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Schalldämpfer für Sportschützen


Jägermeister

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Zitat

Viele Sportschützen hätten auch gerne Schalldämpfer. Die Meisten werden aber keine Möglichkeit haben ihr Bedürfnis zu begründen. Wer dennoch als Sportschütze einen Schalldämpfer in seine WBK eingetragen haben möchte kann folgende Gesetzeslücke nutzen: Er beantragt einen Schlldämpfer für das Kaliber "6mm Flobert Short".

Das funktioniert theoretisch folgendermaßen:

-"Scharfe" Schalldämpfer: Bedürfnispflichtig

-Luftdruck- und Schreckschussschalldämpfer: Frei verkäuflich

-Dämpfer für scharfe Waffen unter 7,5 Joule (wie 4mmM20): WBK pflichtig aber  Bedürfnisfrei

Das Kaliber 6mm Flobert Short ist das einzige in 6mm das unter 7,5 Joule entwickelt. Die einzige Waffe dafür die ich kenne die auch mit einem F im Fünfeck zugelassen ist ist der "ME 38 Magnum" Revolver. Evtl. gibt es aber noch 1-2 ebenfalls zuglassene Waffen die ich nicht kenne. Diesen Revolver bekommt man, wie gebohrene 4mmM20 Waffen, auf die WBK bedürfnisfrei.

Anlage 1 Nr. 1.3 WaffgG sagt, dass Schalldämpfer den Waffen gleichgestellt sind für die sie bestimmt sind. Daher muss ein Schalldämpfer der für diesen Revolver bestimmt ist ebenfalls bedürfnisfrei sein.

Das kann praktisch so funktionieren:

Ihr holt euch einen Voreintrag für einen 6mm Flobert Short Revolver und kauft euch dann einen der recht seltenen "ME 38 Magnum Revolver". Wenn ihr viel Glück habt macht eure Waffenbehörde auch mit ohne dass ihr den passenden Revolver habt. Vermutlich werdet ihr aber vorher den Revolver brauchen. Dann beantragt ihr den Voreintrag "Schalldämpfer für 6mm Flobert Short mit weniger als 7,5 Joule". Jetzt geht ihr zu eurem Büchsenmacher, lasst ihn euren Wunschschalldämpfer für .22lfB oder .223 Rem. besorgen. Der Büchsenmacher muss diesen dann "umwidmen" indem er seinen eigenen Namen als Waffenhersteller einlasert und das vorgesehene Kaliber "6mm Flobert Short mit weniger als 7,5 Joule". Dann könnt ihr ihn erwerben.

Wenn ihr den Dämpfer nun habt steht in keinem Gesetz, dass ihr ihn nur auf eurem 6mm Revolver benutzen dürft! (Dafür steht in manchen Sportordnungen, dass ihr keine Schalldämpfer verwenden dürft...) Aber ein "bedürfnisfremdes" Benutzen kann man euch bei einem "bedürfnisfreien" Waffenteil kaum vorwerfen ;-)

Mir wurde bereits von unterschiedlichen Behörden bestätigt, das dieser Weg rechtlich möglich ist!

Das hier ist keine Rechtsberatung, püft die Gesetze und Verordnungen selber nach. Schließt vorher eine Waffenrechtsschutzversicherung ab.

https://www.tactical-dad.com/waffen/scharfe-waffen/schalldämpfer/

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