragen lassen.

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Bei Euch läuft natürlich alles streng nach "Vorschrift" :mrgreen:

Eigentlich nicht. Es wird alles nicht so heiß gegessen wie es gekocht wird. Das Jammern über die scharfen Waffengesetze in Deutschland ist mehr so theoretischer Natur. Am Ende hat bislang noch jeder seine gewünschten Waffen bekommen und behalten, auch wenn ein Teil der Bürokratie zweifellos unnötig ist.

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Bei Euch läuft natürlich alles streng nach "Vorschrift" :mrgreen:

Und wenn?

Ich habe gerade die Voreinträge für meine 14. und 15. Waffe bekommen (Wechselsysteme nicht eingerechnet).

Ich bin "normaler Sportschütze", kein Jäger, kein Sammler, kein Sachverständiger, kein Waffenscheininhaber.

Was mich hindert mehr Waffen zu haben, ist der Geldbeutel, 2/6 und dass ich langsam an meine zeitlichen Grenzen komme, die Waffen zu benutzen.

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Also wenn ich in letzter Zeit lese, was bei euch in der Schweiz in Sachen WaffG los ist, dann bin ich um unseres froh.

Besonders erstaunt in ich (über einen fred in WO) wenn ich lese, dass die meisten Pistolen inder Schweiz, die ich in D problemlos bekomme auf den Stänedn nicht zugelassen sind...

Veilleicht haben wir eine Bürokratie und das Sammeln moderner Waffen per Sammler-WBK kaum möglich - aber alle Waffen, die ich bisher sportlich nutzen wollte, habe ich bekommen.

Meine Kaliberbeschränkung sind alleine die Munitionskosten.

Hallo Lusumi

Bevor über Freds bei WO zitierst, müsstest Du schon ein bisschen mehr über unsere Vorschriften wissen:

Die ca. 3000 Schiessanlagen in der Schweiz werden vom Bund finanziell unterstützt.

Bekanntlich muss jeder dienstpflichtige Schweizer einmal jährlich das "Obligatorische" schiessen. Pistole oder Gewehr.

Dabei wird natürlich auch die Mun gratis abgegeben.

Oder vielleicht hast Du auch schon über unser Eidgenössisches Schützenfest gelesen?

Da darf jeder Schweizer ab 10 Jährig 18 Schüsse auf 300m abgeben. Jährlich nehmen so ca. 160 000 Schützen teil. An einem Wochenende! (Leider abnehmend). Auch da ist natürlich alles gratis..

Und diejenigen die kein eigenes Gewehr besitzen, erhalten dieses als Leihgabe während des Schiessen vom Schützenverein.

Und auch bei allen anderen Anlässen dürfen die Schützenhäuser von eingetragenen Vereinen benützt werden, und selbst die Mun. ist subventioniert. (GP 90 z.B. ca. 50 Rappen)

Da behält sich der Bund eben vor, vorzuschreiben, welche Waffen auf diesen Schiesständen benützt werden dürfen.

Aber wir haben genügend private Schiesstände, z.B. sogar in den Fels gesprengte wie das Brünig Indoor, wo man mit allen Gewehren, Pistolen oder Revolver schiessen kann.

Also wie Du siehst, hat der Schweizer absolut kein Problem, sich eine Waffe nach seinem Wunsch zu kaufen und auch zu schiessen.

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in vielen Schiessständen sind auch andere Pistolen zugelassen und es gibt allenfalls eine Caliberbegrenzung - angeblich wegen dem Kugelfang oder der Versicherung. Häufig dienen diese zwei Argumente als Schutzbehauptung, weil man sonst keine Idee hat.

Grundsätzlich, ist meistens der Kugelfang auch für grössere Pistolen-Caliber geeignet und das mit der Versicherung der USS ist nur für Leute die keine eigene Haftpflichtversicherung haben.

Ich hab einmal noch folgende Ausrede gehört: Grössere Pistolen-Caliber (als 9mm) hätten eine andere Flugbahn der Geschosse und darum dürfe man diese nicht im Stand verschiessen - naja wer es glaubt.

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Auch in Deutschland ist nicht jeder Stand für alles zugelassen. Speziell die neuen Kugelfänge der Bundeswehrstände vertragen nur Vollmantel. Viele alte DSB-Stande sind nur für 200 Joule (KK) oder 1500 Joule (KW Standard) zugelassen. Zivile Stände über 7000 Joule sind rar, ich kenne hier in der Unmgebung gerade mal zwei.

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Wie sind denn die neuen BW-Kugelfänge aufgebaut, daß nur mit VM geschossen werden darf?

Cartridgemaster hatte es mal erklärt. Die Kugelänge haben solche Splitterschutzmatten davor, die sich nach jedem Schuss wieder schließen und einige Zehntausend Schuss VM halten, Teilmantel hingegen stanzt kalibergoße Löcher rein.

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Cartridgemaster hatte es mal erklärt. Die Kugelänge haben solche Splitterschutzmatten davor, die sich nach jedem Schuss wieder schließen und einige Zehntausend Schuss VM halten, Teilmantel hingegen stanzt kalibergoße Löcher rein.

Das ist so richtig.

Die Kugelfänge dürfen bei uns nicht mehr aus Sandhaufen oder Erdwällen bestehen:

Es sind hohle Metallkästen, die 1m3 gross sind. Vorn ist ein eine Splitterschutmatte montiert.

Die Kästen sind mit Gummigranulat gefüllt. Nach ca. 15 000 Schüsse wird mit einem Spezialfahrzeug der ganze Gerümpel herausgesaugt und speziell entsorgt.

Da kommt kein Blei mehr in den Boden.

Da es zwischen den einzelnen Kugelfänger natürlich einen Abstand gibt, wird der Zwischenraum mit 1m langem Rundholz längs aufgefüllt.

Edited by Butterfly
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