rugerclub Posted January 24, 2010 at 11:28 AM Share Posted January 24, 2010 at 11:28 AM Bundespolizisten haben bei der Luftsicherheitskontrolle am Bremer Flughafen zwei Kleinkaliberpatronen in der Geldbörse eines 32-jährigen Mannes aus Goldenstedt entdeckt. Der 32-Jährige wäre Angehöriger einer Schützenbruderschaft. Wenn beim Zusammentreffen in einer Gastwirtschaft ein Vereinsmitglied eine Patrone auf den Tisch stellen würde, müssten alle anderen anwesenden Vereinsmitglieder ebenfalls eine Patrone auf den Tisch stellen. Wer keine hat, müsste den anderen eine Runde ausgeben. Das sähe die Vereinssatzung vor. Darum hätte er stets die Patronen in der Geldbörse. :eek: http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/70255/1547725/bundespolizeiinspektion_bremen Link to comment Share on other sites More sharing options...
chris42 Posted January 24, 2010 at 12:26 PM Share Posted January 24, 2010 at 12:26 PM ...zog aber trotzdem eine Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz... Wieso das? Solange sichergestellt ist, dass ich die Mun nicht verliere, kann ich doch transportieren, wie ich will?!? Link to comment Share on other sites More sharing options...
rugerclub Posted January 24, 2010 at 12:35 PM Author Share Posted January 24, 2010 at 12:35 PM schon, aber du darfst damit nicht in den Flieger steigen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted January 24, 2010 at 12:49 PM Share Posted January 24, 2010 at 12:49 PM ...und ansonsten muß man auch die entsprechenden Papiere bei sich haben (Perso sowie WBK oder sonstigen Erlaubnisschein). Link to comment Share on other sites More sharing options...
Quigley Posted January 24, 2010 at 02:18 PM Share Posted January 24, 2010 at 02:18 PM ...und ansonsten muß man auch die entsprechenden Papiere bei sich haben (Perso sowie WBK oder sonstigen Erlaubnisschein). Auf mein Verständnis kann er da kaum hoffen. Auch die Ausrede mit seinen Schützenbrüder ist ziemlich hohl. Erinnert mich an den Fall einer Kollegin. Deren Schwester wurde mal von der Polizei angehalten, weil Sie mit ihrem Auto eine Einbahnstraße in falscher Richtung durchfuhr, als Abkürzung. Anstatt einzusehen, dass sie einen Fehler gemacht hatte und dafür einzustehen (wie will man bei so einer Faktenlage auch irgendwas abstreiten?) war sie uneinsichtig und erklärte, sie mache das immer so, jeden Tag auf dem Weg zu Arbeit! --> MPU Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glock17 Posted January 24, 2010 at 02:31 PM Share Posted January 24, 2010 at 02:31 PM Er ist einfach nur dumm. Sollte es so eine schwachsinnige Regelung tatsächlich geben, könnte man ja auf eine Dekopatrone ausweichen. Schon im Interesse der eigenen Zuverlässigkeit. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nightingale Posted January 24, 2010 at 03:23 PM Share Posted January 24, 2010 at 03:23 PM schon, aber du darfst damit nicht in den Flieger steigen. Weshalb nicht? Man muss seine Erwerbserlaubnis bei sich führen, dann darf man die Muni in einem geschlossenen Behältnis transportieren. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glock17 Posted January 24, 2010 at 03:33 PM Share Posted January 24, 2010 at 03:33 PM Weshalb nicht? Man muss seine Erwerbserlaubnis bei sich führen, dann darf man die Muni in einem geschlossenen Behältnis transportieren. Mann muss den Transport aber vorher bei der Fluggesellschaft anmelden und darf die Patronen nicht in der Kabine mitführen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nightingale Posted January 24, 2010 at 03:58 PM Share Posted January 24, 2010 at 03:58 PM Mann muss den Transport aber vorher bei der Fluggesellschaft anmelden und darf die Patronen nicht in der Kabine mitführen. Das ist korrekt. Grundsätzlich darf man aber Munition im Flieger mitnehmen, die Höchstmenge war AFAIK 1kg. Es ist nach meinem Verständnis auch nicht verboten, eine einztelne Patrone im Portemonnaie zu transportieren. Link to comment Share on other sites More sharing options...
DirtyHarriett Posted January 24, 2010 at 04:22 PM Share Posted January 24, 2010 at 04:22 PM Nicht ganz. Benötigt werden: Einfuhrgenehmigung des Ziellandes wenn nicht Inlandsflug. d.h. gültige Jagdeinladung oder Wettkampfeinladung, Einfuhrgenehmigung des Konsulates (bzw. der entsprechenden Behörde in USA/Kanada, etc), gültige WBK/Jagdschein, ggfs Ausfuhrgenehmigung (zu erfragen beim Zoll), Voranmeldung bei der Fluglinie, entsprechende Verpackung. Für Munition heißt das: Originalverpackung, Maximalgewicht 5 kg, stoß/bruchsicher. Ausschließlich im Bauch des Fliegers, nicht in der Kabine, da Gefahrgut. Ach ja, der Zoll will die Dinger dann nach dem Checkin auch noch sehen. Wegen Waffennummer-Vergleich, etc. Daher sollte man dann noch etwas mehr Zeit mitbringen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
rugerclub Posted January 24, 2010 at 04:36 PM Author Share Posted January 24, 2010 at 04:36 PM Beim LBA (Luftfahrtsbundesamt) gibt es eine Liste über Dinge die nicht im Hand- bzw. Passagiergepäck mitgeführt werden dürfen: http://www.lba.de/cln_010/nn_57212/DE/Betrieb/Gefahrguttransport/A__Z__Passagierinfo__Gefahrgut__Gepaeck.html__nnn=true Link to comment Share on other sites More sharing options...
Whitneyville Posted January 25, 2010 at 08:11 PM Share Posted January 25, 2010 at 08:11 PM fertige ich übrigens auch :-P Am Schlüsselbund haben die noch nie Probleme gemacht ... Link to comment Share on other sites More sharing options...
John Gun Posted January 25, 2010 at 08:28 PM Share Posted January 25, 2010 at 08:28 PM War wohl wieder einer von den Grünberockten, die immer nach Bier und erbrochenem riechen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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