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Schützenbruder hat Patronen im Portemonnaie


rugerclub

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Bundespolizisten haben bei der Luftsicherheitskontrolle am Bremer Flughafen zwei Kleinkaliberpatronen in der Geldbörse eines 32-jährigen Mannes aus Goldenstedt entdeckt.

Der 32-Jährige wäre Angehöriger einer Schützenbruderschaft. Wenn beim Zusammentreffen in einer Gastwirtschaft ein Vereinsmitglied eine Patrone auf den Tisch stellen würde, müssten alle anderen anwesenden Vereinsmitglieder ebenfalls eine Patrone auf den Tisch stellen. Wer keine hat, müsste den anderen eine Runde ausgeben. Das sähe die Vereinssatzung vor. Darum hätte er stets die Patronen in der Geldbörse.

:eek:

http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/70255/1547725/bundespolizeiinspektion_bremen

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...und ansonsten muß man auch die entsprechenden Papiere bei sich haben (Perso sowie WBK oder sonstigen Erlaubnisschein).

Auf mein Verständnis kann er da kaum hoffen. Auch die Ausrede mit seinen Schützenbrüder ist ziemlich hohl. Erinnert mich an den Fall einer Kollegin. Deren Schwester wurde mal von der Polizei angehalten, weil Sie mit ihrem Auto eine Einbahnstraße in falscher Richtung durchfuhr, als Abkürzung. Anstatt einzusehen, dass sie einen Fehler gemacht hatte und dafür einzustehen (wie will man bei so einer Faktenlage auch irgendwas abstreiten?) war sie uneinsichtig und erklärte, sie mache das immer so, jeden Tag auf dem Weg zu Arbeit! --> MPU

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Mann muss den Transport aber vorher bei der Fluggesellschaft anmelden und darf die Patronen nicht in der Kabine mitführen.

Das ist korrekt. Grundsätzlich darf man aber Munition im Flieger mitnehmen, die Höchstmenge war AFAIK 1kg. Es ist nach meinem Verständnis auch nicht verboten, eine einztelne Patrone im Portemonnaie zu transportieren.

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Nicht ganz.

Benötigt werden:

Einfuhrgenehmigung des Ziellandes wenn nicht Inlandsflug. d.h. gültige Jagdeinladung oder Wettkampfeinladung, Einfuhrgenehmigung des Konsulates (bzw. der entsprechenden Behörde in USA/Kanada, etc), gültige WBK/Jagdschein, ggfs Ausfuhrgenehmigung (zu erfragen beim Zoll), Voranmeldung bei der Fluglinie, entsprechende Verpackung. Für Munition heißt das: Originalverpackung, Maximalgewicht 5 kg, stoß/bruchsicher. Ausschließlich im Bauch des Fliegers, nicht in der Kabine, da Gefahrgut.

Ach ja, der Zoll will die Dinger dann nach dem Checkin auch noch sehen. Wegen Waffennummer-Vergleich, etc. Daher sollte man dann noch etwas mehr Zeit mitbringen.

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