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Bosbach (CDU) legalisiert Raubkopieren!


Califax

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Heute in der ARD-Sendung "Hart aber fair" http://www.wdr.de/tv/hartaberfair/sendungen/2010/20100203.php5?akt=1 vertrat CDU Innen-Experte (!) mehrfach mit dem Brustton der Überzeugung "Daten sind keine Sachen" und damit sei § 259 Strafgesetzbuch nicht anwendbar.

§ 259 StGB

Hehlerei

(1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Die §§ 247 und 248a gelten sinngemäß.

(3) Der Versuch ist strafbar.

Wenn also Daten keine "Sachen" sind, dann darf man sie also an sich bringen und begeht dabei keinen Diebstahl.

§ 242 StGB

Diebstahl

(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Fein.

Komisch, daß das deutsche Gerichte regelmäßig etwas anders sehen. Aber die sind ja keine Experten wie der Herr Bosbach. :wohow:

Ich freue mich, daß wir von solch kompetenten und moralisch intergren Personen regiert werden. Hipp-hipp hurra!

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Ich hab mir das gestern Abend tatsächlich angetan.

Wenn man die Ware auf die Daten reduziert, mag es sein, dass es sich dabei rechtlich um keine Sache handelt. Aber sie erwerben noch immer einen Datenträger, und dieser beinhaltet die Daten. Somit ist aus meiner Sicht das Produkt sehr wohl eine Sache und die Regierung würde sich der Hehlerei strafbar machen.

Aber das ist eben typisch für die deutsche Regierung, solange es ihnen einen Vorteil bringt oder sie den Bürger weiter entmündigen können, kann man das deutsche Recht biegen, drehen und verdrehen, bis es eben passt.

Aber es ist doch dasselbe mit der Selbstanzeige der Steuersüdner. Warum gehen die Straffrei aus.

Wenn ich danach gehe, könnte ich einen Diebsathl begehen und mich direkt danach selber anzeigen und straffrei ausgehen.

Selbst wenn die Steuersünder sich selbst anzeigen, haben sie eine saftige Strafe zu bekommen. Denn die Steuerhinterziehung haben sie begangen und das ist nunmal eine Straftat.

Edited by kensmith
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Heute in der ARD-Sendung "Hart aber fair" http://www.wdr.de/tv/hartaberfair/sendungen/2010/20100203.php5?akt=1 vertrat CDU Innen-Experte (!) mehrfach mit dem Brustton der Überzeugung "Daten sind keine Sachen" und damit sei § 259 Strafgesetzbuch nicht anwendbar.

Bosbach ist derzeit der Hanswurst der CDU für die mediale Abwackung des demokratischen Rechtsstaates. Wenn ich den Mann sehe, dann könnte ich ihm so wie er dasteht eine kleben.

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.

Selbst wenn die Steuersünder sich selbst anzeigen, haben sie eine saftige Strafe zu bekommen. Denn die Steuerhinterziehung haben sie begangen und das ist nunmal eine Straftat.

Es geht dem Staat bei dieser Regelung darum, Steuern abzugreifen, die er verloren geben müsste, wenn keine Selbstanzeige erfolgt.

Selbstanzeige macht man aber natürlich nur dann, wenn man auch was davon hat.

An der Sendung fand ich aber interessant, wie einige Herren sich angestrengt haben, so zu tun, als seien sie auch dann im Zwiespalt, wenn die geforderte Summe des Datendiebes die voraussichtlichen "Einnahmen" übersteigen würde.

Da lachen doch die Hühner!

Als ob es da um etwas Anderes ginge als die Kohle.

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Es geht dem Staat bei dieser Regelung darum, Steuern abzugreifen, die er verloren geben müsste, wenn keine Selbstanzeige erfolgt.

Selbstanzeige macht man aber natürlich nur dann, wenn man auch was davon hat.

wenn einer Mio. von Euro in D hinterzogen hat und die Kohle in der Schweiz ist, glauben die wirklich die Leute sind so blöd und bleiben jetzt in Deutschland und zeigen sich selber an oder riskieren Gefängnis? Nein, die gehen doch jetzt in die Schweiz und warten dort was passiert.

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Ich war schon lange der Meinung, dass Leute ein büschn doof sind, die Schwarzgeld ganz offiziell bei Banken im Ausland anlegen.

Hätte ich Schwarzgeld, würde ich mir ein paar Kilo Gold kaufen, als Notgroschen für schlechte Zeiten. Die kann man problemlos und - im Gegensatz zu Nummernkonten - völlig anonym in schweizer Bankschließfächern bunkern.

Den Rest verlebt man einfach! Schick essen gehen, eine luxuriöse Wohnungseinrichtung, fette Weltreisen und Kreuzfahrten, usw. Nur nichts, was von außen als ungebührlicher Reichtum auffällt! Also keine 10 Luxuslimousinen und Sportwägen fahren. Keine Finca auf Malle kaufen. Keine 30m-Yacht, keine Millionenschweren Diamantgeschmeide für die Dame des Hauses........usw.

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Nur nichts, was von außen als ungebührlicher Reichtum auffällt! Also keine 10 Luxuslimousinen und Sportwägen fahren. Keine Finca auf Malle kaufen. Keine 30m-Yacht, keine Millionenschweren Diamantgeschmeide für die Dame des Hauses........usw.

In Waffen anlegen. Die sind immer fein vor den Blicken neugieriger Nachbarn versteckt.

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Ich war schon lange der Meinung, dass Leute ein büschn doof sind, die Schwarzgeld ganz offiziell bei Banken im Ausland anlegen.

okay, aber dann gibt es noch diejenigen die ihr Geld vor der raffgierigen noch Ehefrau in Sicherheit bringen wollen, oder im Falle einer Insolvenz noch genug für den privaten Ruhestand benötigen ohne in der Hartz IV Schlange zu stehen.

Aber Grundsätzlich hast du schon Recht!

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Wenn man die Ware auf die Daten reduziert, mag es sein, dass es sich dabei rechtlich um keine Sache handelt. Aber sie erwerben noch immer einen Datenträger, und dieser beinhaltet die Daten. Somit ist aus meiner Sicht das Produkt sehr wohl eine Sache und die Regierung würde sich der Hehlerei strafbar machen.

Einfach per geschützen download anbieten. Passwort nur gegen Cash.

Die einzigste Sache die dann bewegt wird, sind dann nur noch die Elektronen im Draht.:D

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Einfach per geschützen download anbieten. Passwort nur gegen Cash.

Die einzigste Sache die dann bewegt wird, sind dann nur noch die Elektronen im Draht.

Wie gesagt, wenn man danach geht, wären alle Strafen bezüglich Musik- und Filmdownload eigentlich auch nicht Rechtens gewesen, da auch nur Daten geklaut wurden, aber keine Sache.

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Wie gesagt, wenn man danach geht, wären alle Strafen bezüglich Musik- und Filmdownload eigentlich auch nicht Rechtens gewesen, da auch nur Daten geklaut wurden, aber keine Sache.

BTW:

Herr Wolfgang Bosbach hat sein zweites Staatsexamen 1991 abgelegt und ist seitdem (neben seinem Mandat) als Rechtsanwalt tätig. Wenn er als Volljurist dann solche ... nunja ... umstrittenen Thesen kundtut, kann es ja nun nicht aufgrund seiner mangelnden Sachkenntnis sein ... eigentlich ... oder: seine armen Mandanten .... bzw: das noch viel ärmere deutsche Volk.

Sollte es irgendjemanden wg. Raubkopien vor den Kadi bringen, dürfte der sich nun dank dieser Aussagen eines Regierungs-Innen-EXPERTEN mit allerhöchstem Segen der Kundusregierung ganz elegant aus der Affäre ziehen können - im schlimmsten Fall immer noch mit §16 oder §17 StGB (Irrtum) straffrei rauswinden. Quod licet jovi, non licet bovi ist ja überholt. Oder?

Edited by Califax
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